Gast
#3737449
Ich arbeite über einen Vermittler bei einem Endkunden. In einem Rahmenvertrag steht, dass ich für ein Jahr mit dem Endkunden keine direkten Geschäfte tätigen darf. Jetzt hat mir ein Kollege gesagt, solche Sperrklauseln sind unwirksam, weil für einen Wettbewerbsnachteil ich sogar entschädigt werden müsste (Karenzentschädigung). Stattdessen habe ich ein Strafe im Rahmenvertrag. Hat jemand hier Erfahrungen/Hinweise? PS. Man ist mit solchen Vertägen auch ganz schnell in der Scheinselbststängkeit, weil eine starke Auftragsabhängigkeit entsteht.