Hallo Forum,
Ich habe in der Forensuche so ein ähnliches Problem gefunden, aber
meines ist etwas anders gelagert. Und zwar hatte ich einen kleinen
Unfall mit einem Mietwagen auf Dienstreise. Der Mietwagen hatte leider
eine Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und der Schaden belief
sich auf 500 Euro. Diese musste ich leider zahlen. Mein Arbeitgeber
übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht. Ich gab die Rechnung
meiner Haftpflichtversicherung, diese weigerte aber die Zahlung, da
Mietwägen explizit nicht über diese Police gedeckt sind.
Nun bin ich dabei meine Steuern zu machen und überlegte, ob man diesen
Schaden vielleicht irgendwie von der Steuer absetzen könnte?
der Schaden ist ja berufsbedingt, hätte ich keinen Job und würde keine
Steuern zahlen, wäre dieser Schaden ja nie entstanden. Hat da jemand
eine Idee?
Patrick schrieb:> Mein Arbeitgeber> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.
Wieso verständlicherweise?
Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!
Cha-woma M. schrieb:> Patrick schrieb:> Mein Arbeitgeber> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.>> Wieso verständlicherweise?>> Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!
+1
Gruß Max
Cha-woma M. schrieb:> Patrick schrieb:>> Mein Arbeitgeber>> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.>> Wieso verständlicherweise?>> Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!
Warum sollte der AG das tun? Der AG hat den Schaden ja nicht
verursacht...
Wenn der AN eine Teilschuld bekommt, ist der AN auch zum Teil schuld.
Warum sollte also der AG das bezahlen? Ist ja quasi "fahlässig", weil
"nicht aufgepasst", passiert.
Das würde "Sinn" machen wenn der AN keine Schuld an dem Unfall hätte,
aber dann würde ja der AN auch nicht belangt werden. Von daher ist die
Kostenübernahme dann wieder sinnfrei...
Aber back to Topic:
Frag doch mal jemand kompetentes* beim Finanzamt.
*Bitte nicht lachen, es soll solche Beamten geben. Habe ich gehört... :D
Till schrieb:> Frag doch mal jemand kompetentes* beim Finanzamt.>> *Bitte nicht lachen, es soll solche Beamten geben. Habe ich gehört... :D
Soweit mir bekannt ist, müssen Finanzbeamte grundsätzlich den "Kunden"
wahrheitsgemäss und korrekt deren Anfragen beantworten. Selbst, wenn sie
dadurch Steuern sparen können. :-)
Till schrieb:> Wenn der AN eine Teilschuld bekommt, ist der AN auch zum Teil schuld.> Warum sollte also der AG das bezahlen? Ist ja quasi "fahlässig", weil> "nicht aufgepasst", passiert.
So ist die Rechtslage nunmal nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
der Arbeitgeber für deine Schäden. Und ein Autounfall gehört in diese
Kategorie, so lange der Verursacher nicht verantwortungslos handelte
(betrunken, massiv zu schnell, Handy am Steuer, usw.).
Patrick schrieb:> Hallo Forum,>> Ich habe in der Forensuche so ein ähnliches Problem gefunden, aber> meines ist etwas anders gelagert. Und zwar hatte ich einen kleinen> Unfall mit einem Mietwagen auf Dienstreise. Der Mietwagen hatte leider> eine Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und der Schaden belief> sich auf 500 Euro. Diese musste ich leider zahlen. Mein Arbeitgeber> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht. Ich gab die Rechnung> meiner Haftpflichtversicherung, diese weigerte aber die Zahlung, da> Mietwägen explizit nicht über diese Police gedeckt sind.
Gratuliere. Du hast den miesesten Arbeitgeber unter der Sonne. Der AG
muss für den Schaden aufkommen. (Auch jetzt noch)
http://www.schramm-assekuranz.de/firmen-assekuranz/newsletter/der-schaden-auf-dienstreise.html
Du wirst das nicht von der Steuer absetzten können, weil du es nicht
zahlen musst!
Verklag ihn zur not einfach.
Hi
Aber ist es nicht so, dass immer etwas Selbstbehalt dem Arbeitnehmer in
Rechnung gestellt wird?
Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht
aufs Auto aufpassen, kenne die Rechtslage nicht genau ob sowas zulässig
ist, aber ich glaube in meiner letzten Firma wars auch so..
Hast du das auch so unterschrieben?
klausi schrieb:> Hi>> Aber ist es nicht so, dass immer etwas Selbstbehalt dem Arbeitnehmer in> Rechnung gestellt wird?
Grob fahrlässig oder vorsätzlich => Selbstbehalt
Fahrlässig, höhere Gewalt oder unbeteiligt => Kein Selbstbehalt
> Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht> aufs Auto aufpassen, kenne die Rechtslage nicht genau ob sowas zulässig> ist, aber ich glaube in meiner letzten Firma wars auch so..
