Hallo,
habe beim Bestellen einer CPU habe ich folgenden Text im Warenkorb
gefunden, der mich jetzt von einer Bestellung effektiv abhält.
"Hinweis: Prozessoren sind nach der Entsiegelung von Rückgabe oder
Widerruf ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt ein Defekt am Artikel dar.
Verbrauchern wird in diesem Fall selbstverständlich ein Widerrufsrecht
eingeräumt"
Ist das normal? Macht das jeder Versender so? Ich habe noch eine CPU von
reichelt, die zurück muss, da diese nicht kompatibel ist mit meinem
Board. Muss ich jetzt befürchten drauf sitzen zu bleiben?
Grüße!
Habe ich bisher noch nicht gelesen, halte ich aber für durchaus denkbar.
Immerhin entsteht dem Verkäufer dadurch ein Schaden, da er die von dir
ausgepackte und eingebaute CPU nicht mehr als neu verkaufen kann.
Kompatibilität zum Mainboard kann und sollte man natürlich vorher
abklären.
Hast du die CPU jetzt schon gekauft oder nicht? Irgendwie wird das aus
der Frage nicht klar. Oder geht es um zwei verschiedene CPUs?
Sicher ist, dass dir der Händler bei einer ausgepackten und evtl. sogar
eingebauten CPU nur einen Teil des Kaufpreises erstatten muss.
Schließlich ist die CPU so deutlich weniger wert und diese Differenz
kann dem Käufer berechnet werden.
Davon ab: Kompatibilität prüft man vor dem Kauf. Wenn man weiß was man
da macht, braucht man auch kein Rückgaberecht.
RAM-Verwürfler schrieb:> Ich habe noch eine CPU von reichelt, die zurück muss, da diese nicht> kompatibel ist mit meinem Board.
Die Board-Hersteller stellen i.d.R. Kompatibilitätslisten zum Download,
da sollte man vor der Bestellung halt mal reinschauen.
> Muss ich jetzt befürchten drauf sitzen zu bleiben?
Das gesetzliche Rückgaberecht gilt auch für CPUs. Du wirst aber nicht
den vollen Kaufpreis zurückbekommen, da der Händler den Prozessor nicht
mehr als Neuware verkaufen kann.
Nochmal ich. Die Frage war eher genereller Natur, daher vielleicht etwas
missverständlich formuliert.
Ich halte das in der Form wie es dort als Text steht für rechtswidrig.
Dass ich nicht den vollen Preis zurück erhalte, damit wäre ich durchaus
einverstanden. Schließlich ist da schon Wärmeleitpaste drauf und man
wird es bestimmt nur noch einzeln los (also CPU ohne Kühler). By the
way: Wieviel Prozent des Kaufpreises wäre fair zu erwarten?
Bei der CPU, die ich noch zurück geben muss (die ich Gott sei Dank bei
Reichelt bestellt habe und nicht bei den o.g. Shop) handelt es sich
nicht so direkt um eine Inkompatibilität. Sie ist zwar in der Liste der
Kompatiblen aufgeführt, jedoch bietet diese kein "integrated VGA". Das
damit ein DVI-Anschluss auf dem Mainboard und auch gleich das ganze
Mainboard unnutzbar wird (VGA missing), das war mir neu. Also so ganz
offensichtlich, das die Dinger nicht zusammen passen war es nicht... Um
mal meine Ehre zu retten ;-)
Icke ®. schrieb:> Das gesetzliche Rückgaberecht gilt auch für CPUs. Du wirst aber nicht> den vollen Kaufpreis zurückbekommen, da der Händler den Prozessor nicht> mehr als Neuware verkaufen kann.
doch das muss er. Das Rückgaberecht ist explizit zum Testen da. Und wie
soll man testen wenn man es nicht auspacken darf?
Man muss es nur sorgfältig auspacken und wieder einpacken. Der Händler
darf nur eine Wertminderung vom Produkt in Rechnung stellen, aber eine
CPU verliert durch eine Test an keine Wert.
Wenn der Händler/Hersteller Verpackungen liefert die man nicht sinnvoll
öffnen und wieder schließen kann ist er selber schuld.
Vom Umtausch sind nur dinge ausgenommen, die extra für diese Bestellung
gefertigt wurden, was hier nicht der Fall sein dürfte.
Peter II schrieb:> doch das muss er. Das Rückgaberecht ist explizit zum Testen da. Und wie> soll man testen wenn man es nicht auspacken darf?
Nein, es ist nicht zum testen. Sondern man darf nur das damit machen was
man auch am Ladentisch machen würde, z.B. Anschauen ob die Anschlüsse
passen.
Eben weil viele glauben sie könnten testen, wird der Umtausch
ausgeschlossen. Wie will der Händler testen ob du nicht eine viel zu
hohe Spannung verwendest hast, sie extrem übertaktet hast und sie
dadurch einen (versteckten) Schaden bekommen hat.
Peter II schrieb:> Der Händler> darf nur eine Wertminderung vom Produkt in Rechnung stellen, aber eine> CPU verliert durch eine Test an keine Wert.
Habe ich irgendwas anderes behauptet?
> Das Rückgaberecht ist explizit zum Testen da.
Das wird gern so interpretiert, ist aber nicht ganz richtig. Das
Rückgaberecht für Fernabsatzverträge wurde eingeführt, damit der Kunde
die gleiche Möglichkeit zur Begutachtung der Ware hat, wie es in einem
Ladengeschäft der Fall wäre. Das Verbauen eines Prozessors im eigenen
Mainboard ist bei Käufen im Laden aber auch nicht üblich.
Ro V. schrieb:> Nein, es ist nicht zum testen. Sondern man darf nur das damit machen was> man auch am Ladentisch machen würde, z.B. Anschauen ob die Anschlüsse> passen.> Eben weil viele glauben sie könnten testen, wird der Umtausch> ausgeschlossen. Wie will der Händler testen ob du nicht eine viel zu> hohe Spannung verwendest hast, sie extrem übertaktet hast und sie> dadurch einen (versteckten) Schaden bekommen hat.
das ist aber nicht das Problem von Kunden. Und wenn ich will kann ich
ein Produkt auch im Laden testen (probefahrt Auto, Fahrrad)
http://www.anwaltskanzlei-scholtz.de/news/ersatzpflicht-des-kaeufers-nach-widerruf-wegen-wertverlusts-der-kaufsache-2011-07-25.htm
Zitat:
"...Für die Ingebrauchnahme bzw. Nutzung der Sache als anderem Pol
wiederum bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass im Falle eines
Rücktritts vom Vertrag selbst hierfür kein Wertersatz geleistet werden
muss - soweit die Ingebrauchnahme, die zu einem Wertverlust geführt hat,
bestimmungsgemäß war. Diese großzügige Regelung zum Rücktritt gilt
jedoch NICHT beim Widerruf! Hier hat der widerrufende Kunde abweichend
auch dann Wertersatz zu leisten, wenn die Kaufsache durch eine
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme im Wert verringert wurde, sofern er
vom Verkäufer spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diesen
Umstand hingewiesen wurde. ..."
