Hallo Forum, ich arbeite bei einem Dienstleister und mein Führerschein
wurde von der Polizei beschlagnahmt und diesen werde ich so schnell
nicht wieder sehen. Ich arbeite bei einem Dienstleister, 3 Tage die
Woche bei einer Firma die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit
Öffis gar nicht hin kommt. 2 Tage arbeite ich für eine Firma ganz in
meiner Nähe, wo ich mit den Öffis gut hin komme.
Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem
"Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund?
> Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem> "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund?
Leider ja. Zudem darfst Du Dich noch auf eine Sperrzeit vom Arschlochamt
einrichten, es sei denn Dein AG meint es irgendwie noch gut mit Dir.
Da hast du echt Pech gehabt. Aber eben, wenn man "Russisch-Roulette"
spielt, sollte man erst eine Mobilitäts-Versicherung abschliessen,
welche einem den "lebensnotwendigen" Chauffeur garantiert -
geldstinkende Promis machen übrigens in der gleichen Situation eine
"Kreativpause". ;-)
Viel Glück am "Black-Monday"
Selber schuld! Wer sich so im Strassenverkehr benimmt, dass der Schein
für längere Zeit weg ist, dem öffne ich keine Dose Mitleid!
Wenn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers
verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich...
Frank schrieb:> 3 Tage die> Woche bei einer Firma die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit> Öffis gar nicht hin kommt. 2 Tage arbeite ich für eine Firma ganz in> meiner Nähe, wo ich mit den Öffis gut hin komme.
Wer soll das jetzt glauben?
Drei Tage dort und dann zwei Tage hier?
Sowas gibt es nicht als AÜG`ler!
Keine Firma vermietet stundenweise Leute! Weil wenn ein Auftraggeber
abspringt, müßte die Verleiherfirma den vollen Lohn zahlen, oder du die
Fehlzeiten aus Ü-Stunden ausgleichen (Was schon ein dickes Stundenkonto
erfordert). Kurzarbeit wg. einen Einzelnen wird selbst die letzte
Agentur für A.- Dienststelle auch nicht machen.
Und kündigen den AN? Nur ganz! Oder du bist der absolute Exot mit 2
Arbeitsverträgen bei einen Verleiher? Dann biste wohl der absolute Exote
unter den deutschen Arbeitnehmern!
Allgemein:
Hat ein AN mehrere Einsatzstellen, dann müsste dir dein AG die Fahrten
zwischen den verschiedenen "Einsatzorten" ersetzen.
Wie und was muß im Zweifel u.U. letzen Endes das Arbeitsgericht klären!
Frank schrieb:> Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem> "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund?
Melde dich krank, und dann frag einen Anwalt!
Guest schrieb:> enn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers> verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich...
Och, da denken manche oft anders.....
Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3614718:
> Wieso denn das? Das gilt doch nur, wenn er die außerordentliche> Kündigung nicht anficht.
Außerordentliche Kündigung heißt fristlose Kündigung. Davon ist aber
nicht auszugehen. Zumindest schreibt der TO nichts darüber...
> Mal ganz abgesehen davon bezweifle ich, dass> die ihn fristlos vor die Tür setzen können, da er sich während der> Arbeitszeit nichts hat zuschulden kommen lassen.
Wie gesagt, es geht nicht um eine fristlose Kündigung. Wenn der AG den
AN auf Grund des Führerscheinverlustes nicht mehr wie geplant einsetzen
kann darf er ihn ordnungsgemäß personenbedingt kündigen. Das heißt
fristgemäß. Eine Verfehlung außerhalb der Arbeitszeit rechtfertigt
normalerweise keine Kündigung, nicht mal fristgemäß. Da diese Verfehlung
jedoch die Einsatzmöglichkeiten des AN erheblich einschränkt (fehlender
Führerschein) kann es trotzdem Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
haben. Das gleiche gilt übrigens, wenn durch eine Verfehlung in der
Freizeit der Ruf des AN massiv beschädigt ist oder aber Zweifel an der
Eignung für den Beruf aufkommen lassen. Beispiel: Der Hauptkassierer
klaut im Supermarkt -> fehlendes Vertrauensverhältnis.
Da der AN den Jobverlust selber verschuldet hat, steht übrigens trotz
fristgemäßer Kündigung eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitsamt im
Raum.
@TE: Der Führerschein wird nur bei extrem schweren Verstößen
beschlagnahmt, also Alkohol, Drogen, gemeingefährliche Raserei, etc.
Dafür darfst du nicht auf mein Mitleid hoffen. Ich bin ganz im Gegenteil
der Meinung, dass man solche Straftaten noch viel härter bestrafen
sollte. Insbesondere dann, wenn dadurch andere Menschen zu Schaden
kommen.
In Norwegen beispielsweise gehst du für 30km/h mehr ein paar Tage in den
Bau. Das dürfte wesentlich mehr abschrecken.
Jens PICler schrieb:> Wenn der AG den> AN auf Grund des Führerscheinverlustes nicht mehr wie geplant einsetzen> kann darf er ihn ordnungsgemäß personenbedingt kündigen.
...es sei denn, der AN bietet eine Alternative, z.B. Chauffeur.
Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt.
werden..fertig..was ist daran ungerecht oder doof?
Arbeitgeber sind doch kein Solzialamt.
Einfach mal in die Gegenseite versetzten, dann würde so manche
Stammtischgespräche realischtischer verlaufen
"wo ich mit den Öffis gut hin komme."
und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem
Chef?
Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt
er es sicht vielleicht
Kim Schmidt schrieb:> Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt.
