Nabend
Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen
zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen. Ist sowas erlaubt?
Höhe c.a. 10 Meter die Strasse ist ~Eine Autobreite breit. Die beiden
Häuser genauer Wohnhaus und Pferdestall & Schuppen gehören uns.
Die Strasse ist kaum befahren.
Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken
machen.
Eine ordentliche Halterung links und rechts und ein Stahlseil etwas
durchhängen lassen. Das LAN-kabel kann man dann an dem Stahlseil
entlangführen.
dete schrieb:> Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen> zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen.
Ist das wirklich so einfach zu lösen? Also das globale? :-)
Erlaubt? Nein.
Mit Logik? Selber entscheiden.
Selbst beim reißen der Verbindung werden die Kabelenden nicht annähernd
zur Erde reichen. Ein wetterfestes Tragseil würde ich vorsehen.
Zur Beachtung könnte allerdings der Blitzschutz kommen, wenn die Häuser
nicht viel höher reichen. Da wird es dann rasch gefährlich.
Und nimm ein für Außenbereich geeignetes Kabel (die Schwarzen), oder
mache eine UV-beständige Umhüllung drum, sonst zerbröselt Dir die Sonne
die Isolierung.
Hm, also wenn Dich Fragen des Blitzschutzes nicht gerade schrecken, dann
frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten
Sesselfurzer, sondern mach es einfach und lass Dich gernhaben. So haben
das ein Nachbarsjunge und ich vor einigen Jahrzehnten mit einem
"Joghurtbechertelephon" gemacht. Und in Südeuropa hängen überall
zwischen den Häusern ähnliche Konstruktionen - nennt sich
"Wäscheleinen", meist mit einem Kurbelmechanismus ausgestattet, um
gelegentlich umflaggen zu können :-)
Wenn Dir so ein hemdsärmliges Vorgehen zu revolutionär erscheint, dann
setz Eurem Dorfvorsteher den Floh ins Ohr, etwas für den Tourismus tun
zu wollen. Zu diesem Zweck mußt Du ihn eben solange bequatschen, bis er
selber ganz gefesselt von dem Gedanken ist, ausgerechnet zwischen diesen
beiden Gebäuden endlich mal ein großes Werbebanner zu installieren mit
irgendwelchen Parolen a la "Herzlich Willkommen im schönen
Schlagmichtot!", "900 Jahre Dummsdorfer Bauerntanz" oder
"Njeljubljuputinsk - die freundliche Perle der Walachei".
Wenn der Schmarren dann erst mal hängt, wirst Du eine hübsche
Jahrespacht dafür erhalten und nach Deinem zusätzliches Kabel kräht kein
Hahn.
Wenn das nicht klappt, dann könntest Du hinterm Haus einen anständigen
Tümpel ausheben und einen Schwung Krötenlarven einsetzen. Irgendwann
werden die dann des Nachts in größeren Mengen über die Gasse stolpern,
und wenn dann noch Frau Roth und Herr Özdemir Wind von der Sache
bekommen, läuft der Rest von ganz alleine ;-)
Floh schrieb:> Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken> machen.
Er fragte nicht, ob er es hinbekommt, sondern ob es nach Fernmelderecht
erlaubt ist.
Und dazu fragt man eben nicht Dampfplauderer wie dich, sondern
Diodenes D. schrieb:> frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten> Sesselfurzer
genau die Sesselfurzer, denn die machen das Fernmelderecht, und haben es
monopolisiert.
Aber wie immer sind hier nur Flachpfeifen bei den Antwortern dabei, die
nicht mal die Frage gelesen haben.
Michael Bertrandt schrieb:> sondern ob es nach Fernmelderecht erlaubt ist.
Darauf haben zwar zwei Gäste sofort ein „nein“ abgelassen, aber die
Begründung dafür (also die zutreffende Rechtsgrundlage) würde mich
schon interessieren.
A. K. schrieb:> http://dejure.org/gesetze/TKG, Wegerechte (§§ 68 - 77e)
Bist du dir da sicher? Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich
das alles auf die Installation öffentlicher TK-Netze.
Jörg Wunsch schrieb:> Bist du dir da sicher?
Nein, da ich nicht der Europäische Gerichtshof bin, aber:
§68.3: "Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien und die Änderung
vorhandener Telekommunikationslinien bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der Träger der Wegebaulast."
Da steht keine Einschränkung auf bestimmte Netzbetreiber drin, ob
öffentlich oder nicht.
Also: Schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde der Gemeinde
nötig. Städtische Bauamt oder so. Es sei denn es ist eine Privatstrasse.
Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach
nur ein Kabel beliebiger Funktion?
Daß das als Netzwerkkabel genutzt werden kann, macht daraus noch keine
"Telekommunikationslinie", genausogut könnte das ja auch eine
RS485-Leitung sein, mit die Wetterstation auf dem Nachbargrundstück
angesteuert wird, oder der Bierkühlkeller seine Temperatur melden kann.
Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder
auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach> nur ein Kabel beliebiger Funktion?
Wenn du Daten per Kabel über fremden Grund überträgst, dann ist es
meiner unmassgeblichen Einschätzung nach eine Telekommunikationslinie.
Auch wenns ein Dosentelefon ist. Ich denke nicht, dass der Charakter der
übertragenen Daten dabei entscheidend ist.
> Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder> auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen.
Was aber nichts am Ergebnis ändern würde. Du landest ziemlich sicher
auch wieder beim Bauamt. Nur ist dann eine anderer Gesetzeswälzer dafür
zuständig.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie"
Das war eben auch das, was ich mich dabei gefragt habe.
Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb
öffentlicher Telekommunikationsnetze.
Leider fehlt dem Ding eine ordentliche Eingangsformel, die klar und
deutlich den Geltungsbereich festlegt.
Jörg Wunsch schrieb:> Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb> öffentlicher Telekommunikationsnetze.
Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest?
§68.1 ist völlig eine andere Baustelle als §68.3. Der Paragraph bezieht
sich laut Titel auf öffentliche Wege, nicht öffentliche Netze. Wodurch
der Geltungsbereich definiert ist.
Aber wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für
eine Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel die schriftliche
Zustimmung des Bauamts benötigst. Dem gehts vermutlich ähnlich.
Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre.
Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen
die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus.
Gemäß dem Fall da wäre bereits eine Wäscheleine - dann könnte man ja
auch gleich noch ein Kabel dazu basteln.
Anderseits, bei 10m erscheint mir WLAN (oder gar Richtfunk) auch als
funktionabel...
Wenn es den was Wetterfestes sein soll, hat TP-Link nette Sachen für
schmales Geld im Angebot z.B.
http://www.amazon.de/TP-Link-TL-ANT2414B-Direktionale-Antenne-aussen/dp/B001PS6LL8/
A. K. schrieb:> Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest?
Im gesamten Gesetz, nicht in diesen einzelnen Paragrafen. Schau dir
einfach §1 mal an: „Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation“,
„angemessene und ausreichende Dienstleistungen“. Das klingt mir
alles nicht danach, als wäre der private Draht zur auf der anderen
Straßenseite liegenden Hütte wirklich damit beabsichtigt gewesen.
Aber wie ich schon schrieb: eine klare und deutliche Abgrenzung des
Geltungsbereichs fehlt dem Teil.
Jeffrey Lebowski schrieb:> Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre.
Wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für eine
Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel oder eine Wäscheleine die
schriftliche Zustimmung des Bauamts benötigst, da hier ja ohnehin auf
Baulastträger verwiesen wird, es also ohnehin zunächst um die bauliche
Frage geht. Im Rest dieser Paragraphen finden sich dann Haken und Ösen
für Mitbenutzung und ähnlichem Kram, und erst da wirds
telekommunikationsspezifisch.
> Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen> die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus.
Ja und? Da findet man auch Aussenverdrahtung vom Strom durch Leitungen,
bei denen ein hiesiger Elektriker schon einen Schlag kriegt, noch bevor
er die Leitungen angefasst hat. Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der
Rechtsgrundlage gefragt, nicht nach der Praxis. Gerüchteweise soll die
umso weiter auseinander laufen, je südlicher du dich befindest.
Soll heissen: Die praktischen Probleme sind (a) Nachbarn mit
ausgeprägtem Sinn für Recht und Ordnung und (b) Amtsträger, die zufällig
dort vorbei kommen und denen das spanisch vorkommt. Dauerhafte
oberirdische Leitungsführung ist hierzulande selten, daher ist die
Gefahr, dass das auffällt, nicht gering.
A. K. schrieb:> Amtsträger, […] denen das spanisch> vorkommt.
:-))
> Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der Rechtsgrundlage gefragt
Ja. Mir ist so, als wäre das zu Zeiten der staatsmonopolistischen
Telekommunikation in der Tat mal verboten gewesen, da man letztlich
damit auch die Monopolsicherung betrieben hat damals. Daher
interessiert es mich schon, für welche Fälle nun aktuell welche
Rechtsvorschrift greift.
Aber vermutlich ist das am Ende als Geldquelle offengelassen worden —
nun nicht mehr für die staatsmonopolistischen Telcos, sonder für
die Rechtsanwälte, die sich im Streitfalle hier ihre Brötchen verdienen.
Die Bauern hier in der Gegend haben desöfteren ein Kabel für die
Weidezäune über die Straße gespannt. Mal im Ernst, haben die alle ein
Zertifikat dafür??
Muss eben nur hoch genug sein...
Und schau mal ob es nicht die ein oder andere Querung mit einem
Abwasserrohr gibt. Da wird deine Strippe kaum auffallen.
