AT-Grundgehalt in ERA-Unternehmen BW

Gast #4091749
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Hallo zusammen,

auf meiner Suche durchs WWW nach dem Thema "AT-Grundgehalt" oder 
"Mindestabstand" bin ich nicht wirklich schlauer geworden.

Ich finde zwar Beiträge wie diesen hier: 
Beitrag "AT Vertrag zu Berufseinstieg"

Dort ist von einem AT-Grundgehalt mit Zahlen die Rede, jedoch finde ich 
dazu bei der IGM nichts.

Kann mir einer sagen, ob es für ERA gebundene Unternehmen in 
Baden-Württemberg entsprechende IGM-Regeln gibt? Und falls ja, in 
welchen Dokumenten finde ich entsprechende Vereinbarungen?

Danke und Grüße
Peter aus KA :)
(Firma: --------------) #4091949
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DrIng schrieb:
> AT ist außerhalb des Tarifs, daher nix mit IGM. Aber die meisten Firmen
> haben da auch Tabellen, wie für den Tarif. Genaue Zahlen hängen halt von
> den Firmen ab.

Genau!

AT= außerhalb des Tarifs!
ÜT= übertariflich!

Viele Firmen werben mit den AT-buzz-word. Damit aber stellen sich 
zuviele einfach außerhalb des Tarifvertrages und bekommen unterm Strich 
weniger, als die die nach Tarif bezahlt werden!

Bei den Großen Konzernen gibt`s Firmeninterne Regelung.
Die werden vom Gesamtbetriebsrat über die Schiene des 
Mitbestimmungsgesetz umgesetz.
Hat also mit IG-Metall und Gesamtmetall nix zu tun!
Gast #4093800
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Michael schrieb:
> Tom schrieb:
>> Moin,
>>
>> ich kenne es aus IGM Unternehmen so, dass AT folgendes am Beispiel des
>> Bundeslandes BY bedeutet:
>>
>> AT = EG12b + 30%
>>
>> Cheers
>
> EG12b aber mit 0% Leistungszulage gerechnet!!

Natürlich. Das ganze dann aber übers Jahr gesehen x13,25 -- x13,65
Gast #4093888
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AT-Monatsgehälter gibt aber es nur 12, nicht 13.25 wie im Tarif.

Mit knapp 18% Leistungszulage hätte man daher im Tarif aufgrund des 
13.25ten Gehalts die gleiche Summe zusammen - plus ordentliche 
Stundenerfassung, Reisezeitauszahlung, Möglichkeit auf 35h, Teilzeit 
etc. pp.
Gast #4093908
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Pfannenfranz schrieb:
> AT-Monatsgehälter gibt aber es nur 12, nicht 13.25 wie im Tarif.
>
> Mit knapp 18% Leistungszulage hätte man daher im Tarif aufgrund des
> 13.25ten Gehalts die gleiche Summe zusammen - plus ordentliche
> Stundenerfassung, Reisezeitauszahlung, Möglichkeit auf 35h, Teilzeit
> etc. pp.

Das stimmt, allerdings gibt es ERA 12b mit hoher LZ relativ selten, 
diese Leute sind dann meistens bereits als AT eingestuft, bevor sie 
dorthin kommen. Es ist für AT noch nicht einmal notwendig, dass man 
vorher auf der Entgeltstufe 12b war, das geht auch mit 11b als Basis.
Gast #4094866
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Tester schrieb:
> Tom schrieb:
>> Natürlich. Das ganze dann aber übers Jahr gesehen x13,25 -- x13,65
>
> Seit wann gibt es 13,65 gehälter? Dachte Endsumme mit
> Urlaubs/Weihnachtsgeld nach x-Jahren wäre 13,25. Einstieg dann sowas wie
> 12,7

Sorry,

ich meinte 12,65 -- 13,25 Gehälter im AT Bereich. Auch hier gibt es eine 
Art Leistungszulage. Ferner gibt es auch noch die Stundenerfassung mit 
GLZ und natürlich die Gehaltssteigerungen der IGM.

Cheers
Gast #4095288
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Nun mal langsam: Gewerkschaften schließen mit Betrieben Tarifverträge 
für ihre Mitglieder ab, die anschließend auch für Nicht Mitglieder 
übernommen werden; allerdings nicht bindend.

Der Inhalt eines außertarflich geschlossener Arbeitsvertrags ist eine 
Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die interessieren 
Gewerkschaften null.
Präziser: Was dort für ein Gehalt vereinbart wird, ist einzig Sache 
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Einen Mindestabstand zum höchsten ERA Gehalt dürfen Gewerkschaften 
garnicht vorgeben. Allerdings kennen ja Arbeitnehmer das laut ERA 
maximale Gehalt und werden kaum dazu zu bewegen sein, für das selbe oder 
weniger, auf durch den Tarifvertrag festgelegte Rechte zu verzichten. 
Das muß sich schon lohnen - siehe Schweiz.

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