Kommt drauf an, ob im Arbeitsvertrag "Führerschein Klasse x" steht oder
nicht.
Kim Schmidt schrieb:> "wo ich mit den Öffis gut hin komme."> und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem> Chef?> Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt> er es sicht vielleicht
Weil man nämlich während der Arbeitszeit zur Arbeit fährt, richtig?
Riester schrieb:> Kim Schmidt schrieb:>> "wo ich mit den Öffis gut hin komme.">> und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem>> Chef?>> Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt>> er es sicht vielleicht>> Weil man nämlich während der Arbeitszeit zur Arbeit fährt, richtig?
Macht man das etwa außerhalb der Arbeitszeit? Bei einer 40h Woche muss
man dann auch tatsächlich 40h im Büro sein? Vielleicht hat man mir ja
deshalb gekündigt. Und ich dachte ich könnte die 2h Arbeitsweg von der
Arbeitszeit abziehen :-(
Wieso kommt man eigentlich nicht mehr auf die Idee, eine
Fahrgemeinschaft zum Mitfahren zu suchen? Ist das heutzutage unmodern
geworden?
Evtl. gibt es auch noch die Möglichkeit, den Schein nur für den
beruflichen Zweck zurück zu bekommen, dann mit Auflagen wie Fahrtenbuch
etc..
Frank schrieb:> die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit Öffis gar nicht hin kommt.
Vielleicht fehlt dir einfach die Übung beim Durchdringen der
Transportmöglichkeiten mit den "Öffis" oder/und ein (führerscheinfreies)
Zweirad zur Überwindung von ein paar Kilometern.
Ein 30er-Schild ist schnell übersehen? In einigen Fällen konnten
Ersttäter den Termin des Entzugs durch eine überzeugende Begründung
etwas in den Urlaub verschieben. Sonst ist Taxi besser als AA.
?!?
Ich hätte meinen Techniker damals ebenfalls entlassen,w enn er seine
Prüfung nicht beatnden hätte!
Es kann nicht sein,d as ich ihn zu den Kundenterminen fahre...es kann
ebenfalls nichts ein das er mit dem Fahrraf dorthin fährt, wenn er mit
dem Auto 3 und mit den Fahhrad 8 Minuten benötigt!
Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln,d as manche da kein
verständniszfür dden Chef aufbringen könnne..
Ob es im Vertrag steht oder nicht ist völlig wumpe..rechtlich egshen
nicht, aber so oder so, würde er dann rausgekickt, wenn es nunmal nicht
tragbar ist.
Das manche dann noch auf ihr recht pochen wollen, ist ein
Armutszeugnis..
Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen
im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren....
Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es
passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls
...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu
lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer..
Entweder ich bin bereit die Folgen für mein Handeln zu tragen doer
nicht.
Wenn ich weiß ich bin fertig wenn ich jemanden mit dem Auto überfahren
(egal ob Raser oder nicht, auch bei 50 in der 50 Zone kann ein kind vors
Auto laufen)
Dann sollte ich eifnach kein Auto fahren, und wenn ich denke das Risiko
ist überschaubar dann tu ich es eben oder nicht...
Manchmal frage ich mich, was eigentlich aus der Selbstbestimmung
heutzutage geworden ist..vermutlich untersheidet das Unternehmer von
nicht unternehmern...und ja,,.natürlich gibt es auch angestellte die in
diese Postiion glücklich sind,aber das Zeug zum unternehemr hätten, aber
eben nicht die Sorgen und Probleme eines Unternehmern haben wollen etc.
pp
schon kalr, aber der Grundsatz sollte erkennbar sein
Ich hab mal gehört, dass es Studenten gibt, die Leute die ihren
Führerschein verloren haben durch die Gegend fahren. Ist sicher nicht so
teuer und immer noch besser, als arbeitslos zu sein.
Kim Schmidt schrieb:> vermutlich untersheidet das Unternehmer von> nicht unternehmern
Ich Übersetze mal dein gefasel:
"Ich bin ach so toller Hecht und Unternehmer, keiner versteht mich,
keiner Mag mich, alle sind nur neidisch, dabei steht mir jeder Cent zu
und der Leibeigene (sorry: Angestellte) soll gefälligst buckeln und mir
zum Dank dass er mein Vermögen mehren darf die Füße küssen."
Du kannst natürlich auch einen der zahlreichen Arbeitslosen hier im
Forum fragen, ob sie dich fahren könnten. Vielleicht ist ja jemand
dabei, der einen Führerschein hat und in der Nähe wohnt ;-)
"Wenn jede kleine Änderung den Rausschmiss rechtfertigen würde"
Wenn es passiert, es aber eigentlich nicht rechtfertigt wird es ganz
offensichtlich andere Grüne geben, weshalb man gekündigt wurde...
So oder so, würde man in der Firma nicht mehr lange glücklich werden...
Wie gesagt, mal in die Gegenseite versetzen.
Meinst Du ein Arbeitgeber schmeißt sein Personal aus langer weile raus
und schaltet wieder Jobangebote etc pp und hat mehr hektik weil eienr
fehlt usw...
Wohl kaum.. ich habe es gehaßt, aber damit die Firma überleben kann,
muss nunmal auch so gehandelt werden.
Man stellt keine Leute ein um die Arbeitslosenzahlen zu senken, sondern
um mehr zu verdienen und mehr Umsatz zu schaffen oder ein ebsseres Klima
zu erreichen, wenn es die wirtshaftliche LAge zulässt....
