Fotografieren im neu eröffneten Einkaufzentrum

OP #3850932
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Habe eine neue Digitalkamera und war heute im vor ca. 2 Wochen neu 
eröffneten Einkaufzentrum, das eine recht interessante Architektur hat.

Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der 
meinte, das sei nicht erlaubt.

Ich hab ihm die Bilder gezeigt und "ausnahmsweise" musste ich sie nicht 
löschen.

Allerdings wundere ich mich schon, dass ich da angeblich etwas 
verbotenes getan haben soll.

Habe was aus dem Jahr 2006 im web gefunden, vielleicht ist dies aber 
überholt:

http://www.mein-html.de/photorecht.pdf
#3850950
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Der Sicherheitsdienst übt im Auftrag der Center-Leitung das Hausrecht 
aus.
Wenn der dir sagt, du darfst keine Fotos machen, dann musst du dich 
daran halten.

Dich zwingen, die Bilder zu löschen können sie imho nicht, dir höchstens 
ein Hausverbot aufbrummen, wenn du dich weigerst.

Ich meine über Architekturfotos auch schon so abstruse Dinge gelesen zu 
haben, dass sie bei Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung (oder 
was für ein Recht da auch betroffen sein möge) darstellen können. Also 
informiere dich vorher.
#3850957
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J. Ad. schrieb:

> Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der
> meinte, das sei nicht erlaubt.

Bilder von Menschen darfst Du nur mit deren Einwilligung machen,
aber auch da gibt es Ausnahmen. Bilder von Landschaft und Gebäuden
kann Dir kein Mensch verbieten. Allerdings darf Dich der Besitzer
oder dessen Beauftragter von seinem Grundstück verweisen.
Gruss
Harald
OP #3850960
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Vlad Tepesch schrieb:

>
> Ich meine über Architekturfotos auch schon so abstruse Dinge gelesen zu
> haben, dass sie bei Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung
> darstellen können. Also informiere dich vorher.

Nun ja, da sitzen die Leute in den Cafes in diesem Zentrum und machen 
"selfies" mit dem Smartphone - da ist das Zentrum genauso drauf.
Wenn ich also die Selfie-Fritzen sehe, sollte das doch Info genug sein, 
dass es jetzt keine Absonderlichkeit ist, AUCH mal ein Bild zu machen.
OP #3850965
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Ach ja, der Security-Mann sagte dann auch noch, dass halt noch keine 
Schilder da seien mit dem Foto-Verbot, weil eben erst eröffnet.

Da würde ich mal sagen, dass die Mannschaft halt die Schilder anbringen 
sollten, bevor sie die Besucher vergraulen.
#3851300
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J. Ad. schrieb:
> Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der
> meinte, das sei nicht erlaubt.

Hauptsache jeder Flur und jeder Laden ist mit dutzenden CCTV Kameras 
gespickt um jeden Kunden jederzeit überwachen zu können.

Da ist EIN weiteres Bild natürlich zu viel.

Früher wollten auch Musikgruppen bei Grosskonzerten das Mitschneiden von 
Ton und Bild verhindern, glücklicherweise müssen sie mit winziger 
werdender Technik klein beigeben. So wird es auch dem Einkaufszentrum 
ergehen wenn jeder mit Google Glass rumläuft.

Betrachte es also als Irrweg Ewiggestriger.
#3851320
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Harald Wilhelms schrieb:
> ...Bilder von Landschaft und Gebäuden
> kann Dir kein Mensch verbieten. Allerdings darf Dich der Besitzer
> oder dessen Beauftragter von seinem Grundstück verweisen.
> Gruss
> Harald

das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht 
fotografieren, es gibt es ein Uhrheberrecht auf die Beleuchtung und so 
wie ich es gelesen habe, gibt es auch schon Klagen gegen veröffentlichte 
Aufnahmen in Facebook oder anderen Stellen im Internet.

Gruß Thomas
#3851388
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Harald Wilhelms schrieb:
> Thomas L. schrieb:
>
>> das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht
>> fotografieren,
>
> Natürlich darfst Du ihn fotografieren; Du darfst die Bilder
> nur nicht ohne Genehmigung veröffentlichen.

Warum? Das ist ein öffentlicher Raum und kein Privatgrundstück, auf dem 
das Hausrecht und eine Hausordnung mit Knipsverbotsaushang gilt. Das 
Urheberrecht am Bild hat noch immer derjenige, der das Bild anfertigt. 
Wer will dir das Recht absprechen ein Bild von deiner Freundin mit dem 
Eifelturm im Hintergrund zu machen und das auf der Homepage (wenn man 
das möchte) zu veröffentlichen?

