Hallo Leute,
ich bin gerade kurz davor vom Studium ins Berufsleben einzutreten. Nun
habe ich mir vom potentiellen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schicken
lassen und da steht folgendes drinnen:
"Als Dienstort gelten die Standorte der Firma in Wien und Innsbruck. Die
Aufnahme erfolgt jedenfalls für alle bestehenden und zukünftigen
Betriebsstätten des Dienstgebers. Der Dienstnehmer ist mit einer
vorübergehenden oder dauernden Verlegung seines Dienstortes
einverstanden. Der Dienstgeber behält sich vor, den Dienstnehmer auch in
anderen Niederlassungen des Unternehmens vorübergehend oder dauernd
einzusetzen. Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, über Verlangen des
Dienstgebers seine Dienste auch am neuen Dienstort zu verrichten"
Da ich wie gesagt Berufseinsteiger bin, wollte ich fragen, ob solche
Klauseln normal sind? Zur Info: Es handelt sich um ein US-amerikanisches
Unternehmen, dass derzeit auch zwei Niederlassungen in Österreich hat.
Soweit ich weiß, ist es in den USA ja gang und gäbe, dass man schnell
mal seinen Wohnort wechselt. Ich vermute daher, dass man sich das
vielleicht von dort abgeschaut hat?
Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden? Hat man da als
Berufseinsteiger eine Chance, diese Klausel aus seinem Vertrag zu
bekommen? Habt ihr selbst so etwas in eurem Arbeitsvertrag stehen? (die
Frage ist insbesondere an Berufseinsteiger gerichtet)
Würde mich sehr über euren Input freuen!
Vielen Dank!
Bertl schrieb:> Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden?
Ganz klares NEIN. Wenn man nicht vor hat, mit einer solchen
Nomadentätigkeit zu leben, sollte man diese Klausel streichen.
Bertl schrieb:> Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden?
NEIN!
Zumal Wien und Innsbruck keine direkten Nachbarn sind.
Bertl schrieb:> Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, über Verlangen des> Dienstgebers seine Dienste auch am neuen Dienstort zu verrichten"
Was bekommt der Dienstnehmer für diese Flexibilität, eine Wohnung in
Wien und in Innsbruck zu unterhalten dürfte teuer sein.
Angiemerkel schrieb:> das Geld passt und> der AG einem die Buden an den neuen Arbeitsorten stellt.
Genau das ist die Frage, ist das Privatvergnügen oder regelt das der
Arbeitgeber? Kenne mich mit den gesetzlichen Regelungen in Österreich
nicht aus.
Hallo Leute,
danke für eure Antworten!
Ich hab' mich heute mal bei der Arbeiterkammer beraten lassen und die
meinten, dass die Klausel im Allgemeinen in der Praxis weniger tragisch
ist, da der Arbeitgeber im Normalfall schon darauf bedacht ist, seinen
Mitarbeiter glücklich zu stellen und ihn nicht quer durch die halbe Welt
zu versetzen.
Laut Arbeiterkammer kann man man diese Klausel selbstverständlich auch
wegverhandeln. Meine Sorge ist jedoch, dass ich mir da als
Berufseinsteiger den Arbeitnehmer vergraule. Berufseinsteiger gibt's ja
viele und wenn da einer nicht will, dann schnappt man sich halt den
nächsten ;-) Wäre aber insofern schade, da ich schon einige Jobangebote
hatte und das hier für mich bezüglich Gehalt und Standort das Beste
wäre. Werde also vermutlich mal die Kröte schlucken und das so
unterschreiben. Laut AK gab's da in den letzten Jahren diesbezüglich
kaum gemeldete Fälle, sodass man mir als Berufseinsteiger auch den Tipp
gegeben hat das vielleicht fürs erste so anzunehmen.
Was mich noch interessieren würde: Hat diese Klausel jemand von euch im
Vertrag stehen und ist dadurch konkret betroffen?
