Keili schrieb:
> es gab von mir und anderen Forenteilnehmer schon mehrfach die Frage, wie
> selbstgebaute elektronische Geräte verkauft werden können.
> Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus:
> „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“
>
> Nun habe ich neue Fragen zu diesem Thema.
> Nimmt ein Elektromeister meine selbstgebauten Geräte ab?
> Ist sowas realistisch?
> Hat jemand Erfahrungen damit?
(Ich bin kein Rechtsanwalt, also nur meine persönliche Meinung)
Wenn Du ein "Handwerk" ausübst, gerätst Du in Deutschland ganz schnell
mit der Handwerksordnung in Konflikt. Dann benötigst Du überhaupt selbst
einen Meisterbrief oder musst einen verantwortlichen Handwerksmeister
beschäftigen, damit Dein Unternehmen handwerkliche Leistungen ausführen
darf. Im Zweifelsfall lasse Dich rechtlich beraten oder kontaktiere
Deine IHK und Handwerkskammer, bevor Du ohne Meisterbrief ein Handwerk
betreibst und die Handwerkskammer Dir den Laden dichtmachen lässt! Was
noch als Nicht-Handwerk ohne Meisterbrief möglich ist und was Du mit
einem abgeschlossenen Studium als selbständiger Ingenieur machen kannst,
darüber kann Dich ein Fachanwalt aufklären.
Jedenfalls wenn Deine Produkte einer CE-Kennzeichnung bedürfen, dürfte
ein Meister als Experte wohl kaum ausreichend sein, um die Einhaltung
aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu bestätigen.
Handelsunternehmen, die z.B. außerhalb der EU hergestellte Produkte
(meist wohl aus China) einführen, lassen sich die Geräte zum Beispiel
vom TÜV auf CE-Konformität prüfen:
http://www.tuev-sued.de/industrie_konsumprodukte/dienstleistungen/gesetzliche_anforderungen/ce-kennzeichnung
Nur wenn Du als Nichtfachmann ein entsprechend fachlich fundiertes
Gutachten zur Übereinstimmung mit EU-Vorschriften in Sachen
CE-Konformität vorliegen hast, kannst Du auch als Nichtfachmann guten
Gewissens die CE-Konformität Deines Geräts behaupten und das Gerät
entsprechend kennzeichnen und in den Verkauf bringen.