Hallo,
Wenn ich in Deutschland bin und etwas in bei einem Österreichischen
händler bestelle, wie lange binn ich dann verpflichtet auf die lieferung
der Ware zu warten?
Im konkreten fall bestellte ich etwas für 100-200 Euro am 28.8.2014 und
überwies am Freitag den 29.08.2014.
Der Artikel war laut Verkäufer "ab Lager sofort verfügbar".
Der Verkäufer gibt die übliche versandzeit mit 1-3Tagen an.
Am 1.9.2014 jedoch stand auf der Seite des Artikels
"Dieser Artikel ist derzeit nicht verfügbar, der frühestmögliche
Versandtermin wird in Kürze bestätigt."
So wartete ich noch ein paar Tage und versuchte anzurufen, am Telefon
heißt es stehts "Bitte rufen sie Später nochmal an."
Dann schrieb ich am 12.9.2014 eine E-mail, auf diese kamm jedoch
zunächst keine Antwort.
>Sehr geehrte Mitarbeiter der DEF KG,>Ich habe unter der Auftragsnummer:>GHI>Ein ABC (ab Lager sofort verfügbar) stand 28.08.2014 erworben.>Einige Tage (um den 1.9.2014) später meldeten sie auf ihrer Webseite:>Dieser Artikel ist derzeit nicht verfügbar, der frühestmögliche >Versandtermin
wird in Kürze bestätigt.
>Da ich bereits am 29.08.2014 überwiesen habe bitte ich sie mir >mitzuteilen wann
ich mit der Zustellung der Ware rechnen kann.
>Mit Freundlichen Grüßen>XYZ
Am 17.9.2014 rief ich wieder mehrmals an :"Bitte rufen sie Später
nochmal an."
Einige Stunden später erhielt ich eine E-Mail:
>Sehr geehrter XYZ,>auf Grund eines technischen Gebrechens des externen Servers, sind einige >Nachrichten verloren gegangen.>Wir möchten uns dafür entschuldigen und bearbeiten ihre Bestellung wie >folgt:>Bei dem als verfügbar gemeldeten ABC handelte es sich um das letzte Stück >einer
LIeferung. Leider mussten wir einen externen Mangel feststellen und >haben um
Ersatzlieferung angesucht.
>Diese sollte noch diese Woche bei uns eintreffen und wird umgehend an Sie >weitergeleitet.>Ich befürchte, dass unsere Mitteilungen an sie nicht versendet wurden und >wir
sie im Dunkeln gelassen haben...
>Bitte verzeihen Sie nochmals und erwarten die Frachtbriefnummer ihrer >Bestellung>mit freundlichen Grüßen>CDE
Nun ist auch die Woche des 17.9.2014 vorbei und ich habe von besagter KG
mit Sitz in 1140 Vienna keine weitere Info erhalten.
Wenn ich jedoch anrufe sagt man mir "Bitte rufen sie Später nochmal an."
Langsam verliere ernsthaft das Interesse am übermässig langen warten und
würde am liebsten das Geld zurück haben wollen.
Kann ich nun von Vertrag zurücktreten und mein Geld zurückfordern?
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem deutschen Händler. Telefonisch
war der gar nicht zu erreichen, aber wenigstens der E-Mail-Verkehr
funktionierte.
Der hatte das Teil, was ich bestellt hatte, einmal auf Lager, aber
zweimal verkauft. Der Blöde war ich dabei.
Ich habe ihm damals eine Frist gesetzt, ein, zwei Wochen, weiss ich
nicht mehr genau. Er hat dann eingeräumt, dass er mir das Teil innerhalb
dieser Frist nicht liefern kann und mir Stornierung angeboten, die ich
dann angenommen habe.
mfg.
Treffen sich ein Bayer und ein Österreicher zum Schneckensammeln. Sie
verabreden sich zu einem Treffen nach einer Stunde und trennen sich.
Nach der Stunde kommt der Bayer zurück, den Korb voll bis an die Kante
mit Schnecken. Der Korb des Österreichers ist leer.
Fragt der Bayer: "Mei, wos host denn die ganze Zeit gmacht?!"
Darauf der Österreicher: "I woooaaaas ah niiit. Siehst a Schneckn,
bückst di... huschhusch, sans weg..."
Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit. Vermutlich geht das
auch bis Österreich, da EU-Raum. Angemessene Frist setzen zu einem
konkreten Datum (Nicht 2 Wochen, sondern 14.6.15 !) und dann einfach vom
Kauf zurücktreten per email und rückbuchen. Falls der Vertrag per email
zustande kam, muß er auch emails annehmen.
Falls du das Produkt unbedingt brauchst, hilft nur Bauchmietzeln.
Abdul K. schrieb:> Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit.
Der TO schreibt weiter oben, dass er den Kaufpreis überwiesen hat. Also
keine Lastschrift. Entsprechend lässt sich auch nichts zurückbuchen.
Abdul K. schrieb:> Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit.
Das stimmt nicht, da er das Geld selbst überwiesen hat.
> Angemessene Frist setzen zu einem konkreten Datum (Nicht 2 Wochen,> sondern 14.6.15 !) und dann einfach vom Kauf zurücktreten per email und> rückbuchen. Falls der Vertrag per email zustande kam, muß er auch emails> annehmen.
So einfach ist das Geschäftsleben (leider) nicht (siehe z. B. konkreten
Vertrag, AGB, etc.). Es gibt auch so etwas wie Fristen, Nachtfristen und
Ablehnungsandrohung - kurzum: niemals Vorkasse per Überweisung leisten,
allenfalls per Kreditkarte oder PayPal.
Helmut Lenzen schrieb:> Du kannst ihnen einen Liefertermin nennen und bei Ueberschreitung dessen> sie in Lieferverzug setzten.
Ist meines Wissens falsch da der Liefertermin dann einseitig im
nachhinein definiert wird und daher nicht in Übereinkunft beider
zustande kommt. Könnte ich ja irgendwas bestellen und nachher den
Liefertermin festsetzen.
Ist der Liefertermin jedoch vom Lieferanten angegeben kommt er damit
automatisch in verzug.
rgds
6A66 schrieb:> Ist meines Wissens falsch da der Liefertermin dann einseitig im> nachhinein definiert wird und daher nicht in Übereinkunft beider> zustande kommt. Könnte ich ja irgendwas bestellen und nachher den> Liefertermin festsetzen.> Ist der Liefertermin jedoch vom Lieferanten angegeben kommt er damit> automatisch in verzug.
Er hatte ja schon einen Liefertermin vom Lieferanten bekommen wenn ich
das oben so sehe. Mit dem Liefertermin meinte ich einen Termin nach der
Mahnung das die Ware nicht kommt.
Weitere Ausfuehrungen dazu stehen im Link dazu.
Ich versteh's nicht...
Das ist ein ganz normales Online-Geschäft. Für das gilt inzwischen EU
weit die 14-tägige Rücktrittsfrist, und die läuft ab Erhalt der Ware.
Ergo kannst du einfach den Händler den Rücktritt vom Kauf erklären, und
der muß dir das Geld zurücküberweisen. Macht natürlich nur Sinn, wenn du
auch zurücktreten willst.
Soweit die Theorie. Das Problem, das es kompliziert wird, wenn der
Händler das Geld nicht zurückgibt, bleibt bestehen.
Oliver