Hallo Forengemeinde,
ich habe gerade neu gebaut und was mir nun nach meinem Einzug auffällt
ist, dass beim Bügeln unser Licht mit dem Ein- und Ausschalten des
Bügeleisenthermostats dunkel und hell wird. Das Bügeleisen hat eine
Leistung von 2200W.
Ich habe also jetzt mal nachgemessen und festgestellt, dass die Spannung
an meiner Lampe beim Einschalten des Thermostats um ca. 15V einbricht.
Wenn ich richtig informiert bin sind 3% zulässig zwischen
Sicherungskasten und Verbraucher.
Ich habe jetzt auch nochmal in verschiedenen anderen Räumen mit einem
1400W Föhn nachgemessen. Eigentlich ist es in allen Räumen so, dass die
Spannung um ca. 3-4V einbricht. Wenn ich also auf eine Belastung mit 10A
hochrechne müsste die Spannung im Mittel um 5-7V einbrechen.
Sind das aus eurer Sicht so typische Werte? Ich finde sie eigentlich ein
wenig hoch da 5V Einbruch bei 10A auch 50W Verlust sind und ich denke
das hierdurch einiges an Hitze entsteht.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße,
Mogli
Ich würde das Ganze von einer Fachfirma Deines Vertrauens überprüfen
lassen. Mir erscheinen Deine Werte sehr groß. Ähnliches kann ich in
unserem Haus nicht beobachten.
Die Installations- und die Baufirma sind bereits informiert, d.h. ich
habe hier einen Mangel reklamiert. Mir ist die Sache im wahrsten Sinn
ein wenig zu heiß. Ich vermute mal das ich irgendwo im N-Kreis ein
Problem habe da ich eigentlich überall einen Spannungsabfall messe. In
einem Raum habe ich wahrscheinlich dann noch ein zusätzliches
Klemmenproblem.
Hallo,
ich würds prüfen lassen.
Bei einer Neuinstallation darf so ein Verhalten nicht auftretten.
Ich konnte sowas bei meinem Altbau beobachten. Dort waren die
Zuleitungen aber stark überlastet. Eine Zuleitung für mehrere Räume. Da
wird dann schon mal die Glühbirne dunkler wenn der Staubsauger
eingeschaltet wird. Zusätzlich kommen hier auch Klemmen und oxidierte
Kontakte dazu. Nachdem ich die Installation zum Teil erneuert habe (auch
anders verteilt über mehrere Sicherungen), Klemmen ersetzt und die
Verbindungskabel gereinigt hatte war das Verhalten nicht mehr zu sehen.
Bei einer Neuinstallation darf dies aber nicht vorkommen.
Ich kann mich noch an das, inzwischen 15Jahre alte, Haus meiner Elter
erinnern. Schon dort wurde jeder Raum einzeln abgesichert. Selbst
Steckdosen und Licht wurden separat, jeweils über eine Sicherung
angefahren.
Gruß,
Georg.
Mogli schrieb:> Ich habe also jetzt mal nachgemessen und festgestellt, dass die Spannung> an meiner Lampe beim Einschalten des Thermostats um ca. 15V einbricht.> Wenn ich richtig informiert bin sind 3% zulässig zwischen> Sicherungskasten und Verbraucher.
Richtig, also 6.8V, Pfusch, schlechte Klemmen oder unterdimensionierte
Leitungen. Mängelrüge und beheben lassen, du hast ja noch
Gewährleistung.
Mogli schrieb:> Ich vermute mal das ich irgendwo im N-Kreis ein Problem habe da ich> eigentlich überall einen Spannungsabfall messe.
Das muss nichts mit N zu tun haben, lass den Elektriker suchen.
Ich hatte mal das Phänomen, daß die aktive PFC eines Laserdruckers das
Licht in meiner Wohnung (damals nur normale HV-Glühlampen) sehr deutlich
zum Flackern brachte.
Etwas später stellte ich bei der Grundrenovierung fest, woran das lag:
Die gesamte Wohnungsverkabelung war mit 0.5mm² ausgeführt und hing an
einer 10A-Schraubsicherung.
Das waren stoffumsponnene Einzelleiter in Unterputz-Leerrohren, die
teilweise ins sehr "kreativen" Winkeln angebracht waren. Nun gut, das
war Baujahr 1910, da hat man solchen Luxus wie eine Elektroinstallation
wohl noch sehr anders gesehen als heute ...
Die Frage ist ob das Problem wirklich in der Wohnung liegt.
Man müsste mal testen ob auch beim Nachbarn das Licht mit dunkler wird.
Nicht das die Zuleitung vom Haus etwas dünn ist.
> someone (Gast) schrieb:> Kurze Überschlagsrechnung sagt: bei 1.5mm^2 Kabel und 10A hat man die 15> Volt Spannungsabfall bei ca 130m Kabel
Berücksicht man auch die Rückleitung muss man mit etwa 30 V rechnen
Gruß Funkenfritz
Gut zu höhren, dass ich hier nicht ganz falsch liege. Wie schon
geschrieben habe ich schon einen Mangel reklamiert. Das sollte also
laufen. Eigentlich ist es auch nicht meine Aufgabe hier den Fehler zu
suchen aber ich bin gerade dabei mir das Ganze mal ein wenig näher
anzusehen, d.h. ob die Installationsqualität an sich passt. In der
Bauphase war aus meiner Sicht alles i.O.. Das einzige was mich ein wenig
stört ist, dass die Steckdosen mit den Lampen abgesichert sind. Auf der
anderen Seite hätte ich den Fehler vermutlich sonst nicht bemerkt. Man
muss wirklich alles bis ins Detail kontrollieren :-(
Mal sehen wie es hier weiter geht.
Viele Grüße...
>Das einzige was mich ein wenig stört ist,>dass die Steckdosen mit den Lampen abgesichert sind.
Das dürfte üblich sein.
Pro Raum, versteht sich.
Höchstens 2-3 "Kleinverbraucherräume" zusammen auf einem Stromkreis.
Wenn man's anders will, muss man es vorher eben bestellen bzw.
drandenken.
Beispielsweise kann man für die Küche zwei oder mehr Stromkreise ~230V
haben, für die Mikrowelle z.B. (Herd sowieso).
Waschmaschinen, Trockner sollten im Neubau separat angefahren und
abgesichert sein; da macht sogar Zuleitung 3x 2,5 qmm Sinn.
Evtl. eben auch Haushaltsraum wo Bügeleisen und -Maschine steht.
Sinn macht weiterhin ein 2. FI-Schalter (RCD) für Flurlicht und
"Notsteckdose" (auf Tragschiene in der Unterverteilung) wenn eben der
normale RCD durch Fehlerereignis rausfällt.
Gruss
Hallo,
Juppy schrieb:> Nicht vergessen, Kühlschrank und Gefriertruhe jeweils separat> absichern!!
Nein, die sollte man auf das Flur- oder Wohnzimmerlicht auflegen, damit
auch direkt auffällt, wenn die Sicherung angeschlagen hat. Sonst merkst
Du es erst am Geruch...
Schöne Grüße,
Martin
Martin L. schrieb:> Nein, die sollte man auf das Flur- oder Wohnzimmerlicht auflegen, damit> auch direkt auffällt, wenn die Sicherung angeschlagen hat.
Natürlich, dann haut die Putzfrau, während Du im Urlaub bist, die
Sicherung mit dem Staubsauger raus.
Alternativ kann auch ein Blitz, der in 500 Meter Entfernung einschlägt,
eines Deiner Stand-By-Geräte im Wohnzimmer erwischen.
Mit Deiner Lösung vergrößerst Du die Wahrscheinlichkeit, nach Deinem
Urlaub nur Matsche im Gefrierschrank vorzufinden.
:-)
Das mit den Überwachungslampen werde ich mal meinem Elektriker
vorschlagen ;-)
Ne, Spaß beiseite. Mehrere Kreise in der Küche sind vorhanden.
Kühlschrank, Spülmaschine etc. sind separat abgesichert. Das sollte
soweit alles i.o. sein. Im Moment ist die Küche aber noch ein
Provisorium und damit noch nicht alles an seinem endgültigen Platz und
damit auch noch nicht an der richtigen Steckdose.
Juppy schrieb:> Martin L. schrieb:>> Nein, die sollte man auf das Flur- oder Wohnzimmerlicht auflegen, damit>> auch direkt auffällt, wenn die Sicherung angeschlagen hat.>> Natürlich, dann haut die Putzfrau, während Du im Urlaub bist, die> Sicherung mit dem Staubsauger raus.
