Hallo Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr. Nachdem mir bisher immer der Urlaub serhr zögerlich genemigt wurde habe ich immernoch jede menge Resturlaub aus dem letzten Jahr. Ich habe längeren Erholungsurlaub für die Sommerferien angekündigt, jedoch will auch der Lehrling im 1. Lehrjahr zu selbigen Zeit Urlaub haben und da meint der Chef dass nur einer von uns beiden den Urlaub bekommen kann. Darf er dass so einfach bestimmen?
Jogurt schrieb: > jedoch will > auch der Lehrling im 1. Lehrjahr zu selbigen Zeit Urlaub haben und da > meint der Chef dass nur einer von uns beiden den Urlaub bekommen kann. > Darf er dass so einfach bestimmen? Ja, darf er! ABER, dein Chef muss dir die Möglichkeit geben Urlaub zu gegen und das zusammenhängend (2 Wochen?), ohne das Du mit der Berufsschule in Konflikt kommst. Was heißt angekündigt und wem?
Ja! Allerdings muss Dein Urlaub vom letzten Jahr abgefeiert werden. Bei uns ist das am 31. Maerz eines jeden Jahres. Danach verfällt der Urlaub und wird als Überstunden ausgezahlt. Das geht aber nur, wenn der Betriebsrat und der Betroffene zustimmen. Die Regel ist Abfeiern. Ich empfehle jedem, den Urlaub früh zu planen und zu nehmen. Wer im September noch mehr, als eine Woche Urlaub für die Weihnachtswoche hat, tut mir leid!
Rick McGlenn schrieb: > (2 Wochen?) Ich meine der AG muss sogar 3 Wochen zusammenhängenden Urlaub gewähren. Aussage aber ohne Gewähr :) Und ich denke bei Azubis, evtl. noch minderjährig, ist das noch strenger geregelt. Ist ja auch nicht so, dass da der Eine den anderen vertreten müsste. Aber evtl. liegt da ja noch ein anderer Grund vor den wir nicht kennen.
Bogo schrieb: > Ja! Allerdings muss Dein Urlaub vom letzten Jahr abgefeiert werden. Bei > uns ist das am 31. Maerz eines jeden Jahres. Das ist oft so, ausser wenn betriebliche Belange dagegensprechen. Aber das wissen wir ja nicht. Vielleicht werden die Azubis als Aushilfe in der Urlaubszeit gebraucht. Vielleicht hat der andere ja auch ein Kind... Wissen wir alles nicht...
Verstehe das Problem nicht. Am Anfang des Jahres gibst Du n Zettel ab, auf dem "Urlaubsantrag" steht. Wird der Antrag nicht genehmigt, kannst Du in aller Ruhe mit deinem Chef nach Alternativterminen Ausschau halten. Das um 5 vor 12 alle in die Mittagspause wollen ist doch klar. Deswegen: der frühe Vogel und so ;)
Jogurt schrieb: > Hallo > > Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr. > Nachdem mir bisher immer der Urlaub serhr zögerlich genemigt wurde habe > ich immernoch jede menge Resturlaub aus dem letzten Jahr. Ich habe > längeren Erholungsurlaub für die Sommerferien angekündigt, jedoch will > auch der Lehrling im 1. Lehrjahr zu selbigen Zeit Urlaub haben Urlaub muss in einem angemessenenm Rahmen gewährt werden. Dh normalerweise sogar zwei Wochen am Stück oder länger ... Da das "Problem" offenbar schon länger gekannt ist, kann dein Scheffe auch keine "außergewöhnlichen Härten" wie plötzliche Auftragslage etc anführen. Und "ankündigen" ist unverbindlich. Beantrage ihn einfach! > und da > meint der Chef dass nur einer von uns beiden den Urlaub bekommen kann. > Darf er dass so einfach bestimmen? Ja, darf er. Aber normalerweise hast du die "stärkere Position" d.h. der andere Azubi muss zurückstecken.
> Dass um 5 vor 12 alle in die Mittagspause wollen ist doch klar. > Deswegen: der frühe Vogel und so ;) In einem Grossbetrieb gibt es dagegen häufig (auch für Azubis) erfreulich grosse Spielräume nicht nur bei der Urlaubsplanung, sondern auch bei der Gestaltung seiner Mittagspause. Dies konnte ich zu meiner Überraschung während eines Praktikums bei einem Chemiekonzern erleben. Als zur Mittagspause um zwölf die Werkssirene heulte, hatten wir (Techniker, Praktikant, Azubi) bereits in aller Ruhe unser Mittagessen verzehrt und lagen schlafend in einem angenehm temperierten Schaltraum.
ex_studi schrieb: > Als zur Mittagspause um zwölf die Werkssirene heulte, hatten wir > (Techniker, Praktikant, Azubi) bereits in aller Ruhe unser Mittagessen > verzehrt und lagen schlafend in einem angenehm temperierten Schaltraum. ... und das war gut so, denn die arbeitende Bevölkerung will in der Mittagspause keine Schluffies sehen und wer schläft, kann keinen Schaden anrichten ;-)
Achja die gute alte Zeit. Vor meinen Studium hab ich auch eine Ausbildung gemacht, da meinte der Chef dann auch im 3. Lehrjahr mit dem Urlaub rumzudrucksen. Da hab ich dann auch angefangen, mir Überstunden zu notieren - das ganze Jahr. Und als er mich dann zur Prüfung angemeldet hat (ca. 3 Monate vor der Abschlussprüfung) habe ich ihm das auf den Tisch gelegt und mir frei genommen ^^ ...
Wenn es bei euch einen Betriebrat gibt, solltest du mal mit dem sprechen. Und an sonsten wäre das jetzt vielleicht die Gelegenheit, mal über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nachzudenken. Alleine scheinst du das mit deinem Chef ja nicht lösen zu können. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
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