Was in der Firmenrichtline steht ist irrelevant, wenn es gegen geltendes
Gesetz verstößt.
klausi schrieb:> Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht> aufs Auto aufpassen
Was zur Hölle?!? Stelle es doch mal in den Kontext: Der Arbeitgeber
traut dir Gerätschaften, Produktionsanlagen oder Aufträge an, wo du ohne
weiteres einen Millionenschaden für die Firma anrichten kannst. Wenn er
dir auch nur im geringsten unterstellen würde, dass du zu "Missbrauch"
neigst oder "nicht aufpasst" dann müsste er dich sofort feuern und dann
wäre ein Kratzer an einem Mietwagen noch das allgergeringste Problem.
Ansonsten: Die Rechtslage ist völlig klar. So nur leichte Fahrlässigkeit
vorliegt, zahlt der Arbeitgeber. Da gibts nichts zu diskutieren.
Fabian F. schrieb:> Verklag ihn zur not einfach.
Das könnte problematisch werden, wenn man den Grad seiner Fahrlässigkeit
an dem Unfall nicht kennt.
Soweit mir bekannt ist, hängt die Beteiligung des Arbeitnehmers am
Schaden vom Grad seiner Fahrlässigkeit ab, wobei in diesem Fall der
Schaden die zu zahlende Selbstbeteiligung ist.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ==> AN haftet voll für den Schaden
Bei normaler Fahrlässigkeit ==> AN und AG teilen sich den Schaden
Bei leichter Fahrlässigkeit ==> Der AN zahlt nichts und der AG zahlt den
Schaden
In jedem Fall: Wenn die Kosten tatsächlich vom Arbeitnehmer bezahlt
wurden, dürfte es sich ziemlich sicher um "Werbungskosten" handeln, d.h.
die Kosten sind mit Beleg und ggf. Zahlungsnachweis in der
Steuererklärung als "Sonstige Werbungskosten" anzusetzen.
Thomas Glass schrieb:> was leichte und normale> Fahrlässigkeit ist, gehen die Meinungen weit auseinander....
Leichte Fahrlässigkeit ist, wenn du nach bestem Wissen und Gewissen dich
an die (Sicherheits-)Vorschriften hälst, und dir trotzdem ein Fehler
passiert. Für höhere Fahrlässigkeit musst du in irgend einer Weise
bewusst ein gewissses Risiko auf dich genommen haben.
P. M. schrieb:> Stelle es doch mal in den Kontext: Der Arbeitgeber> traut dir Gerätschaften, Produktionsanlagen oder Aufträge an, wo du ohne> weiteres einen Millionenschaden für die Firma anrichten kannst.
Ich habe mal ein Gerät meines Arbeitgebers im Werte von immerhin
200 k€ in meinem Privatwagen zur Reparatur gebracht. Natürlich
habe ich mich da vorher in der Rechtsabteilung über die Rechts-
lage bei einem Unfall informiert. Die Auskunft war folgende: Bei
Fremdverschulden hätte der Unfallgegner die 200k€ voll bezahlen
müssen. Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den
Schaden ausgleichen. Die Selbstbeteiligung hätte dann der AG
bezahlt. Die folgende Fahrt quer durch D habe ich natürlich betont
defensiv gemacht. :-)
Gruss
Harald
Harald Wilhelms schrieb:> Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den> Schaden ausgleichen.
Deine Versicherung hätte da vermutlich eine ziemlich andere Meinung
gehabt. Du bezahlst denen also Prämien, die sich nach dem
Haftpflicht-Risiko einer Privatperson bemessen und gurkst dann mit
200'000 EUR Gerätschaften beruflich quer durch Deutschland. Das wäre ja,
also müsste die Versicherung des Piloten für einen
200-Millionen-Euro-Flieger aufkommen...
Zum Glueck wird Telephonieren mit dem Mobiltelephon am Ohr als
Grobfahrlaessig eingestuft. .. aehlich wie bei Rotlicht ueber die
Kreuzung, Alkohol, Essen und Trinken am Steuer ..
Wenn Du den Mietwagen mit einem Visa/Mastercard bezahlt hast (diese
haben im Vertrag soetwas damals drinn gehabt) welche bei einem
selbstverschuldeten Schaden die SB übernimmt, kannst Du die SB von denen
übernehmen lassen (war bei mir damals auch so).