"...Dies aber gilt dann nicht, wenn die Verschlechterung bzw. der
Wertverlust des gekauften Gegenstands ausschließlich auf die Prüfung der
Sache zurückzuführen ist! Damit sind wir wieder beim hier vorgestellten
BGH-Fall: das Gericht sah im Aufbau des Wasserbetts und der
anschließenden Befüllung der Matratze mit Wasser nur eine Prüfung, die
zu keiner Erstattungspflicht des Käufers führen dürfe. Die danach vom
Kunden noch vorgenommene Nutzung des Betts über drei Tage
(„Probeschlafen“) hatte nach dem Vortrag des Verkäufers keine weitere
Wertminderung herbeigeführt - insofern konnte es der BGH offen lassen,
ob andernfalls die Wertminderung durch Benutzen zu einer
Erstattungspflicht des Kunden geführt hätte. ... "
Also alles andere als klar.
Aber da dich der Verkäufer drauf aufmerksam gemacht hat, bestell halt
woanders
Peter II schrieb:> das ist aber nicht das Problem von Kunden. Und wenn ich will kann ich> ein Produkt auch im Laden testen (probefahrt Auto, Fahrrad)
Komplettrechner, Tastatur etc ja. Aber eine CPU?
Peter II schrieb:> Und wenn ich will kann ich> ein Produkt auch im Laden testen (probefahrt Auto, Fahrrad)
das möchte ich mal sehen, dass du einen Prozessor in einem Geschäft
testweise einbauen kannst...
Der Gedanke mit dem Widerruf war ja durchaus, dass man wie im Geschäft
testen kann. Leider ist das, was herasgekommen ist, völlig über dieses
Ziel herausgeschoßen, und man als Kunde eigentlich alles mit einem
gekauften Artikel machen kann und ihn dann trotzdem zurückschicken
kann...
Vor kurzem war in einem Rechtsforum die Frage eines Händlers, bei dem
ein Kunde eine CPU online gekauft hatte und dann
Flüssigmetall-Wärmeleitpaste eingebaut hat. Trotzdem hat er sie dann
zurückgeschickt. Obwohl die CPU danach unverkäuflich war, schließlich
muss diese Paste abschleifen, wenn man sie von der CPU bekommen will,
musste der Händler den vollen(!) Kaufpreis erstatten, denn der Kunde
muss ja testen können...
Peter II schrieb:> Vom Umtausch sind nur dinge ausgenommen, die extra für diese Bestellung> gefertigt wurden, was hier nicht der Fall sein dürfte.
Auf den Umtausch einer mangelfreien Ware besteht keinen gesetzlichen
Rechtsanspruch. Der Umtausch ist ein reines Kulanzgeschäft.
Die Bedingungen für den Umtausch kann der Verkäufer bestimmen.
---
Wohlgemerkt Warentausch, nicht Ruecktritt/Widerruf.
Aber die meisten haben nat. ein Interesse daran das der Kunde bleibt,
von daher ist das halt ueblich, wenn der verkaeufer sagen wuerde kauf
dir halt noch eine, diesmal halt hoffentlich die Richtige, so waere das
zwar nicht schoen aber rechtens.
Justus Skorps schrieb:> das möchte ich mal sehen, dass du einen Prozessor in einem Geschäft> testweise einbauen kannst...
dabei sehe ich kein Problem, ich hatte auch schon Notebooks in Geschäft
geschleppt und den Speicherriegel getestet. Warum sollte man das mit
eine CPU nicht können?
Peter II schrieb:> dabei sehe ich kein Problem, ich hatte auch schon Notebooks in Geschäft> geschleppt und den Speicherriegel getestet. Warum sollte man das mit> eine CPU nicht können?
Weil du den Speicherriegel rückstandsfrei wieder rauskriegst. Bei einer
CPU ist oft nur möglich, wenn du die Wärmeleitpaste weglässt. ;-)
A. K. schrieb:> Weil du den Speicherriegel rückstandsfrei wieder rauskriegst. Bei einer> CPU ist oft nur möglich, wenn du die Wärmeleitpaste weglässt. ;-)
normale Wärmeleitpaste lässt dich auch rückstandsfrei entfernen. Und
wenn man es genau nimmt entstehen beim Speicherriegel auch Kratzer auf
den Goldflächen.
Justus Skorps schrieb:> Der Gedanke mit dem Widerruf war ja durchaus, dass man wie im Geschäft> testen kann. Leider ist das, was herasgekommen ist, völlig über dieses> Ziel herausgeschoßen, und man als Kunde eigentlich alles mit einem> gekauften Artikel machen kann und ihn dann trotzdem zurückschicken> kann...
Diese scheinbar endkundenfeundliche Rechtsprechung wird sich noch als
Bumerang erweisen, da sie den Markt zugunsten finanzstarker
Großunternehmen beeinflußt, die sich einen gewissen Prozentsatz Verluste
erlauben können, weil sie das über den Gesamtumsatz ausgleichen.
Kleinere Händler können dan nicht mehr konkurrieren und ziehen sich aus
dem Geschäft zurück. Haben die Großen dann erst Quasi-Monopolstellung,
diktieren sie sowohl die Preise als auch die Servicebedingungen. Wie man
weiß, sind Monopole seltenst zum Vorteil des Kunden.
Peter II schrieb:> normale Wärmeleitpaste lässt dich auch rückstandsfrei entfernen.
^
Wird nicht einfach. Nicht mit Paste. Höchstens mit Andreas. ;-)
Ja, das hatte der Ebayaner sich auch gedacht, als er seine offenbar noch
eingebaute K7 CPU mit anderswo stibitztem Bild reinstellte und sogar
explizit erwähnte, dass sie frei von Paste wäre. Hat sie dann aber nicht
völlig runter bekommen, weshalb wir uns, auch dank teils fehlender
Gummipads, auf Preisreduktion einigten.
Peter II schrieb:> normale Wärmeleitpaste lässt dich auch rückstandsfrei entfernen. Und> wenn man es genau nimmt entstehen beim Speicherriegel auch Kratzer auf> den Goldflächen.
CPUs, sofern nicht Bulkware, werden in vom Hersteller versiegelten
Verpackungen geliefert. Unabhängig von Gebrauchsspuren stellt bereits
der Bruch des Siegels eine Wertminderung dar, weil ein potentieller
Neukäufer nicht mehr zweifelsfrei erkennen kann, ob die Ware original
ist.
Versetz dich mal in dessen Lage, du wärest auch nicht begeistert, wenn
dir eine aufgebrochene Verpackung zum vollen Preis als Neuware verkauft
wird. Der Händler kann die Retoure nur noch mit Rabatt loswerden, hat
also einen Wertverlust.
Icke ®. schrieb:> CPUs, sofern nicht Bulkware, werden in vom Hersteller versiegelten> Verpackungen geliefert. Unabhängig von Gebrauchsspuren stellt bereits> der Bruch des Siegels eine Wertminderung dar, weil ein potentieller> Neukäufer nicht mehr zweifelsfrei erkennen kann, ob die Ware original> ist.> Versetz dich mal in dessen Lage, du wärest auch nicht begeistert, wenn> dir eine aufgebrochene Verpackung zum vollen Preis als Neuware verkauft> wird. Der Händler kann die Retoure nur noch mit Rabatt loswerden, hat> also einen Wertverlust.