Wie schließt die Putzfrau den Staubsauger ans Wohnzimmerlicht an?
Harald Wilhelms schrieb:> http://www.admenneztrator.de/bilder/ebay/8500_8599/8510_3%20_steckdosen_fassungen%20001.jpg
Die sind etwas älter wie man erkennen kann.
Heute verboten, da Lichtschalter nur bis 10A schalten müssen (und
Zuleitungen nur für 10A ausgelegt sein müssen, es kann also NYM 3x1.5 in
Deckenisolation aus Mineralwolle verlegt sein), es ist ja
sichergestellt, daß den Anschluss einer Wohnzimmerlampe eine Fachkraft
macht die vor Überlastungen überpüft (oder sollte etwa in diesem Forum
jemand es selber machen UND nichts davon wissen?)
während Steckdosen bis 16A gehen, was dann bei Anschluss der
entsprechenden Staubsauger "2900 Watt Dual Zyklon" zu Überlastungen
führen würde.
MaWin schrieb:> es ist ja> sichergestellt, daß den Anschluss einer Wohnzimmerlampe eine Fachkraft> macht die vor Überlastungen überpüft (oder sollte etwa in diesem Forum> jemand es selber machen UND nichts davon wissen?)
Sorry, aber das ist Quatsch. Genauso wie du eine defekte Glühlampe
tauschen darfst, darfst du auch eine Deckenlampe an einen vorhandenen
Deckenanschluss montieren und anschließen.
Deine Version würde ja bedeuten, dass wenn ich die Deckenlampe
demontiere um z.B. die Decke zu streichen, für den Wiederanschluss einen
Elektriker beauftragen müsste.
... schrieb:> Sorry, aber das ist Quatsch.
Wie immer kommen die Dümmsten und glauben es wäre Quatsch.
> Genauso wie du eine defekte Glühlampe tauschen darfst
Darf man, daher Edisongewinde oder Stecksockel, eben Laienbedienbar.
> darfst du auch eine Deckenlampe an einen vorhandenen> Deckenanschluss montieren und anschließen.
Nein, die Lüsterklemme ist kein laieninstallierbarer Anschluss, ebenso
wie der Herd mit seiner Herdanschlussdose nach dem Elektriker schreit.
> Deine Version würde ja bedeuten, dass wenn ich die Deckenlampe> demontiere um z.B. die Decke zu streichen, für den Wiederanschluss einen> Elektriker beauftragen müsste.
So ist es.
Frage mal einen gewerblichen Maler.
Bitte informiere doch, bevor du deine Unkenntnis postett.
... schrieb:> wenn ich die Deckenlampe> demontiere um z.B. die Decke zu streichen, für den Wiederanschluss einen> Elektriker beauftragen müsste.
So ist es. Nur weil es jeder anders macht, ist das keine Begründung.
Du darfst eigentlich auch den Schlauch Deiner Dusche nicht selber
wechseln, trotzdem sich kaum jemand dafür einen Sanitärinstallateur -
vulgo Klempner - holt.
MaWin schrieb:>> darfst du auch eine Deckenlampe an einen vorhandenen>> Deckenanschluss montieren und anschließen.>> Nein, die Lüsterklemme ist kein laieninstallierbarer Anschluss, ebenso> wie der Herd mit seiner Herdanschlussdose nach dem Elektriker schreit.
Seit geraumer Zeit gibt es da aber keine Lüsterklemmen mehr, sondern
Lampenklemmen, wo man kein Werkzeug mehr braucht.
Es ist auch ein Unterschied, ob man das in seiner Wohnung macht oder ob
ein Lüster in einem Einkaufscenter installiert wird.
michael_ schrieb:> Seit geraumer Zeit gibt es da aber keine Lüsterklemmen mehr, sondern> Lampenklemmen, wo man kein Werkzeug mehr braucht.
das es die Klemmen gibt, ist ja richtig. Aber 95% der Lampen haben
Lüsterklemmen.
Peter II schrieb:> das es die Klemmen gibt, ist ja richtig. Aber 95% der Lampen haben> Lüsterklemmen.
Genau. Es gibt auch echt goldene Wasserhähne fürs Bad. Aber 99%
aller Haushalte haben die nicht...
