NeuStudi schrieb:
> Wie ich es verstehe ist jeder Job im Studium schlecht da er die
> Werbekostenpauschale als Verlustvortrag schmälern würde. Dh, wenn ich es
> richtig verstehe, ein Medizinstudent der vor
dazu gab es mal ein Urteil, ein Pilot hatte geklagt. So weit ich weit
ich weiss ist es so, dass ein Erststudium nur während des Studiums
steuerlich geltend gemacht werden kann, also die Kosten fürs Studium
können von der Steuer abgesetzt werden, die man im Studium zahlen
müsste. Im Normalfall ist das bei den meisten Erststudenten sehr wenig
bis nichts, da die wenigsten über den allgemeinen Steuerfreibetrag
kommen. Verlustvorträge können mit dem Erststudium leider eben nicht
gebildet werden, so bringt es einem nichts für später. Laut Finanzamt
sind es keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben und mit letzeren
kann man keine Verlustvorträge für später bilden, sondern sie wirken
sich nur steuerlich auf die aktuelle Steuerlast im Studium aus, also bei
den meisten Studenten quasi so gut wie gar nicht (außer
Teilzeitstudenten, Fernstudenten mit vollem Job ... )
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/nachrichten/teure-semester-kosten-fuer-erststudium-nicht-als-werbungskosten-absetzbar-12743149.html
ob der Kniff mit der Sanitäter Ausbildung vorm Finanzamt anerkannt wird,
müsste man im Einzelfall prüfen lassen.
Es wäre schon krass, wenn man alles mit Verlustvortrag absetzen könnte.
Dann könnte normalo Student ca. die Kosten fürs Studium geltend machen,
die laut Studentenwerk durchschnittlich sind, ca. 600-700 Euro pro
Monat. Wenn man ein Diplom oder einen Master gemacht hat, würde das
bedeuten, dass man anschließend jahrelang keinen Cent Steuern mehr
zahlen müsste.
Ich kann mir gut vorstellen, dass darum die Gerichte so geurteilt haben
...