Ich habe damit kein Problem, wenn ich ein Produkt bekomme was schon
einmal geöffnet war - ich verstehe Leute nicht die sich darüber
aufregen.
Ich habe immer noch die gleiche Garantie, wenn es defekt ist geht es
zurück, wenn es funktioniert ist alles ok.
Und ein Produkt verliert technisch nicht an Wert, wenn die Verpackung
nicht original ist. Es geht hier nicht um Sammlerstücke in
Originalverpackung!
Bei Intel, muss man nur ein kleinen Aufkleber zerschneiden und schon
kann man die CPU entnehmen. Da diesen Aufkleber jeder zerschneiden muss
der an die CPU ran will, stellt das wohl keinen Wertverlust dar.
Das Fernabsatzgesetz sowie insbesondere die Rechtsprechung zu diesem
Thema hat sich im Laufe der letzten Jahre auch deutlich geändert. Somit
sollte man beim Verweis auf irgendwelche Gerichtsurteile auch nicht den
Zeitpunkt vergessen, an dem es verkündet wurde.
Insbesondere die Auslegung des Begriffes "bestimmungsgemäßer Gebrauch"
ist mittlerweile etwas realitätsnäher geworden. Anfangs gab es durchaus
Kunden, die eine Tintenpatrone erwarben, die darin enthaltene Tinte
komplett verbrauchten, und für die leere Patrone den Widerruf erklärten.
Und damit kamen sie sogar vor Gericht durch, da das Leerdrucken durchaus
zum betimmungsgemäßen Gebrauch gehörte. Mittlerweile werden Gerichte in
solchen Fällen aber eine Wertminderung um 100% feststellen.
Wenn man etwas mitdenken und seinen Verstand gebrauchen würde, bräuchte
es keine Diskussionen um dieses Gesetz.
Nimm einmal deine Hardware, geh in einen Laden und "teste" dort einmal
10 CPU´s welche sich am besten übertakten lässt. Was denkst du wird der
Inhaber dazu sagen? Würdest du so eine CPU mit gebrochenem Siegel der
Verpackung kaufen?
Sieh das ganze auch einmal aus Sicht des Händlers. Die Ware ist nicht
mehr "unbenutzt", also wenn überhaupt nur als B-Ware mit deutlich
günstigerem Preis zu verkaufen. Andererseits muss / sollten speziell
solche Rückläufer vor dem Wiederverkauf gründlich auf Funktion getestet
werden, was wiederum Geld und Zeit kostet.
In anderen Bereichen, z.B. KFZ-Ersatzteile gilt, das elektronische
Komponenten generell nicht zurückgegeben werden können.
rosch schrieb:> Würdest du so eine CPU mit gebrochenem Siegel der> Verpackung kaufen?
ja
> Sieh das ganze auch einmal aus Sicht des Händlers. Die Ware ist nicht> mehr "unbenutzt", also wenn überhaupt nur als B-Ware mit deutlich> günstigerem Preis zu verkaufen. Andererseits muss / sollten speziell> solche Rückläufer vor dem Wiederverkauf gründlich auf Funktion getestet> werden, was wiederum Geld und Zeit kostet.
es gibt gesetzte, und kein Händler ist verpflichtet über das Internet zu
verlaufen, wenn er es macht muss es ich an Gesetzte halten. Und darin
steht das ich ein Produkt ordnungsgemäß benutzen darf und es dann immer
noch umtauschen darf - das geht schlecht ohne öffnen der Verpackung.
> In anderen Bereichen, z.B. KFZ-Ersatzteile gilt, das elektronische> Komponenten generell nicht zurückgegeben werden können.
wo steht das? Im Widerrufsrecht steht davon nichts. Und wenn das einige
Händler schreiben heißt das noch lange nicht das es zulässig ist.
Peter II schrieb:> , wenn er es macht muss es ich an Gesetzte halten. Und darin> steht das ich ein Produkt ordnungsgemäß benutzen darf und es dann immer> noch umtauschen darf -
Es gibt kein Recht auf Umtausch einer Ware gegen eine andersgeartete.
Peter II schrieb:> ok, dann das Recht auf Wiederruf.
Klar, und das ist eben ein Ruecktritt vom Vertrag.
Die Frage die sich dann stellt, ob sich ein Verkaeufer nochmals auf ein
anderes "neues Geschaeft" mit dir einlassen will, oder dich von der
Kundenliste streicht und nicht mehr beliefert da du ihn nur zeit und
Geld gekostest hast. Die Grossen im Massengeschaeft taetigen lassen das
mit sich machen, bei einem kleineren kann das schon anders aussehen.
Andreas Schweigstill schrieb:> Das Fernabsatzgesetz sowie insbesondere die Rechtsprechung zu diesem> Thema hat sich im Laufe der letzten Jahre auch deutlich geändert.
Insbesondere ist es vor dreizehn Jahren(!) außer Kraft getreten.
Armes Deutschland schrieb im Beitrag #3943335:
> Es gibt keinen Wiederruf.
Immerhin 231.000 Ergebnisse bei Google. Darunter auch allerlei AGBs. ;-)
> Es gibt übrigens auch keinen Wiederstand.
452000 Ergebnisse. Irgendwann steht das bestimmt als zulässige
alternative Schreibweise im Duden.
> AGBs
Die gibt's übrigens auch nicht - das wären ja Allgemeine
Geschäftsbedingungs, und das klingt nun wirklich komisch. Das eigentlich
richtige "AGBn" sieht man allerdings äußerst selten.
A. K. schrieb:> Korrekter Plural von AGB dürfte AGB sein, nicht AGBn.
Da es keinen Singular gibt -- ausgeschrieben ist das immer der Plural*
-- ist die Pluralbildung beim Akronym recht sinnarm, denn bereits das
Akronym "AGB" ist ein Plural.
Aber das ist im Deutschen sehr beliebt, das Bilden eines Plurals von
Dingen, die eh' schon im Plural vorliegen.
"Visas"
"Zucchinis" (und beliebige andere auf -i endende italienische Wörter,
"Spaghettis", "Raviolis", "Tortellinis" ...)
Reicht das?
*) Niemand redet von "Allgemeiner Geschäftsbedingung"
A. K. schrieb:> Armes Deutschland schrieb im Beitrag #3943335:>> Es gibt keinen Wiederruf.>> Immerhin 231.000 Ergebnisse bei Google. Darunter auch allerlei AGBs. ;-)>>> Es gibt übrigens auch keinen Wiederstand.>> 452000 Ergebnisse. Irgendwann steht das bestimmt als zulässige> alternative Schreibweise im Duden.
Hey, ihr habt noch den allseits beliebten "Standart", die
Deppenapostrophe und die fälschlicherweise als Apostrophe missbrauchten
Aktzente vergessen ;)
Dieser ganze Müll hat sich in vielen Köpfen schon so festgefressen, das
alles wird sicher auch mal erlaubte Schreibweise :(
BTW 1: AGBs oder AGBn oder (noch vieeel dämlicher AGB´s oder AGB`s)
gibt's nicht. AGB und gut.
