Anforderungen an Rechnungen

Gast #4008102
Lesenswert?

Man kann seine Geschäftspartner, die Rechnungsempfänger, natürlich gerne 
ärgern. Das ist jedem Unternehmer selbst überlassen.

Ob es eine gute Idee ist ist eine andere Frage. Rechnungen müssen 
entsprechend gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden. Bei Unternehmen 
zehn Jahre, bei Privatleuten zwei Jahre. Ein Unternehmen "freut" sich 
sicher, wenn es als Rechnungen Waschzettel bekommt, die sich nicht 
vernünftig abheften und archivieren lassen. Unser Einkauf würde dem 
Rechnungssteller sicher die Hölle heiß machen und im Wiederholungsfall 
ganz schnell den Lieferanten in SAP sperren.

Ob sich alle Pflichtangaben nach UStG, HGB, etc. lesbar auf einem A8 
Waschzettel unterbringen lassen bezweifle ich ein bisschen. Notfalls 
entscheidet ein Richter ob der Zettel noch formal als Rechnung gilt. 
Wenn man's unbedingt drauf anlegen will, dann nur zu ...
Gast #4008824
Lesenswert?

Jay schrieb:
> Ob sich alle Pflichtangaben nach UStG, HGB, etc. lesbar auf einem A8
> Waschzettel unterbringen lassen bezweifle ich ein bisschen. Notfalls
> entscheidet ein Richter ob der Zettel noch formal als Rechnung gilt.
> Wenn man's unbedingt drauf anlegen will, dann nur zu ...

Die Frage war schon ernst gemeint.

Es geht darum Warenversand mit Briefen eine schriftliche Rechnung 
beizulegen. Ein gefalteter A4 Brief ist jedoch nicht möglich da wegen 
Gewichtsvorgaben ein A4 Blatt zu schwer ist (Umschlag ist schon 
gewichtsoptimiert und Adresse wird direkt draugedruckt, Ware hat festes 
Gewicht, nächst höhere Portostufe nicht mehr wirtschaftlich). Ein 1/3 A4 
Blatt würde gehen, jedoch ist das schwer handelbar, besser wäre die 
Hälfte von einem 1/3 A4 Papier.
Gast #4008988
Lesenswert?

Rechnung schrieb:
> Es geht darum Warenversand mit Briefen eine schriftliche Rechnung
> beizulegen. Ein gefalteter A4 Brief ist jedoch nicht möglich da wegen
> Gewichtsvorgaben ein A4 Blatt zu schwer ist (Umschlag ist schon
> gewichtsoptimiert und Adresse wird direkt draugedruckt, Ware hat festes
> Gewicht, nächst höhere Portostufe nicht mehr wirtschaftlich). Ein 1/3 A4
> Blatt würde gehen, jedoch ist das schwer handelbar, besser wäre die
> Hälfte von einem 1/3 A4 Papier.

Das soll wohl ein Witz sein? Ein Blatt Papier wiegt 5 Gramm.
Ein Umschlag etwa 6 Gramm. So knapp kann Warensendung normal
nicht praktikabel ausgereizt werden, das es da Eng würde.
Da machen sich Abweichungen beim Verpackungsgewicht eher
bemerkbar.
Alternativ kann man eine Rechnung auch als PDF dem Kunden auf
sein Email-Postfach schicken zum selbst ausdrucken.
Gast #4008997
Lesenswert?

Guckst du? schrieb:
> as soll wohl ein Witz sein? Ein Blatt Papier wiegt 5 Gramm.
> Ein Umschlag etwa 6 Gramm. So knapp kann Warensendung normal
> nicht praktikabel ausgereizt werden, das es da Eng würde.

Habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Es geht um 
Briefversand (also 20g 62ct) und nicht um "Warensendungen (Post 500g)".

Ein Blatt Papier macht da 1/3 des kompletten "Nutzgewichtes" aus.
Gast #4010119
Lesenswert?