Wenn das tatsächlich geltendes Recht sein soll, dann sollen sie das 
verdammte Ding gefälligst großräumig verhüllen. Dann wird die Absudität 
wenigstens jedem klar. Noch besser, wer so einen Schwachfug öffentlich 
auch noch rechtfertigt oder unterstützt, dem sollte man gleich die 
Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für 
demokratische Gepflogenheiten entwickelt.
#3851390
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Harald Wilhelms schrieb:
> Thomas L. schrieb:
>
>> das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht
>> fotografieren,
>
> Natürlich darfst Du ihn fotografieren; Du darfst die Bilder
> nur nicht ohne Genehmigung veröffentlichen.

Dann sollen sie halt die Beleuchtung abschalten wenn sie keiner sehen 
darf. Manche Sachen treiben seltsame Blüten, da kann man nur noch mit 
dem Kopf schütteln.
#3851411
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Uhu Uhuhu schrieb:
> g. c. schrieb:
>> unterstützt, dem sollte man gleich die
>> Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für
>> demokratische Gepflogenheiten entwickelt.
>
> Ach, ist das Entziehen der Bürgerrechte eine demokratische
> Gepflogenheit?

Wieso? Berufen sich die Vordenker solcher Geflogenheiten, die mich mehr 
an die Sittenwächter der Taliban erinnern als an einen demokratischen 
Rechtsstaat etwa auf die Demokratie?
#3851508
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In Deutschland bin ich zwar beim Fotografieren noch nicht angeeckt, aber 
aus Erfahrung weiß ich, dass es verboten ist, die Bahnsteige der New 
Yorker U-Bahn zu fotografieren, und es war zwar erlaubt das Word Trade 
Center bei Tag und Nacht aus dem Battery Park heraus zu fotografieren, 
aber nicht mit Stativ.
Wer mal sehen will wie lange es dauert, bis in der menschenleeren 
Hafenpromenade 3 Polizeiwagen auftauchen, der braucht nur ein Stativ 
aufzustellen. ;-)
Wobei man aber sagen muss, dass das gesamte Ordnungspersonal stets sehr 
höflich und zuvorkommend blieb und auch nicht die Herausgabe des Filmes 
forderte.
#3851684
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Soweit ich mich erinnern kann ist in Deutschland das fotografieren
von Bahnanlagen auch nicht gestattet.

In Taschkent bin ich einmal von zwei Sicherheitskraeften mit der Statur
der Klitschko-Brueder "verhaftet" worden weil ich abends ein von
innen beleuchtetes Gebaeude fotografiert hatte. (Kongresshalle)
Der Einwand, das ich ja das Gebaeude selbst mitgebaut habe, und somit
sowieso fast jeden Zentimeter kannte, interessierte nicht.
Nach loeschen der Bilder und drei Stunden spaeter durfte ich dann gehen.
Aber auch damals lief die Sache absolut hoeflich ab.
Wobei das in Usbekistan nicht unbedingt der Normalfall ist.

Gruss Asko.
Moderator Persönliche Seite #3851708
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Harald Wilhelms schrieb:
> Bilder von Menschen darfst Du nur mit deren Einwilligung machen,

Da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Ich verstand es bisher so, dass 
ich Bilder von Menschen nur mit deren Einwilligung veröffentlichen 
darf. "Machen" kann ich sie aber jederzeit - zumindest auf öffentlichem 
Gelände.

Und das ist ein gehöriger Unterschied. Wenn man schon keine Bilder ohne 
Einwilligung der abgebildeten Personen machen dürfte, dann müsste jede 
Überwachungskamera (auch die in den Starenkästen) abgebaut werden. Viele 
Urlaubsbilder wären auch nicht mehr möglich... nur noch öde 
Landschaftsaufnahmen.
(Firma: janeeisklar) #3851719
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g. c. schrieb:
> Wenn das tatsächlich geltendes Recht sein soll, dann sollen sie das
> verdammte Ding gefälligst großräumig verhüllen. Dann wird die Absudität
> wenigstens jedem klar. Noch besser, wer so einen Schwachfug öffentlich
> auch noch rechtfertigt oder unterstützt, dem sollte man gleich die
> Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für
> demokratische Gepflogenheiten entwickelt.

Nach dieser Logik müsste auch jeder sein Haus verhüllen, der nicht 
möchte, dass es bei Google Streetview erscheint.

Btw. einem Unternehmen kann man keine Bürgerrechte entziehen. Es hat 
keine.
Moderator Persönliche Seite #3851733
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Asko B. schrieb:
> Soweit ich mich erinnern kann ist in Deutschland das fotografieren
> von Bahnanlagen auch nicht gestattet.

Nicht mehr ganz so schlimm:

http://www.eisenbahn-europa.de/90_Service/Foto-Video-Genehmigung_01.html

Hat sich aber möglicherweise erst nach dem Ende des Kalten Krieges
soweit verschoben.  Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung
nach verboten zu fotografieren.
#3851777
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Jörg Wunsch schrabte im Beitrag #3851733:
> Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung
> nach verboten zu fotografieren.

Ich habe etliche Bilder von Bahnhöfen und Lokomoteufelchen gemacht und 
bin
meist sogar von den freundlichen Eisenbahnern auf besondere Motive
aufmerksam gemacht worden. Wenn es verboten war, dann war das denen und
mir zutiefst Brust.

MfG Paul
#3851955
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>Bahn

Ebenfalls möglich es zu verbieten, meist erlauben sie es aber. Irgendwo 
in der Hausordnung steht glaub ich, dass private Bilder iO sind.

>Einkaufscenter

Kenn ich. Kameras verkaufen, jederzeit. Fotos machen? Sofort kommt die 
Security. Wieso und warum weiss ich nicht, ist aber überall so. Sogar 
als ich meine Frau in einem Einkaufscentrum mal fotografiert habe, kam 
sofort der lokaler Blockwart, äh Hilfssherif. Ist in anderen Ländern 
anscheinend auch so.
Daher mein Tip: Handys haben auch gute Kameras ;-)
#3852473
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J. Ad. schrieb:
> Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der
> meinte, das sei nicht erlaubt.

Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten 
des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie 
nachgedacht was man so macht und warum?

Das Einkaufszentrum ist Privatgelände und da kann der Hausherr sein 
Hausrecht ausüben. Dieses kann sein "betreten verboten" oder auch 
"fotografieren verboten" oder "fotografieren für gewerbliche Zwecke 
verboten" oder "fotografieren mit Blitz verboten" oder oder.
Wird das Foto von einem Privatgelände aus aufgenommen, sei es z.B. ein 
Einkaufszentrum oder ein Museum, so ist, wenn es Fotografien für 
gewerbliche Zwecke sind, immer eine Erlaubnis einzuholen.


Von einer öffentlichen Straße darfst du wiederum das Einkaufszentrum 
ohne Hilfsmittel (z.B. Leitern) von außen fotografieren. Aber auch da 
kann es Einschränkungen geben.
Wenn es sich z.B. um ein vorrübergehendes Kunstwerk handelt. Der 
verhüllte Reichstag war z.B. ein solches. Zur tagesaktuellen 
Berichterstattung durfte der Reichstag z.B. von der Presse fotografiert 
werden, nicht aber für Bildbände und andere nicht tagesaktuelle 
Veröffentlichungen.
Persönliche Seite #3852517
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Paul Baumann schrieb im Beitrag #3852497:
> Wenn jemand spontan eine Aufnahme von seinen Angehörigen macht, dann ist
> ihm der Ort vollkommen Titte, Brust, schnurzpiepegal, COMPRENDE?

Ihm vielleicht, aber der Rechtsauffassung des Betreibers des Orts nicht.

Das muss man nun natürlich nicht googeln, das kann man mit /gesundem 
Menschenverstand/ und etwas Erfahrung auch einfach wissen oder sich 
selbst zusammenreimen, daß das Hausrecht auch bedeutet, daß damit 
Einschränkungen für die Besucher verbunden sein können.

Im übrigen ist genau das auch einer der (gerechtfertigten) Kritikpunkte 
daran, daß immer mehr Einkaufszentren mit einer eben "nicht-öffentlichen 
Öffentlichkeit" entstehen, in der jedwedes Verhalten der 
Besucher/Kunden/whatever vom Inhaber des Hausrechts reglementiert werden 
kann.

In einer normalen Straße darf beispielsweise ein Demonstrationszug 
stattfinden, und es darf sich auch jemand einfach so in der normalen 
Straße aufhalten.

In einem Einkaufszentrum kann mit Verweis auf das Hausrecht jeder aus 
welchen Gründen auch immer 'rausgeworfen werden.
OP #3852743
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Paul M. schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der
>> meinte, das sei nicht erlaubt.
>
> Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten
> des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie
> nachgedacht was man so macht und warum?

Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so 
ganz klar ist es halt doch nicht.

Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du 
mir echt leid.

Und: Durch deine rumnölende Art sorgst du nur dafür, dass keine offenen 
Fragen mehr gestellt werden hier im Forum sondern nur noch 
Selbstbeweihräucherungsstatments.
#3852800
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J. Ad. schrieb:
>> Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten
>> des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie
>> nachgedacht was man so macht und warum?
>
> Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so
> ganz klar ist es halt doch nicht.
>
> Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du
> mir echt leid.

Naja dieser Fall gehört ganz sicher zur Allgemeinbildung und zum 
gesunden Menschenverstand. Da muss ich sicher nicht erst googeln bevor 
ich meine Kamera benutze. Aber wie es scheint, haben es hier viele 
nötig. Mir scheint, hier brauchen viele für alles eine Anleitung und für 
alle Tätigkeiten einen Mentor um durchs Leben zu kommen.
OP #3854390
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Paul M. schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>>> Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten
>>> des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie
>>> nachgedacht was man so macht und warum?
>>
>> Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so
>> ganz klar ist es halt doch nicht.
>>
>> Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du
>> mir echt leid.
>
> Naja dieser Fall gehört ganz sicher zur Allgemeinbildung und zum
> gesunden Menschenverstand. Da muss ich sicher nicht erst googeln bevor
> ich meine Kamera benutze. Aber wie es scheint, haben es hier viele
> nötig. Mir scheint, hier brauchen viele für alles eine Anleitung und für
> alle Tätigkeiten einen Mentor um durchs Leben zu kommen.

...oder Leute wie dich, die DANACH immer alles besser wissen.

Sehr wahrscheinlich machst du erst gar keine Bilder von irgendwas, damit 
deine Allgemeinbildung keinen Kratzer kriegt. IRGENDWAS wird immer 
verboten sein, also lieber nix tun. Oder halt Ansichtskarten kaufen... 
(aber bitte vorher überprüfen, ob der Fotograf die erforderlichen Rechte 
zum Erstellen und kommerziellen Verkauf der Karten hat - nachher ist es 
noch Hehlerei.) Also lieber doch keine Karten - das gehört zur 
Allgemein(ein)bildung.
Gast #3854641
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Asko B. schrieb:
> Nach loeschen der Bilder und drei Stunden spaeter durfte ich dann gehen.

Was die übliche Kompetenz dieser "Sicherheitsbeamten" zeigt.

Denn natürlich kannst Du die "gelöschten" Bilder problemlos wieder 
herstellen, wenn Du auf der Karte nicht weiter fotografierst. Auch auf 
einer "formatierten" Karten kannst Du alle Bilder wiederfinden.

Karte raus, mit anderer Karte weiterarbeiten, die Karte mit PC Inspector 
smart recovery durchsuchen lassen. Der findet Bilder, von denen weisst 
Du gar nicht mehr, dass Du die mal gemacht hast. ;-)
Gast #3854711
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J. Ad. schrieb:

> Habe eine neue Digitalkamera und war heute im vor ca. 2 Wochen neu
> eröffneten Einkaufzentrum, das eine recht interessante Architektur hat.

Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das 
Fotografieren verbieten.

Ausserhalb des Einkaufszentrum gilt der Grundsatz der 
"Panoramafreiheit". Du darfts alle von der Straße aus sichtbaren 
Ansichten des Gebäudes fotografieren. Hierzu darfts Du allerdings keine 
Privatgrundstücke betreten (ausser mit Einwilligung versteht sich) und 
Deinen Standpunkt nicht durch technische Hilfsmittel (Kran, Leiter, 
Flugzeug) erhöhen.
#3854789
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soul eye schrieb:
> Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das
> Fotografieren verbieten.

Habe ICH auch das Recht, als Kunde im Einkaufszentrum die Filmerei
mit Kameras an jeder Ecke zu verbieten? Nein?
Wieso nicht? Schließlich habe ich ja angeblich das Recht am eigenen 
Bild.

------------------------------------------------------------------------ 
-
Ich bedanke mich darüber hinaus auch noch für das Löschen zweier 
Beiträge
von mir weiter oben und verbleibe unverdrossen mit freundlichen Grüßen

Paul
Persönliche Seite #3854801
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Paul Baumann schrieb:
> Wieso nicht?

