Hallo zusammen, Habe schon viel im Forum gelesen aber nichts gefunden das zu meiner Situation passt. Ich bin Elektronik für Energie und Gebäudetechnik und ich wollte ein kleines Nebengewerbe um kleine Tätigkeiten zu erledigen. Leider besteht ja in diesem Bereich Meisterzwang den ich noch nicht habe ( aber noch machen will). Mir wurde gesagt ich kann auch ohne Meister ein Nebengewerbe in diesem Bereich anmelden das nennt sich dann Handelgewerbe oder so (wurde mir gesagt) und damit komm ich zum Großhandel und ich darf auch kleine Arbeiten erledigen z.b. Lampen anschließen und Steckdosen erweitern... Ist das richtig so oder habe ich ohne Meister gar keine Möglichkeit? Will das Gewerbe dann neben meine Hauptberuf ausüben was ich dann natürlich mit meinen Chef kläre... Ich wollte mich erst mal hier schlau machen bevor ich dann zur HWK gehe um mich da beraten zu lassen. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Gruß Daniel
Naja, wenn Du zur Handwerkskammer gehst, wird man Dir nur etwas über den Meisterzwang usw. erzählen und dass jegliche andere Tätigkeiten nicht zulässig seien. Wenn Du Dich hingegen bei der Industrie- und Handelskammer beraten lässt, werden die Dir Möglichkeiten aufzeigen, auch ohne Meisterbrief und HWK-Zwangsmitgliedschaft tätig werden zu können. Schließlich will Dich dann wieder die IHK als Zwangsmitglied gewinnen. Wenn es wirklich nach den Vorstellungen der HWK ginge, würden auch sämtliche Tätigkeiten rund um den Computer dem Meisterzwang unterliegen. Vor einigen Jahren gab es zu diesem Thema ein paar juristische Auseinandersetzungen. Das ganze ist wohl daran gescheitert, dass die HWK überhaupt keine Ausbildungsgänge zum PC-Meister vorweisen konnten. Geht man zu einem Unternehmensberater, wird der einem erzählen, dass man unbedingt vom ersten Tag an eine GmbH&Co. KG gründen müsse, da alle kleineren Rechtsformen gar nicht all die tollen Steuerschluplöcher böten. Bei einer Bank erfährt man, dass alles überhaupt kein Problem, solange man ihr nur sein Haus verpfände. Letztendlich verfolgen all diese Organisationen nur ihre eigenen Interessen und sind an einer unabhängigen Beratung überhaupt nicht interessiert.
Hallo, Danke für die Antwort. Also ist das mit der HWK doch nicht so leicht. Und das was ich mit Handelgewerbe gemeint habe wird dann bei der IHK sein richtig? Und was wäre dann in meiner Situation am besten? Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen? Was würdest du mir empfehlen? Gruß Daniel
Leider nur mit Glück: Gut auskennen dürften sich Gemeinschaften mit Steuerberater und RA. Die wollen zwar auch dein Geld, aber sie leben davon, daß du erfolgreich bist ;)
Hi, Daniel schrieb: > Und was wäre dann in meiner Situation am besten? Wo kann ich mich > unabhängig beraten lassen? Was würdest du mir empfehlen? Unabhängige Beratungen sind schwierig. Manchmal gibt es soetwas im Rahmen gewisser Förderprogramme oder halt gegen "reichlich" Geld. Denn irgendwer muss ja schließlich auch den Berater bezahlen. Und derjenige der Bezahlt will ja auch das seine Interessen vertreten werden. (Man kann natürlich Glück haben das einen jemand, wie z.B. in meinem Fall bei der Gründung einer UG wo ich Minderheitsgesellschafter bin, noch im Rahmen der Ausfertigung des Standardvertrages für 70 Euro quasi nebenbei noch ausführlich berät wie man die HWK auf jeden Fall aussen vor lässt. Aber das ist wohl die große Ausnahme. Besonders in dieser GEbührenklasse) Allerdings kann man es etwas eingrenzen. Du wirst zur Zeit ja sowieso nur sehr sehr schwer bis unmöglich um die Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer herumkommen. Die beiden Möglichkeiten in deinem Fall sind dann HWK und IHK. Die Handwerkskammer möchtest du aber meiden wie der Teufel das Weihwasser, da dir dort mit Sicherheit "einer vom Meister" erzählt wird. Zusätzlich zu all den so tollen und unbedingt einzuhaltenden Regeln der Handwerksordnung. (Und niemand wird dich auf die Schlupflöcher hinweisen) Also bleibt sowieso nur die IHK. Und daher kannst du dann auch bedenkenlos eine Beratung in Kauf nehmen die dich so berät das du bei der IHK landest. Denn da möchtest du ja sowieso hin. (IHK ist unterhalb einer gewissen Umsatzschwelle ja auch noch kostenfrei. Bei HWK weiß ich es nicht) Daniel schrieb: > Also ist das mit der HWK doch nicht so leicht. > Und das was ich mit Handelgewerbe gemeint habe wird dann bei der IHK > sein richtig? JA ! Das worauf du vermutlich hinaus willst ist das du ein Handelsgewerbe im Elektrobereich anmeldest in dessem Rahmen du einen "unerheblichen Nebenbetrieb" im "Elektrohandwerksbereich" betreibt. Nach §3 Abs. 1 HWO ist ein "unerheblicher Nebenbetrieb" von den Vorschriften der Handwerksordnung befreit. Nach §3 Abs. 2 HWO liegt ein "unerheblicher Nebenbetrieb" vor wenn die Angebotene Arbeitsleistung im Jahr weniger als das Arbeitspensum einer Vollzeitstelle entspricht (ca. 1600 Std.). Dazu kommt dann halt noch das es sich um einen NEBENBETRIEB handeln muss, also das dein Schwerpunkt offiziell im Zulassungsfreien Bereich liegen muss. Die ca. 1600Std. sind also nur der absolute Höchstsatz der überhaupt irgendwie erreicht werden kann. Tatsächlich würde für dich die Grenze also viel tiefer liegen. Also: Von den Handwerksrechtlichen Regelungen ist das möglich sofern keine weiteren Vorschriften aus dem Elektrobereich entgegenstehen. (Ich kenne auch nur die aus meinen Bereich und kaum etwas aus dem Installationbereich, daher kann ich dazu nichts sagen). Am besten wendest du dich damit wirklich mal an die IHK. Die werden dich dann schon so beraten das du deren Kunde wirst... Gruß Carsten
Hannes schrieb: > Samstags schwarz "Schlitze kloppen"... Samstags schwarz "Schlitze kloppen" lassen...
Kapitalist schrieb: > Hannes schrieb: > Samstags schwarz "Schlitze kloppen"... > > Samstags schwarz "Schlitze kloppen" lassen... Hab mal gehört das ist auch nicht ganz so erlaubt :) Und in den Großhandel komm ich so auch nicht...
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