Spesenkürzung, wenn der Kunde einlädt?

OP #3814833
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Hallo Leute,

ich habe immer geglaubt, die Spesen werden gekürzt, wenn der Kunde einen 
einlädt weil man dann ja nunmal keine Kosten hat.

Mein Chef meinte das auch.

In der Buchhaltung heute wurde mir gesagt, dass dem nicht so ist; nur 
wenn mein Arbeitgeber mich einlädt (z.B. Geschäftsessen, welches mein 
Chef spendiert; ein Seminar, welches die Firma bezahlt und 
Vollverpflegung herrscht; ich lade einen Kunden ein und lasse die Kosten 
bei der Firma erstatten) muss ich das angeben und die Spesen werden 
entsprechend gekürzt, sonst nicht.

Es geht also darum, ob das Essen vom Arbeitgeber bezahlt wird.


Ist es nun so wie die Buchhaltung sagt? Wie wird es bei euch geregelt?



LG Sarah
Gast #3814885
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Habe sowohl bei Einladung durch den Kunden als auch bei Einladung durch 
meinen Chef den Betrag ordnungsgemäß gekürzt und bin dann von unserer 
Verwaltung gebeten worden, beide Abrechnungen nochmal ohne die Kürzung 
abzugeben, das würden alle so machen...
Gast #3814978
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ja das ist bei der Verpflegungspauschale bzw. beim 
Verpflegungsmehraufwand so. Wenn man eingeladen wird zum essen auf 
Dienstreise, dann wird das entsprechend abgezogen, mit der Begründung, 
dass man dafür ja keine Kosten hatte. Genauso bei Hotelfrühstück: da 
bekommt man, unabhängig was das Frühstück kostet, knapp 5 Euro 
abgezogen, bei guten Hotels ist das als AN ein super Geschäft, da dort 
ein Frühstücksbüffet gerne mal 15-20 Euro kostet. Abgezogen kriegt man 
nur knapp 5 Euro.

Umgekehrt kann es ein sehr mieses Geschäft sein, wenn der Kunde einen 
nur in eine lausige Kantine einläd, weil wie beim Hotelbeispiel oben, 
Pauschalen abgezogen werden. Egal ob das einfache Nudeln mit 
Tomatensosse aus der Großküche waren oder 3 Sterne Lokal ..

siehe hier unter Punkt "Kürzung der Verpflegungspauschale"

http://www.lohn-info.de/reisekosten_verpflegungsmehraufwand_2014.html

Frühstück, sofern vom AG oder dem Kunden bezahlt: 20%, Mittag- und 
Abendessen je 40%, unabhängig davon was es gekostet hat.
Gast #3815029
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Noch nie war der alte Spruch so wahr wie in diesem Thread:
Außer Spesen nichts gewesen!

Ist mal wieder ein klassischer Sarah E.-Thread. Demnächst in diesem 
Kino: "Wie viel Fahrtkostenerstattung bekomme ich von meinem Chef?", 
"Kann ich meinen Urlaub nehmen, wann ich will?" und "Gilt mein 
befristeter Betrag nur für eine bestimmt Zeit?"...
#3815042
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Es reicht schrieb:
> Noch nie war der alte Spruch so wahr wie in diesem Thread:
> Außer Spesen nichts gewesen!
>
> Ist mal wieder ein klassischer Sarah E.-Thread. Demnächst in diesem
> Kino: "Wie viel Fahrtkostenerstattung bekomme ich von meinem Chef?",
> "Kann ich meinen Urlaub nehmen, wann ich will?" und "Gilt mein
> befristeter Betrag nur für eine bestimmt Zeit?"...

Hilfe, meine Nachbarn wohnen nebenan!
Gast #3815093
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Es reicht schrieb:
> Demnächst in diesem
> Kino: "Wie viel Fahrtkostenerstattung bekomme ich von meinem Chef?",
> "Kann ich meinen Urlaub nehmen, wann ich will?" und "Gilt mein
> befristeter Betrag nur für eine bestimmt Zeit?"...

wobei mir ein solches Verhalten bei einigen Ingenieuren auffällt. Sobald 
es mal nicht um Technik geht, sondern Verwaltung und Wirtschaft, läuft 
bei vielen gar nichts mehr. Kein Wunder warum sich zu viele für zu wenig 
verkaufen und in Leihbuden abgezockt werden.
Gast #3815121
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Spesenritter schrieb:
> Genauso bei Hotelfrühstück: da
> bekommt man, unabhängig was das Frühstück kostet, knapp 5 Euro
> abgezogen, bei guten Hotels ist das als AN ein super Geschäft, da dort
> ein Frühstücksbüffet gerne mal 15-20 Euro kostet. Abgezogen kriegt man
> nur knapp 5 Euro.

