Hallo,
Ich übe zur zeit einen Ferienjob bei einem Großunternehmen. In meinem
Vertrag steht eine monatliche prämienentgelt von X Euro für 35 Stunden
die Woche.
Was heißt 35 Stunden die Woche? 140 Stunden im Monat? und der Rest
bekomme ich als Überstunden? oder bezieht sich auf die Arbeitstage im
Monat?
ich Will mein Stundenlohn ausrechnen also,
* Stundenlohn= X Euro /140 Stunden ?
* Stundenlohn= X Euro /(Arbeitstage*7,5 stunden) ?
Vllt hat jemand Erfahrung mit so einem Stundenvertrag.
Danke im Voraus
Das bedeutet, das du dich verpflichtest pro Woche 35 Stunden zu
arbeiten. Das sind 7 Stunden je Tag. Bei manchen Arbeitgebern kann man
das so umlegen das man nur z.B. von MO-DO arbeitet.
Dementsprechend bekommst du auch die Vergütung. Verändern kannst du da
nichts, solange im Vertrag oder durch nachträgliche Vereinbarung nichts
von Überstunden steht.
Student-xyz schrieb:> Hallo,>> Ich übe zur zeit einen Ferienjob bei einem Großunternehmen. In meinem> Vertrag steht eine monatliche prämienentgelt von X Euro für 35 Stunden> die Woche.
Frag halt die Personalabteilung!
Prämienentgelt? Für was willst du eine Prämie?
Mensch, wie bist du an den Ferienjob eigentlich gekommen?
Ja eben, ich bin verpflichtet 35 Stunden die Woche zu arbeiten aber im
Monat hat man eben mehr als 4 Wochen die 2-3 mehr gehören zu den
monatlichen Stunden oder zählen sie als Überstunden
Bei den Erfahrungen, die ich in einem großen Konzern mit Ferienhelfern
in der Produktion schon gemacht habe, sind solche Fragen nur die Spitze
des Eisbergs. Nur soviel: Bei vielen könnte man meinen, sie wären gerade
erst aus den Pampers raus. Das ist aber auch wieder ein hervorragendes
Beispiel für die Unfähigkeit so mancher Personalverantwortlicher.
Student-xyz schrieb:> Was heißt 35 Stunden die Woche? 140 Stunden im Monat? und der Rest> bekomme ich als Überstunden? oder bezieht sich auf die Arbeitstage im> Monat?
Das ist so zu rechnen:
35h/Woche sind es erstmal auf dem Papier, wieviel du wirklich arbeitest
hängt davon ab wie die Tage im Monat fallen.
35h/Woche bezieht sich auf eine Woche mit 5 Arbeitstagen.
Das macht pro Arbeitstag 7h.
Wieviel du jetzt im Monat arbeitest, errechnet sich aus der Anzahl der
Arbeitstage in dem Monat.
Das kann natürlich schwanken, je nach Länge des Monats, wie die
Wochenenden fallen und Feiertage wegfallen.
Rein aus dem Kalender (egal, ob du jetzt auch noch krank wirst oder
Urlaub hast) kannst du eine Reglarbeitszeit errechnen: reguläre
Werktage*7h.
Wenn du jetzt an jedem regulären Werktag zur Arbeit erscheinst und im
Schnitt davon 7h arbeitest, bekommst du das vereinbarte Geld.
Was darüber geht, sind Überstunden. Ob du die bezahlt bekommst, weiß ich
nicht - sollte so sein, hängt aber vom Vertrag ab.
Bei Krankheit oder Urlaub werden die verlorenen Tage dann mit der
Regelarbeitszeit gerechnet, also 7h bei dir.
Überstunden gibt es an solchen Tagen dann natürlich nicht :-)
mastermind schrieb:> Bei den Erfahrungen, die ich in einem großen Konzern mit Ferienhelfern> in der Produktion schon gemacht habe, sind solche Fragen nur die Spitze> des Eisbergs. Nur soviel: Bei vielen könnte man meinen, sie wären gerade> erst aus den Pampers raus. Das ist aber auch wieder ein hervorragendes> Beispiel für die Unfähigkeit so mancher Personalverantwortlicher.
Als Mastermind hätte ich von dir erwartet, daß die Antwort etwas mehr
auf die Frage eingeht :-)
Student-xyz schrieb:> Vllt hat jemand Erfahrung mit so einem Stundenvertrag.
