Moin ich hab mal ne frage ich Wohne in einen recht neuen Haus ich
versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt die
Vermietung keinen Zugang, momentan ist das Prob. das ich gerne auf
Glasfaser möchte ohne Zugang für den Techniker ist das aber unmöglich
Tel.-Verteiler ist da auch drinnen.
Da der Anbieter keine festen Termine macht ist das ein Problem, weil
weder ich noch der Techniker in dem Raum kann, mir ist von früher noch
im Kopf das ein K2 schloss in Hamburg verpflichtend ist, weil sonst
könnte man ja mal unverbindlich bei Vattenfall anrufen und die mal in
die Richtung schupsen.
Jemand ne Ahnung ? googel spuckt da leider nichts aus was ich verstehe
;-(
K. J. schrieb:> ich versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt> die Vermietung keinen Zugang
Du darfst Deinen Stromzähler nicht ablesen?
Rufus Τ. Firefly schrieb:> K. J. schrieb:>> ich versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt>> die Vermietung keinen Zugang>> Du darfst Deinen Stromzähler nicht ablesen?
Nöp das macht der Hausmeister ich finde das recht nervig weil ich es
nicht kontrollieren kann.
Momentan ist es halt so das ich mein Tel. Anbieter wechseln möchte, und
das geht nicht die machen keine Festen Termine also kommen die zwischen
8-16:00 was natürlich nicht klappt weil die Vermietung nen festen Termin
möchte, da im gleichen raum die UV ist wehre das mit dem K2 schloss ne
lösungs idee.
K. J. schrieb:> Nöp das macht der Hausmeister ich finde das recht nervig weil ich es> nicht kontrollieren kann.
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß das tatsächlich legal ist.
Frag' da mal einen Mieterverein o.ä.
(Ich habe so ein Problem nicht, bei mir hängt der Zähler da, wo er
hingehört: In der Wohnung).
K. J. schrieb:> Momentan ist es halt so das ich mein Tel. Anbieter wechseln möchte, und> das geht nicht die machen keine Festen Termine also kommen die zwischen> 8-16:00 was natürlich nicht klappt weil die Vermietung nen festen Termin> möchte, da im gleichen raum die UV ist wehre das mit dem K2 schloss ne> lösungs idee.
Da du sicher nicht der erste Mietbewohner bist mit einer solchen
Situation ist es durchaus üblich auch mal feste Termine zu machen. Oder
reinzuschreiben, das der Hausmeister x Minuten/Stunden Vorlauf benötigt.
Manchmal gibt der Hausmeister dann auch frühs den Schlüssel an den
Mieter und hätte den gern abends wieder.
Hast du überhaupt eine Genehmigung vom Eigentümer wenn du eine
Telefonleitung in das Haus legen willst. Da müssen ja garantiert
irgendwo Löcher gebohrt werden, etc...
Wenn dir der Eigentümer die Genehmigung gegeben hat, sollte er auch für
einen ungehinderten Zugang sorgen.
Brauchen sie ja nicht haben zwei Versorgungsleitungen einmal von der
Telekom und einmal von dem anderen Anbieter das geht nur dadrum das mein
alter Telekom Anschluss abgeklemmt wird und auf die Leitung vom neuen
Anbieter aufgelegt wird, der Anbieter hat ne eigene Infrastruktur und
nutzt nicht das Netz der Telekom.
@Rezz das machen die nicht, finde ich auch blöd ist aber so hab schon
ein pahr mal mit denen Tel..
Ok, hat sich erstmal erledigt hab nen befreundeten Lockpicker zum
Frühstück und Mittag eingeladen, scheiß Vermietung aber er muss ja nur
Morgens aufmachen und nachmittags wieder zu ;)
K. J. schrieb:> Ok, hat sich erstmal erledigt hab nen befreundeten Lockpicker zum
Er soll das auf jeden Fall vorher üben.
Und vorher einen grauen Hausmeisterkittel anziehen, dann verpfeift euch
auch keiner.
Vermieter werden auch immer mehr balla im Kopf, oder? Wo gibts denn
sowas, den eigenen Stromverbrauch nicht ablesen können?
Wenn da die Hauptsicherung kommt, wartest Du auch drei Tage, bis der
Hausmeister mal nen Termin frei hat?
Timm Thaler schrieb:> Vermieter werden auch immer mehr balla im Kopf, oder?
Mieter werden auch immer anmaßender, oder?
Timm Thaler schrieb:> Wo gibts denn> sowas, den eigenen Stromverbrauch nicht ablesen können?
das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und
vollkommen nachvollziehbar, alles andere wäre total hirnverbrannt...