Dieser Passus bewirkt, dass du mit dem Job Verlust machst, also
draufzahlst um arbeiten zu dürfen.
Eine Versetzung bedeutet, erst nmal hinfahren, dann Hotel, schnell
Wohnung suchen, Umzug, alte Wohnung, Handyvertrag, Autoleasing,
Autoversicherung, Festnetzanschluss, Fitnessclub, wasauchimmer du nicht
mehr brauchst kündigen und bis Vertragsende weiter bezahlen. Die
Umzugskosten sind für dich horrend, alleine am neuen Ort zurechfinden
nach billigen Einkaufquellen, deinen Arbeitgeber kisten sie dank dem
Passus nur ein müdes Lächeln.
Der Passus kann dein Todesurteil sein. Unbedingt streichen, oder mit
"der Arbeitgeber trägt alle Kosten" ergänzen lassen.
MaWin schrieb:> Dieser Passus bewirkt, dass du mit dem Job Verlust machst, also> draufzahlst um arbeiten zu dürfen.
Ja genau, er muss dem Arbeitgeber das Gehalt zahlen x.x So ein Blödsinn
schon wieder am frühen Morgen.
> Eine Versetzung bedeutet, erst nmal hinfahren, dann Hotel, schnell> Wohnung suchen, Umzug, alte Wohnung, Handyvertrag, Autoleasing,> Autoversicherung, Festnetzanschluss, Fitnessclub, wasauchimmer du nicht> mehr brauchst kündigen und bis Vertragsende weiter bezahlen. Die> Umzugskosten sind für dich horrend, alleine am neuen Ort zurechfinden> nach billigen Einkaufquellen, deinen Arbeitgeber kisten sie dank dem> Passus nur ein müdes Lächeln.
Und wie wahrscheinlich ist so eine Versetzung??? -_- Wenn man den ganzen
Tag so schwarz malt und so dermaßen pessimistisch ist, würde ich am
besten früh gar nicht mehr aufstehen, dann kann das alles auch gar nicht
passieren -_- OMFG!!! WTF???
> Der Passus kann dein Todesurteil sein. Unbedingt streichen, oder mit> "der Arbeitgeber trägt alle Kosten" ergänzen lassen.
Man kann auch mal alles überdramatisieren -_- Ja, er muss jetzt sterben
weil er das in seinem Arbeitsvertrag stehen hat.
Das ist eine völlig legitime und auch gängige Praxis bei größeren
Unternehmen, die mehrere Standorte haben und nicht wirklich
ungewöhnlich. Ich hatte das so auch schon in verschiedenen
Arbeitsverträgen stehen und nie genörgelt. Der Arbeitgeber wird sich das
auch dreimal überlegen, wen und ob er jemanden dazu verdonnert seinen
Lebensmittelpunkt aufzugeben und umziehen zu lassen - im Endeffekt
gehören nämlich immer zwei dazu, was der AG auch weiß ;)
Bertl schrieb:> dass die Klausel im Allgemeinen in der Praxis weniger tragisch> ist, da der Arbeitgeber im Normalfall schon darauf bedacht ist, seinen> Mitarbeiter glücklich zu stellen und ihn nicht quer durch die halbe Welt> zu versetzen.
Im Normalfall ja, warum steht diese Klausel dann da drin?
Was ist dein Einstellungsort?
Ich würde mich mit so einer Klausel im Vertrag sehr unwohl fühlen. Den
Text hab ich jetzt nicht exakt da, aber bei meinem Vertrag ist das sehr
eingeschränkt möglich und auf kurze Zeit begrenzt.
Aber pass auf: Da kann sich schnell was ändern! Da braucht nur ein neuer
Investor kommen, die Firma fusionieren oder was auch immer. Und schon
haben sie was anderes mit dir vor! Hab das selbst schon bei Kollegen
gesehen, die dann recht schnell "gegangen wurden".