Das Frühstück entspricht 20 Prozent vom Verpflegungsmehraufwand. Wenn 
bei einer Hotelübernachtung das Frühstück enthalten ist, wird die 
Erstattung der Übernachtungskosten um diese 20% des Tagessatzes gekürzt. 
Mit der Tagespauschale von derzeit 24€ für Verpflegungsmehraufwand bei 
24h Abwesenheit Inland wird daraus die besagte Kürzung um 4,80€. Bei 
anderen Tagessätzen, z.B. 64€ in Norwegen können dann daraus schnell 
auch deutlich mehr werden.
Gast #3815123
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Spesenritter schrieb:
> Genauso bei Hotelfrühstück: da
> bekommt man, unabhängig was das Frühstück kostet, knapp 5 Euro
> abgezogen, bei guten Hotels ist das als AN ein super Geschäft, da dort
> ein Frühstücksbüffet gerne mal 15-20 Euro kostet. Abgezogen kriegt man
> nur knapp 5 Euro.

In welchem Jahrhundert lebst Du denn? Seitdem die FDP den Hotels die 
Mehrwertsteuer auf 7% gesenkt hat, muss man als Arbeitnehmer in den 
Hotels das Frühstück voll selbst bezahlen, weil die Hotels diesen Betrag 
getrennt ausweisen müssen. Das Frühstück kostet nämlich immer noch 19% 
Mehrwertsteuer.
Gast #3815137
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NichtGanzPauschal schrieb:
> 0% des Tagessatzes gekürzt.
> Mit der Tagespauschale von derzeit 24€ für Verpflegungsmehraufwand bei
> 24h Abwesenheit Inland wird daraus die besagte Kürzung um 4,80€. Bei
> anderen Tagessätzen, z.B. 64€ in Norwegen können dann daraus schnell
> auch deutlich mehr werden.

im Ausland hast du natürlich recht, daher postete ich die Prozentsätze, 
für DE sind es ca. 5 Euro wie ich schrieb.

megamilli schrieb:
> In welchem Jahrhundert lebst Du denn? Seitdem die FDP den Hotels die
> Mehrwertsteuer auf 7% gesenkt hat, muss man als Arbeitnehmer in den
> Hotels das Frühstück voll selbst bezahlen, weil die Hotels diesen Betrag
> getrennt ausweisen müssen. Das Frühstück kostet nämlich immer noch 19%
> Mehrwertsteuer.

ja sie werden getrennt ausgewiesen richtig. Aber als Geschäftsreisender 
bekommt man trotzdem nur die 20% abgezogen von der Pauschale, in DE 
knapp 5 Euro, auch wenn das Frühstück, wie in guten Hotels üblich, 20 
Euro pro Person kostet. So war es zumindest bei meinen letzen 
Dienstreisen. Diese sind schon ein paar Monate her, seit dem hat sich 
aber nichts verändert.

Es ist wie ich sagte: die Abzüge sind pauschal. Wenn Frühstück vom AG 
oder Kunden bezahlt wird: 20%, Mittag- und Abendessen je 40%. Egal ob 3 
Sterne Restaurant oder billigste Großküchen-Kantine.
Gast #3815717
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Sarah E. (meneymaus) schrieb:
> Hallo Leute,
> ich habe immer geglaubt, die Spesen werden gekürzt, wenn der Kunde einen
> einlädt weil man dann ja nunmal keine Kosten hat.
> Mein Chef meinte das auch.
> In der Buchhaltung heute wurde mir gesagt, dass dem nicht so ist; nur
> wenn mein Arbeitgeber mich einlädt muss ich das angeben und die Spesen
> werden entsprechend gekürzt, sonst nicht.
>
Hallo "moneymaus",

Du mußt das so machen, wie es in euerer Firma gängige Praxis ist. D.h., 
so wie´s die Buchhaltung macht.

Tipp: Frag doch mal die Sekretärin Deines Chefs, ob er jemals seine 
Spesen gekürzt hat.  ;)

Ich mach das so:
- bei in- und ausl. Dienstreisen innerhalb des Konzerns wird man immer 
zum Mittagessen eingeladen - ich hab die Spesen deshalb noch nie 
gekürzt, das selbe gilt bei Geschäftspartnern
- die Frühstückspauschale wird immer abgezogen
- auf Seminar mit Vollverpflegung gibt es keine Spesen

Laut Gesetz: Auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung
12 Euro für den Kalendertag oder die Nacht, an dem der Arbeitnehmer ohne 
Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner 
Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. (bis 2013 waren es 
14h)

Als Reisezeit gilt: Verlassen und Rückkehr zur Wohnung

Grüße aus dem sonnigen Bayern!     ;)
Gast #3815837
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Moin,

es ist in der Tat so, dass Spesen nur dann gekürzt werden, wenn eine 
Eiladung durch den eigenen Arbeitgeber erfolgt ist. Sollte ein Kunde, 
Lieferant oder wer auch immer zum Mittag- oder Abendessen einladen, so 
ist dies nicht notwendigerweise anzugeben. Damit wird weder gegen 
gängiges Steuerrecht noch vermutlich gegen interne Vereinbarungen 
verstoßen. Es entsteht der Firma nämlich kein Schaden. Bei einer 
Einladung durch den AG und gleichzeitigem Bezug der Spesen erhälst Du 
zweimal eine steuerfreie Leistung die so nicht möglich ist.

