Hallo
Wenn ich jetzt eine Amateurfunklizenz besitzen wurde:
Dürfte ich ich dann im Afuband mit einem Modellflieger eine
ATV-Ausendung mit Rufzeicheneinblendung für FPV benutzen? Amateurfunk
ist ja eigentlich doch ein Experimentierfunk, oder würde da die
Bundesnetzagentur oder andere Om ein Problem darin sehen?
Des weiteren wäre es interessant auch etwas fernzusteuern über Funk.
Was ist fpv?
Wegen der Fernsteuerung solltest Du dich über Fernsteuerungen und deren
zugewiesene Frequenzen informieren.
Da ist uebrigens alles reguliert, keine Chance.
Wenn Du fähig bist, und meines Wissens 100mW, je nach Frequenz, nicht
ueberschreitest, kommt auch Selbstbau in Frage. Ausser aufwandsmaessig,
denn es gibt gute billige Fernsteuerungen.
Eine Funkübertragung aus einem Flugmodell heraus, ist meines Wissens
verboten. Eine Aufzeichnung, also Bild und Video geht aber.
Das ist normal nicht Bestandteil des Amateurfunks, es gibt gesetzliche
Vorschriften über die "Aufgaben" dieses Funkdienstes.
Ausser von personalisierten Funkstellen weiss ich da nur von Funkbaken,
Relaisstationen und Fuchssendern(Sender für wettbewerbliche
Ortungsuebungen) oder wie das heisst.
Technisch gesehen wird eine abgelegte Amateurfunkpruefung, insbesondere
Klasse A, auf Fähigkeiten hindeuten, mehr jedoch nicht.
In anderen Worten, suche und lies mal Gesetze.
Hinweis, die genauen Gesetze kenn ich nicht, auch nicht, ob sie
vielleicht inzwischen geändert wurden.
Soll mit dem Fluggerät nur eine besonders weitreichende Antenne gebildet
werden, da gabs schon mal was mit Geraeten odet Antennen an Ballons.
Bei Bildsendungen sitzen doch meist Amateurfunker hinter Richtantennen,
und ich kann mir gut vorstellen, das die leicht stören, weil Bild
Sendungen sehr breitbandig sind.
Naja 25mW auf 5,8Ghz ist jetzt nicht so der bringer, da fangen schon die
probleme teilweise in 20-50m entfernung schon an dank neuerdings auch
WLAN in 5,8Ghz band mit 100mW...
2,4Ghz kann mann dank WLAN und Co von hausaus schon vergessen für Video.
Viele Modellbauer nehmen dann einfach nen Chinasender mit 1-2W.
Nur in DL ist es halt auf 25mW für Viedeoübertragung im 5,8Ghz ISM Band
Gesetzlich begrenzt.
Dispol schrieb:> Du darfst eh nicht weiter als 500m fliegen:> http://wiki.mikrokopter.de/rechtliche%20Grundlagen
Wo hat der TO geschrieben daß er Österreicher ist?
In D darfst du eben auf Sicht fliegen und bei FPV sollte ein zweiter
Mann dabei sein der das Ding zur Not übernehmen kann. Punkt.
Das heißt also z.B. 100-200mW auf 5,8GHz für den Downlink und ca. 100mW
2,4GHz Fernsteuerung sind ausreichend.
Wenn du weiter weg willst bist du eh illegal und kannst dir die AFU
sparen ;)
Hallo HAM,
also. Im Amateurfunk darfst du alles mit ATV mit Rufzeicheneinblendung
machen
solange du dich in den Amateurfunkbändern bewegst. Vorausgesetzt du
machst die passende Lizenz für die Bänder.
Die Leistung geht in diesen Bändern so hoch, soviel Akku kannst du nicht
mitnehmen. Dennoch alles fürs Hobby. Kein Kommerz fliegen usw....
Gruß Thomas de DG5MPQ
> also. Im Amateurfunk darfst du alles mit ATV mit Rufzeicheneinblendung> machen> solange du dich in den Amateurfunkbändern bewegst. Vorausgesetzt du> machst die passende Lizenz für die Bänder.
Das glaub ich erst mal nicht.
Ham schrieb:> Dürfte ich ich dann im Afuband mit einem Modellflieger eine> ATV-Ausendung mit Rufzeicheneinblendung für FPV benutzen?