Ich arbeite in einer Forschungseinrichtung innerhalb des ÖD und da steht
das auch in den Verträgen drin.
Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der
regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass
wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir
eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses
Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.
Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job
angeboten hat.
Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.
Forscher schrieb:> Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der> regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass> wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir> eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses> Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.> Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job> angeboten hat.> Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.
So würde ich das auch verstehen. Immerhin hat das Unternehmen beim
Bewerbungsprozess explizit einen Mitarbeiter für einen Standort gesucht.
Ich denke (bzw. hoffe), dass das Unternehmen dann so fair ist und das
dann auch so handhabt. Sollte dann mal in ein paar Jahren ein Standort
aufgelassen werden, dann ist das natürlich wieder eine andere Sache.
Sollte ich dann meinen Lebensmittelpunkt verlagern müssen, um weiterhin
beim Unternehmen arbeiten zu können, dann steht mir ja jederzeit frei zu
kündigen.
Ist zwar nicht schön, dann in ein paar Jahren vielleicht wieder auf
Stellensuche gehen zu müssen, aber im Moment hab' ich mich ohnehin vom
Gedanken verabschiedet, bei einem Unternehmen über viele Jahre arbeiten
zu können. Dafür ist der Sektor einfach viel zu kurzlebig und
dynamisch...
Letztendlich gilt das was im Vertrag steht, und nicht was dir Bekannte,
der Mann vom Kiosk oder Forentrolle erzählen. Ich würde es streichen
lassen, erst recht bei einem international tätigen Unternehmen. Wenn Du
kündigst gibts kein ALG nur zur Info.
>Und wie wahrscheinlich ist so eine Versetzung??? -_- Wenn man den ganzen>Tag so schwarz malt und so dermaßen pessimistisch ist, würde ich am>besten früh gar nicht mehr aufstehen, dann kann das alles auch gar nicht>passieren -_- OMFG!!! WTF???
Nicht aufregen, ist schlecht fürs Herz...
Wo bitte ist das pessimistisch, wenn ich annehme, dass mein
Arbeitsnehmer die im Arbeitsvertrag zugesicherten Leistungen irgendwann
auch abrufen wird?
Wenn das sowieso nie zum tragen kommt, dürfte der Arbeitnehmer ja keine
Probleme damit haben, diesen vollkommen überflüssigen Satz zu streichen.
Ich habe vor ca. 10 Jahren genau wegen so einem Passus meine
Selbständigkeit begonnen(und bis heute nicht bereut). Die Firma wurde
aufgekauft und alle Angestellten mussten neue Verträge unterschreiben.
Da stand dann sinngemäß drin, dass ich deren Leibeigener bin und zu
beliebigen Zeiten auf der Arbeit zu erscheinen habe, wenn die Firma das
möchte(inklusive Wochenende). Zuerst haben die auch so einen Unsinn wie
Du geredet, von wegen "kommt doch eh nicht vor, das ist doch nur ein
Standard-Vertrag, etc.". Da die Stimmung in der Firma zu der Zeit
sowieso mies war und es auch auf der Kippe stand, ob die Filiale
dauerhaft weitergeführt wird, habe ich den Vertrag nicht unterschrieben
und mich stattdessen selbständig gemacht. Das mit dem Draufzahlen des
Arbeitnehmers sehe ich übrigens genau so...schon mal Umgezogen? Das
kostet richtig Geld! Also wenn da nicht drin steht, dass sämtliche(!)
Kosten für den Umzug übernommen werden(also auch KFZ-Ummeldung,
eventuell bestehende Verträge am alten Wohnort wie z.B.
Telefon+Internet) oder alternativ Reisezeit=Arbeitszeit gilt, würde ich
das nicht akzeptieren.
Das muss aber nicht für jeden die beste Lösung sein, ich hatte damals
zum Glück das notwendige Wissen, um mich selbständig zu machen. Ein
Berufseinsteiger hat da vielleicht weniger Spielraum(nicht so viel auf
der Kante) und muss nehmen was kommt.
>Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der>regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass>wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir>eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses>Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.>Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job>angeboten hat.>Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.
Blödsinn! Eine Stelle in einer anderen Niederlassung kann man dir auch
ohne diesen Passus anbieten! Und wenn es der Firma so schlecht geht,
dass Niederlassungen geschlossen werden, werden die garantiert NICHT
eine Stelle für dich aus dem Boden stampfen, die es so eigentlich nicht
gibt. Letztendlich hängt es also nur von der Einschätzung des
Arbeitgebers ab, ob man dich weiterbeschäftigt oder nicht. Eine Garantie
auf Weiterbeschäftigung kann ich da beim besten Willen nicht rauslesen.
Das mit der Abfindung könnte allerdings möglich sein, besonders im
Zusammenhang mit dem unbürokratischen Loswerden unliebsamer
Arbeitnehmer.
WENN sie Dich wirklich brauchen/wollen, lässt sich dieser Satz in
wenigen Sekunden unbürokratisch streichen. Bedenke bitte, daß es später,
wenn Du evtl. 7 Kinder hast, mit dem Umzug und der Schule etwas
schieriger wird...
Die Formulierungen mit weltweiter Einsatzbereitschaft waren schon vor
über 20 Jahren in Arbeitsverträgen zumindest für qualifizierte
Arbeitsplätze in unserer Firma üblich.
Ich kenne auch keinen Kollege, der gegen seinen Willen an andere
Standorte versetzt wurde.
Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine
Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.
Aber hier gibt es nur Paranoiker. Da fällt mir auf, eigentlich müßte
demnächst Michael S. unter einem seiner neuen Pseudonyme auftauchen.
>Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine>Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.
Welche seriöse Firma sollte eine arbeitnehmerfeindliche Klausel in den
Arbeitsvertrag schreiben, die sie aus moralischen (und eventuell auch
aus rechtlichen) Gründen gar nich einfordern darf und wird?
>Ich kenne auch keinen Kollege, der gegen seinen Willen an andere>Standorte versetzt wurde.
Ein Grund mehr, diese schwachsinnige und überflüssige Klausel zu
streichen.
>Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine>Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.
Noch ein grund mehr! ;)
>Aber hier gibt es nur Paranoiker. Da fällt mir auf, eigentlich müßte>demnächst Michael S. unter einem seiner neuen Pseudonyme auftauchen.
Schreibts, und leidet selber unter einer Art Foren-Paranoia.
>die sie aus moralischen (und eventuell auch aus rechtlichen) Gründen gar>nicht einfordern darf und wird?
Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag
gesehen hast. Im Arbeitsvertrag steht z.B. auch drin, daß ich keine
Betriebsgeheimnisse weitergeben darf, obwohl daß eigentlich
selbstverständlich ist.
Aus welchen vermuteten rechtlichen Gründen darf der AG den Wechsel denn
nicht einfordern?
>Schreibts, und leidet selber unter einer Art Foren-Paranoia.
Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch
gerade meiden.
An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.
Dein Nick "Wissen" beschreibt wohl eher den Wunsch- als den Ist-Zustand.
steht bei mir auch drinnen (innsbruck oder hagenberg) - allerdings weiß
die firma auch genau was passiert wenn sie mich nach HGB verfrachten
wollen:
resturlaub abbauen und danke das wars - evtl. noch woanders einen genau
definierten zeitraum absitzen und wieder heim...
Daniel F. schrieb:> steht bei mir auch drinnen (innsbruck oder hagenberg) - allerdings weiß> die firma auch genau was passiert wenn sie mich nach HGB verfrachten> wollen:>> resturlaub abbauen und danke das wars - evtl. noch woanders einen genau> definierten zeitraum absitzen und wieder heim...
Genau!
Aber man sollte sich bei Firmen (die sowas reinschreiben) schon fragen
ob die strategisch Klug handeln!
