Schreiber schrieb:
> Dafür gibts doch den kostenlosen Service vom Gilb?!
Irrtum - wenn jemand meint, das der Funkmessdienst der BNetzA frei und
franko wäre, befindet er sich im Irrtum. Es ist ja kein Fehler, wenn der
TE auf 420Mhz einen Tonträger hört, denn er hat da nichts zu suchen.
Wenn das 'leckende' Kabelnetz keine Teilnehmer an wichtigen Funkdiensten
stört, gibts es für den 'Gilb' keine Veranlassung zur Handlung.
Als SWL kannst du zwar auf beliebigen Frequenzen empfangen, bist aber
auch nicht berechtigt, etwas über den Empfang kundzutun, wenn du aus
Versehen auf private oder sonstige vertrauliche Aussendungen stösst und
Tonträger auf 420 MHz sind einfach zu akzeptieren und nicht das Problem
eines zufälligen Hörers.
Da ist kein Amateurband und nix. Die Situation damals mit Sonderkanal 6
war etwas anders gelagert. Der Tonträger lag im Exklusiv-Amateurband
144-146 Mhz und beeinträchtigte erheblich den Funkbetrieb auf
Relaisfunkstellen.
140,250 + 5,5 = 145,750 Mhz
Damals haben mit Recht die Amateure auf undichte Kabelnetze hingewiesen.