Ganz abgesehen von den funkrechtlichen Problemen: wie willst du die
zivilrechtlichen Probleme in den Griff bekommen? Amateurfunk ist
öffentlich, du veröffentlichst damit sämtliche Videoaufnahmen
sofort.
Matthias schrieb:> Amateurfunk ist auch nicht für rundfunkaehnliche Aussendungen> zugelassen.
Andererseits ist das bloße „Breitstreuen“ von Informationen nun auch
nicht gleich eine rundfunkähnliche Aussendung. Die wiederholte
Übermittlung der Messdaten der Ballonmissionen beispielsweise ist
kaum anders zu bewerten als eine Videoübetragung von einem Ballon
oder eben einem x-Kopter.
Ich kau mich zur Zeit durch den Pruefungsstoff, daher bin ich darauf
gekommen.
In den Frequenznutzungsplan hab ich auch einmal geschaut. Da gibt es bei
2,4Ghz nur 20 oder so mW fuer, für WLAN 100mW, und dann natürlich noch
den Amateurfunk. Da empfehle ich dann die konkrete Anfrage, falls jemand
bei der Bundesnetzagentur dafür Zeit hat. Ich wuerde nur ungern eine
Betiebseinschraenkung oder ein Verbot bekommen, wenn ich eine nagelneue
A Lizenz in den Händen haette.
Den Frequenznutzungsplan sollte man sich vielleicht noch mal anschauen.
Und was spricht eigentlich gegen Infrarot?
Matthias K. schrieb:>Da empfehle ich dann die konkrete Anfrage, falls jemand bei> der Bundesnetzagentur dafür Zeit hat. Ich wuerde nur ungern eine> Betiebseinschraenkung oder ein Verbot bekommen, wenn ich eine nagelneue> A Lizenz in den Händen haette.
Die BNA hat damit nichts zu tun, du darfst einfach nicht
weiter als Sichtgrenze fliegen und brauchst deshalb auch nicht mehr
Leistung.
Matthias K. schrieb:> Und was spricht eigentlich gegen Infrarot?
Zeig mir bitte mal ein funktionierendes Beispiel mit Datenrate und
Reichweite. Ich möchte bezweifeln daß Infrarot eine Alternative ist.
Was einfach und gut geht is APRS.
Video ist erlaubt, aber die rechtlichen Implikationen sowie Privacy
verbieten es. Es ist wirklich so dass es einem Oeffentlichem
Fernsehausstrahlung gleichkommt, da es Oeffentlich, nicht verschluesselt
und ... sein muss. Vom Bildinhalt ist es ein Unterschied, ob ein Ballon
oder sowas, da bei ersteres nicht davon ausgegangen werden kann dass
Personen oder Autos erkannt werden koennen, bei zweiteren ist dies
jedoch gegeben und es geht dann deswegen nicht.
Von Dlink gibt es spezielle FW fuer gewisse 2.4Ghz Produkte mit
Modificationen fuer das Funkprotokoll, zu verwenden mit Linearem
Verstaerker
im 11cm Band. Geschwindigkeit ist 2Mbit und 50km sind kein Problem auch
bei geringerer Leistung. Ueber 100km, da bin ich mir nicht siher, ob es
wirklich 2Mbit waren oder nur 1Mbit, aber es gibt solche Strecken welche
mit dieser HW betrieben werden ueber die grosse Reichweite.
Was aber interessant ist, sind die Digitalen SEnder aus Fernost,
welche fuer WAN sowi MAN konzipiert sind, und durch die Funklizenz ist
es legal diese zu betreiben. Achtung, es gibt zwei, eine fuer 900Mhz und
eine fuer 1.2Ghz. Beim letzteren sind einige Kanaele im 23cm Band
nutzbar
und damit legal betreibbar. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese
Frequenzen nicht "Zufaellig" mitgeschnitten werden, da man spezielle
Empfaenger braucht, da die normalen Digitalen TV Empfaenger diese
Error correction nicht beherrschen.
Chlorhähnchen schrieb:> Matthias K. schrieb:>>Da empfehle ich dann die konkrete Anfrage, falls jemand bei>> der Bundesnetzagentur dafür Zeit hat. Ich wuerde nur ungern eine>> Betiebseinschraenkung oder ein Verbot bekommen, wenn ich eine nagelneue>> A Lizenz in den Händen haette.>> Die BNA hat damit nichts zu tun, du darfst einfach nicht> weiter als Sichtgrenze fliegen und brauchst deshalb auch nicht mehr> Leistung.
