Hallo!
Manchmal lasse ich mir schriftlich Angebote über größere Geräte
schicken.
Bei manchen Firmen unterzeichnen zwei Leute den Brief. Hat es einen
Grund, warum zwei Leute z.B. ein Angebot unterschreiben?
Schleicher, Schmittchen schrieb:> Hallo!>> Manchmal lasse ich mir schriftlich Angebote über größere Geräte> schicken.>> Bei manchen Firmen unterzeichnen zwei Leute den Brief. Hat es einen> Grund, warum zwei Leute z.B. ein Angebot unterschreiben?
Der eine macht die Arbeit, der andere hat was zu sagen. Wenn du das
Gerät kaufst und die Firma einen dicken Reibach macht, holt sich der,
der was zu sagen hat, ein Riesenlob vom Chef ab.
Kaufst du das Gerät nicht, kriegt der, der die Arbeit macht, einen
Anschiss, weil der Preis zu hoch war und die Firma jetzt, statt wenig
Reibach zu machen, gar nichts verdient.
Aber Hauptsache der, der was zu sagen hat, ist fein raus.
Deshalb bist du bei 2 Unterschriften immer in der moralischen Pflicht,
das Gerät auch zu kaufen. Weil sonst der, der die Arbeit macht, jedesmal
einen Anschiss kriegt, meistens sogar zwei. Einen von dem, der was zu
sagen hat und einen vom Chef. Irgendwann bekommt der dann Depressionen
und bringt sich um. Oder er läuft erst Amok und bringt sich dann um.
Also, kauf das Gerät. Oder willst du ewig mit dieser Schuld leben?
mfg.
Staffelt sich nach Angebotshöhe.
bis X euro reicht bei uns ein Sachbearbeiter
bis x+ Euro müssen zwei Sachbearbeiter unterschreiben. x++ sind dann
Sachbearbeiter und ppa .x++ ppa und Geschätsführer das geht dann immer
so weiter
M. S. schrieb:> bis X euro reicht bei uns ein Sachbearbeiter> bis x+ Euro müssen zwei Sachbearbeiter unterschreiben. x++ sind dann> Sachbearbeiter und ppa .x++ ppa und Geschätsführer das geht dann immer> so weiter
Warum eigentlich? Für den Kunden ist es egal wer das Angebot
unterschreibt. Auch wenn es die Putzfrau macht ist es genauso bindend
wie wenn der GF selbst unterschreibt. Außerdem liest sich in den meisten
Firmen der GF die Post nicht durch, die er von der Tippse in der Mappe
vorgelegt bekommt. Also kann er es auch lassen.
>Auch wenn es die Putzfrau macht ist es genauso bindend>wie wenn der GF selbst unterschreibt
Kein Ahnung aber munter drauflos schwallen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura
Jens PICler schrieb:> Warum eigentlich? Für den Kunden ist es egal wer das Angebot> unterschreibt. Auch wenn es die Putzfrau macht ist es genauso bindend> wie wenn der GF selbst unterschreibt. Außerdem liest sich in den meisten> Firmen der GF die Post nicht durch, die er von der Tippse in der Mappe> vorgelegt bekommt. Also kann er es auch lassen.
Wenn der Chef/Prokurist solche Dokumente NICHT selbst unterschreiben
will, dann muss er folgerichtig seinen Sachbearbeiter (oder die
Putzfrau) dazu ermächtigen. Und naturgemäss will man das für grössere
Beträge nicht, also muss man selbst unterschreiben.
P. M. schrieb:> Wenn der Chef/Prokurist solche Dokumente NICHT selbst unterschreiben> will, dann muss er folgerichtig seinen Sachbearbeiter (oder die> Putzfrau) dazu ermächtigen.
Dann wären ja quasi sämtliche Kaufverträge die man so abschließt
unwirksam. Denn ich habe es noch in keinem Supermarkt, Blödmarkt, ja
selbst Autohaus gesehen, dass der Kaufvertrag vom Chef unterschrieben
wird. Und das jeder kleine Verkäufer oder die Kassiererin an der
Supermarktkasse Prokura hat wäre mir auch neu.
Mir ist schon klar, worauf ihr hinaus wollt, doch bin ich nach wie vor
der Meinung, dass eine von einem Mitarbeiter einer Firma in dessen Namen
abgegebene Willenserklärung bindend ist, egal ob der dazu berechtigt
ist. Wichtig dürfte nur sein, ob er dazu berechtigt sein könnte
(Anscheinsbeweis). Doch selbst mein Beispiel mit der Putzfrau dürfte da
unproblematisch sein, denn woher weiß ich denn, ob Frau Meyer die
Putzfrau oder aber die Assistentin vom GF ist. Schließlich kann ich mir
im Supermarkt nicht von jeder Kassiererin den Nachweis zeigen lassen,
dass sie berechtigt ist, die Waren einzuscannen, mir einen Preis zu
nennen und damit den Kaufvertrag abzuschließen.
Jens PICler schrieb:> Schließlich kann ich mir> im Supermarkt nicht von jeder Kassiererin den Nachweis zeigen lassen,> dass sie berechtigt ist, die Waren einzuscannen, mir einen Preis zu> nennen und damit den Kaufvertrag abzuschließen.