BTW 2:
Peter II schrieb:> es gibt gesetzte, und kein Händler ist verpflichtet über das Internet zu> verlaufen, wenn er es macht muss es ich an Gesetzte halten. Und darin> steht das ich ein Produkt ordnungsgemäß benutzen darf und es dann immer> noch umtauschen darf
Das steht so genau nirgendwo und es ist auch - wie nahezu alles von
"Peter II" - vollkommen flasch.
Es wurde hier schon richtig geschrieben, es soll wie im Laden
begutachtet werden können, nicht wertmindernd eingebaut. Damit hängt
es im Wesentlichen vom Produkt ab: Einen Fön wird man im Laden kurz
antesten, ein Auto natürlich mal fahren, aber CPU einbauen geht gar
nicht und ich hoffe, dass alle Händler solche "Kundschaft" im hohen
Bogen rauskickt.
Ich habe auch schon gelesen, dass manche Zeitgenossen sich 10 CPU
bestellen um die welche sich am besten übertakten lässt zu behalten. Der
Rest geht zurück. Diese Rückläufer würde ich auch mit Preisnachlass
nicht haben wollen. Es ist schon ok wenn die Händler die guten da nicht
mehr mitspielen. Seit die Cpu keine Stifte mehr hat sondern Pads, kann
man jedes erneute einbauen sehen weil sich ein Abdruck bildet. Wird die
Cpu nicht wieder genauso plaziert wie beim Ersteinbau weil es da auch
Toleranzen gibt, dann ergeben sich daneben neue Abdrücke. Gut schaut das
nicht aus... Ist Halt eine Frage der Toleranz ob man das haben will nach
fünf mal einbauen.
herbert schrieb:> Ich habe auch schon gelesen, dass manche Zeitgenossen sich 10 CPU> bestellen um die welche sich am besten übertakten lässt zu behalten.
...womit die übrigen 9CPUs die Herstellergarantie verlieren.
Dann gibts nur noch die gesetzliche Gewährleistung vom Händler (der
hoffentlich nicht Pleite geht)
DasGehtSoNicht schrieb:> Das steht so genau nirgendwo und es ist auch - wie nahezu alles von> "Peter II" - vollkommen flasch.
dann suche einfach mal in Netz nach ein paar Urteilen. Dann wirst du
schnell merken das man so ziemlich alles damit machen darf. Das
Widerrufsrecht bevorteilt den Kunden sehr stark.
Aber du kannst mit bestimmt ein paar links schicken, wo ich rauslesen
kann das ich vollkommen falsch liege.
Ich warte gespannt darauf.
Es gibt verschiedene Urteile, und die muss man auch auch noch zeitlich
einordnen, denn das Schuldrecht ist bzgl. Fernabsatz mehrfach angepasst
worden. Eindeutig ist da leider wenig.
Berühmt-berüchtigt ist das Wasserbett-Urteil des BGH, nachdem der Käufer
außer mutwilligen Beschädigungen so ziemlich Alles darf, wohingegen das
LG Potsdam für das Öffnen (nicht verkosten) einer alten und teuren
Cognacflasche schon eine auszugleichende Wertminderung erkannte. Beide
Urteile sind nicht mehr so ganz aktuell.
Der Händler kann jedenfalls nach §357 Abs. 7 einen Wertverlust geltend
machen, wenn "der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren
zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der
Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war". Was
nun für die Prüfung der grundsätzlichen Eignung einer CPU für die ihr
zugedachten AUfgaben nötig ist und was nicht, das ist sicher
diskutierbar. Der Händler muss den Wertverlust nachweisen. Das dürfte
nicht schwer sein, denn ein nicht mehr originalverpackter
Boxed-Prozessor ist dann eher Bulkware, und die ist üblicherweise
preisgünstiger.
Den Rücktritt völlig auszuschließen, sehe ich aber auch kritisch. In
§312g BGB stehen ein paar Ausschlussgründe drin, von denen keiner
wirklich auf CPUs zutrifft. Es sei denn, man sieht den zeitlichen
Preisverfall so kritisch, dass Abs. 2 Punkt 2 zutrifft: "Verträge zur
Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum schnell überschritten würde". Na, eher nicht. Das
Aufbrechen der Versiegelung gilt als Argument nur bei Gesundheits- und
Hygieneprodukten.
P.S. Ich war tatsächlich der Meinung, es gäbe einen Singular "AGB" und
das wäre dann ein einzelner der Paragrafen, die zusammengenommen eben
die AGB im Plural ergeben, und deshalb habe ich AGBn eben für richtig
gehalten. Aber korrekturen.de ist sich mit Rufus einig, also werde ich
diese Schreibweise einmotten müssen und den Plural "AGB" verwenden...
>"Hinweis: Prozessoren sind nach der Entsiegelung von Rückgabe oder>Widerruf ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt ein Defekt am Artikel dar.>Verbrauchern wird in diesem Fall selbstverständlich ein Widerrufsrecht>eingeräumt"
Obs rechtlich Standhält ist fraglich, aber es wird wahrscheinlich eine
hohe Prozentzahl von Leuten abhalten dort zu bestellen und aufgerissene
Prozessoren zurück zu schicken. Die gehen dann vielleicht lieber
woanders hin. Als Händler kann man wahrscheinlich auch sehr gut auf die
Art von Klientel verzichten.
So würde ich das inzwischen auch sehen. Reichelt hat derweil meinen
Widerruf angenommen. Mal sehen, was jetzt preislich dabei raus springt.
Ich würde mich als Händler vermutlich auch gegen die Übertakter-Gemeinde
schützen wollen. Es ist eben nur schwierig als Kunde aus Händlersicht
nicht in diese Sparte zu rutschen. Ich habe ja keine "bösen" Absichten
gehabt- nur wenn man sich alle sieben Jahre mal einen neuen PC zulegt
(in diesem Fall sogar ein Server), dann kann man halt schon mal einen
Fehler machen. Mir ist es immer sehr unangenehm Waren zurück senden zu
müssen, weil ich es auch aus der Sicht des Händlers sehe. Aber es gibt
scheinbar genügend Leute, die da keine Skrupel kennen.
RAM-Verwürfler schrieb:> Mir ist es immer sehr unangenehm Waren zurück senden zu> müssen, weil ich es auch aus der Sicht des Händlers sehe. Aber es gibt> scheinbar genügend Leute, die da keine Skrupel kennen.
Mir geht es ähnlich. Ich habe bislang nur zweimal von meinem
Widerrufsrecht auf Grund nicht passender Kleidungsstücke Gebrauch
gemacht, auch wenn ich mittlerweile fast meinen gesamten Bedarf per
Onlinekauf decke.
In anderen Foren gibt es aber zuhauf die Jammerer, die sich darüber
beschweren, irgendwann sogar von Amazon wegen ihres exzessiven Gebrauchs
des Widerrufsrechts gesperrt worden zu sein.
Andreas Schweigstill schrieb:> Ich habe bislang nur zweimal von meinem Widerrufsrecht auf Grund nicht> passender Kleidungsstücke Gebrauch gemacht,
Bei Kleidungsstücken ist das kaum zu vermeiden, wo sich die
Bekleidungsindustrie doch hartnäckig weigert, wirklich reproduzierbare
und herstellerübergreifende Größenangaben zu machen. Selbst bei ein und
dem selben Hersteller kann Modell A in Größe X passen, während Modell B
in Größe X aussieht wie eine Presswurst und erst in zwei Nummern größer
halbwegs passt. Im Laden wird einem dann immer was von "das ist
schlanker geschnitten" vorgeblubbert.