Claus M. (energy)
Siehst Du, nun gehts wieder so los, Du hast es nicht verstanden und es
kommen nur noch unbrauchbare kommentare.
Bin dann auch damit raus.
Traurig wenn man immer nur seine eigene Postiion sehen will
Kim Schmidt schrieb:> Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen> im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren....> Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es> passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls> ...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu> lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer..
Psychische Probleme hast du ja schon, das sollte dir klar sein.
Höhlenproll schrieb:> Kim Schmidt schrieb:>> Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen>> im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren....>> Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es>> passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls>> ...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu>> lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer..>> Psychische Probleme hast du ja schon, das sollte dir klar sein.
Hallo Höhlenproll! :-)
Hi,
weisnich schrieb:> Ein 30er-Schild ist schnell übersehen? In einigen Fällen konnten> Ersttäter den Termin des Entzugs durch eine überzeugende Begründung> etwas in den Urlaub verschieben. Sonst ist Taxi besser als AA.
Ein übersehenes 30er Schild bewirkt zwar unter Umständen ein Fahrverbot
(Wenn man schon vorher mind. 10km/h zu schnell war!), aber ganz sicher
KEINE sofortige Beschlagnahme des FS!
Dieses Fahrverbot kann man dann wohl sogar relativ problemlos innerhalb
eines Zeitraumes von einigen Wochen oder Monaten hin und herschieben.
(Wobei ich selbst da nur vom "Hörensagen" was dazu sagen kann, "meine"
höchste Messung war zum Auslösezeitpunkt 24km/h vor Toleranzabzug... Und
da habe ich tatsächlich etwas gepennt. Sonst zwar schon einiges -habe ja
jetzt 17 Jahre FS- , aber immer nur Verwarnungsgeld)
Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei
SCHWEREN Verkehrsstraftaten!
Also Dingen wie Fahren mit Alkoholpegel WEIT über den erlaubten 0,5%%,
absolut rücksichtslosem Fahren mit akuter GEfährdung anderer die nur
deshalb nicht in einem Unfall endete weil die anderen gerade noch
reagieren (vollbremsung, ausweichen ins grüne) konnten usw. usf.
Eventuell auch noch Unfallflucht bei Unfällen im fließenden Verkehr mit
Personenschaden oder höherem Sachschaden.
Und das sind ALLES Fälle wo ICH zumindest kein Mitleid empfinde und man
eigendlich gar nicht genug nachtreten kann. Klingt zwar hart, aber wenn
man erst einmal ein paar Unfallstellen gesehen hat wird jeder genauso
denken. Mit mal ein paar km an übersichtlichen Stellen zu schnell
gefahren hat das jedenfalls absolut nichts mehr gemein!
Zum Thema:
Eine "Fristlose" Kündigung dürfte unwahrscheinlich sein. Es sei denn die
Straftat war so gravierend und der Job so Anspruchsvoll das sich das auf
die Arbeit direkt auswirkt.
Ansonsten ist es alleine die Frage ob der TE die Arbeitsstelle noch
durch eigene Maßnahmen erreichen kann. Ist dies Möglich gibt es keinen
Grund zur Kündigung. Kommt er nicht mehr dahin wird er (vermutlich
zurecht) die längste Zeit einen Job gehabt haben...
Gruß
Carsten
Hi,
Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3614886:
> Übrigens gibt es im Bezug auf diese Leute> Sonderregelungen, die das Ausstellen einer rein beruflichen Faherlaubnis> ermöglichen. Heißt: Beruflich fahren ja. Privat fahren nein.
Aber nicht wenn eine schwere Verkehrsstraftat begangen wurde. Dann wird
die Eignung zum führen eines Fahrzeuges generell in Frage gestellt. Und
wer ungeeignet ist kann auch zu beruflichen Zwecken nicht fahren!
Anders sieht es aus wenn es sich lediglich um eine Strafmaßnahme
handelt, die generelle Eignung zum führen eines KFZ aber (noch) nicht in
Frage gestellt ist.
DANN kann in Einzelfällen eine solche Entscheidung getroffen werden
falls es keine andere Möglichkeit gibt.
(Also es überhaupt keine machbare ÖPNV verbindung zur Arbeitsstelle
gibt, Nachweisbar keine Fahrdienste durch Angehörige möglich sind UND
trotz ausreizen des Urlaubsanspruches sonst noch gravierende Fehlzeiten
die zur Kündigung führen entstehen würden)
Da das Durchsetzen eines z.B. dreimonatigen Fahrverbotes dann nicht im
Verhältniss zu dem Verlust der Arbeitsstelle mit längerer
Arbeitslosigkeit stehen würde wird dann halt etwas abgemildert.
Wobei es auch da etwas von der Vorgeschichte abhängt wie wahrscheinlich
man eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Der Ersttäter mit langer (fast)
beanstandungsfreier Fahrpraxis hat sicher deutlich bessere KArten als
der notorisch mit Bußgeldern belegte Punktesammler!
Davon abgesehen werden solche Entscheidungen nicht "auf die Schnelle"
getroffen. Da geht einige Zeit ins Land. Daher ist diese Option für
jemanden des FS bereits beschlagnahmt ist auch keine Altenative.
Im Gegensatz zum "einfachen raser" der nur einen bösen Brief bekommt in
dem Steht das er innerhalb der nächsten drei (sechs?) Monate seinen FS
für eine mehrwöchige Verwahrung bei der Polizei/Kreisverwaltung
hinterlegen muss.
