Hallo zusammen, wie im Topic bereits steht, hab eich eine Frage zur Verpflegungspauschale. Ich war für 4 Monate bei der gleichen Arbeitsstätte und dort immer 8h pro tag bei einer 5 Tage Woche beschäftigt. Ort vom Arbeitgeber(Leihfirma): München Ort vom Kunden: Penzberg (50km südlich von münchen) Wohnhaft Arbeitnehmer: Bad Heilbrunn (ca. 8km von Penzberg) Darf ich die 6€ Verpflegungspauschale geltend machen ? Vielen Dank im voraus :-) Viele Grüße Sebastian
Sebastian P. schrieb: > Darf ich die 6€ Verpflegungspauschale geltend machen ? Ja, aber nur die ersten 3 Monate deiner Anstellung bei dem Kunden. Viel wichtiger ist, das du aufgrund der Fahrt zum Kunden, zusätzlich zu den 30Cent pro Km (für den Hinweg) auch noch 30Cent pro Km (für den Rückweg) ==> Dienstreisepauschale gelten machen kannst. Dies geht allerdings nur noch bis einschließlich für die Steuererklärung 2013. Ab 2014 ist das doppelte Fahrtgelt nicht mehr absetzbar. Dann gelten für Arbeitnehmerüberlasser auch nur noch die 30Cent Fahrtkostenerstattung. Gruß
Danke für die schnelle Antwort ! Und nun meine naive Frage: Warum nur die ersten 3 Monate ? VG
Sebastian P. schrieb: > Danke für die schnelle Antwort ! > > Und nun meine naive Frage: Warum nur die ersten 3 Monate ? > > VG Bei längerfristigen Arbeiten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte können die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand geltend gemachent werden. Eine längerfristige Auswärtstätigkeit ist noch als dieselbe Auswärtstätigkeit zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer nach einer kurzen Unterbrechung die Auswärtstätigkeit mit gleichem Inhalt, am gleichen Ort ausübt und ein zeitlicher Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit besteht. Die Arbeit gilt nur als unterbrochen und die Dreimonatsfrist beginnt von neuem, wenn man länger als vier Wochen nicht am auswärtigen Einsatzort war. Gruß
Danke ! Das ist ja echt gemein ,....
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Bearbeitet durch User
Mir fällt noch eine wichtige Frage ein. Und zwar bzgl. der Reisekosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Muss ich die 0.30€ Vom Wohnort zur Leiharbeitsfirma angeben oder zum Kunden ? VG
Sebastian P. schrieb: > Mir fällt noch eine wichtige Frage ein. > Und zwar bzgl. der Reisekosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte. > > Muss ich die 0.30€ Vom Wohnort zur Leiharbeitsfirma angeben oder zum > Kunden ? > > VG Im Gegensatz zur normalen Fahrkostenerstattung (30Cent pro KM / einfache Strecke) die ein Arbeitnehmer erstattet bekommt wenn er in einer Festanstellung arbeitet, darfst du für die Fahrten zur Einrichtung des Kunden bei Nutzung eines Pkws 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen. Strecke: Wohnohrt ==> Leiharbeitsfirma Grob: 230Arbeitstage, 30Cent pro Km , 8Km Fahrt ==> 230*16*0,3=1104€ Zu beachten! Ab Steuererklärung 01.01.2014 ändert sich die Rechtslage jedoch: Für die Fahrten zum Kunden des Arbeitgebers kommt nur die Entfernungspauschale mit 30 Cent je Kilometer für die einfache Strecke als Werbungskosten in Betracht. Auch Verpflegungspauschalen sind nicht mehr abziehbar! Gruß
Scherrar schrieb: > Strecke: Wohnohrt ==> Leiharbeitsfirma Kurzes Update: Srecke: Wohnort ==> Einrichtung es Kunden
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