Der Wechselwillen wird durch solche Klauseln nicht gedrosselt, sondern
beflügelt?
Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.
Dann aber jede Gelegenheit nutzen um die Klausel abzuändern.
Oder beim nächsten Laden sowas ned im Vertrag haben bzw. das
Schmerzensgeld richtig saftig ausfallen lassen!
>Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.
Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche
mit nur einem Standort.
Solche Klauseln gibt es nämlich in größeren Firmen. Aber die sind ja
alle igitt.
IchGlaubEsNicht
> Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag> gesehen hast.
du brauchst dich mit solchen Parolen schon gar nicht mehr unter dem Nick
hier zu Wort melden, du super genialer Forenuser
> Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch> gerade meiden.
du hast ganz andere Problem, morgen ist erst Freitag, also verschiebe
deine Aktionen hier bitte nach morgen!
> An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.
2. gelbe Karte, private Differenzen ohne Bezug zum Thema bitte im
Sandkasten weiterführen!
Zum eigentl.Thema, wenn man sich als Berufseinsteiger sowas antun muß,
sollte dem klar sein, dass er mehr als andere ackern darf.
Bei Übernahme nach der Probezeit ist das ein gutes Mittel unliebsame
oder unfähige MA ins Nirwana abzuschieben!
Das wäre dann für die Firma der günstigste Weg, sich von solchen
Mitarbeitern, egal ob gut und fähig, billig zu verabschieden.
Das wäre nicht der erste Fall in der Gegenwart oder Vergangenheit wo das
so praktiziert wurde.
Wer was kann, und was im Job erreichen will, lässt sich von solchen
Klauseln nicht ins Handwerk pfuschen!
> Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche> mit nur einem Standort.
unter was leidest du eigentlich, wirst du zu Hause oder im Job nicht
ernst genommen oder hast du Minderwertigkeitskomplexe, dass du so über
andere User laufend herziehen mußt?
Admins, führt doch bitte mal eine Igno-Funktion hier ein, das wird
langsam doch etwas mühselig, bitte!
>also verschiebe deine Aktionen hier bitte nach morgen!
Am WE habe ich leider keine Zeit.
>...2. gelbe Karte
Du hast jetzt den Job für die Moralpolizei bekommen?.
>egal ob gut und fähig, billig zu verabschieden.
Eine Versetzung an externe Standorte ist für eine Firma erst einmal mit
Kosten verbunden du Vollexperte.
>...unter was leidest du eigentlich
Du solltest deine Logorrhoe dringend behandeln medizinisch lassen.
IchGlaubeEsNicht schrieb:>>Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.>> Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche> mit nur einem Standort.>> Solche Klauseln gibt es nämlich in größeren Firmen. Aber die sind ja> alle igitt.
.
Alle meine Konzern Kollegen (Berufsanfänger) haben diese Klausel drin.
Manche deutschlandweit, manche sogar europäisches Ausland. Solange man
in einer normalen sesshaften Abteilung arbeitet sollte der Fall sowieso
nicht eintreffen. Und wenn schon? Dann sieht man etwas von der Welt und
bewirbt sich dannach intern weiter. So einfach ist das.
IchGlaubeEsNicht schrieb:> Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine> Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.
Wozu schreibt man dann so einen SCH.... überhaupt in den Vertrag, wenn
man von der Klausel angeblich keinen Gebrauch machen will?
Ihr seid schon verdammte Optimisten!
Das ist eine reine Entlassungsoption und Abfindungsvermeidungsklausel,
sonst nichts!
Nicht gegen den Willen des MA versetzen, omg wie naiv! Wenn dem so wäre,
würde man diese drecksklausel raus lassen und im Fall der Fälle fragen,
ob der MA am anderen Standort weiterbeschäftigt werden will (Ist ja
nicht verboten!) und wenn der einverstanden ist, setzt man auf die
Schnelle einen Änderungsvertrag auf - FERTIG!
