Treuhandkonto vs. Anderkonto

OP #3858121
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Moin moin,

ich habe diesen Artikel gelesen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gefahren-fuer-Eigentuemergemeinschaften-article11577681.html
Wo es heißt, dass viele WEG Treuhandkonten haben und diese bei einer 
Pleite des Verwalters gefändet werden können.
Der Verwalter behauptet nun der Artikel wäre flasch und das Konto wäre 
sicher.

Laut Wiki wird aber ein Treuhandkonto nicht anders gehandhabt als ein 
ein eigenes Konto. Demnach würde bei einer Pleite das Geld in die 
Insolvenzmasse fließen. Wir hätten dann zwar Anspruch darauf, aber 
werden anderen Schuldnern gleichgestellt.

Die einzige Ausnahme die ich finden konnte ist ein Anderkonto. Dieses 
wird nicht für Verpflichtungen des Verwalters herrangezogen. Laut Wiki 
können aber nur Anwälte, Nachlassverwalter und Notare solche Konten 
eröffnen.

Hat da schon mal jemand Erfahrung mit gemacht?

Weiß jemand ob man dem Verwalter kündigen kann wenn er sich weigert ein 
Eigenkonto für die WEG zu eröffnen?
Persönliche Seite #3858223
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Zwar sind hier einige Leute unterwegs, die Miteigentümer einer WEG sind 
(ich beispielsweise), aber ich glaube, daß Du mit dieser Fragestellung 
an anderer Stelle besser aufgehoben sein dürftest - entweder ein auf 
WEG-Recht spezialisierter Anwalt oder der Haus-und-Grundbesitzer-Verband 
oder eine artverwandte Einrichtung dürfte damit mehr anfangen können als 
unsere eher vom "gesunden Menschenverstand" getrübten Hinweise.

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