Und das ist bei Schuhen keinen Deut anders; mir passen Schuhe --je nach
Hersteller und Modell-- in den Größen 45 1/2 bis 48. Die, die mir dann
Größe 48 rauskramen, erzählen dann Geschichten von "wachsenden Füßen",
währenddem die, die mir eine passende 46 verkaufen können, darob nur den
Kopf schütteln ...
Versandhandel mit derartigen Dingen muss also mit Anprobieren und
Zurücksenden einhergehen. Das haben die Kleidungsversandhändler
allerdings auch eh' schon berücksichtigt und eingepreist.
Wer sich hingegen einen 50"-Fernseher "kauft", um ihn nach dem Filmabend
mit seinen Kumpels wieder zurückzusenden ... der verhält sich
fragwürdig.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Wer sich hingegen einen 50"-Fernseher "kauft", um ihn nach dem Filmabend> mit seinen Kumpels wieder zurückzusenden ... der verhält sich> fragwürdig.
eventuell erzeugt er aber doch nicht dem Überragenden Sound der im
Prospekt angegeben wurde. Oder die Versprochen UPNP Version passt nicht
zu der vorhanden Android Version xxx.
Auch bei solchen Geräten gibt es legitime Gründe für den Umtausch.
RAM-Verwürfler schrieb:> Ich habe noch eine CPU von> reichelt, die zurück muss, da diese nicht kompatibel ist mit meinem> Board.
wie blöd kann man sein...
>> nicht kompatibel ist mit meinem>> Board.>> wie blöd kann man sein...
es gibt nicht nur Kompatibilitätsprobleme wegen dem falschen Sockel
sondern auch wegen der Stromaufnahme (Spannungswandler auf dem Mainboard
zu schwach), fehlender Biosunterstützung, ...
gerade bei exotischeren Kombinationen (ULV-CPU in normalem Mainboard...)
können solche Probleme auftreten
Wenn ich mich recht erinnere, prangte in unserem hiesigen Bastelgeschäft
einst ein großes Schild mit der Aufschrift:
Halbleiter sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Ob das heute noch gilt, weiß ich nicht. Möglicherweise haben die
Einzelhändler ihre AGB gelockert zu Gunsten der Wiederkehrbereitschaft
der Kunden.
Peter Xuang schrieb:> Wenn ich mich recht erinnere, prangte in unserem hiesigen Bastelgeschäft> einst ein großes Schild mit der Aufschrift:> Halbleiter sind vom Umtausch ausgeschlossen.
was ja auch gültig ist, denn das Widerrufsrecht hat man im Ladengeschäft
nicht.
Werden wir mal ein wenig OT, hab den Thread nur überflogen, aber da der
Einzelhandel mal kurz drankam...
Da sollte JEDER in seinem Leben mindenstens einmal gearbeitet haben, was
man da so alles GERADE bei Reklamationen vorgetischt bekommt ist
manchmal nur noch ein Griff an den Kopf wert...
29.12.14
-"Ich würde gerne diese Lichterkette zurückgeben, mir gefällt die
Lichtfarbe nicht..."
-"Wie ich kann diese Glühbirnen nach 2 Monaten nicht mehr zurückbringen,
ich habe sie noch gar nicht gebraucht"
Man könnte damit eigentlich mal nen OT Thread vollmüllen, hab da jede
Menge parat :D
Peter II schrieb:> was ja auch gültig ist, denn das Widerrufsrecht hat man im Ladengeschäft> nicht.
Das ist klar. ABER, inwieweit unterscheidet es sich vom
Fernabsatzgesetz. Das kann ich bisher hier nicht erkennen. Bisher lese
ich immer nur: man könnte, es könnte sein etc..
Peter Xuang schrieb:> Das ist klar. ABER, inwieweit unterscheidet es sich vom> Fernabsatzgesetz. Das kann ich bisher hier nicht erkennen. Bisher lese> ich immer nur: man könnte, es könnte sein etc..
steht doch alles da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Gültigkeit:
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der
Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise
eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel
Online-Shops) gleichgestellt
Peter Xuang schrieb:> Peter II schrieb:>> was ja auch gültig ist, denn das Widerrufsrecht hat man im Ladengeschäft>> nicht.>> Das ist klar. ABER, inwieweit unterscheidet es sich vom> Fernabsatzgesetz. Das kann ich bisher hier nicht erkennen. Bisher lese> ich immer nur: man könnte, er könnte sein etc..
Das wir daran liegen das hier niemand eine Rechtsberatung geben KANN.
RAM-Verwürfler schrieb:> Ich würde mich als Händler vermutlich auch gegen die Übertakter-Gemeinde> schützen wollen. Es ist eben nur schwierig als Kunde aus Händlersicht> nicht in diese Sparte zu rutschen. Ich habe ja keine "bösen" Absichten> gehabt- nur wenn man sich alle sieben Jahre mal einen neuen PC zulegt> (in diesem Fall sogar ein Server), dann kann man halt schon mal einen> Fehler machen. Mir ist es immer sehr unangenehm Waren zurück senden zu> müssen, weil ich es auch aus der Sicht des Händlers sehe. Aber es gibt> scheinbar genügend Leute, die da keine Skrupel kennen.
Und ich als Kunde will wirklich Neuware haben und ich möchte auch nicht
das idiotische Verhalten von anderen auf die eine oder andere Weise
mitbezahlen wollen. Nicht Reichelt zahlt drauf, sondern die Kunden!
Natürlich kann man einen Fehler machen. Aber dann sollte man auch dazu
stehen und die Kosten selbst tragen. Oder man lässt es halt bleiben und
bezahlt einen Dienstleister dafür, ich habe schon davon gehört dass es
Geschäfte gibt, die einem so einen PC (oder sogar Server) fix und fertig
hinstellen.
Dennis S. schrieb:> Das wir daran liegen das hier niemand eine Rechtsberatung geben KANN.
Wohl wahr - Winkeladvokaten sind hier nicht vertreten.
Kenne aber Foren, wo des öfteren auch Anwälte posten. Das aber nur in
solchen, wo eine Anmeldepflicht besteht.
Tontechniker schrieb:> Halbleiter sind aus gutem Grund vom Umtausch ausgeschlossen.
und wo steht das? (also bitte ein Gesetzt nennen?)
Da heute so ziemlich jeden Gerät ein Halbleiter enthält, müsse sie ja
alle Ausgeschlossen sein.
> Wie will man beweisen, das dass Teil völlig unbeschädigt ist?
wie beweist du an einem Laptop das er völlig unbeschädigt ist?
Tontechniker schrieb:> Wie will man beweisen, das dass Teil völlig unbeschädigt ist?
Man will beweisen, dass das Teil von Anfang an defekt war.
Dazu habe ich als Teilnehmer in einer Verbraucherberatung folgen Satz
von einem RA wahrnehmen können(es ging um defekte RAM-Käfer):
"hat vielleicht ein anwesender Freund mitbekommen, dass diese Halbleiter
defekt sind?" --> Zeuge..