MaWin schrieb:> ... schrieb:>> Sorry, aber das ist Quatsch.>> Wie immer kommen die Dümmsten und glauben es wäre Quatsch.
Wenn du so schlau bist, dann zeige doch mal die Vorschrift oder das
Gesetz in dem deine Behauptung steht.
... schrieb:> Wenn du so schlau bist, dann zeige doch mal die Vorschrift oder das> Gesetz in dem deine Behauptung steht.
Schau in die Anschluss- und Versorgungsbedingungen Deines
Netzbetreibers.
Zum eigentlichen Thema:
Der Spannungsfall zwischen Zähler und Steckdose darf max. 3% sein,
DIN VDE 0100-520. Bei 230V sind das 7V, bei max. Belastung (16A
Steckdosenstromkreis) der Leitung müssen noch min. 223V an der Steckdose
ankommen.
Mogli, du müsstest eigentlich ein Prüfprotokoll deiner
Elektroinstallation haben (muss bei deinen Übergabeunterlagen deines
Hauses dabei gewesen sein), Erstprüfung der Elektroinstallation nach DIN
VDE 0100-600.
In diesem Prüfprotokoll sind alle Stromkreise einzeln aufgeführt, dort
muss auch der Spannungsfall angegeben sein! Dann weist du, ob bei der
Überprüfung der Spannungsfall an deiner Steckdose in Ordnung war.
Für den hohen Spannungsfall gibt es viele Fehlerquellen, meistens zu
lange Leitung mit zu geringem Querschnitt. NYM-J 3x1,5mm² max. 18m bei
16A Absicherung.
Am besten Prüfprotokoll anfordern und nochmals von einem anderen
Elektriker die Installation überprüfen lassen!
Hi FLO,
danke für den Tip mit dem Prüfprotokoll! Da hätte ich natürlich dran
denken können. Bisher ist mir noch kein Prüfprotokoll übergeben worden.
Der Elektriker selber spricht eigentlich immer nur von einer
Isolationsmessung die i.O. wäre. Das mag ja auch sein hat aber nix mit
den Übergangswiderständen in den Klemmen zu tun.
Die Doku des Elektrikers ist bisher allg. ziemlich dürftig, d.h. mein
Elektroplan beschränkt sich bisher auf die Planungsunterlagen unserer
Bemusterung, die nur besagen welche Steckdosen usw. wo hin kommen. Ein
kompletter Installationsplan fehlt mir noch. An dem Thema bin ich dran.
Von den 3% habe ich auch schon was gelesen. Welche Prüfungen sind denn
überhaupt Pflicht? Nur die Messung der Ableitströme/Isolation oder
gehört die Messung des Spannungseinbruchs auch dazu?
Ich habe mal wieder den Eindruck, dass ich erst einen Gutachter
einschalten muss :-(.
Gruß,Mogli
FLO schrieb:> Am besten Prüfprotokoll anfordern und nochmals von einem anderen> Elektriker die Installation überprüfen lassen!
Kann man machen.
Aber wer bezahlt das wenn die Installation io ist? Die
E.installationsfirma?
Im übrigen bin ich bei PeterII, der das Problem beim Versorger vermutet.
Elektrikergeselle
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Magst Du uns erleuchten, wer das vorschreibt?http://www.wasser.de/weitere-inhalte/richt-vero/avbwasserv/index.htm#%C2%A712
§ 12 Kundenanlage
... Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur
durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein
Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens
eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. ...
Das steht so üblicherweise in den AGB Deines
Wasserversorgungsunternehmens. Was "wesentliche" Veränderungen sind, ist
dabei interpretationswürdig, aber den Waschmaschinenhahn oder die
Duscharmatur selbst wechseln ist schonmal nicht drin. Beim Duschschlauch
- naja, vielleicht darfst Du das gerade noch so, wenn der Schlauch CE
und DVGW geprüft ist. Aber anstelle eines feststehenden Duschkopfes eine
Schlauchdusche anschließen ist schon wieder böse.
Mogli schrieb:> Bisher ist mir noch kein Prüfprotokoll übergeben worden.
Da sollte dein Bauunternehmer bzw. Arschitekt Ansprechpartner sein.
> Der Elektriker selber spricht eigentlich immer nur von einer> Isolationsmessung die i.O. wäre.
