Hallo, wo finde ich Vorschriften, wie ein Arbeitsplatz für Entwicklungstätigkeiten (Hard- und Software), sowie Gerätereparatur in NRW ausgestattet sein muss? Gruss Worker
Peter II schrieb: > Worker schrieb: >> Entwicklungstätigkeiten > > Softwareentwicklung -> Bildschirmarbeitsverordnung unter anderen. Aber eigentlich sollten die BG soch Vorgaben haben wie sowas auszusehen hat! Ansonsten, frag deinen Arbeitssicherheitsingenieur!
Worker schrieb: > wo finde ich Vorschriften, wie ein Arbeitsplatz für > Entwicklungstätigkeiten (Hard- und Software), http://www.commoditytrader.com/wp-content/uploads/2013/10/things-to-consider-when-choosing-a-forex-broker2.jpg
MaWin schrieb: > http://www.commoditytrader.com/wp-content/uploads/2013/10/things-to-consider-when-choosing-a-forex-broker2.jpg Dieser Beitrag scheint mir etwas am Thema vorbei zu laufen. Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw. beschreiben?
Worker schrieb: > Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen > Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw. > beschreiben? Warum sollte es so etwas geben? Diese Ausstattung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Worker schrieb: > Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen > Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw. > beschreiben? Sowas gibt es nicht! Es gibt das Betriebssicherheitsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Dort such mal. Viel Spass!
Oliver R. schrieb: > Warum sollte es so etwas geben? Diese Ausstattung liegt im Ermessen des > Arbeitgebers. Genau! Aber sie muß auch den geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften entsprechen. Ein Tisch für den SW-Entwickler ist anders aufgebaut wie ein Schweisstisch. Aber eben nur weil die Tätigkeiten andere sind.
Worker schrieb: > ieser Beitrag scheint mir etwas am Thema vorbei zu laufen. > > Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen > Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw. > beschreiben? Es gibt da nicht ein Buch wie muss der Arbeitsplatz eines Enwicklers richtig sein sondern Du muss dich ehr Fragen mit was arbeitet er? Brandschutzverordnung: z.B Lötkolben darf man nicht ins Sägemehl legen... Hochspannung? Niederspannung? ESD-Schutz Gleichspannung/ wechselspannung? usw. Gruß, MAtthias K.
Matthias K. schrieb: > usw. > > Gruß, > MAtthias K Absaugung Ja/Nein Blendfrei? Lärmschutz? usw. Aber dafür gibt es ja die Begehung durch den Sicherheitsing.! Wenn der Sagt: "AAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLEEEEEEEEEEESSSSSSSSSSSS i. O! Dann kann der TO es hinnehmen, oder sich halt die gesamte Arbeitsschutzliteratur reinzeihen.
Marx W. schrieb: > Wenn der Sagt: > "AAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLEEEEEEEEEEESSSSSSSSSSSS i. O! Er sieht Mängel, ist sich aber über die anwendbaren Vorschriften nicht sicher. Das ist aber auch egal, denn ein Mitglied der Geschäftsleitung meint, das alles O.K. ist. Leider fällt dieses Mitglied der Geschäftsleitung in dieser Beziehung nicht unbedingt durch seine Fachkompetenz auf. Somit soll ich mich jetzt selbst schlau machen.
Worker schrieb: > Somit soll ich mich jetzt selbst schlau machen. dann sag doch mal was genau dir an deinem Arbeitsplatz nicht passt.
Peter II schrieb: > dann sag doch mal was genau dir an deinem Arbeitsplatz nicht passt. Arbeiten an offenen Spannungen, kein Not-Aus, FI = 300mA, Löten ohne Absaugung, ...
Worker schrieb: > wo finde ich Vorschriften, wie ein Arbeitsplatz für > Entwicklungstätigkeiten (Hard- und Software), sowie Gerätereparatur in > NRW ausgestattet sein muss? Für den Fall, dass es hier nur um Arbeitssicherheit geht (alles andere was Ausstattung angeht ließe sich auch überhaupt nicht beantworten) Viele Informationen bekommt man unter anderem über die zuständigen Berufsgenossenschaften. In unserem Fall ist das beispielsweise die ETEM: www.bgetem.de Dort finden sich extrem viele Dinge wie die angesprochene Bildschirmarbeitsplatzverordnung ebenso wie Tipps zur Arbeit an Montagetischen (etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/t_003_a06-2014.pdf) Kern aller Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine Gefahrenanalyse. Davon ausgehend werden dann die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet.
Chris schrieb: > Für den Fall, dass es hier nur um Arbeitssicherheit geht Ja, obwohl ich mich vielleicht anfangs etwas unklar ausgedrückt habe, geht es genau darum.
Worker schrieb: > Er sieht Mängel, ist sich aber über die anwendbaren Vorschriften nicht > sicher. Das ist aber auch egal, denn ein Mitglied der Geschäftsleitung > meint, das alles O.K. ist. Leider fällt dieses Mitglied der > Geschäftsleitung in dieser Beziehung nicht unbedingt durch seine > Fachkompetenz auf. > Somit soll ich mich jetzt selbst schlau machen. Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in der Regel durch entsprechende Seminare). Dessen Aufgabe ist es, für die Arbeitssicherheit zu sorgen und notfalls sich noch nicht vorhandenes Wissen anzueignen. Im Zweifelsfall an die Berufsgenossenschaft wenden. Wir sind selber Mitglied in der ETEM und daher sind vermeidete Unfälle auch in meinem Interesse. ;-)
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Christoph Budelmann schrieb: > Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den > Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in > der Regel durch entsprechende Seminare). nein. Jedes Unternehmen muss einen Sicherheitsbeauftragen haben. Diese muss aber keine Seminare besuchen oder spezielles wissen haben. Er ist nur der Ansprechpartner. http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Arbeitssicherheit
Peter II schrieb: > Christoph Budelmann schrieb: >> Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den >> Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in >> der Regel durch entsprechende Seminare). > > nein. Jedes Unternehmen muss einen Sicherheitsbeauftragen haben. Diese > muss aber keine Seminare besuchen oder spezielles wissen haben. Er ist > nur der Ansprechpartner. > > > http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter > http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Arbeitssicherheit Tolle Links, vielleicht auch einfach einmal lesen. In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten. Die Sicherheitsfachkräfte müssen bestimmtes Wissen mitbringen. Die meisten kleineren Betriebe wenden in der Regel aber das Unternehmermodell an, wo sich der Unternehmer selbst dieses Wissen aneignet: http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/unternehmermodell Die Sicherheitsbeauftragten sind erst ab 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. Diese benötigen in der Tat im Gegensatz zu Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten keine spezielle Fachkunde oder Ausbildung.
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Worker schrieb: > Arbeiten an offenen Spannungen, kein Not-Aus, FI = 300mA, Löten ohne > Absaugung, ... Tipp, mach Fotos zur Dokumentation! Den hörtsich ned so toll an was du da sagt`s. Welche offene Spannungen? Ansonsten, google mal nach Labortische und Laborausstattung. Wenn du was findest was dir passt. Vorschriften (die der Hersteller nennt) rausschreiben und mal einen Mangelbrief an die GS schreiben.
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