>> Halbleiter sind aus gutem Grund vom Umtausch ausgeschlossen.> und wo steht das? (also bitte ein Gesetzt nennen?)
Es gibt noch mehr Sachen, die vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Z.B. geöffnete Getränkeflaschen, auch wenn sie voll sind, nimmt keiner
zurück.
Schonmal versucht gekaufte Autoreifen zurückzugeben? Wird mindestens
schwierig, selbst wenn du nur 2 km damit gefahren bist.
> Da heute so ziemlich jeden Gerät ein Halbleiter enthält, müsse sie ja> alle Ausgeschlossen sein.
Es geht um Halbleiter, nicht um komplette Geräte, da fässt du den
einzelnen Halbleiter nicht an, und machst ihn z.B. durch EMV kaputt.
Peter Xuang schrieb:> Man will beweisen, dass das Teil von Anfang an defekt war.
Wenn du als Privatmann(!) von einem Unternehmer etwas käufst, gilt der
§476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang
ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der
Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Hier gilt dass die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer müsste beweisen,
dass das Teil wirklich erst durch dich/bei dir kaputt gegangen ist.
Peter Xuang schrieb:> Tontechniker schrieb:>> Wie will man beweisen, das dass Teil völlig unbeschädigt ist?>> Man will beweisen, dass das Teil von Anfang an defekt war.> Dazu habe ich als Teilnehmer in einer Verbraucherberatung folgen Satz> von einem RA wahrnehmen können(es ging um defekte RAM-Käfer):>> "hat vielleicht ein anwesender Freund mitbekommen, dass diese Halbleiter> defekt sind?" --> Zeuge..
Also ich hab noch keinen 'Großen' Elektroversandhändler gesehen der blöd
macht wenn man etwas zurückgeben möchte...
Ich hab 2 mal ein 16x2 LCD zurückgeschickt weil ich gedacht hatte es sei
defekt, bis ich gemerkt hatte das ich es falsch angeschlossen habe :/
Auch die Rückgabe nach den 14 Tagen habe ich schon das ein oder andere
mal bis zu 4 Tagen überzogen, weil ich nicht daran gedacht hatte.
Das finde ich zB bei Exp-Tech sehr kundenfreundlich... 2 Tage später ist
das Geld wieder auf dem Paypal Konto.
Chris schrieb:> Hier gilt dass die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer müsste beweisen,> dass das Teil wirklich erst durch dich/bei dir kaputt gegangen ist.
In dem Kieler UKSH hat seinerzeit ein Prof gebrauchte Schrittmacher
"wiederverwertet". Möchte mal wissen, was Rechtsunkundige dazu sagen.
Tontechniker schrieb:> Es gibt noch mehr Sachen, die vom Umtausch ausgeschlossen sind.> Z.B. geöffnete Getränkeflaschen, auch wenn sie voll sind, nimmt keiner> zurück.
genau diese Ausnahmen stehen im Gesetz.
Von Halbleitern steht da nichts.
> Schonmal versucht gekaufte Autoreifen zurückzugeben? Wird mindestens> schwierig, selbst wenn du nur 2 km damit gefahren bist.
habe ich noch nicht versucht, aber sollt kein Problem sein. Hierbei darf
der Händler aber wegen Wertminderung einen Teilbetrag behalten.
Peter Xuang schrieb:> Das kann ich bisher hier nicht erkennen. Bisher lese> ich immer nur: man könnte, es könnte sein etc..
Mit der Gültigkeit hat es aber auch so seine Bewandtnis. Du läßt dich ja
zunächst mal auf ein Geschäft zu den in den AGB genannten Konditionen
ein.
Der Händler erfüllt ja seinen Part und liefert im Normalfall die
bestellte mangelfreie Ware, dass diese nicht passt ist ihm ja nicht
anzulasten.
Wenn du nun der Auffassung bist das die Bestimmungen denen du durch
deine Bestellung ja zugestimmt hast in deiner Rechtsauffassung mit
gesetzlichen Bestimmungen kollidieren steht es dir ja frei diese mit
Anwaltlicher Vertretung anzufechten.
Schriftlichen Widerruf tätigen und die Sache zuruecksenden, bis
Warenwert 40.- selber zahlend daruber dann ggf. die Versandkosten
einfordern zu versuchen.
Was es nicht gibt und nie gab ist ein Recht auf Umtausch.
Was es bis vor kurzem gab war ein Rückgaberecht das der
Versand-Verkaufer -anstelle- des Rechts auf Widerruf anbieten konnte.
(Also komentarloses zuruecksenden mit Versandkosten zulasten des
Haendler)
Das gibt es nicht mehr, wurde abgeschafft.
Ein Zitat: http://www.webshoprecht.de/IRModule/Widerrufsausschluss.php
Die Umsetzumng der Verbraucher-Richtlinie in die deutsche Gesetzgebung
ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
20.09.2013 erfolgt. Die Änderungen treten am 13.06.2014 in Kraft und
führen zu einer erheblichen Neuformulierung und auch einer teils
veränderten Nummerierung der für den E-Commerce maßgeblichen
Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Zitat Ende.
Jetzt ist es halt so das der Wortlaut im aktuellen (seit 13.06.2014
guelt.)
dem alten Fernabsatzgesetz (seit 2002 ausser Kraft!) hinsichtlich der
Ausnahmen bzgl. der Widerrufausschluesse fast Eins zu Eins entspricht.
Also zu solchen Entscheidungen die es diesbzgl. schon gab, wie dieser
hier,
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/olg-dresden-widerrufsrecht-beim-internet-kauf.html
(Das ist wirklich interessant sich das mal bis zum Ende hin
durchzulesen.)
Werden mit Sicherheit auch heute Gerichte kommen. Aber, erstmal wo kein
Kläger da kein Richter.
Andreas Schweigstill schrieb:> RAM-Verwürfler schrieb:>> Mir ist es immer sehr unangenehm Waren zurück senden zu>> müssen, weil ich es auch aus der Sicht des Händlers sehe. Aber es gibt>> scheinbar genügend Leute, die da keine Skrupel kennen.>> Mir geht es ähnlich.
Ist bei mir auch so. Wenn ich dann teilweise lese, daß manch einer
einfach 5 ähnliche Geräte gleichzeitig bestellt, um dann alle
auszuprobieren und 4 davon wieder zurückzuschicken, frage ich mich auch
immer, was für Leute sowas machen. Aber offenbar ist das Widerrufsrecht
genau dafür gedacht.
> Bei Kleidungsstücken ist das kaum zu vermeiden, wo sich die> Bekleidungsindustrie doch hartnäckig weigert, wirklich reproduzierbare> und herstellerübergreifende Größenangaben zu machen.
Naja, es ist aber auch ärgerlich, daß Menschen sich beim wachsen nicht
an die Norm halten und ihre Form daher nicht durch einen einzigen
Parameter eindeutig beschrieben werden kann.
Peter Xuang schrieb:> Tontechniker schrieb:>> Wie will man beweisen, das dass Teil völlig unbeschädigt ist?>> Man will beweisen, dass das Teil von Anfang an defekt war.
