VDE 0701/0702 eigetragener Verein

Gast #3727695
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Hallo,

ich vermute du meinst Prüfungen im Bereich der BGV a3?

Als Verein seit ihr genauso eine Körperschaft des privaten Rechts wie 
jede andere Firma. Ihr habt zwar keine eine Berufsgenossenschaft die 
euch zur Durchführung der BGV Prüfungen zwingt, aber mit Sicherheit eine 
Versicherung die im Fall eines Falles Probleme machen wird.
Gast #3728392
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Wieso soll ich meine Vereinsgeräte nach einer BG-Vorschrift prüfen?
Verstehe ich nicht!
Was hat die Berufsgenossenschaft mit einem e.V. zu tun.
Die springt ja bei einem Unfall auch nicht ein.

Auf was sich die Versicherungen berufen, weiß ich nicht.
Gast #3728838
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Messerscharf schrieb:
> Verstehe ich nicht!

Es geht nicht um die BG Vorschrift ans sich!
Aber für die Sicherheit der eingesetzten Geräte ist der e.V. und die im 
Verein verantwortlichen Personen verantwortlich. Am einfachsten ist 
daher eine Prüfung der Geräte analog zu BGV a3 durchzuführen. Damit habt 
Ihr eurer Sorgfaltspflicht genügt und die Geräte nach den anerkannten 
regeln der Technik geprüft.

Solange nix passiert ist alles gut.
#3729542
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BGV A3 ist ohnehin nicht mehr gesetzlich relevant. Eher passt da die 
TRBS1201. Die Berufsgenossenschaft kann sich aber weiterhin auf ihre BGV 
beziehen. Aber mit Vereinen hat die Berufsgenossenschaft wohl nichts zu 
tun.

Im Endeffekt wird bei einem Verein nur ein Hahn danach krähen, wenn 
etwas passiert ist und der Schadensfall durch eine vorherige Prüfung 
hätte vermieden werden können.

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