Gruß
Carsten
Kolophonium schrieb:> Fällt eigentlich keinem auf, daß der sogenannte TO "Frank" sich nie> wieder gemeldet hat?
Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter
meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren
diskutieren.
Kolophonium schrieb:> Fällt eigentlich keinem auf, daß der sogenannte TO "Frank" sich nie> wieder gemeldet hat?
Dann ist er wohl zufuß auf dem Weg zur Arbeit.
;)
Frank schrieb:>> Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter> meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren> diskutieren.
Ich würde sagen, du brauchst eine fundierte Rechtsberatung und kein
Forum. Das Niveau wird woanders in deutschen Foren auch nicht besser
sein, kann ich dir aus Erfahrung mit anderen Themen berichten.
Frank schrieb:> Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter> meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren> diskutieren.
Also im Forum fuer Verbrecher.
Nur bei solchen gibt es eine sofortige Beschlagnahme.
Zur Sache: Wie Du auf Arbeit kommst ist dem AG komplett egal, solange es
legal passiert. Also denk Dir was aus.
wendelsberg
Carsten Sch. schrieb:> Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei> SCHWEREN Verkehrsstraftaten!
Manchmal passiert das auch schon bei Ordnungswidrigkeiten, was aber
rechtlich nicht immer ganz sauber ist je nach Bundesland, siehe
"Stuttgarter Modell".
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=7328
Aber der TO sagte ja nicht dass seine Fahrerlaubnis sofort bei einer
Kontrolle eingezogen wurde, es reicht ja prinzipiell dass er mal von ein
paar Wochen Sternhagelblau auf dem Fahrrad erwischt wurde.
Wuerde dem TO empfehlen sich einen richtigen Anwalt zu suchen anstatt in
Eletronik Foren zu fragen, da schwingt auch nicht jeder mal schnell mit
der Moralkeule ;)
ach Leute,
aber dafür sind Foren nunmal da.
Um sich vorab zu informieren.
Vermutlich wird er noch zum Anwalt gehen, will sich halt nur
vorbereiten, was jeder vernünftige mensch tun sollte.
Sagt der Anwalt bla..kann er sagen..er hat aber gehört, man könnte
xys..worauf der Anwalt dann sagen könnte"In der Tat, wäre das eine
Möglichkeit, wenn xyz...und schon kommt einen neuer Faktor dazu der
helfen könnte...
Aber dafür würde ich zusätzlich die gleiche Frage nochmal in einem
Juraforum stellen und schauen was passiert.
Vermutlich kommen dann irgendwelche Pilzköpfe un jammern das die gleiche
Frage in verschiedenen Foren gestellt wird..
Es ist nunmal so, das nicht alle den Vorteil des Internets verstehen,
diese Leute muss man leider einfach ignorieren, es gibt einfach zu viele
davon.
Carsten Sch. schrieb:> DANN kann in Einzelfällen eine solche Entscheidung getroffen werden> falls es keine andere Möglichkeit gibt.
Da kenne ich so eine, mit 180 durch eine 80 auf der Autobahn, Ausrede
"der Tempomat war so eingestellt" wurde KEIN Fahrverbot, weil der
Führerschein als notwendig für die Arbeit, sonst drohe Rausschmiss (vom
Arbeitgeber belegt), angegeben wurde.
Bei aller Liebe zu den Verkehrsregeln, sollte meiner Meinung nach immer
die konkrete Verkehrssituation berücksichtigt werden, d.h. die Frage, ob
die eigene Geschwindigkeit der Verkehrssitutation angemessen war.
Was nützt ein Tempolimit, wenn die Straße leer und gut zu überblicken
ist?
Ich jedenfalls bin schon manchmal einigen Vollpfosten beinahe hinten
aufgefahren, weil die meinen sich, nach Recht und Ordnung korrekt
verhalten zu müssen und bei 30-Schildern bremsen, anstelle ihr Hirn
anzuschmeißen und sich langsam ausrollen zu lassen.
Das sind dann natürlich auch die Kandidaten, die bei Verlassen der
30er-Bereiche 500 Meter brauchen um die 50km/h wieder zu ereichenn...
echt zum Kotzen sowas.
Noch schlimmer sind Autobahnen, wo die 80er Bereiche meistens einer
Baustelle geschuldet sind... dort braucht mir keiner erzählen, dass um
23 Uhr im Dunkeln und unbeleuchtet noch gearbeitet würde...
Einfach nur Schikane sowas.
Das mag vielleicht stimmen wenn man die Strecke gut kennt, und genau
weiß, an welcher Stelle man eine versteckte Einmündung, eine scharfe
Kurve usw. zu erwarten hat. Wenn man vielleicht zum ersten Mal in der
Gegend ist, sieht das sicher anders aus. Solange die Leute in der 30er
Zone nicht 10 fahren sollte man doch wohl Verstädnis dafür haben, das
manche Verkehrsteilnehmer sich lieber die Zeit nehmen und Acht geben.
Kannst ja bei der nächsten Möglichkeit überholen und gut ist. Und wenn
man durch solche Leute 3 Minuten bei einer Stunde Fahrzeit verliert --
dass darf dann auch kein Problem sein.
Hi,
Mladen G. schrieb:> Carsten Sch. schrieb:>> Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei>> SCHWEREN Verkehrsstraftaten!>> Manchmal passiert das auch schon bei Ordnungswidrigkeiten, was aber> rechtlich nicht immer ganz sauber ist je nach Bundesland, siehe> "Stuttgarter Modell".> http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=7328
Das "Stuttgarter Modell" ist in der Tat ein "heißes Eisen".