Mal abgesehen davon, daß man das innerhalb der ersten 6 Monate gar nicht
beweisen muß, handelt es sich dabei um die Gewährleistung. Die ist was
völlig anderes als das Widerrufsrecht.
Peter II schrieb:> Tontechniker schrieb:>> Es gibt noch mehr Sachen, die vom Umtausch ausgeschlossen sind.>> Z.B. geöffnete Getränkeflaschen, auch wenn sie voll sind, nimmt keiner>> zurück.> genau diese Ausnahmen stehen im Gesetz.>> Von Halbleitern steht da nichts.
Umtausch oder Widerruf? Hier werden wieder mal zwei verschiedene Dinge
miteinander Vermischt. Der Händler kann vom Umtausch ausschließen, was
er will.
browse... schrieb:> Was es bis vor kurzem gab war ein Rückgaberecht das der> Versand-Verkaufer -anstelle- des Rechts auf Widerruf anbieten konnte.> (Also komentarloses zuruecksenden mit Versandkosten zulasten des> Haendler)> Das gibt es nicht mehr, wurde abgeschafft.
Was ist denn der Unterschied? Ich dachte, der Widerruf sei genau das,
was du hier als Rückgabe bezeichnest.
Dennis S. schrieb:> 29.12.14> -"Ich würde gerne diese Lichterkette zurückgeben, mir gefällt die> Lichtfarbe nicht...">> -"Wie ich kann diese Glühbirnen nach 2 Monaten nicht mehr zurückbringen,> ich habe sie noch gar nicht gebraucht"
Das geht noch viel subtiler. Die Verpackung eines Produkts hat ein
Siegel. Auf der Rechnung ist vermerkt das bei beschädigtem Siegel kein
Umtausch/Rücknahme möglich ist. Kunde will das Produkt zurückgeben weil
das Siegel ja unbeschädigt ist.
Korrekt, das Siegel ist unbeschädigt weil der Kunde mit einer Schere um
das Siegel herumgeschnitten hat um die Packung zu öffnen.
oder Kunde kommt mit Fahrrad und will auf Garantie seine leckende
Hydraulik ersetzt haben.
Beim Zerlegen stelle ich fest, dass statt der Kupferdichtringe verzinkte
Beilagscheiben eingebaut waren. Nach peinlicher Befragung gibt er zu
dass er selber die eingebaut hat ...
und sowas gibt es auch oft genug
Dennis S. schrieb:> Ich hab 2 mal ein 16x2 LCD zurückgeschickt weil ich gedacht hatte es sei> defekt, bis ich gemerkt hatte das ich es falsch angeschlossen habe :/
diese Leute sollten selber mal mit Endkunden arbeiten
RAM-Verwürfler schrieb:> habe beim Bestellen einer CPU habe ich folgenden Text im Warenkorb> gefunden, der mich jetzt von einer Bestellung effektiv abhält.>> "Hinweis: Prozessoren sind nach der Entsiegelung von Rückgabe oder> Widerruf ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt ein Defekt am Artikel dar.> Verbrauchern wird in diesem Fall selbstverständlich ein Widerrufsrecht> eingeräumt"
da solltest Du nichts bestellen, der Händler wird überglücklich sein
wenn er sich den Aufwand mit Dir ersparen kann.
Bernd schrieb:> RAM-Verwürfler schrieb:>> habe beim Bestellen einer CPU habe ich folgenden Text im Warenkorb>> gefunden, der mich jetzt von einer Bestellung effektiv abhält.>>>> "Hinweis: Prozessoren sind nach der Entsiegelung von Rückgabe oder>> Widerruf ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt ein Defekt am Artikel dar.>> Verbrauchern wird in diesem Fall selbstverständlich ein Widerrufsrecht>> eingeräumt"
Entschuldige, was bitte hält dich vom bestellen ab? Da steht doch ganz
klar, dass bei Mängel das Widerrufsrecht nach wie vor Bestand hat. Wenn
du nur Prozis testen willst dann schau dich in deinem Freundskreis um,
aber nicht beim Händler.
herbert schrieb:>>> "Hinweis: Prozessoren sind nach der Entsiegelung von Rückgabe oder>>> Widerruf ausgeschlossen.
Welche der unter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
genannten gesetzlich erlauben Ausnahmen sollte ein Prozessor denn
darstellen?
>>> Eine Ausnahme stellt ein Defekt am Artikel dar. Verbrauchern wird in>>> diesem Fall selbstverständlich ein Widerrufsrecht eingeräumt">> Entschuldige, was bitte hält dich vom bestellen ab? Da steht doch ganz> klar, dass bei Mängel das Widerrufsrecht nach wie vor Bestand hat.
Das ist allerdings schon etwas merkwürdig, denn das Widerrufsrecht sagt
ganz klar, daß man keinen Grund für den Widerruf angeben muss.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Rolf Magnus schrieb:> Das ist allerdings schon etwas merkwürdig, denn das Widerrufsrecht sagt> ganz klar, daß man keinen Grund für den Widerruf angeben muss.
Im Falle einer mangelbehafteten Lieferung ein Ruecktrittsrecht
einzuraeumem steht ihm ja frei, direkt miteinander zu tun hat das
nichts.
Und einen Gefallen tut er sich damit nicht.
Diese unguenstige Formulierung ermutigt ja "kreative" fast dazu ein
einwandfreies aber faelschlicher Weise bestelltes Teil mutwillig zu
zerstoeren. Mglw. wollte er nur darauf hinweisen das die normale
Gewaehrleistung unberuehrt bleibt.
browse... schrieb:> Diese unguenstige Formulierung ermutigt ja "kreative" fast dazu ein> einwandfreies aber faelschlicher Weise bestelltes Teil mutwillig zu> zerstoeren. Mglw. wollte er nur darauf hinweisen das die normale> Gewaehrleistung unberuehrt bleibt.
Ja, bevor man so einen Scheiß durchziehtsolte man daran denken,dass
Händler Versichert sind aber Versicherungen sehr viel anstellen um eine
mutwillige beschädigung zu beweisen. Danach bist vorbestraft und ich
schwöre dir , dass dein Name in einer Händlerliste geführt wird die
extra für schwarze Schafe angelegt wurde.Da bekommst du nix mehr unter
deinem Namen.
browse... schrieb:> Rolf Magnus schrieb:>> Das ist allerdings schon etwas merkwürdig, denn das Widerrufsrecht sagt>> ganz klar, daß man keinen Grund für den Widerruf angeben muss.>> Im Falle einer mangelbehafteten Lieferung ein Ruecktrittsrecht> einzuraeumem steht ihm ja frei, direkt miteinander zu tun hat das> nichts.
Dann hätte er s allerdings nicht "Widerrufsrecht" nennen sollen, denn
was das ist, ist eben vom Gesetz genau geregelt.
Und wie gesagt sehe ich nicht, inwieweit ein Prozessor zu den erlaubten
Ausnahmen gehören sollte. Wenn er aber nicht zu den Ausnahmen gehört,
ist die Aussage des Händllers nichtig.
Rolf Magnus schrieb:> Und wie gesagt sehe ich nicht, inwieweit ein Prozessor zu den erlaubten> Ausnahmen gehören sollte. Wenn er aber nicht zu den Ausnahmen gehört,> ist die Aussage des Händllers nichtig.
