Kein Geld zurück nach Retoure innerhalb der 14 Tage(online)

OP #4016480
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Ich habe etwas im Wert von ca 100€ im Internet bestellt. Da es mir nicht 
gefiel, habe ich es innerhalb der 14 Tage per Retour zurück geschickt. 
Es kam ein Bestätigungmail ,dass die Ware eingetroffen sei und in die 
Retoureabteilung weitergeleitet würde. Dort soll die Ware geprüft werden 
und anschließen der Betrag auf mein Konto(Kundenkonto?) zurückerstattet 
werden. Es stand weiterhin in der Mail, dass wenn das Guthaben erstattet 
worden wäre, es eine weitere Mail geben würde und dass sie wegen des 
Arbeitsaufwandes dafür 14Tage benötgem können. Dies war am 30.12.14.

Am 23.1.15 habe ich in einer Mail darauf hingewiesen, dass ich das Geld 
laut Widerrufsbelehrung innerhalb von 14Tagen hätte bekommen müssen und 
aufgefordert dies endlich zu tun. Daraufhin kam eine Antwort, dass der 
Vorgang zur dringenden Bearbeitung der Buchhaltung weitergeleitet würde.

Am 5.2.15 wurde wieder per Mail gemahnt. Diesmal keine Antwort.

Am 11.2.15 Ein letzte Mail(3.Mahnung) mit der Ansage, sonst den Rechtweg 
zu gehen.

Mein Problem nun: wie kann ich mein Geld eintreiben?
Muss ich einen Anwalt einschalten? Ich habe mittlerweile mehrmals 
gemahnt.

Kann ich einfach einen Gerichtsvollzieher loschicken oder wie geht man 
da am besten vor.

Vielen Dank für Antworten
#4016547
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Juli V. schrieb:
> Kann ich einfach einen Gerichtsvollzieher loschicken

Nein. Der Kuckuckkleber wird frühestens aktiv, wenn die 
Widerspruchsfrist für den Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist. Die 
Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist jedoch mit dem Ausfüllen 
einiger Formulare verbunden, deren juristische Inhalte für einen 
Normalbürger nicht zu begreifen sind. Da der Vollstrecker dir jedoch 
nicht behilflich sein will und darf (verbotene Rechtsberatung), mußt du 
unweigerlich zum Anwalt. Der macht das natürlich nicht umsonst. Sollte 
die Firma inzwischen pleite sein, stehst du am Ende nicht nur mit leeren 
Händen da, sondern zahlst noch drauf. Ja, das ist sehr ungerecht, aber 
in diesem schönen deutschen Rechtssystem sind Schuldner leider stets im 
Vorteil und der Gläubiger darf sich die Hacken ablatschen, um zu 
bekommen, was ihm zusteht.
#4016610
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Juli V. schrieb:
> 32€ in Vorkasse? Dafür das ich 100€ zurück möchte. Ganz schön Heftig.
> Aber auf diesen Kosten bleib ich nicht sitzen oder?

Ist ein Glücksspiel. Hatte mal einen ähnlichen Fall bei einem großen 
Hardwareversender. 2x schriftlich gemahnt (per Einschreiben! eine E-Mail 
ist nichtsbedeutend und belanglos und darf ignoriert werden...) und bin 
dann zu einem Anwalt.

Seiner Aussage nach ist es oft so, dass viele Schuldner die 
eingentlichen Schulden begleichen aber die Anwaltskosten ignorieren. 
Dagegen "könnte" man vorgehen - aber wer geht wegen 32€ vor ein 
Gericht!?

Ich hatte Glück, die Anwaltskosten wurden vom Schuldner auch bezahlt, 
verlasse Dich aber nicht darauf dass es immer so ist...

Nur mal aus Interesse: Um welchen Onlineshop handelt es sich!?
(Firma: mechapro GmbH) Persönliche Seite #4016638
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Hallo Jeffrey,

> Juli V. schrieb:
>> 32€ in Vorkasse? Dafür das ich 100€ zurück möchte. Ganz schön Heftig.
>> Aber auf diesen Kosten bleib ich nicht sitzen oder?

> Seiner Aussage nach ist es oft so, dass viele Schuldner die
> eingentlichen Schulden begleichen aber die Anwaltskosten ignorieren.
> Dagegen "könnte" man vorgehen - aber wer geht wegen 32€ vor ein
> Gericht!?