Letzten Endes geht es ja um den einen Sonderfall das die Polizei in
Teilen von BW die PKW Fahrt unter harten Drogen mit der PKW Fahrt unter
Alkoholeinfluss von mehr als 1,1 Promille gleichsetzt, was rechtlich
aber nicht so ganz einwandfrei ist, da die Drogenfahrt im Moment noch
"nur" eine OWI ist.
Rechtlich ist der Fall allerdings klar, denn HIER in diesem Fall ist das
Vorgehen nicht legal! Die FE dürfte normalerweise nur für 24h eingezogen
werden sofern dann nicht immer noch Anzeichen für akute Drogenwirkung
vorliegen. Wer dagegen vorgeht bekommt wohl auch recht, nur nützt es
halt nicht viel da einige Tage später sowieso der Entzug der
Fahrerlaubniss durch die Fahrerlaubnisbehörde ansteht.
-Anders sieht es natürlich aus wenn man fälschlich beschuldigt wurde,
dann macht ein sofortiges Vorgehen schon sinn und man wird den FS sehr
kurzfristig wieder in den Händen halten-
Davon abgesehen: Ja -dieser eine Fall ist eine Ausnahme von der Regel:
nur bei schwerer Straftat-
Aber nur weil der Gesetzgeber im Moment einfach noch ein Problem hat bei
Drogen eine Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit zu definieren und
sich gescheut hat die Drogenfahrt -auch bei kleinstens Rückständen ohne
Ausfallerscheinung- als generelle Straftat zu definieren.
Andererseits ist die Tatsache das der (regelmäßige) Konsum Harter Drogen
die Fahreignung in Frage stellt und daher zum kompletten Verlust der
Fahrerlaubniss führen kann mittlerweile anerkannt.
Im Grunde stehe ich da auch voll hinter und würde eine Aufwertung des
Fahrens unter harten Drogen zur schweren Verkehrsstraftat sofort
befürworten!
(der "Skandal" dreht sich hier ja nicht darum das Drogenkonsumenten
sofort nicht mehr fahren dürfen. Das wird vom Großteil ja sogar
ausdrücklich befürwortet! Sondern der "Aufreger" ist nur das die Polizei
fortgesetzt eigenmächtig gegen die geltenden Regeln verstösst!)
Da es hier konkret um Ecstasy geht sehe ich das allerdings noch etwas
gespalten. Das ist unzweifelhaft eine harte Droge und wer unter Einfluss
dieser Droge ein Fahrzeug führt sollte auch die volle Härte der
Konsequenzen zu spüren bekommen.
DA es bei dieser Droge aber ein geringeres Abhängigkeitspotential als
bei den meisten anderen harten Drogen gibt, ein nicht kleiner Teil der
Konsumenten also wirklich nur Gelegenheitskonsumenten sind, sollte der
reine Besitz von Kleinstmengen bzw. der nachgewiesene einmalige Konsum
ohne vorliegen von anzeichen einer bestehenden Abhängigkeit ohne aktive
Teilnahme am Strassenverkehr im gegensatz zu Heroin & co. noch keinen
dauerhaften Entzug rechtfertigen.
Aber das führt am Thema vorbei!
Aber um das dann richtig zu stellen:
> Carsten Sch. schrieb:>> Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei>> SCHWEREN Verkehrsstraftaten!
korrigiere ich mich folgendermaßen:
Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird der
Führerschein nur bei SCHWEREN Verkehrsstraftaten sowie in einigen
Regionen Deutschlands bei Anzeichen -inkl. einem positiven Vortest- für
den Konsum harter Drogen!
(Die Ärtzlich verordnete Einnahme ähnlich wirkender Medikamente fällt
aber nicht darunter wenn der Arzt keine Einwände zur Fahreignung hat)
> Aber der TO sagte ja nicht dass seine Fahrerlaubnis sofort bei einer> Kontrolle eingezogen wurde, es reicht ja prinzipiell dass er mal von ein> paar Wochen Sternhagelblau auf dem Fahrrad erwischt wurde.
Doch, er schreibt schon das direkt bei der Kontrolle eingezogen wurde:
Frank schrieb:> Hallo Forum, ich arbeite bei einem Dienstleister und mein Führerschein> wurde von der Polizei beschlagnahmt und diesen werde ich so schnell> nicht wieder sehen.
Wenn er vor einigen Wochen sturzbesoffen (>= 1,6 Promille auf dem
Fahrrad) erwischt worden wäre, so hätte nicht die Polizei direkt
beschlagnahmt sondern die Fahrerlaubnisbehörde entzogen!
Diese Gleichstellung von Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad (hohe
Eigengefährdung aber nur relativ geringe Fremdgefährdung) mit der
Trunkenheitsfahrt im Auto (sehr hohe Fremdgefährdung mit geringerer
Eigengefährdung als beim Fahrrad) ist im übrigen die einzige Regelung
die ich ABSOLUT bescheuert befinde.
Es gibt die Regelung schon lange. Aber zumindest hier in der Gegend war
es noch vor wenigen Jahren so das nur bei Unfällen von Radfahrern dem
überhaupt nachgegangen war.
Ansonsten gab es selbst bei auffälligen Verhalten nur eine "deutliche
Ansprache" wo es dann hieß: Jetzt fahre ordentlich bzw. schiebe, oder
wir lassen dich pusten - du weisst ja was ab 1,6 Promille passiert???