Cheers
#3816092
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Spesenritter schrieb:
> Aber als Geschäftsreisender
> bekommt man trotzdem nur die 20% abgezogen von der Pauschale, in DE
> knapp 5 Euro, auch wenn das Frühstück, wie in guten Hotels üblich, 20
> Euro pro Person kostet. So war es zumindest bei meinen letzen
> Dienstreisen. Diese sind schon ein paar Monate her, seit dem hat sich
> aber nichts verändert.
>
> Es ist wie ich sagte: die Abzüge sind pauschal

Nein, falsch. Wenn das deine Firma noch so handhabt ist das einfach 
nicht korrekt. Es muss abgezogen werden, was auf der Rechnung 
ausgewiesen ist als Frühstückspreis. Und dann bekommt man von seinen 24€ 
Tagespauschale schon die 15-20 Euro vom Frühstück abgezogen. Danke, FDP!
Gast #3816230
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Meines Wissens ist es in der Tat so, dass man (seit diesem Jahr???) die 
Verpflegungspauschale nicht mehr kürzen muss, wenn ein Dritter (z. B. 
der Kunde) zahlt. Ich würde vermuten, dass es dem Arbeitgeber aber frei 
steht, die Verpflegungspauschale trotzdem zu kürzen.

Was ich gerne wüsste: Gilt das auch, wenn der Kunde direkt das Hotel 
samt Frühstück zahlt?
Gast #3816274
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Sarah E. schrieb:
> Ist es nun so wie die Buchhaltung sagt?

Du meinst keine Spesen, denn die hattest du nicht, kein Bon zum 
Absetzen,
sondern wohl die Verpflegungspauschale vom Finanzamt.

Natürlich ändert sich die Pauschale nicht,
denn sie ist pauschal zu wenig um auswärts essen zu gehen,
also deckt sie sowieso nur den Mittelwert aus teuren Tagen und günstigen 
Tagen.

Da brauchst du hin und wieder eine Einladung oder die Dönerbude.

Wenn es stattdessen um eine Pauschale des Arbeitgebers geht, ist es 
dessen Entscheidung, akzeptiere sie :-)
Gast #3816431
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Pfennig Fuchs schrieb:
> Sarah E. schrieb:
>> Es geht also darum, ob das Essen vom Arbeitgeber bezahlt wird.
>
> Wenn Du Geld sparen willst, dann kauf dir einen Wollpullover und mach
> die Heizung aus.

Es geht hier aber ums Essen!
Ich empfehle hierbei gerne alten Toast mit Ketchup und ein Glas 
Leitungswasser, da behält man von der Verpflegungspauschale noch 
ordentlich was über.
Gast #3816461
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Claus M. brabelte im Beitrag #3816092:
> Nein, falsch. Wenn das deine Firma noch so handhabt ist das einfach
> nicht korrekt. Es muss abgezogen werden, was auf der Rechnung
> ausgewiesen ist als Frühstückspreis. Und dann bekommt man von seinen 24€
> Tagespauschale schon die 15-20 Euro vom Frühstück abgezogen. Danke, FDP!

Nein, falsch.
Gast #3817556
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Claus M. schrieb:
> Es muss abgezogen werden, was auf der Rechnung
> ausgewiesen ist als Frühstückspreis. Und dann bekommt man von seinen 24€
> Tagespauschale schon die 15-20 Euro vom Frühstück abgezogen. Danke, FDP!

Naja, in der Praxis läuft manches anders, als in der Theorie 
beschrieben.

Gesetzte sind auch nur beschriebenes Papier und Papier ist bekanntlich 
geduldig.

Praxistipp: Auf der Hotelrechnung steht "ohne Frühstück", der 
Frühstückspreis wird aber den Übernachtungskosten zugeschlagen. Bei uns 
in der Firma läuft das grundsätzlich so und die Frühstückspauschale wird 
auch immer von den Spesen abgezogen. Ganz einfach, Fall erledigt.
Gast #3819654
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Jo S. schrieb:
> Auf der Hotelrechnung steht "ohne Frühstück", der
> Frühstückspreis wird aber den Übernachtungskosten zugeschlagen. Bei uns
> in der Firma läuft das grundsätzlich so und die Frühstückspauschale wird
> auch immer von den Spesen abgezogen. Ganz einfach, Fall erledigt.

Warum überhaupt ausrechnen, wenn man sowieso betrügen will ?

Einfacher ist es, im Hotel nach dem Frühstückspreis zu fragen, und wenn 
die mehr als 5 EUR haben wollen, sagen "danke, ich ess woanders, das ist 
ja mehr als selbst das Finanzamt als plausibel annimmt". Schliesslich 
kostet denen das Frühstück keine 5 EUR und der Preis besteht nur aus 
Gier, weil sie wissne, daß die Firmenkundschaft das mit sich machen 
lässt.

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