Nun ja, einen zurückgegeben Prozessor in einer offenen Verpackung kann
man eigentlich nur wegschmeißen. Nieman weiß, wie er mechanisch beim
unsachgemäßen Einbau, oder elektrisch durch ESD oder beim Overclocken
gestreßt wurde. Für einen Profi reicht es schon aus, daß er einer
unkontrollierten Atmosphäre ausgesetzt war.
MfG Klaus
Klaus schrieb:> Nun ja, einen zurückgegeben Prozessor in einer offenen Verpackung kann> man eigentlich nur wegschmeißen. Nieman weiß, wie er mechanisch beim> unsachgemäßen Einbau, oder elektrisch durch ESD oder beim Overclocken> gestreßt wurde. Für einen Profi reicht es schon aus, daß er einer> unkontrollierten Atmosphäre ausgesetzt war.
man kann es auch übertreiben. Ich hattest letztens eine CPU bestellt,
die kam eingewickelt in Folie (nein keine spezielle ESD oder ähnliches)
War zwar Bulk ware, aber hatte mich doch etwas überrascht.
Funktioniere ohne Probleme.
Walter schrieb:> oder Kunde kommt mit Fahrrad und will auf Garantie seine leckende> Hydraulik ersetzt haben.> Beim Zerlegen stelle ich fest, dass statt der Kupferdichtringe verzinkte> Beilagscheiben eingebaut waren. Nach peinlicher Befragung gibt er zu> dass er selber die eingebaut hat ...>> und sowas gibt es auch oft genug> Dennis S. schrieb:>> Ich hab 2 mal ein 16x2 LCD zurückgeschickt weil ich gedacht hatte es sei>> defekt, bis ich gemerkt hatte das ich es falsch angeschlossen habe :/>> diese Leute sollten selber mal mit Endkunden arbeiten
Was ich zu meiner Verteidigung auch zurzeit mache, ich bin Verkäufer in
einem Elektrofachgeschäft
Rolf Magnus schrieb
>> Das gibt es nicht mehr, wurde abgeschafft.>> Was ist denn der Unterschied? Ich dachte, der Widerruf sei genau das,> was du hier als Rückgabe bezeichnest.
Widerruf macht halt mehr arbeit, wuerde ich mal annehmen.
schriftl. bestaetigen oder ablehnen, x-jahre aufheben ...
Einfache Rueckgabe kostest halt dafuer mehr und wenn die Kundschaft das
als Signal zum Kauf auf Probe auffasst explodieren ggf. die Kosten.
> Dann hätte er s allerdings nicht "Widerrufsrecht" nennen sollen, denn> was das ist, ist eben vom Gesetz genau geregelt.> Und wie gesagt sehe ich nicht, inwieweit ein Prozessor zu den erlaubten> Ausnahmen gehören sollte. Wenn er aber nicht zu den Ausnahmen gehört,> ist die Aussage des Händllers nichtig.
Abschreckung? Kann ja durchaus Absicht und kalkuel dahinterstecken.
Wenn er sein Geschaeft so fuehrt wie in den Verkaufsbedingungen
angegeben wird er die Annahme der Ruecksendung erstmal verweigern.
Evtl. nimmt er sie ja auch zurueck hat aber erreicht einen Teil der
Kandidaten von einer "Probe"Bestellung abzuhalten.
Ob das nun rechtens ist oder nicht hilft einem da erstmal nicht viel.
Und um ihn dazu zu bewegen Aenderungen vorzunehmen muesste sich halt
einer finden eine Klage anzustrengen oder abzumahnen?
Aber konkret eine berechtigte Ausnahme vom Widerrufrecht, wenn man den
Ausfuehren in der Urteilsbegruendung s.o. folgt, sehe ich da auch nicht.
Die Sache mit der ggf. Wertminderung interessiert in diesem Zusammenhang
das Gesetz nicht und schiebt das voellig dem unternehmerischen Risiko
zu.
Lacher schrieb:> herbert schrieb:>> ...mutwillige beschädigung zu beweisen. Danach bist vorbestraft...>> Kinder, geht böllern.
Ich kenne eine Fall,da hat einer einer den ich kannte ein Fernglas
besserer Herkunft als gestohlen gemeldet. Nach ein paar Wochen lernte
der in seiner Stammkneipe jemanden kennen der genau so eines zum kauf
suchte. Er hat es ihm promt zum kauf angeboten. Bingo, der Typ war von
der Versicherung wo er das Teil schon ersetzt bekommen hat. Naja Kinder
geht böllern... Wenn ich Händler wäre würde ich auf alle Fälle Bei der
Staatanwaltschaft (nein nicht bei der Polizei) Anzeige erstatten. Die
wahrscheinlichkeit eine defekte versiegelte CPU zu bekommen ist fast
null. Sie wird beim Hersteller getestet, jede einzelne bevor sie
verpackt und versiegelt wird. Betrug ist kein Kavaliersdelikt.
Peter II schrieb:> man kann es auch übertreiben. Ich hattest letztens eine CPU bestellt,> die kam eingewickelt in Folie (nein keine spezielle ESD oder ähnliches)
Sowas ginge bei mir umgehend zurück. Besser kann ein Händler seine
Inkompetenz nicht zur Schau stellen.
Örks schrieb:> Sowas ginge bei mir umgehend zurück. Besser kann ein Händler seine> Inkompetenz nicht zur Schau stellen.
warum sollte ich sie zurückschicken, sie macht das was sich von ihr
will.
Wenn ich sie zurück schicke, steckt der Händler sie in einen schönen
ESD-Karton und schickt sie dann zurück. Damit ist das Risiko das sie
doch noch beschädigt wird, höher als wenn ich sie gleich behalte.
Peter II schrieb:> Auch bei solchen Geräten gibt es legitime Gründe für den Umtausch.
Die mag es durchaus geben, aber leider werden doch des öfteren solche
Produkt"käufe" für die nur einmalige Nutzung ohne Absicht betätigt, das
Gerät länger behalten zu wollen. Und wen dabei ein schlechtes Gewissen
plagt, der schiebt eben einen Produktmangel als Grund für den Widerruf
vor.
Klaus schrieb:> Nun ja, einen zurückgegeben Prozessor in einer offenen Verpackung kann> man eigentlich nur wegschmeißen.
Wenn du nicht gerade die "Boxed"-Version kaufst, kommt der eh ohne
eigene Verpackung.
> Für einen Profi reicht es schon aus, daß er einer unkontrollierten> Atmosphäre ausgesetzt war.
Ein "Profi" dieser Art wird beim Einbau vermutlich auch einen Hut aus
Alufolie aufsetzen, damit Aliens ihn nicht per Gedankenkontrolle dazu
bringen, den Prozessor falschrum einzubauen.
Andreas Schweigstill schrieb:> Und wen dabei ein schlechtes Gewissen> plagt, der schiebt eben einen Produktmangel als Grund für den Widerruf> vor.
Für einen Widerruf braucht man keinen Grund. Ein Produktmangel wäre dann
eher ein Gewährleistungsfall, und bei dem bleibt der Vertrag bestehen
und der Händler hat das Recht, nachzubessern.