Seit dem das aber scheinbar besonders in Münster in Mode gekommen ist
(mit der Folge das die in Münster erstmals eingesetzten jungen Beamten
das dann auch nach der Versetzung in die Umgebung so durchführten) sogar
allgemeine Verkehrskontrollen mit verdachtsunabhängigen "Reihenpusten"
bei den Radfahrern selbst ohne Ausfallerscheinungen durchzuführen -inkl.
aller rechtlichen Folgen- höre ich immer häufiger das gesagt wird da
könne man ja besser mit dem Auto fahren, da ist das Risiko VIEL
Kleiner...
Bei den meisten natürlich im Scherz, aber einige...
Wobei ich nicht einmal verlange das es Straffrei sein soll. Aber es
müsste zumindest deutlich weniger Bestraft werden als das Fahren mit dem
Auto!
Aber auch das ist OT!
>> Wuerde dem TO empfehlen sich einen richtigen Anwalt zu suchen anstatt in> Eletronik Foren zu fragen, da schwingt auch nicht jeder mal schnell mit> der Moralkeule ;)
Nun ja, generell hast du recht - aber auch da wird der Anwalt ihm nicht
viel anderes erzählen können. Zumal der TE ja wohl davon ausgeht das er
die vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen hat:
> und diesen werde ich so schnell nicht wieder sehen.
Mit der "Moralkeule" hast du natürlich recht! Allerdings wird die
manchmal auch zu recht geschwungen. Und bei derart drastischem
Fehlverhalten im Strassenverkehr wo die Polizei keine andere Möglichkeit
zur Beseitigung der Gefahr für die Allgemeinheit als die sofortige und
vor allem DAUERHAFTE Beschlagnahme der Fahrerlaubniss sieht ist dieser
Punkt definitiv erreicht.
Wer mit einem Kraftfahrzeug am Strassenverkehr teilnimmt übernimmt halt
nicht nur Verantwortung für sich sondern auch für völlig Unbeteiligte!
Und wer die damit verbundenen Sorgfaltspflichten derart missachtet hat
hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Plätzen einfach
nichts verloren.
Gruß
Carsten
Alles kühne Theorien die hier gepostet werden.
Vielleicht sollte der TO(Frank) mal etwas zur Hebung des
Forenniveau beitragen und posten WARUM man seinen Lappen
kassiert hat. Bei dem jetzigen Informationsstand ist
jede Diskussion kaum zielführend.
Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf
Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist
der Lappen wieder da ist.;-b
Sonntag schrieb:> Wieso kommt man eigentlich nicht mehr auf die Idee, eine> Fahrgemeinschaft zum Mitfahren zu suchen? Ist das heutzutage unmodern> geworden?
Von der Großstadt in die Pampa ist immer ein bißchen schwierig!
Logger schrieb:> Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf> Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist> der Lappen wieder da ist.;-b
Er schreibt aber vom Dienstleister!
Nix von einer Firma die regulär beschäftigt!
Ausserdem wird der angehende "Personaldisponent" (Azubi) wohl kaum den
Chauffeur für einen Alki ohne Schein machen!
Frank schrieb:> Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter> meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren> diskutieren.Logger schrieb:> Alles kühne Theorien die hier gepostet werden.> Vielleicht sollte der TO(Frank) mal etwas zur Hebung des> Forenniveau beitragen und posten WARUM man seinen Lappen> kassiert hat. Bei dem jetzigen Informationsstand ist> jede Diskussion kaum zielführend.
Da wir für den TO offenbar nicht genug Mitleid zeigen und quasi unter
seinem Niveau sind (siehe Zitat oben) möchte er sich einem anderen Forum
zuwenden. Deshalb dürften jetzt kaum weitere Informationen kommen.
Logger schrieb:> Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf> Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist> der Lappen wieder da ist.;-b
Bei Dienstleistern ist das so eine Sache. Die haben kaum Lehrlinge. Da
ist der Klempner oder Dachdecker besser dran. Wenn der Führerschein aber
beschlagnahmt wurde, kann man das Problem nicht wirklich aussitzen.
Grund für die Beschlagnahme ist eine Straftat, zu der es einen
Strafprozess gibt. Dabei verhängt das Gericht in der Regel auch eine
Führerscheinsperre von einem Jahr und länger. Danach ist oftmals eine
MPU fällig, auch ohne Alk / Drogen. Die zu bestehen ist mehr
Glückssache. Wie schnell der Führerschein weg ist zeigt dieser Bericht:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrerscheinentzug-ist-rechtens-article12632146.html
Jens PICler schrieb:> Wie schnell der Führerschein weg ist zeigt dieser Bericht:
Der ist nicht schnell weg. Dem Bericht zufolge war der
Fahrerlaubnisentzug dringend geboten.
Jens PICler schrieb:> Da wir für den TO offenbar nicht genug Mitleid zeigen und quasi unter> seinem Niveau sind (siehe Zitat oben) möchte er sich einem anderen Forum> zuwenden.
Ich zweifle an, dass dieser Beitrag vom echten kommt. Wenn das Forum
nicht sein Niveau wäre, würde er auch nicht davorsitzen und mitlesen.
Dass jemand nach ihm fragt und er zufällig nur sechs Minuten später
nochmal reinschaut, wie sich das Thema entwickelt, halte ich für
unwahrscheinlich. Oder es war von Anfang an eine Trollfrage.
Logger schrieb:> Bei dem jetzigen Informationsstand ist> jede Diskussion kaum zielführend.
Wenn es dieser bekannte Troll ist: Der prahlte ja kürzlich noch groß,
daß er einen Brocken mit nur minimaler Information hin wirft, wo Inhalte
bewußt fehlen, und dem Streit zuschaut, ohne sich selbst wieder zu
melden.
Aus den Ergebnissen würde er sich dann woanders die richtigen
Informationen holen.
Jens PICler schrieb:> @TE: Der Führerschein wird nur bei extrem schweren Verstößen> beschlagnahmt, also Alkohol, Drogen, gemeingefährliche Raserei,
Die Beschlagnahme meines Führerscheins musste ich einmal als bösartige
Willkürmassnahme von Vertretern der Staatsmacht (BRD) erleben.
Ich war damals zu Gast auf der Geburtstagsfeier eines Bekannten. Nach
der wilden Fete begab ich mich zu meinem Wohnmobil (VW-Bully). Das hatte
ich schon vorsorglich ganz in der Nähe auf einem ruhigen Parkplatz am
Rande des Stadtparks abgestellt. Denn ich wollte dort übernachten, um
eine Promillefahrt zu vermeiden.
Mitten in der Nacht wurde ich dann von einer Polizeistreife unsanft aus
dem Tiefschlaf gerissen und auf üble Weise angemacht. Es endete damit,
dass mein Führerschein beschlagnahmt wurde mit der dümmlichen
Begründung, dass ich dann in meinem (mässig alkoholisierten) Zustand
nicht mehr fahren könne...
NN schrieb:> dass ich dann in meinem (mässig alkoholisierten) Zustand> nicht mehr fahren könne...
Haste deinen Schlüssel abgeben müssen?
Warste am Steuer gesessen?
Oder hat dich einer der Partygäste bei deinen "Feinden und Schädigern"
angeschwärzt?
Marx W. schrieb:> Haste deinen Schlüssel abgeben müssen?
Nein. Das hätte auch nichts genutzt, denn ein Zweitschlüssel
war immer an versteckter Stelle im Wohnmobil deponiert :-)
> Warste am Steuer gesessen?
Nein, ich lag schlafend im Bett. s.o.
> Oder hat dich einer der Partygäste bei deinen "Feinden und Schädigern"> angeschwärzt?
Mit Sicherheit nicht. :-)
Frank schrieb:> So, habt ihr jetzt endlich eine Lösung für mein Problem gefunden?
Für eine Lösung fehlen noch einige Variable.
> Möchte kein teure Rechtsberatung.
Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps
der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran.
Marx W. schrieb:> Guest schrieb:>> enn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers>> verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich...>> Och, da denken manche oft anders.....
Unverständlicherweise reagieren die Menschen erst, wenn ihnen Schlimmes
widerfährt. Die Strafen durch die Polizei sind letztlich nur der
Versuch, die Unverbesserlichen aufzurütteln. Wer dumm durch die Gegend
rast, hat nicht besseres verdient, als eine Zwangspause. Anders ist den
Deppen nicht beizukommen.
Kim Schmidt schrieb:> Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt.> werden..fertig..was ist daran ungerecht oder doof?> Arbeitgeber sind doch kein Solzialamt.
Entspannung Leute. Er kann mit dem Taxi fahren oder mit Bus dem Fahrrad.
Auch die anderen Mitarbeiter in seiner Pampafirma kommen irgendwie zur
Arbeit. Das Taxi kann man von der Steuer absetzen, kostet also nur rund
die Hälfte. Macht eben rund 15,- bis 20,- Euro am Tag miese. Dafür kann
man sein Auto abmelden und spart Benzin und Abnutzung. Am Ende kostet
das nicht so viel, wie es aussieht. Bei ihm geschätzt <50,- die Woche,
macht in 3 Monaten 600,- Zusatzstrafe.
Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und
nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also
Laufen oder Geld investieren!
Logger schrieb:> Frank schrieb:>> So, habt ihr jetzt endlich eine Lösung für mein Problem gefunden?>> Für eine Lösung fehlen noch einige Variable.>
Naja, für eine Fuzzy-Lösung reicht`s doch!
>> Möchte kein teure Rechtsberatung.>> Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps> der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran
Denk ich auch, dass da mal noch was kommt.
Logger schrieb:> Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps> der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran.
Ich bin ein Profi. Du kannst mich gern unter der Nummer anrufen, ich
stehe Dir Tag und Nacht beratend zur Seite. Ich bin auch günstig, ich
nehme nur 344 Euro pro 10 Minutentakt.
Rico Del Monte schrieb:> Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und> nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also> Laufen oder Geld investieren!
Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein
Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen?
Hildemaria Rotschopf schrieb:> Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein> Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen?
Das Stromaggregat kannst Du auf einen kleinen Bollerwagen stellen und
hinter Dir herziehen.
>Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein>Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen?
Hildemaria, Du bist nicht belastbar und den Tücken des heutigen
Berufslebens
offenbar nicht gewachsen.
Früher haben wir uns mit ISA-2000-Schränken zu Fuß von Suhl nach Rostock
begeben und mit der freien Hand nebenbei noch einen Kabelgraben parallel
zur Straße gezogen!
Oberwebfehler Müller
Oberwebfehler Müller schrieb:> Früher haben wir uns mit ISA-2000-Schränken
Was ist ein isa-2000-Schrank? Von Suhl bis nach Rostock zu Fuß, dass ist
machbar, ich brauch ca. 2 Wochen fuer die Strecke. Bist Du über Berlin
gelaufen oder über Danzig?
>Was ist ein isa-2000-Schrank?
Das sind welche:
http://www.elsa-gmbh.de/html/isa_2000.html>Bist Du über Berlin gelaufen oder über Danzig?
