Hi, habe zu dem Thema schon gegooglet aber werde da aus den gefundenen Ergebnissen nicht ganz schlau... Laut Vertrag (beim Paragraph in dem es um die Vergütung geht) bekomme ich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1/12 des Jahresgrundgehaltes. In einem weiteren Punkt steht, dass die Zahlung von weiteren Leistungen (Gratifikationen, Prämien, etc.) im weiteren Ermessen des Arbeitgebers liegt. Habe schon gekündigt und werde Ende Januar aufhören dort zu arbeiten - dann habe ich genau ein Jahr in dem Betrieb gearbeitet. Können die die Zahlung des Weihnachtsgeldes verweigern?
hört sich gut an soweit. danke wenn das jemand belegen kann wäre das natürlich noch besser.
stiermannbär schrieb: > Habe schon gekündigt und werde Ende Januar aufhören dort zu arbeiten - > dann habe ich genau ein Jahr in dem Betrieb gearbeitet. Das Weihnachtsgeld kann sogar zugefordert werden, wenn man vor März selbst (!) kündigt, sowas stand mal in meinem Ex-Arbeitsvertrag bei einer Leih- äh Dienstleister.
Wenn keine weitere Klausel im Vertrag steht. Bei uns steht z.Bsp., dass du anteilig bekommst, wenn du nur so und so lange da warst. Auch musst du (aus dem Kopf) bis im Frühjahr bleiben. Wenn da nicht noch irgendeine Fußnote steht, dann solltest du das kriegen. Abwarten und wenn nichts kommt, Anwalt.
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