Gast
#4012986
Hallo, ich bitte um Hilfe bei einer Formulierung im Vertrag, und zwar möchte ich gerne wissen ob ich jetzt die Leistungszulage schon in der Probezeit bekomme oder nicht? "Als Vergütung erhalten Sie ein Monatsgehalt, das sich wie folgt zusammensetzt: Tarifgehalt nach Entgeldgruppe EG 7 : 2804,00 € Leistungszulage 15% : 420,6 € Gesamt brutto : 3224,60 € Die Gehaltszahlung erfolgt bargeldlos am Monatsende" Keine Angabe zu der Probezeit, ABER in einem anderen Paragrafen meines Vertrages dann "Sonstige Vereinbarungen: Im Übrigen sind gültige tarifliche Bestimmungen für den Angestellten der Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern und die ergänzenden Betriebsvereinbarungen maßgebend" D.h. Verweis auf Tarifvertrag und dort steht Leistungszulage erst nach Einarbeitung spätestens nach sechs Monaten... Also, Leistungszulage nun schon in Probezeit wegen der ersten Formulierung oder doch nicht wegen dem Verweis? Wegen meiner Kündigungszeit im jetzigen Betrieb ist eine Nachfrage beim Arbeitgeber vorher nicht mehr möglich. Ich hoffe auf euch :) Danke