Ich bin überhaupt nicht übergelaufen -nur immer geradezu!
....und von wegen Oder-Havel-Kanal: Das ist mein eigenhändig gezogener
Kabelgraben...
Hildemaria Rotschopf schrieb:> Rico Del Monte schrieb:>> Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und>> nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also>> Laufen oder Geld investieren!>> Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein> Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen?
Dann nimmst Du eben ein Taxi und investierst die 200,- im Monat
Extrakosten netto! Punkt! Das Taxi fährt Dein Stromaggregat genauso
überall hin, wie Dein eigener Wagen. Das Taxi transportiert auch Dein
Weib, deinen Hamster und Deinen neuen Fernseher. Lass also mal die
Jammerszenarien sein.
Rico Del Monte schrieb:> Das Taxi transportiert auch Dein> Weib, deinen Hamster und Deinen neuen Fernseher.
Dass ist ja schon schön. Aber warum soll ich meinen neuen Fernseher mit
zu einer entfernten Arbeitsstelle nehmen? Oder ist der für meinen
Hamster Willibald gedacht, damit ihm nicht langweilig wird? Meinst Du,
das Stromaggregat reicht für meinen Laptop und den neuen Fernseher? Oder
soll ich noch ein Laufrad mit Dynamo für meinen kleinen Willibald
mitnehmen? Darf Willibald auch seinen Hamsterkumpel mitnehmen oder darf
ich nur einen Hamster transportieren?
Jens PICler schrieb:> Wenn der Führerschein aber> beschlagnahmt wurde, kann man das Problem nicht wirklich aussitzen.> Grund für die Beschlagnahme ist eine Straftat, zu der es einen> Strafprozess gibt. Dabei verhängt das Gericht in der Regel auch eine> Führerscheinsperre von einem Jahr und länger. Danach ist oftmals eine> MPU fällig, auch ohne Alk / Drogen.
Alternativ kann es natürlich auch einen Freispruch geben.
Dann gibt es selbstverständlich keine Führerscheinsperre :)
Frank schrieb:> Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter> meinem Niveau sind.
Stimmt, die meisten sind wohl unter deinem Promilleniveau.
Schreiber schrieb:> Alternativ kann es natürlich auch einen Freispruch geben.> Dann gibt es selbstverständlich keine Führerscheinsperre :)
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe (!), entgegen weilaeufiger
Meinungen ist das Fuehren eines Fahrzeuges ein Privileg, kein
Grundrecht.
Wenn das Fuehrerscheinamt (Verwaltung, nicht unbedingt die Justiz) der
Meinung ist dir fehlen die charakterlichen Vorraussetzungen, dann kann
es den Schein einziehen, dazu reichen Indizien, Beweise bzw.
Feststellungen durch ein Gericht sind nicht notwendig, es obliegt einem
dann selber Nachweise zu erbringen dass dem nicht so ist.
Beim Verwaltungsrecht geht es u.a. um Praevention, nicht um Bestrafung,
da muss noch nix passiert sein dass Behoerden aktiv werden..
Hildemarie Rotschopf läuft
> Von Suhl bis nach Rostock zu Fuß, dass ist machbar, ich brauch ca.2 Wochen >
fuer die Strecke.
Hildemarie ist natürlich Ultra-Marathon-Läufer(in) > 40 km pro Tag > 2
Wochen lang - wer es glaubt ?
Ohne diese abwechslungsreichen und amüsanten Beiträge wäre der Thread
voll für die Tonne!
Such dir einen Praktikanten, der dich for free fährt :)
Ansonsten, kommt wahrscheinlich auf das Vergehen, kann man sich doch
entscheiden, wann man den Lappen abgibt oder nicht? Viele machen dann
eben 1 Monat Urlaub.
Mladen G. schrieb:> Beim Verwaltungsrecht geht es u.a. um Praevention, nicht um Bestrafung,> da muss noch nix passiert sein dass Behoerden aktiv werden.
und es wäre schön, wenn dies häufiger geschähe, nicht nur in Sachen
Autonutzung sondern auch im Bereich der Gewalttaten gegenüber Kindern.
Unverständlicherweise bleiben da die "Behörden" aber enorm lange ruhig.
Wer besoffen Auto fährt, wird rausgezogen, weil er jemanden verletzten
KÖNNTE!
Wer besoffen nach Hause kommt, wird nicht rausgezogen, auch wenn er sein
Kind schon dreimal verkloppt hat.
Je-Naher schrieb:> Wer besoffen nach Hause kommt, wird nicht rausgezogen, auch wenn er sein> Kind schon dreimal verkloppt hat.
In der Zeit, in der er besoffen Auto fährt, schlägt er seine Kinder
nicht (außer sie sind im Auto dabei).
asdf vermutete:
>In der Zeit, in der er besoffen Auto fährt, schlägt er seine Kinder>nicht (außer sie sind im Auto dabei).
Das ist eine ähnliche Problemstellung wie bei "Wolf, Ziege und Kohlkopf"
http://www.hirnwindungen.de/raetsel1/hirn_ziegeloes.html
MfG Paul
wendelsberg schrieb:> Also im Forum fuer Verbrecher.> Nur bei solchen gibt es eine sofortige Beschlagnahme.
Da er hier im Forum zuerst gefragt hat tippe ich darauf, dass er
selbstgebaute Eletronik ohne Zulassung in seinem Auto betrieben hat das
Ding deshalb unkontrollierbar wurde. Er wollte die Mahnungen ja nicht
ernst nehmen...
duckundweg