Autor schrieb:> Alle meine Konzern Kollegen (Berufsanfänger) haben diese Klausel drin.> Manche deutschlandweit, manche sogar europäisches Ausland. Solange man> in einer normalen sesshaften Abteilung arbeitet sollte der Fall sowieso> nicht eintreffen. Und wenn schon? Dann sieht man etwas von der Welt und> bewirbt sich dannach intern weiter. So einfach ist das.
Na, dann wünsch ich dir das!
Wie wär`s mit
-Albanien
-Serbien
-Ukraine
-Moldawien
....
Das sind Länder, da lassen deutsche Zulieferer produzieren.
>Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag>gesehen hast.
Da hast Du wohl recht. Was genau soll das eigentlich sein? Qualifiziert
in Bezug auf was? Man kann mit einem Arbeitsvertrag einen qualifizierten
Mitarbeiter einstellen, aber dadurch hat der Arbeitsvertrag selbst noch
keine Qualifikation. Der Begriff gibt doch vorne und hinten keinen Sinn.
Ich habe jedenfalls schon mehrere Arbeitsverträge gesehen und
unterschrieben. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, wüsste ich
dennoch, welche Klauseln in einem Arbeitsvertrag asozial sind und daher
ersatzlos gestrichen gehören.
>Im Arbeitsvertrag steht z.B. auch drin, daß ich keine>Betriebsgeheimnisse weitergeben darf, obwohl daß eigentlich>selbstverständlich ist.
Damit hatte ich bislang kein Problem und ich würde so eine Klausel
jederzeit wieder unterschreiben. Das kann man wohl kaum damit
vergleichen, dass mein Arbeitgeber sich das Recht einräumt, mein
Privat-Leben kaputt machen zu dürfen.
>Aus welchen vermuteten rechtlichen Gründen darf der AG den Wechsel denn>nicht einfordern?
§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht es
als unzumutbar ansehen würde, wenn ich mit Ehe-Frau, Kindern und einem
(gemeinsam) finanziell belasteten Haus die Zelte abbrechen soll, nur
weil der Arbeitgeber mich in einer anderen Niederlassung einsetzen
möchte. Wenn man diese Klausel billigt, wird die Lebensplanung doch
völlig hinfällig. Leider muss man vor Gericht auch ein wenig Glück haben
bzw. auch Richter verfügen nicht immer über ein gesundes und
sozialverträgliches Urteilsvermögen. Daher schrieb ich "eventuell".
>Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch>gerade meiden.
Bei Paranoia sind die Symptome dermaßen vielfältig, dass Deine
Schlussfolgerung einfach falsch ist. Selbstverständlich kannst Du dich
mit einer Foren-Paranoia locker aktiv am Foren-Geschehen beteiligen und
dabei mannigfaltige Wahn-Vorstellungen entwickeln.
Bei einer Foren-Phobie wäre es schon eher so wie von Dir beschrieben.
>An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.
Selbstverständlich formuliere ich längst nicht perfekt. Da du aber auch
schreibst "Aber hier gibt es nur Paranoiker.", ignorierst Du gepflegt
die Optimisten, die sich hier in der Diskussion eindeutig für diese
Klausel ausgesprochen haben. Weiterhin schließt dich das mit der
Paranoia dann ja auch selbst mit ein. So richtig perfekt formulierst Du
also auch noch nicht.
genervt schrieb:> Das ist eine reine Entlassungsoption und Abfindungsvermeidungsklausel,> sonst nichts!>> Nicht gegen den Willen des MA versetzen, omg wie naiv! Wenn dem so wäre,> würde man diese drecksklausel raus lassen und im Fall der Fälle fragen,> ob der MA am anderen Standort weiterbeschäftigt werden will (Ist ja> nicht verboten!) und wenn der einverstanden ist, setzt man auf die> Schnelle einen Änderungsvertrag auf - FERTIG!
Richtig.