Ein Kassenzettel ist doch auch wie eine Rechnung, nur ohne Empfänger. 
Den braucht man aber erst ab 150 Euro, und soviel ist der Inhalt wohl 
nicht wert. Kassenzettel auf Thermopapier müssen zur Aufbewahrung 
kopiert werden.

Tipp: Rechnung auf Innenseite des Umschlags drucken und selber falten.
Gast #4010127
Lesenswert?

Der erste Hinweis von doppelschwarz ist zielführend: Kassenbons gelten 
als Rechnungen, wenn sie eine Steuernummer enthalten. Also ist es 
problemlos möglich, Rechnungen in dieser Größe zu erstellen. 
Empfängerangabe kann platzmäßig knapp werden, aber wahrscheinlich geht 
es sowieso um Kleinbeträge.
#4010400
Lesenswert?

Firmen, die nicht in der Lage ( oder Willens sind ), eine ordentliche
Rechnungen abzuliefern, fliegen raus.

Die Grenze ist z. B. Conrad. Din A 5 geht gerade noch, allerdings
darf beim Lochen kein relevanter Bereich gestört werden.

Was glauben hier manche Leute: Wir machen die Buchführung,
weil es soviel Spaß macht?

Selbst eine Tankstelle, die mir einen Thermoausdruck in die
Hand drückt, fliegt raus. Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
mal kopieren muss?

Viele Grüße Bernd
Gast #4010533
Lesenswert?

Rechnung schrieb:
> Ein 1/3 A4
> Blatt würde gehen,

Der VDE versendet seine Rechnungen genau so. Die hängen als 1/3 an dem 
Zahlungsbeleg dran. Das ist auch gut abheftbar. Es gibt auch Quittungen 
im A6 Format, also keine Bange! Einfach so ausdrucken, dass das Heften 
vorgezeichnet wird.

Uns hatten sie mal das übergeben, im GRünderkurs:
:
Angehängte Dateien:
Gast #4010540
Lesenswert?

Bernd Funk schrieb:
> Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
> sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
> mal kopieren muss?

Musst Du nicht. Wenn sich das Zeugsauflöst, Pech. Gibt es Urteile zu.

Ausserdem tankt man schlauerweise per EC Karte, gibt die Bankbelege mit 
und ist dann eh fein raus. Bei der Buchprüfung guckt der Prüfer auf den 
Bankbeleg und gut ist.

Wenn Du alles sich aufbewahren willst, musst aber eh alles kopieren - 
weil jede Rechnung verschwinden oder verblassen kann. Guck dir mal die 
meisten Supermarkt und Baumarktrechnungen.
#4010558
Lesenswert?

Elektroingenieur schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Was nützt es mir, wenn die 30 Cent billiger
>> sind, ich den Ausdruck aber wegen der Aufbewahrungspflicht noch
>> mal kopieren muss?
>
> Musst Du nicht. Wenn sich das Zeugsauflöst, Pech. Gibt es Urteile zu.
>
> Ausserdem tankt man schlauerweise per EC Karte, gibt die Bankbelege mit
> und ist dann eh fein raus. Bei der Buchprüfung guckt der Prüfer auf den
> Bankbeleg und gut ist.
>
> Wenn Du alles sich aufbewahren willst, musst aber eh alles kopieren -
> weil jede Rechnung verschwinden oder verblassen kann. Guck dir mal die
> meisten Supermarkt und Baumarktrechnungen.

Hast du das schon mal mitgemacht?
Steuerprüfer/ Kasse.
Nicht mehr lesbare Ausdrucke. Brauche ich nie wieder.

Viele Grüße
Bernd
Gast #4010616
Lesenswert?

Habe ich von meinem FA amtlich. Wenn die Ausdruck gebucht sind und die 
Erklärung akzeptiert ist, ist sie gebucht. Dafür hat man einen 
Steuerberater. Der bucht ja nichts Falsches. :-)

Ich kopiere allerdings wichtige Rechnungen ohnehin zweimal.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren