Jürgen S. schrieb:
> Kalter schrieb:
>> Wie sieht es rechtlich aus?
>
> http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
>
> Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der
> Nacherfüllung Dir am liebsten ist.
>
> Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für
> den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas
> anderes anbieten.
>
> Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen.
>
> Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen
> Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die
> Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen
> kannst, im Recht.
>
> Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei,
> das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es
> richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!
Ich muss ein defektes Gerät in der Gewährleistungzeit doch nicht selbst
reparieren. Wir reden ja hier nicht von einem Firmwareupdate, um ein
paar neue Funktionen zu haben, sondern um ein gewährleistungsrelevantes
Bugfix.
Im Zweifel wird es dann wohl auf Einschicken der Gerätes hinauslaufen.
Das Problem wird allerdings sein, dass man am Ende weniger Ärger damit
hat, mal eben das Update einzuspielen, als das Gerät einzuschicken.
Den Servicetechniker wird man wohl kaum einfordern können.
Gruss
Axel