Du hast evt. auch sicher Anspruch auf Urlaub und wenn es nur ein Tag
ist. Den würde ich mir auch auszahlen lassen. In Vertrag schauen oder
Perso fragen.
Studentverarscher am Fliessband Nr 8 schrieb:> Student-xyz schrieb:>> Vllt hat jemand Erfahrung mit so einem Stundenvertrag.> Du hast evt. auch sicher Anspruch auf Urlaub und wenn es nur ein Tag> ist. Den würde ich mir auch auszahlen lassen. In Vertrag schauen oder> Perso fragen.
Wenn es eine geringfügige Beschäftigung auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage
so ist dies wie der "berühmte" 400€ Job zu sehen.
also keinen Urlaub!
Cha-woma M. schrieb:> Wenn es eine geringfügige Beschäftigung auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage> so ist dies wie der "berühmte" 400€ Job zu sehen.> also keinen Urlaub!
glaub ich kaum. In einem Großunternehmen am Band verdient man viel zu
viel als das 400 Euro ausreichen würde. Da gibt es für Ferienaushilfen
gerne mal 14-18 Euro die Stunde + Zulagen. Urlaub bekommt man
normalerweise während einer 6-8 wöchigen Ferienarbeit nicht, zumindest
keinen bezahlten.
Das ist halt die Generation Y, selbst bei einem kleinen Aushilfsjob der
nicht länger als zwei Monate dauert, noch nach Urlaub fragen, am besten
noch nach Altersvorsorge und Aktienoptionen.
Mitarbeiter schrieb:> Das ist halt die Generation Y, selbst bei einem kleinen Aushilfsjob der> nicht länger als zwei Monate dauert, noch nach Urlaub fragen, am besten> noch nach Altersvorsorge und Aktienoptionen.
Man hat gesetzlich Anspruch auf Urlaub egal in welchem Job. Frag mich
jetzt nicht wieviel aber wenn der dort z.B. 6Wochen arbeitet hat er
definitiv 1-2 Tage die werden i.d.R. ausbezahlt ausser er hat mal nen
Termin und braucht einen Tag frei.
mastermind schrieb:> Bei den Erfahrungen, die ich in einem großen Konzern mit Ferienhelfern> in der Produktion schon gemacht habe, sind solche Fragen nur die Spitze> des Eisbergs. Nur soviel: Bei vielen könnte man meinen, sie wären gerade> erst aus den Pampers raus. Das ist aber auch wieder ein hervorragendes> Beispiel für die Unfähigkeit so mancher Personalverantwortlicher.
Ein vernünftiger Personaler wird darüber nachdenken eine entsprechende
FAQ zu veröffentlichen.
Damit kann man 90% aller Fragen beantworten bevor sie gestellt wurden.
Vieles wird in unterschiedlichen Firmen unterschiedlich gehandhabt,
weshalb die Fragen meist auch keine dumme Frage ist.
Fragen nach Essensmarken für die Kantine, dem fachgerechten Versenden
einer Krankmeldung mit der Werkspost, Arbeitskleidung... stellen sich
nunmal bei jedem der neu ist.
Richtig lustig wird es, wenn der Arbeitsvertrag "angebrochene" Wochen
enthällt, Feiertage/Krankheit dazu kommen und die Arbeitszeit
unregelmäßig verteilt ist. Dann ist großes Rätselraten wer da jetzt was
wie berechnet hat angesagt.
Die Frage, ob die Zeit zum Umkleiden/Duschen nach Bedarf, pauschal oder
gar nicht bezahlt wird, wurde auch noch nicht gestellt. Üblich sind alle
drei Möglichkeiten...
Schreiber schrieb:> Die Frage, ob die Zeit zum Umkleiden/Duschen nach Bedarf, pauschal oder> gar nicht bezahlt wird, wurde auch noch nicht gestellt. Üblich sind alle> drei Möglichkeiten...
Lösung:
Was steht im Arbeitsvertrag?
Was steht im Tarifvertrag?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Wurde die ähnliche Frage vor einem Arbeitsgericht verhandelt?
wer Fragen aus dem Dienstverhältnis so abarbeitet sollte 99% aller
Unklarheiten erledigen können!