Es geht doch um Deine "Sicherheit". Außerdem erklärst Du Dich dazu 
bereit und gibst Deine Zustimmung, denn mit Betreten des 
Einkaufszentrums erkennst Du die Hausordnung an. Steht so auf den 
Schildern am Eingang (i.d.R. nicht so gut versteckt, daß man abstreiten 
kann, daß es sie gibt, aber auch nicht so auffällig, daß jeder ihr 
Vorhandensein mitbekommt).
#3855118
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Paul Baumann schrieb:
> soul eye schrieb:
>> Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das
>> Fotografieren verbieten.
>
> Habe ICH auch das Recht, als Kunde im Einkaufszentrum die Filmerei
> mit Kameras an jeder Ecke zu verbieten? Nein?
> Wieso nicht?

Ich versteh dein Rumgemache echt nicht.

Der Hausherr hat immer Hausrecht. Ist doch ganz einfach.
Wenn jemand zu mir zu Besuch kommt und bei mir in der Wohnung 
fotografiert, kann ich ihm das verbieten. Wenn es ein höflicher Mensch 
ist, dann fragt er vorher ob er fotografieren darf und ich kann es ihm 
nach meinem Dafürhalten erlauben.

Nicht anders in einem Einkaufszentrum. Das ist kein öffentlicher Raum, 
sondern ganz normales Eigentum, das jemandem gehört. Und der kann dir 
fotografieren verbieten. Genauso wie ich das in meiner Wohnung kann. 
Wieso soll für die Betreibergesellschaft eines Einkaufszentrums nicht 
dasselbe Recht gelten wie für mich?

Persönlich finde ich es zwar bescheuert, in einem Einkaufszentrum nicht 
fotografieren zu dürfen, aber so sind nun mal deren Regeln.

> Ich gehe nicht mehr in 2 große Einkaufszentren
Es steht dir frei dort hin zu gehen oder dort nicht hin zu gehen. Wenn 
du aber hingehst, dann gelten dort deren Regeln. Genau wie meine Regeln 
in meiner Wohnung gelten.
#3855254
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Karl Heinz schrieb:
> Ich versteh dein Rumgemache echt nicht

...und ich verstehe Deine Kriecherei vor idiotischen Regeln nicht.

Nicht nur mir geht so ein Mist auf die Nerven:
http://www.stern.de/panorama/videoueberwachung-in-einkaufszentren-datenschuetzer-klagen-ece-gruppe-an-1652745.html

http://www.mopo.de/nachrichten/datenschutz-videoueberwachung-in-einkaufszentren-rechtswidrig-,5067140,7178712.html

Quitt!

Paul
Gast #3856529
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Timm Thaler schrieb:
>
> Karte raus, mit anderer Karte weiterarbeiten, die Karte mit PC Inspector
> smart recovery durchsuchen lassen. Der findet Bilder, von denen weisst
> Du gar nicht mehr, dass Du die mal gemacht hast. ;-)

Ich würde da eher Photorec nehmen. Aber das ist wieder so eine Sache der 
eigenen Vorliebe :)

Von was man wo wie und warum Bilder machen darf ist heutzutage leider in 
der Tat schwierig.
Das es auf einem Privatgelände/in einem Privatgebäude einschränkungen 
geben kann, heißt ja nicht das ich nun nirgendwo PHotos schiessen darf.

Im Zuge des 11. September gab es auch das Gesetz das im vereinigten 
Königreich keine Sicherheitskräfte Photografiert werden durften. Also 
keinen Photos mit nem Bobby. So die Regel, Fragt man allerdings dann mal 
nach und kommt mit den durchaus netten Herren Polizeibeamten ins 
Gespräch zeigt sich das es dann eben doch geht.

Soviel zum Thema Allgemeinbildung, wusste bestimmt jeder das man keine 
Polizisten ablichten darf gelle? ...

Allerdings könnte man natürlich die meistens irgendwo aushängende 
Hausordnung konsultieren. :)
Gast #3856833
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Paul Baumann schrieb:
> Jörg Wunsch schrabte im Beitrag #3851733:
>> Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung
>> nach verboten zu fotografieren.
>
> Ich habe etliche Bilder von Bahnhöfen und Lokomoteufelchen gemacht und
> bin
> meist sogar von den freundlichen Eisenbahnern auf besondere Motive
> aufmerksam gemacht worden. Wenn es verboten war, dann war das denen und
> mir zutiefst Brust.

Alles was zur  Kriegswichtigen Infrastruktur gehört unterlag dem 
Fotografierverbot. Also Brücken, Rangieranlage, Stellwerke, 
Militärtransporte. Falls Nicht gerade ein Trupp der besatzungstruppen im 
Bahnhof biwakierte war Foto vom Bahnhofsgebäude OK. ebenso wenn an dem 
"Lokomoteufelchen" (schöner Begriff ;-) )nicht gerade Waggons mit SS-20 
Ersatzteile hing.

MfG,

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