Versand nach Österreich

(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4038626
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Hängt mit den Abgaben welche in Österreich auf Speichermedien zu 
entrichten sind zusammen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

Zitat:
In Österreich hebt die Austro Mechana als Schwestergesellschaft der AKM 
Pauschalgebühren (die Leerkassettenvergütung) für Tonträger ein.


der Katalog in d. ist sehr umfangreich in A. sicher ähnlich aber anders.

so wäre es erforderlich in A. andere Preise zu berechnen als in d. und 
das Artikelabhängig. viele Unternehmen Scheuen das oder weichen auf 
tochterunternehmen im jeweiligen Konsumlandaus, womit sie in en passion 
auc in der Mischkalulation die preise leichter an die marktüblichen 
preise des Konsumlandes anzupassen vermögen und damit effizienzter 
handeln können.
#4039126
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bist du bereit ein bisschen mehr versandkosten zu bezahlen und dafür 
sämtliche einschränkungen beim versand von D nach A zu vergessen?

dann empfehle ich logoix - damit kannst du pakete nach DE liefern 
lassen, die karren sie über die grenze und schicken sie mit der post 
weiter. wenn du zufällig in der nähe von salzburg wohnst kannst du das 
zeug auch postlagern lassen und dann in freilassing abholen...
Gast #4039509
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Korbinian G. schrieb:
> Ist quasi das Borderlinx im kleinen.

Nicht dass es mich stören würde, aber: Du entziehst damit Austro Mechana 
die ihnen "zustehenden" Pauschalgebühren. Das lassen die als 
Geschäftsmodell durchgehen? Auch entziehst Du dem österreichischen Staat 
die Umsatzsteuer - dafür bleibt in Dt mehr davon ;-). Das läßt der mit 
sich machen?
#4040398
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Robert L. schrieb:
> das ist jetzt hoffentlich bald erledigt:

Die deutsche Variante hat es rein sprachlich in sich. Werden die nach 
Satzlänge bezahlt? Das hier ist ein einziger Satz:

" Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, 
dass er einer nationalen Regelung, die Hersteller oder Importeure, die 
Speicherkarten von Mobiltelefonen mit dem Wissen an Gewerbetreibende 
verkaufen, dass sie von diesen weiterverkauft werden sollen, ohne aber 
Kenntnis davon zu haben, ob es sich bei den Endabnehmern der 
Speicherkarten um private oder gewerbliche Kunden handelt, zur Zahlung 
der Vergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs für die Ausnahme 
vom Vervielfältigungsrecht in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten 
Gebrauch verpflichtet, nicht entgegensteht, sofern [...] die Schuldner 
der Vergütung von deren Zahlung befreit werden, wenn sie nachweisen, 
dass sie die Speicherkarten von Mobiltelefonen an andere als natürliche 
Personen zu eindeutig anderen Zwecken als zur Vervielfältigung zum 
privaten Gebrauch geliefert haben, wobei diese Befreiung nicht auf die 
Lieferung allein an Gewerbetreibende, die bei der Einrichtung, die mit 
der Verwaltung der Vergütungen beauftragt ist, angemeldet sind, 
beschränkt werden darf; [...]" [STACK OVERFLOW]
#4040838
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Winfried J. schrieb:
> Ich habe es noch nicht gelesen,

Schade. Ich bin wie oben angedeutet dabei in der Sprachwüste verdurstet. 
Wobei sich mir freilich der Eindruck vermittelte, dass es sich um ein 
entschlossenes sowohl-als-auch handelt.

Also nach dem Muster, dass durchaus kassiert werden darf, wenn 
derjenige, der zahlen soll, sich davon befreien lassen kann oder es 
erstatten bekommen kann, private Endabnehmer eingeschlossen. Ob damit 
gemeint ist, dass man sich per Formular seine 2€ (oder was auch immer) 
für jede einzelne SD-Karte wieder zurückholen kann, wenn man nachweist, 
dass weder Musik noch Filme drauf sind?

Und Punkt 1 ist für mich als Laien nur einen übler Wortschwulst, der 
nicht viel mehr aussagt, als "vielleicht ja, vielleicht nein".

Interessant find ich die Aussage, dass man für illegale Kopien nichts 
extra zahlen muss (7), die Höhe des für legal bezogene Werke nicht zu 
zahlenden Betrags aber offen ist (5,6).

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162691&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=527804

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