Im Supermarkt, wird Dir aber auch kein Kostenvoranschlag
ausgedruckt.
Sondern dort sind die Waren bereits preislich ausgezeichnet.
Und damit bindend.
Gruss Asko.
Asko B. schrieb:> Sondern dort sind die Waren bereits preislich ausgezeichnet.> Und damit bindend.
Wo ist der unterschied zwischen einen Kostenvoranschlag für z.B. eine
Reparatur und einem Preisangebot im Supermarkt? Davon abgesehen ist ein
Preisschild im Supermarkt eben nicht bindend sondern stellt ein
freibleibendes Angebot dar. Erst mit Annahme durch den Verkäufer wird
ein gültiger Kaufvertrag geschlossen. Wenn der aber sagt, das
Preisschild ist ein Irrtum und der Preis falsch kannst du auch nichts
machen.
Jens PICler schrieb:> Wenn der aber sagt, das> Preisschild ist ein Irrtum und der Preis falsch kannst du auch nichts> machen.
Genau um das zu verhindern, unterschreibt noch jemand das Angebot bei
höherpreisigen Artikeln.
Jens PICler schrieb:
Wenn der aber sagt, das
> Preisschild ist ein Irrtum und der Preis falsch kannst du auch nichts> machen.
Doch, du kannst vom Kauf absehen und die Ware stehen lassen.
Jens PICler schrieb:> Dann wären ja quasi sämtliche Kaufverträge die man so abschließt> unwirksam. Denn ich habe es noch in keinem Supermarkt, Blödmarkt, ja> selbst Autohaus gesehen, dass der Kaufvertrag vom Chef unterschrieben> wird. Und das jeder kleine Verkäufer oder die Kassiererin an der> Supermarktkasse Prokura hat wäre mir auch neu.
Weil die Kassierin implizit dazu ermächtigt wird, indem man sie an die
Kasse setzt.
Jens PICler schrieb:> Mir ist schon klar, worauf ihr hinaus wollt, doch bin ich nach wie vor> der Meinung, dass eine von einem Mitarbeiter einer Firma in dessen Namen> abgegebene Willenserklärung bindend ist, egal ob der dazu berechtigt> ist. Wichtig dürfte nur sein, ob er dazu berechtigt sein könnte> (Anscheinsbeweis). Doch selbst mein Beispiel mit der Putzfrau dürfte da> unproblematisch sein, denn woher weiß ich denn, ob Frau Meyer die> Putzfrau oder aber die Assistentin vom GF ist.
Ja ne is klar, und morgen kauft dann die Putzfreu einen neuen Porsche
fürs Facility Management.
Jens PICler schrieb:> chließlich kann ich mir> im Supermarkt nicht von jeder Kassiererin den Nachweis zeigen lassen,> dass sie berechtigt ist, die Waren einzuscannen, mir einen Preis zu> nennen und damit den Kaufvertrag abzuschließen.
Brauchst du auch nicht, der Gesetzgeber geht davon aus, dass die
Kassierin auch berechtigt ist, die Kasse zu nutzen, vor die sie gesetzt
wurde.
Jens PICler schrieb:> Wo ist der unterschied zwischen einen Kostenvoranschlag für z.B. eine> Reparatur und einem Preisangebot im Supermarkt?
Das Preisschild im Supermarkt hat auch nicht die Kassierin gedruckt,
sondern die Preise wurden von jemand anders festgelegt, jemand, der dazu
berechtigt ist. Extrawünsche muss dann die Filialleitung absegnen, denn
die haben eine Prokura für bestimmte Dinge.
Thomas Eckmann schrieb:> Der eine macht die Arbeit, der andere hat was zu sagen. Wenn du das> Gerät kaufst und die Firma einen dicken Reibach macht, holt sich der,> der was zu sagen hat, ein Riesenlob vom Chef ab.> Kaufst du das Gerät nicht, kriegt der, der die Arbeit macht, einen> Anschiss, weil der Preis zu hoch war und die Firma jetzt, statt wenig> Reibach zu machen, gar nichts verdient.> Aber Hauptsache der, der was zu sagen hat, ist fein raus.
Ansichtssache, denn rein rechtlich bin ich aus dem Schneider, sobald der
GF als Verantwortlicher draufsteht. Würde ich ein Angebot über eine
Anlage im Wert von ein paar Millionen selbst unterschreiben, könnte die
Firma Regressforderungen an mich stellen, wenn der GS druntersteht, ist
er Schuld (schließlich hat er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er
es sich durchgelesen hat).
Jens PICler schrieb:> Und das jeder kleine Verkäufer oder die Kassiererin an der> Supermarktkasse Prokura hat wäre mir auch neu.
Du kannst ja mal versuchen, mit der Kassiererin an der Supermarktkasse
über den Preis zu verhandeln.
Während man bei Angeboten durchaus noch Rabatt rausschlagen kann, bin
ich bisher an der Kasse beim Versuch, für die Preisgabe meiner PLZ einen
Rabatt zu bekommen immer mit der Begründung abgeblitzt: Das darf ich
nicht.