Brauchst du ja erstmal gar nicht. Das Mahnverfahren läuft ja nach 
Zahlung der 32 EUR bereits. Sofern der Antragsgegner nicht 
wiederspricht, bekommst du einen Titel, auch wenn Teilbeträge bereits 
gezahlt wurden. Nur im Falle eines Widerspruchs muss man klagen. Wenn 
der Antragsgegner "groß"/solvent genug ist, würde ich das dann schon aus 
Prinzip machen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
#4016685
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Justus Skorps schrieb:
> sorry, aber das ist Blödsinn

Leider nicht. Das Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid ist noch 
relativ einfach zu bewältigen, sofern man rausfindet, welches 
Mahngericht zuständig ist. Es scheitert daran, den Vollstreckungsauftrag 
ohne tiefere juristische Kenntnisse RICHTIG auszufüllen. Ich habe das 
durch, die Nachfrage um Mithilfe beim Gerichtsvollzieher wurde unter 
Hinweis auf verbotene Rechtsberatung ziemlich barsch zurückgewiesen. 
Hier ist so ein Formular:

http://www.gv-hildenbrand.de/resources/GV_6.pdf

Hand hoch, wer traut sich zu, dies rechtssicher auszufüllen?
#4016720
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Juli V. schrieb:
> Am 11.2.15 Ein letzte Mail(3.Mahnung)

Du hast noch gar keine Mahnung geschrieben, nur eMails die nicht 
rechtsverbindlich sind. Mit etwas Glück erkennt der Richter die erste 
an, auf die geantwortet wurde, aber welche Frist hast du dort gesetzt ?

Juli V. schrieb:
> Kann ich einfach einen Gerichtsvollzieher loschicken

Nö, erst mal rechtlich einwandfrei Mahnen und Fristen setzen und erst 
wenn diese verstrichen sind, das gerichtliche Mahnverfahren anstossen. 
Bis dahin ist dein Geld aber wohl zurückerstattet worden.
#4016802
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Uhu Uhuhu schrieb:
> Klar kann man: "Annahme verweigert" drauf schreiben und ab in den
> nächsten Briefkasten.

Sobald die Post in den Verfügungsbreich des Empfängers gelangt ist z.B. 
dessen Briefkasten) gilt sie als zugestellt.

wennn man es sicher haben will, stellt man es entweder per Boten zu, der 
das bezeugen kann, oder lässt die Post das machen. Nennt sich PZA

https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html


Ach ja: Wenn du ein Einschreiben mit Rückschein machst, dann kannst du 
tatsächlich das beschriebene Verhalten (als Schuldner) durchziehen: du 
holst einfach das Einschreiben nicht ab, dann gilt es als "nicht 
zugestellt". Aber nur hier, und nur so.
#4016818
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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Klar kann man: "Annahme verweigert" drauf schreiben und ab in den
>> nächsten Briefkasten.
>
> Sobald die Post in den Verfügungsbreich des Empfängers gelangt ist z.B.
> dessen Briefkasten) gilt sie als zugestellt.

Das sehen die Gerichte nicht unbedingt so: 
http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/ 4. 
Absatz.
#4016981
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Interessant. Und zudem bezahlbar. Ich glaube aber nicht, daß dieses 
Verfahren für Privatleute auf Dauer bestehen bleibt, wenn es in 
nennenswertem Umfang genutzt würde. Die Gerichtsvollzieher sind eh schon 
überlastet und haben sicher keinen Bock, den Briefträger zu spielen.
#4016985
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Wenn er keine Lust hat, dann beauftragt er die Post, per 
Postzustellauftrag: "Mit diesem Verfahren kann der Gerichtsvollzieher 
jedoch auch die Deutsche Post beauftragen (vgl. §§ 193f. ZPO, 19, 21 
GVGA), welche dann die Zustellung entsprechend vornimmt."

Der Text ist möglicherweise schon älter, was die Kosten angeht.
http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html
#4017013
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Juli V. schrieb:
> Jeffrey Lebowski schrieb:
>> Nur mal aus Interesse: Um welchen Onlineshop handelt es sich!?
>
> http://www.outdoortrekking2010.de/

Mit einem Outdoorladen ähnlichen Namens hatte ich vor einigen Jahren 
eine ähnliche Erfahrung gemacht (nicht nur ich wie sich dann 
rausgestellt hatte). Die Sache einem befreundeten Anwalt übergeben und 
sehr bald hatte er seine Rechnung überwiesen und ich einen Scheck in 
Händen.

Zoe

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