Timm Thaler schrieb:> Wenn da die Hauptsicherung kommt, wartest Du auch drei Tage, bis der> Hausmeister mal nen Termin frei hat?
An der Hauptsicherung hat man als Mieter nichts zu suchen, Punkt!
Justus Skorps schrieb:> das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und> vollkommen nachvollziehbar
Magst Du das irgendwie begründen? Als Mieter soll man seinen eigenen
Zähler nicht sehen dürfen?
Daß an der Hauptsicherung nicht herumgefummelt werden soll, ist klar,
aber dafür gibt es abschließbare Verteilerschränke, ebenso wie Zähler in
abschließbaren (aber mit Fenstern versehenen) Schränken untergebracht
werden können.
Justus Skorps schrieb:> das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und> vollkommen nachvollziehbar, alles andere wäre total hirnverbrannt...
Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.
Zu DDR-Zeiten war das nie ein Problem.
Man wird doch wohl noch seinen Zähler ablesen dürfen.
Peter Dannegger schrieb:> Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.
Das ist natürlich Blödsinn. Vor allem, wo der preußische Untertanengeist
gerade in der DDR so perfekt konserviert wurde ...
Um zum Thema zurückzukommen:
Da es auch vollkommen normal und üblich ist, daß der Zähler, der zu
einer Wohnung gehört, sich in dieser Wohnung befindet (ist bei mir so,
war bei mir noch nie anders, und würde ich auch anders nicht haben
wollen), kann eine "Gefährdung" des Zählers durch den Mieter kein
Grund zu sein, dem Mieter den Zugang zum Zähler zu verwehren.
Wenn alle Zähler auf einem Haufen hängen, besteht allerdings das Risiko,
daß Mieter den Zählerstand anderer Mieter ablesen und damit
irgendwelchen Bohei veranstalten, aber wenn es soweit ist, ist sowieso
Hopfen und Malz verloren.
Sofern die Installationstechnik freien Zugang zu Sicherungen zulässt,
ist das zu ändern (damit nicht Mieter A den Strom von Mieter B abdreht,
auch wenn das manchmal mehr als wünschenswert wäre ...).
Peter Dannegger schrieb:> Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.> Zu DDR-Zeiten war das nie ein Problem.>> Man wird doch wohl noch seinen Zähler ablesen dürfen.
Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Da es auch vollkommen normal und üblich ist, daß der Zähler, der zu> einer Wohnung gehört, sich in dieser Wohnung befindet (ist bei mir so,> war bei mir noch nie anders, und würde ich auch anders nicht haben> wollen)
Ob Du das anders haben willst, danach fragt Dich der Vermieter nicht.
(Aber das nur am Rande)
Fakt ist: Der Mieter zahlt Zählermiete und hat m.E.n. damit das Recht,
seinen kleinen Liebling (den Zähler) zu sehen, wann es ihm behagt.
Das habe ich meinem letzten Vermieter auch klar machen müssen. Resultat:
Ich bekam einen Schlüssel zum E-Raum, in dem sich die Hauptverteilung
für
3 Etagen und sämtliche Zähler befinden, mit der Maßgabe, ihn nicht
weiterzugeben. Das tat ich auch nicht, warum auch.
MfG Paul
Paul Baumann schrieb:> Ob Du das anders haben willst, danach fragt Dich der Vermieter nicht.
Ich habe keinen.
> Fakt ist: Der Mieter zahlt Zählermiete und hat m.E.n. damit das Recht,> seinen kleinen Liebling (den Zähler) zu sehen, wann es ihm behagt.
Ob der Mieter Zählermiete zahlt oder nicht, ist hierbei nicht relevant;
der Zähler dient dazu, ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und EVU
abzurechnen, das wiederum den Vermieter nicht tangiert.
Wie das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und EVU ausgestaltet ist (ob
es dort so etwas wie eine Zählermiete gibt oder nicht) ist hierbei
irrelevant.
Etwas anders sähe es aus, wenn der Mieter auch über den Strombezug ein
Vertragsverhältnis zum Vermieter hätte, das aber widerspräche den
üblichen Gepflogenheiten, die dem Mieter freistellen, jederzeit selbst
seinen Stromversorger zu wechseln (um einen günstigeren, umweltpolitisch
besseren oder wie auch immer gearteten Tarif zu erhalten).
Und damit hat der Vermieter meiner Auffassung nach jederzeit dem
Mieter den Zugang zu "seinem" Stromzähler zu gewähren; der Mieter darf
schließlich auch seinen Stromverbrauch aus Optimierungsgründen selbst
erfassen wollen und wöchentlich oder auch täglich seinen Zählerstand
notieren.