Wenn er meint das sei die einzige Messung die er machen muss, sollte er
seinen Schein wieder abgeben.
Er hat nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100 zu Besichtigen, Messen und zu
Prüfen. Ein Prüfprotokoll nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100 habe ich
mal angehangen.
> Die Doku des Elektrikers ist bisher allg. ziemlich dürftig, d.h. mein> Elektroplan beschränkt sich bisher auf die Planungsunterlagen unserer> Bemusterung, die nur besagen welche Steckdosen usw. wo hin kommen. Ein> kompletter Installationsplan fehlt mir noch. An dem Thema bin ich dran.
Wieder Bauunternehmer oder Arschitekt zuständig.
> Welche Prüfungen sind denn> überhaupt Pflicht? Nur die Messung der Ableitströme/Isolation oder> gehört die Messung des Spannungseinbruchs auch dazu?
Siehe PDF.
... schrieb:> Wenn du so schlau bist, dann zeige doch mal die Vorschrift oder das> Gesetz in dem deine Behauptung steht.
Niederspannungsversorgung
4. Abschnitt: Installationsarbeiten ohne Bewilligung
Art. 16
2 Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
a.Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen
Nebenräumen hinter Verbraucher-Überstromunterbrechern an einphasigen
Lampen- und Steckdosenstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen
für maximal 30 mA Nennauslösestrom ausführen;b.Beleuchtungskörper und
zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen
Nebenräumen montieren und demontieren.
Uups, das war die Schweiz. In Deutschland fehlt dieser Passus. hier
dürfen nur im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers aufgeführte
Firmen
Arbeiten an der Anlage vornehmen:
http://www.enrw.de/cms/upload/netz/strom/Netzanschluss/2011_TVN_NAV_STROM_2010-09_NL.PDF
Die Frage ist, wo die "Anlage" endet. An der Steckdose. Bei Deckenlampen
gibt es keine Steckdose. Wo VDE da die Grenze zieht, sieht man an der
Defintion von Lampenschaltern (bis 10A) mit der Begrünung daß nur
fachkundige Elektriker die dadran hängenden Lampen installieren da sie
fest montiert sind (Lüsterklemme) und das eben nicht laienbedienbar
wäre, ebenso wie ein Herd oder Durchlauferhitzer.
Interessant ist nun die Frage, was mit Wago Lampenklemmen ist, für die
man kein Werkzeug braucht. Wenn das ein Grund wäre, dann dürfte
inzwischen jedemann Sicherungskästen aufbauen, denn die sind inzwischen
auch werkzeuglos installierbar.
MaWin schrieb:> hier> dürfen nur im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers aufgeführte> Firmen> Arbeiten an der Anlage vornehmen:
das gilt aber, denke ich, nicht für die Endstromkreise. Zählschrank und
HAK muss von einem Installateur des Netzbetreiber gemacht werden. Eine
Steckdose austauschen darf jeder Elektriker.
Zum eigendlichen Thema:
Der Herr ... hat eigendlich alle Fragen bentwortet, in seinem
Prüfprotokoll unter Punkt 9 stehen alle notwendigen Prüfungen die
durchgeführt werden müssen! Es gibt natürlich noch ein Zusätzliches
Blatt zu diesem Protokoll wo dann die Prüfergebnisse eingetragen werden
unter anderem auch der Spannungsfall.
Der Spannungsfall an der zu messenden Steckdose wird auch im Messgerät
angezeigt.
Dieses Prüfprotokoll muss bei Übergabe des Gewerks vorliegen, ohne
Prüfprotokoll keine Abnahme, eine reine Istolationsprüfung und
Spannungsprüfung reicht nicht aus!
Zu dem Punkt, wer den den 2ten Elektriker bezahlt:
Wenn einem die 200€ die er für die bezahlung eines 2ten Elektrikers für
die Überprüfung seiner Sicherheit in seinem Haus über seine Sicherheit
stellt und ihm das zu teuer ist, der braucht am schluss nicht jammern
wenn etwas kaput geht oder das Licht flackert.
FLO schrieb:> Es gibt natürlich noch ein Zusätzliches> Blatt zu diesem Protokoll wo dann die Prüfergebnisse eingetragen werden> unter anderem auch der Spannungsfall.> Der Spannungsfall an der zu messenden Steckdose wird auch im Messgerät> angezeigt.
wo steht in dem Dokument etwas über den Spannungsabfall?
