Stefan schrieb:
> Oder das wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt der gesamte Urlaub
> zusteht.
So ist es. Auch wenn es fast jeder Laie anders behauptet.
> Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den
> gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt?
Gesetz den Fall, dein Arbeitsverhältnis dauerte im Juli länger als 6
Monate...
Wenn in deinem Arbeitsvertrag oder dem TV etwas von "Zwölftelung"
gefaselt wird, so betrifft die Zwölftelung nur den übergesetzlichen Teil
des Urlaubsdanspruches, weil du in der zweiten Jahreshälfte
ausscheidest. Denn da steht dem AN minimum der gesetzliche
Urlaubsanspruch (4 Wochen) zu.
Das ergibt sich eindeutig aus dem Umkehrschluss zu §5 Abs.1 c BUrlG:
§5 BUrlG
1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)...
b)...
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines
Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Wäre in deinem Fall:
-bei 5 Tage/Arbeitswoche 20 Tage + 10/12*7 = 25,8 Tage, wird auf 26 Tage
aufgerundet, da mehr als 0,5 hinterm Komma.
Rundungsregel:
§5 BUrlG
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag
ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Steht nirgends was von Zwölftelung, dann sind es 30 Tage Jahresurlaub.
Das entsprechende Gesetz dazu (§§ 3-5 BUrlG) ist leider etwas missraten,
Erfordert zumindest, dass dieser Paragraph wenigstens mal im
Zusammenhang gelesen wird und der Leser in der Lage ist, das Gelesene
auch zu verarbeiten und zu verstehen.
Wobei man aber bei der Lektüre des §5 nicht auf die Idee kommen darf,
dass wirklich für jeden vollen Monat des Bestehens des AV ein zwölftel
Urlaub gewährt wird. Das wären nach 10 Jahren Beschäftigung ganz schön
viele Zwölftel ;-)
Die Rechtsprechung jedoch eindeutig. Dem Arbeitgeber kommt es gerade
recht, dass alle Welt glaubt, der Urlaubsanspruch wird beim Ein- und
Austritt immer in Zwölfteln gewährt.
Am schlimmsten sind die Tarifverträge. Dort steht diese teilunwirksame
Zwölftelregelung nach wie vor drin und bestätigt alle in ihrer falschen
Ansicht. Aber was solls, ist ja eher ein Luxusproblem.
Vigilantibus iura scripta sunt