Softwarefehler -> Wer haftet?

Gast #3888538
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Hallo Leute,

Habe mir eine aktive Kellerbelüftung zugelegt (LogiDry).
Diese hat einen kleinen Softwarebug drinnen.
Ich will nun einen Servicetechniker haben, welcher mir die neue Software 
einspielt.
Der Hersteller weigert sich, weil man das selbst erledigen kann und 
damit keinen Servicetechniker benötigt.

Ich finde, das fällt doch in die Gewährleistung, oder?
Gast #3888551
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Ist doch völlig egal, machs einfach selber, das geht schneller als hier 
rumzustaenkern.

Ich denke nicht dass sie dir nen servicetechniker schicken muessen, oder 
meinst du dass auch Microsoft fuer jedes Windows Update jemand 
vorbeischicken muss?
Gast #3888563
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Kalter schrieb:
> Wie sieht es rechtlich aus?
> Bin ich dazu verpflichtet, es selbst auszuprobieren?

Wenn Du die Steuerung selbst gekauft und eingebaut hast, dann musst Du 
Sie auch selbst ausbauen und zurück schicken. Wenn ein 
Installationsbetrieb die Steuerung Dir verkauft und eingebaut hat, dann 
muss er dafür sorgen.
#3888603
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Kalter schrieb:
> Wie sieht es rechtlich aus?

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der 
Nacherfüllung Dir am liebsten ist.

Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für 
den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas 
anderes anbieten.

Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen.

Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen 
Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die 
Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen 
kannst, im Recht.

Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei, 
das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es 
richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!
Gast #3892509
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Jürgen S. schrieb:
> Kalter schrieb:
>> Wie sieht es rechtlich aus?
>
> http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
>
> Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der
> Nacherfüllung Dir am liebsten ist.
>
> Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für
> den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas
> anderes anbieten.
>
> Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen.
>
> Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen
> Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die
> Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen
> kannst, im Recht.
>
> Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei,
> das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es
> richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!

Ich muss ein defektes Gerät in der Gewährleistungzeit doch nicht selbst 
reparieren. Wir reden ja hier nicht von einem Firmwareupdate, um ein 
paar neue Funktionen zu haben, sondern um ein gewährleistungsrelevantes 
Bugfix.

Im Zweifel wird es dann wohl auf Einschicken der Gerätes hinauslaufen.

Das Problem wird allerdings sein, dass man am Ende weniger Ärger damit 
hat, mal eben das Update einzuspielen, als das Gerät einzuschicken.

Den Servicetechniker wird man wohl kaum einfordern können.

Gruss
Axel

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