Es geht doch immer noch darum, ob man mit einer afu Lizenz Video vom
Modellflugzeug senden darf. Da nimmt die BNA(nicht NBA, scheiss
google),die entsprechende Ordungsfunktion ein.
Man soll da auch nachfragen, bevor man z.b. chinesische Sendegeräte
importiert.
Deine Antwort geht jedoch davon aus, das der Fragesteller bereits ein
zulässiges Gerät hat.(oder hat er schon?)
> Matthias K. schrieb:>> Und was spricht eigentlich gegen Infrarot?>> Zeig mir bitte mal ein funktionierendes Beispiel mit Datenrate und> Reichweite. Ich möchte bezweifeln daß Infrarot eine Alternative ist.
Infrarot wird ja auch fuer Fernsteuerungen verwendet.
Mit einer Diode kommt man schon ein paar Meter.
Datenrate? OK, ich kenn mich nicht aus, deswegen als Fragestellung.
Wahrscheinlich gibt keine schnellen empfindlichen Sensoren.
Matthias K. schrieb:> Es geht doch immer noch darum, ob man mit einer afu Lizenz Video vom> Modellflugzeug senden darf. Da nimmt die BNA(nicht NBA, scheiss> google),die entsprechende Ordungsfunktion ein.> Man soll da auch nachfragen, bevor man z.b. chinesische Sendegeräte> importiert.
Ich meine daß es nur Sinn macht AFU zu verwenden, wenn man mit ISM nicht
hinkommt. Zehntausende Modellbauer nutzen ISM.
Matthias K. schrieb:> Mit einer Diode kommt man schon ein paar Meter.
FPV ist eher für weiter weg :)
Matthias K. schrieb:> Es geht doch immer noch darum, ob man mit einer afu Lizenz Video vom> Modellflugzeug senden darf.
Wie schon geschrieben wurde: funkrechtlich ist das weniger ein Problem
als zivilrechtlich.
Ham schrieb:> Dürfte ich ich dann im Afuband mit einem Modellflieger eine> ATV-Ausendung mit Rufzeicheneinblendung für FPV benutzen?
Ja darfst Du!
AFu beschränkt sich ja nicht auf ein Hobby allein! Darfst kombinieren!
Musst halt ein Rufzeichen verwenden, was bei einem Videolink mit
Rufzeichengenerator kein Prob darstellt. Aber Achtung: die
ISM-Frequenzen der Kameras sind ausserhalb des AFu-Bereichs von 13cm.
Bei 5,8GHz müsste ich nachschaun...
Datenschutztechnisch musst aufpassen das Personen und Fahrzeuge nicht
eindeutig erkennbar sind (Kennzeíchen, Gesichter)
Aber Vorsicht:
Ein Flug rein über das Videobild ist unzulässig weil Du nur auf VFR
(Sichtflug) und nicht auf IFR (Instrumentenflug) fliegen darfst.
Ein Instrumentenflug sieht den Pilot im Fluggerät mit spezieller
Ausbildung vor, ein Remote ist unzulässig. Deshalb scheiterte auch der
Eurohawk und benötigt für ein Überflug Sonderrechte...
Alex W. schrieb:> Aber Achtung: die ISM-Frequenzen der Kameras sind ausserhalb des> AFu-Bereichs von 13cm.
Nicht vollständig (Afu-Band geht von 2320 bis 2450, ISM von 2400 bis
2500, davon SRD jedoch nur bis 2485), aber der überdeckende Bereich
von 2400 bis 2450 MHz ist gemäß Bandplan den Satelliten-Downlinks
vorbehalten.
Also ich habe mir einen 300mW Sender auf 1280 MHz bestellt ( in den USA
).
Für Funkamateure ist dies ja hier zulässig.
Der Selbstbau lohnt da nicht mehr...:-( muss man sich ehrlich
eingestehen...)
Ich werde ihn an mein neues Spielzeug ( DJI Flamewheel F450 Quadrokopter
) bauen ( mit Rufzeicheneinblendung ).
Schliesslich haben wir schon in den 90er Jahren sowas mit
Modellflugzeugen und Wetterballons gemacht, lange bevor es die "FPV"
Ausrüstungen für jedermann gab.
Als Funkamateur sollte man sich aber sicher sein, dass der Sender nicht
unbedingt auf der Eingabefrequenz eines erreichbaren ATV Relais sendet.
73.