Vorschriften für Arbeitsplatz

Gast #3887391
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Worker schrieb:
> Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen
> Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw.
> beschreiben?

Sowas gibt es nicht!
Es gibt das Betriebssicherheitsgesetz und die dazugehörigen 
Verordnungen.
Dort such mal.

Viel Spass!
Gast #3887396
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Oliver R. schrieb:
> Warum sollte es so etwas geben? Diese Ausstattung liegt im Ermessen des
> Arbeitgebers.
Genau!
Aber sie muß auch den geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften 
entsprechen.
Ein Tisch für den SW-Entwickler ist anders aufgebaut wie ein 
Schweisstisch.
Aber eben nur weil die Tätigkeiten andere sind.
#3887412
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Worker schrieb:
> ieser Beitrag scheint mir etwas am Thema vorbei zu laufen.
>
> Deshalb noch einmal meine Frage: Wo finde ich Vorschriften, die einen
> Arbeitsplatz mit Lötkolben, Netzteilen, offene Spannungen usw.
> beschreiben?

Es gibt da nicht ein Buch wie muss der Arbeitsplatz eines Enwicklers 
richtig sein sondern Du muss dich ehr Fragen mit was arbeitet er?
Brandschutzverordnung:
z.B Lötkolben darf man nicht ins Sägemehl legen...
Hochspannung?
Niederspannung?
ESD-Schutz
Gleichspannung/ wechselspannung?
usw.

Gruß,
MAtthias K.
Gast #3887424
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Matthias K. schrieb:
> usw.
>
> Gruß,
> MAtthias K

Absaugung Ja/Nein
Blendfrei?
Lärmschutz?
usw.

Aber dafür gibt es ja die Begehung durch den Sicherheitsing.!

Wenn der Sagt:
"AAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLEEEEEEEEEEESSSSSSSSSSSS i. O!

Dann kann der TO es hinnehmen, oder sich halt die gesamte 
Arbeitsschutzliteratur reinzeihen.
Gast #3887444
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Marx W. schrieb:
> Wenn der Sagt:
> "AAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLEEEEEEEEEEESSSSSSSSSSSS i. O!

Er sieht Mängel, ist sich aber über die anwendbaren Vorschriften nicht 
sicher. Das ist aber auch egal, denn ein Mitglied der Geschäftsleitung 
meint, das alles O.K. ist. Leider fällt dieses Mitglied der 
Geschäftsleitung in dieser Beziehung nicht unbedingt durch seine 
Fachkompetenz auf.
Somit soll ich mich jetzt selbst schlau machen.
Gast #3887460
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Worker schrieb:
> wo finde ich Vorschriften, wie ein Arbeitsplatz für
> Entwicklungstätigkeiten (Hard- und Software), sowie Gerätereparatur in
> NRW ausgestattet sein muss?

Für den Fall, dass es hier nur um Arbeitssicherheit geht (alles andere 
was Ausstattung angeht ließe sich auch überhaupt nicht beantworten)

Viele Informationen bekommt man unter anderem über die zuständigen 
Berufsgenossenschaften. In unserem Fall ist das beispielsweise die ETEM:

www.bgetem.de

Dort finden sich extrem viele Dinge wie die angesprochene 
Bildschirmarbeitsplatzverordnung ebenso wie Tipps zur Arbeit an 
Montagetischen 
(etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/t_003_a06-2014.pdf)

Kern aller Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine Gefahrenanalyse. Davon 
ausgehend werden dann die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet.
Persönliche Seite #3887465
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Worker schrieb:
> Er sieht Mängel, ist sich aber über die anwendbaren Vorschriften nicht
> sicher. Das ist aber auch egal, denn ein Mitglied der Geschäftsleitung
> meint, das alles O.K. ist. Leider fällt dieses Mitglied der
> Geschäftsleitung in dieser Beziehung nicht unbedingt durch seine
> Fachkompetenz auf.
> Somit soll ich mich jetzt selbst schlau machen.

Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den 
Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in 
der Regel durch entsprechende Seminare). Dessen Aufgabe ist es, für die 
Arbeitssicherheit zu sorgen und notfalls sich noch nicht vorhandenes 
Wissen anzueignen. Im Zweifelsfall an die Berufsgenossenschaft wenden. 
Wir sind selber Mitglied in der ETEM und daher sind vermeidete Unfälle 
auch in meinem Interesse. ;-)
Gast #3887473
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Christoph Budelmann schrieb:
> Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den
> Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in
> der Regel durch entsprechende Seminare).

nein. Jedes Unternehmen muss einen Sicherheitsbeauftragen haben. Diese 
muss aber keine Seminare besuchen oder spezielles wissen haben. Er ist 
nur der Ansprechpartner.


http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Arbeitssicherheit
Persönliche Seite #3887494
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Peter II schrieb:
> Christoph Budelmann schrieb:
>> Jedes Unternehmen, egal welche Größe, muss einen Zuständigen für den
>> Arbeitsschutz haben, der auch entsprechende Nachweise erbracht hat (in
>> der Regel durch entsprechende Seminare).
>
> nein. Jedes Unternehmen muss einen Sicherheitsbeauftragen haben. Diese
> muss aber keine Seminare besuchen oder spezielles wissen haben. Er ist
> nur der Ansprechpartner.
>
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter
> http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Arbeitssicherheit

Tolle Links, vielleicht auch einfach einmal lesen.

In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem 
Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder 
zu verpflichten. Die Sicherheitsfachkräfte müssen bestimmtes Wissen 
mitbringen. Die meisten kleineren Betriebe wenden in der Regel aber das 
Unternehmermodell an, wo sich der Unternehmer selbst dieses Wissen 
aneignet:

http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/unternehmermodell

Die Sicherheitsbeauftragten sind erst ab 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. 
Diese benötigen in der Tat im Gegensatz zu Fachkräften für 
Arbeitssicherheit und Betriebsärzten keine spezielle Fachkunde oder 
Ausbildung.
Gast #3887533
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Worker schrieb:
> Arbeiten an offenen Spannungen, kein Not-Aus, FI = 300mA, Löten ohne
> Absaugung, ...
Tipp, mach Fotos zur Dokumentation!
Den hörtsich ned so toll an was du da sagt`s.

Welche offene Spannungen?


Ansonsten, google mal nach Labortische und Laborausstattung.
Wenn du was findest was dir passt. Vorschriften (die der Hersteller 
nennt) rausschreiben und mal einen Mangelbrief an die GS schreiben.

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