Hallo, ich bin gerade dabei mich in CE und UL richtlinien einzulesen. Nun habe ich eine Frage. Wann muss ich die CE Zulassungen machen? Sowie ich es verstanden habe, bei Endgeräten. D.h. wenn ich ein Komponent von einem System habe (bsp. Flachbildschirm bestehend aus Grafikaansteuerung), muss die "Grafikansteuerung" auch die CE Zulassung haben oder reicht es wenn die Zulassung auf das komplett Gerät gemacht wird? Danke
a) Es gibt keine 'CE-Zulassung', sondern nur eine CE-Selbstdeklaration und Konformitätserklärung. b) Jedes 'Ding' das unter eine EU-CE-Richtlinie fällt muss CE haben, alle anderen dürfen nicht. c) Wenn Dein Gerät eine 'Maschine' wäre, dann müssen Teilmaschinen nach der neuen Maschinenrichtlinie keine CE-Konformität mehr erfüllen. Ansonsten musst Du in der/die für Dein Gerät anwendbaren Richtlinien nachschlagen.
dumdi dum schrieb: > b) Jedes 'Ding' das unter eine EU-CE-Richtlinie fällt muss CE haben, > alle anderen dürfen nicht. Hmm, EU-CE-Richtlinie!?! Wenn vielleicht "EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung" gemeint sind bist Du hier richtig: http://www.cexpert.de/eg-richtlinien-ce-kennzeichnung.htm
dumdi dum schrieb: > dann müssen Teilmaschinen nach > der neuen Maschinenrichtlinie keine CE-Konformität mehr erfüllen. Nö. Erfüllen müssen sie, es wird aber keine Konformitätserklärung sondern eine Einbauerklärung (mit Montageanleitung) ausgestellt.
hot schrieb: > Nö. > Erfüllen müssen sie Könnnen sie teilweise gar nicht, beispielsweise ohne Sicherheitseinrichtng die eben erst Teil der Gesamtmaschine wären. Wenn sie eingebaut werden, sind sie sowieso nicht für den Endbenutzer, sondern OEM.
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