Du musst aber prüfen ob das bei Dir drinnsteht (bei mir wars drinn)
Harald Wilhelms schrieb:> P. M. schrieb:>> Ich habe mal ein Gerät meines Arbeitgebers im Werte von immerhin> 200 k€ in meinem Privatwagen zur Reparatur gebracht. Natürlich> habe ich mich da vorher in der Rechtsabteilung über die Rechts-> lage bei einem Unfall informiert. Die Auskunft war folgende: Bei> Fremdverschulden hätte der Unfallgegner die 200k€ voll bezahlen> müssen. Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den> Schaden ausgleichen. Die Selbstbeteiligung hätte dann der AG> bezahlt. Die folgende Fahrt quer durch D habe ich natürlich betont> defensiv gemacht. :-)> Gruss> Harald
Inkompetente Rechtsabteilung. Wenn dich die Firma auffordert Waren im
Privatfahrzeug zu transportieren, müssen sie eine
Dienstreisekaskoversicherung abschließen, oder selber für den Schaden
aufkommen.
Fabian F. schrieb:> wenn es gegen geltendes> Gesetz verstößt.
falsch:
es heißt richtig:
"....wenn es gegen geltendes Recht verstößt. ..."
Den die Rechtsprechung regelt solche Sachverhalte aus der
Ableitung/Auslegung aus geltenden Gesetzen.
Fabian F. schrieb:> Inkompetente Rechtsabteilung.
Nein, die war clever!
Die wollten den Aufwand für die Prämie sparen und die eventuel
leistenden Versicherungen schröpfen.
Patrick schrieb:> Der Mietwagen hatte leider eine Vollkasko mit 1000 Euro> Selbstbeteiligung und der Schaden belief sich auf 500 Euro.
Sei doch froh, dass der Schaden nicht 1500€ war.
> Mein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht
Wer sollte das verstehen? Dein Arbeitgeber hat dich auf die Reise
geschickt, und solange du nichts falsch gemacht hast, übernimmt er die
Kosten für die Reise. die fallen jetzt eben etwas höher aus. Und vor
Allem: dein AG hätte für den Mietwagen einfach eine Versicherung ohne
SB abschließen können. Das kostet pro Tag nicht mal einen Zwanziger
zusätzlich...
> Mein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht
Das ist ein lausiger Laden.
Ich habe mal das Gegenteil erlebt: für eine stehende Anlage Feuerwehr
spielen müssen, das Auto vom GF bekommen (der war gerade im Urlaub), auf
der fast leeren Autobahn mit 140 am 100er Schild geblitzt,
Bußgeldbescheid über 150DM und 3 Punkte bekommen und vom GF gedeckt
worden (der brauchte für sein Auto nämlich kein Fahrtenbuch und hat
sich dumm gestellt).
Kenne den Kollegen der Schuld des Rückrufs von 800 Autos bei VW war und
der musste gewiss keine 24 Mio. Schadenersatz zahlen. Wurde danach aber
gegangen war eh nen komischer Vogel :P
Das muss deine Firma zahlen solange du nicht absichtlich gegen die Wand
gefahren bist xD
Generell ist das ziemlich einfach und eindeutig.
Wer hat die Rechnung für den Mietwagen erhalten? Wer hat gebucht?
Ich kenne solche Fälle auch. Es ist Risiko des AGs wenn er um Prämie zu
sparen oder aus Unachtsamkeit einen Selbstbehalt bucht. Dann trägt er
auch das Risiko der Selbstbeteiligung.
Normale Firmen tragen sowas auch. In meinem Bekanntenkreis gab es aber
auch so einen Fall. Nach Einspruch hat da der AG dann doch die Kosten
übernommen.
Thomas
Hi,
ich sehe das auch so, dass der Arbeitgeber das zahlen sollte. War bei
mir bei Dienstfahrten auch so, auch dann wenn die nicht mit einem
Firmen- oder Mietwagen, sondern mit dem privaten Auto gemacht wurden.
Sollte der AG das wirklich nicht zahlen, kannst du das meiner Meinung
nach bei der Steuererklärung angeben, ggf. brauchst du einen Nachweis
das der Unfall wirklich auf einer Dienstfahrt passiert ist.
Meiner Erfahrung nach geht das sogar dann wenn du einen Unfall mit
deinem privaten Wagen auf dem Arbeitsweg hattest. Das muss der AG
selbstverständlich nicht zahlen, aber ich konnte das durchaus in der
Steuererklärung absetzen.
Greets
Sebastian.
> Autor: Biatch (Gast)> Datum: 07.12.2014 07:50> Kenne den Kollegen der Schuld des Rückrufs von 800 Autos bei VW war und> der musste gewiss keine 24 Mio. Schadenersatz zahlen. Wurde danach aber> gegangen war eh nen komischer Vogel :P
Ja was erwarten die denn wenn der Subunternehmer des Unterlieferanten
über eine polnische Leihfirma in der inneren Mongolei sogenannte "
Fachkräfte ",
was immer das auch sein mag, mit dem Lasso eingefangen hat ?
Da ist nichts zu holen !