Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuererklärung Verpflegungspauschale Leiharbeit


von Sebastian P. (sebastian_p37)


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Hallo zusammen,

wie im Topic bereits steht, hab eich eine Frage zur 
Verpflegungspauschale.
Ich war für 4 Monate bei der gleichen Arbeitsstätte und dort immer 8h 
pro tag bei einer 5 Tage Woche beschäftigt.

Ort vom Arbeitgeber(Leihfirma): München
Ort vom Kunden: Penzberg (50km südlich von münchen)
Wohnhaft Arbeitnehmer: Bad Heilbrunn (ca. 8km von Penzberg)

Darf ich die 6€ Verpflegungspauschale geltend machen ?

Vielen Dank im voraus :-)

Viele Grüße

Sebastian

von Scherrar (Gast)


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Sebastian P. schrieb:
> Darf ich die 6€ Verpflegungspauschale geltend machen ?

Ja, aber nur die ersten 3 Monate deiner Anstellung bei dem Kunden.


Viel wichtiger ist, das du aufgrund der Fahrt zum Kunden, zusätzlich zu 
den 30Cent pro Km (für den Hinweg) auch noch 30Cent pro Km (für den 
Rückweg) ==> Dienstreisepauschale gelten machen kannst. Dies geht 
allerdings nur noch bis einschließlich für die Steuererklärung 2013. Ab 
2014 ist das doppelte Fahrtgelt nicht mehr absetzbar. Dann gelten für 
Arbeitnehmerüberlasser auch nur noch die 30Cent Fahrtkostenerstattung.

Gruß

von Sebastian P. (sebastian_p37)


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Danke für die schnelle Antwort !

Und nun meine naive Frage: Warum nur die ersten 3 Monate ?

VG

von Scherrar (Gast)


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Sebastian P. schrieb:
> Danke für die schnelle Antwort !
>
> Und nun meine naive Frage: Warum nur die ersten 3 Monate ?
>
> VG

Bei längerfristigen Arbeiten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte 
können die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand geltend gemachent 
werden. Eine längerfristige Auswärtstätigkeit ist noch als dieselbe 
Auswärtstätigkeit zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer nach einer kurzen 
Unterbrechung die Auswärtstätigkeit mit gleichem Inhalt, am gleichen Ort 
ausübt und ein zeitlicher Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit 
besteht. Die Arbeit gilt nur als unterbrochen und die Dreimonatsfrist 
beginnt von neuem, wenn man länger als vier Wochen nicht am auswärtigen 
Einsatzort war.

Gruß

von Sebastian P. (sebastian_p37)


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Danke !

Das ist ja echt gemein ,....

: Bearbeitet durch User
von Sebastian P. (sebastian_p37)


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Mir fällt noch eine wichtige Frage ein.
Und zwar bzgl. der Reisekosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte.

Muss ich die 0.30€ Vom Wohnort zur Leiharbeitsfirma angeben oder zum 
Kunden ?

VG

von Scherrar (Gast)


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Sebastian P. schrieb:
> Mir fällt noch eine wichtige Frage ein.
> Und zwar bzgl. der Reisekosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte.
>
> Muss ich die 0.30€ Vom Wohnort zur Leiharbeitsfirma angeben oder zum
> Kunden ?
>
> VG

Im Gegensatz zur normalen Fahrkostenerstattung (30Cent pro KM / einfache 
Strecke) die ein Arbeitnehmer erstattet bekommt wenn er in einer 
Festanstellung arbeitet, darfst du für die Fahrten zur Einrichtung des 
Kunden bei Nutzung eines Pkws 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer 
geltend machen.

Strecke: Wohnohrt ==> Leiharbeitsfirma

Grob: 230Arbeitstage, 30Cent pro Km , 8Km Fahrt

==> 230*16*0,3=1104€


Zu beachten! Ab Steuererklärung 01.01.2014 ändert sich die Rechtslage 
jedoch:
Für die Fahrten zum Kunden des Arbeitgebers kommt nur die 
Entfernungspauschale mit 30 Cent je Kilometer für die einfache Strecke 
als Werbungskosten in Betracht. Auch Verpflegungspauschalen sind nicht 
mehr abziehbar!

Gruß

von Scherrar (Gast)


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Scherrar schrieb:
> Strecke: Wohnohrt ==> Leiharbeitsfirma

Kurzes Update: Srecke: Wohnort ==> Einrichtung es Kunden

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