Unser Messgerät zeig nur die Fehlerschleifenimpedanz an.
MaWin schrieb:> Uups, das war die Schweiz. In Deutschland fehlt dieser Passus. hier> dürfen nur im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers aufgeführte> Firmen> Arbeiten an der Anlage vornehmen:>
und selbst wenn er vorhanden wäre trifft er nicht zu.
Das was in diesem Fall zutrifft steht unter §13 der NAV:
Auszug:
"(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies
zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser
Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und
behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs.
2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. >> Die Arbeiten
dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden
fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten
abhängig machen.<< "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der
Messeinrichtung gilt Satz 4 NICHT für >>Instandhaltungsarbeiten<<."
Auf gut Deutsch: Instandhaltungsarbeiten dürfen bis auf den Bereich von
HAK bis Zähler, auch von elektrotechnischen Laien durchgeführt werden.
... schrieb:> Auf gut Deutsch: Instandhaltungsarbeiten dürfen bis auf den Bereich von> HAK bis Zähler, auch von elektrotechnischen Laien durchgeführt werden.
Wo in diesem Kontex ist denn die sog "Elektrofachkraft" einzuordnen?
FLO schrieb:> Es gibt natürlich noch ein Zusätzliches> Blatt zu diesem Protokoll wo dann die Prüfergebnisse eingetragen werden> unter anderem auch der Spannungsfall.
Eigentlich nicht. Der Spannungsfall ergibt sich aus der
Schleifenimpedanzmessung.
Harald Wilhelms schrieb:> ... schrieb:>>> Auf gut Deutsch: Instandhaltungsarbeiten dürfen bis auf den Bereich von>> HAK bis Zähler, auch von elektrotechnischen Laien durchgeführt werden.>> Wo in diesem Kontex ist denn die sog "Elektrofachkraft" einzuordnen?
Das ist der, der sich ins Installationsverzeichnis eintragen lassen kann
und dann auch Arbeiten zwischen HAK und Zähler ausführen darf.
... schrieb:>> Wo in diesem Kontex ist denn die sog "Elektrofachkraft" einzuordnen?>> Das ist der, der sich ins Installationsverzeichnis eintragen lassen kann> und dann auch Arbeiten zwischen HAK und Zähler ausführen darf.
Naja, da das verhältnismäßig teuer ist und m.W. auch nur geht,
wenn man einen eigenen Elektrobetrieb hat, ist das für Privat-
leute wohl wenig sinnvoll.
... schrieb:> MaWin schrieb:>> es ist ja>> sichergestellt, daß den Anschluss einer Wohnzimmerlampe eine Fachkraft>> macht die vor Überlastungen überpüft (oder sollte etwa in diesem Forum>> jemand es selber machen UND nichts davon wissen?)>> Sorry, aber das ist Quatsch. Genauso wie du eine defekte Glühlampe> tauschen darfst, darfst du auch eine Deckenlampe an einen vorhandenen> Deckenanschluss montieren und anschließen.>> Deine Version würde ja bedeuten, dass wenn ich die Deckenlampe> demontiere um z.B. die Decke zu streichen, für den Wiederanschluss einen> Elektriker beauftragen müsste.
Ja, und genau das ist der Fall, ein Laie darf weder Lampen noch Schalter
oder Steckdosen, reparieren Instandsetzen oder tauschen... Mfg
Sebastian H. schrieb:> Ja, und genau das ist der Fall, ein Laie darf weder Lampen noch Schalter> oder Steckdosen, reparieren Instandsetzen oder tauschen... Mfg
Du musst hier immer aufpassen auf das Datum der letzten Beiträge...
Wobei über dem Eingabefeld ja schon extra für solche Fälle ein dicker
roter Hinweistext steht...
Nach vier Jahren eine unbelegte Behauptung hinzurotzen, obwohl die Frage
oben schon differenzierter betrachtet wurde, ist nun wirklich völlig
überflüssig.
Rufus Τ. F. schrieb:> Und für diese Weisheit musstest Du jetzt vier Jahre warten?
Na und, die Regeln können sich doch geändert haben. Außerdem war das
Gequatsche sehr unterhaltsam. :-)