Das Gesetz ist ja nicht alles. Z.b. gehört zur Beantwortung der Frage ja
auch die Rechtsprechung und die derzeitige Lehrmeinung. Deswegen gibt es
zu jedem Gesetz auch mehrere Kommentare. Z.b
http://www.amazon.de/gp/aw/d/340664001X/ref=aw_d_dsc_books?qid=1405972056&sr=8-1
Insbesondere zu umstrittenen Fragen kann es sich lohnen verschiedene (am
besten in einer UB) anzusehen.
Vielleicht ist ja sogar eine Maschine-Maschine Kommunikationslinie auch
eine Telekomminikationslinie? Vielleich wurde aber auch noch keinem
Richter diese Frage gestellt.
Mal anders gesehen.
Angenommen das Umspannwerk bekommt einen neuen Trafo per Schwertransport
mit Überhöhe. Nun kommt er in die Nahe deines Hauses und der
Vorraus-trupp hat nicht gepennt. Nun sehen die deine Leitung, die
nirgends aufgeführt ist und der Transport kommt zum stehen. Keiner weiß
was das für eine Leitung ist, aber alle wissen das sie für die
Durchfahrt weg muss. Nun geht es los. Bauamt fragen: "Da ist keine
Leitung". Hmm. Rätselraten. Dann kommst du gut gelaunt von der Arbeit
und wunderst dich über den Schwertransport vor deinem Haus. "Ist das die
Lieferung von Conrad?". Dann fällt dir siedend heiß ein, das deine
Leitung stört.
Die Kosten für das warten bis du die Leitung abgehängt hast sind
bestimmt nicht gering.
Fazit: Besser Wlan oder Genehmigung holen.
Timm Thaler schrieb:> In 10m Höhe? In einer PKW-breiten Straße?
Klar, der Schwertransport ist 1m breit und 10m hoch! Mittlerweile hat
jemand das Ding an das Kabel oben gebunden, damit es nicht umkippt....
Leg das Kabel unter der Straße durch, ist viel viel kürzer, macht keinen
Ärger und sieht niemand - fertisch!
Also von Grnd.Stk. zu Grnd.Stk., das bischen Fußweg und Straße wirst
auch noch packen > Horizontalvortrieb und geht schon!
Und braucht kein Spannseil, mit Genehmigung > wenns keiner sieht ist
auch egal, nur kaputt machen, an den anderen Leitungen, die schon so
quer dazu laufen, sollte man nicht!
Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson
ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen
des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft.
Anders sieht es aus, wenn Du der Staat bist. Das bringt gewisse Vorteile
mit sich. Bist Du aber kein Staat, sondern ein Bürger, sieht es mau aus.
Unter pragmatischen Gesichtspunkten wird so ein Kabel in 10 Meter Höhe
(wirklich so hoch?) in einem abgelegen Kuhdorf wohl relativ lange keine
Aufmerksam erregen. Es sei denn, man hat "nette" Nachbarn oder sonstige,
freundliche Mitmenschen um sich. Und da kann man nie wissen.
Die Alternative WLAN, hat den Reiz dass sie ein viel geringeres
Aufmerksamkeitsrisiko hat. Und solange man keine "illegalen" Antennen
und Leistungen verwendet, ist so etwas nach meinem Wissen auch noch
absolut legal.
Es kommt halt drauf an, was man machen will. Falls man 10 Gb/s
transportieren will, ist ein Kabel günstiger. Wenn WLAN ausreicht, wäre
mir das ganze Blitzschutz-, Überspannungs- und
Potentialunterschied-Gedöns zwischen den Gebäuden viel zu viel Aufwand.
Unbekannt Unbekannt schrieb:> Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson> ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen> des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft.>
...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer
noch fraglich. Man darf ja auch mit einem Quadrocopter ein fremdes
Grundstück überfliegen (Bild- und Tonaufnahmen jetzt mal nicht
betrachtet)....
Würde mich echt mal interessieren, wie die Rechtlage ist. Wir haben bei
uns eine ähnliche Konstellation, haben diese aber aus praktischen
Gründen per WLAN gelöst.
Tom V. schrieb:> ...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer> noch fraglich.
Es gibt in Neuland mittlerweile etwas das man "Suchmaschinen" nennt.
Funktioniert mitunter bemerkenswert gut, insbesondere in Verbindung mit
einer ursprünglich geradezu anarchistisch angehauchten Errungenschaft
namens "Wikipedia". ;-)
§905 BGB: "Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich
auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der
Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die
in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der
Ausschließung kein Interesse hat."
Der zweite Satz rettet deinen Quadrocopter und die internationale
Raumstation. Aber das Luftverkehrsgesetz wollen wir für das Kabel
hoffentlich nicht bemühen müssen. Oder kommt auch eine Übertragung nach
RFC 2549 in Frage?
A. K. schrieb:> §905 BGB
Danke, das ist doch zumindest mal eine Rechtsgrundlage. Ob er nun
an einem Kabel in 10 m Höhe „kein Interesse“ mehr haben sollte,
darüber können sich dann in der Tat bestenfalls die Juristen streiten.