2,4GHz Konformität

Gast #4138899
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Hallo,

für ein kleines Projekt soll eine Applikation erstellt werden, die am 
Stromnetz hängt und über eine 2,4GHz Funkstrecke kommuniziert.
Ich würde dafür gerne den ATmega256RFR2 verwenden. Laut Datenblatt hat 
der eine maximale Sendeleistung von 3,5dBm ~ 2,3mW und wäre damit unter 
den "speziellen" 10mW.

Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen, 
richtig?

Frage 2: Ist es für den Nachweis der Konformität ausreichend im EMV 
Labor zusätzlich zur normalen Abstrahlmessung eine weitere einfache 
Messung durchzuführen um sicherzustellen, dass die 10mW und die 
Kanalbreite nicht überschritten werden?


Gruß
Moderator Persönliche Seite #4139588
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king-crash schrieb:

> Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen,
> richtig?

Ja, da bei 2,4 GHz ohnehin keine Kanalbelegungsdauern vorgeschrieben
sind.  In dieser Hinsicht ist das 868-MHz-Band speziell, da es von
vornherein als SRD-Band mit möglichst geringer gegenseitiger
Beeinflussung konzipiert worden ist.

> Frage 2: Ist es für den Nachweis der Konformität ausreichend im EMV
> Labor zusätzlich zur normalen Abstrahlmessung eine weitere einfache
> Messung durchzuführen um sicherzustellen, dass die 10mW und die
> Kanalbreite nicht überschritten werden?

Du musst eigentlich nur entweder gestrahlt oder direkt messen.

Im Prinzip kannst du, wenn du dich an die Atmel-Angaben hälst (und
natürlich an die zulässigen Frequenzen ;-), mit dem ATmega256RFR2
ein Gerät aufbauen, bei dem du sogar ohne Messung völlig ruhigen
Gewissens die Konformitätserklärung ausstellen kannst.  Bei maximaler
Leistung solltest du dabei ein zusätzliches Filter im Ausgangsbereich
haben (bspw. den von Atmel empfohlenen Filterbalun), für den Bereich
der FCC ist das Filter Pflicht (die ETSI-Regelungen gestatten ca. 10 dB
mehr Oberwellenabstrahlung).
Gast #4140277
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Besten Dank für die Antworten. Die Idee ist einfach das 
Referenzschaltbild mit Balun und Antennenbuchse zu übernehmen und an das 
Gehäuse eine zugekaufte Antenne anzuschrauben.

"Notifizierte Stelle" würde bedeuten ich muss bei einer speziell 
akkreditierten Stelle Messungen durchführen lassen?
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #4141987
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Man sollte dabei auch beachten, dass die Testhäuser, insbesondere wenn 
sie selbst auch als Benannte Stelle registriert sind, primär ihre 
Leistungen verkaufen wollen. Und das führt durchaus auch zu 
Fehlberatungen, indem die Zuständigkeit auch für Anwendungsbereiche 
behauptet wird, in denen die EInschaltung einer Benannten Stelle nicht 
erforderlich wäre.

Seit 2015 muss man übrigens die ETSI EN 300 328 V1.8 beachten. Mit einer 
Sendeleistung von weniger als 10mW fällt man aber unter die 
Ausnahmeregelung, bei der man keinen Medienzugriffsmechanismus 
implementieren muss.
Gast #4142864
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king-crash schrieb:
> Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen,
> richtig?

Neben den rechtlichen Reglungen wird mancher Kanal auf 2,4GHz schon von 
anderen Geräten wie WLAN und anderen Mikrowellengeräten ausreichend 
zugestopft sein. Das könnte Deine Freude "etwas" trüben, falls 
Zuverlässigkeit gefragt ist.
Gast #4142984
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@oszi40

Das ist natürlich richtig. Es geht mir allerdings nur um die Zulassung, 
bzw Konformität. Da ist es natürlich bedeutend einfacher, wenn ich ein 
Kanalhopping nicht nachweisen muss, sondern nur das Spektrum vermessen 
lassen kann welches einfach nicht zu "breit" und zu "hoch" sein darf.

Ich habe dazu noch einen Aufschlussreichen Artikel gefunden: 
http://www.elektroniknet.de/kommunikation/wireless/artikel/111846/?folgen=ibx
Mit Sendeleistung <10mW ist man wohl auf der sicheren Seite.


Besten Dank nochmals für die vielen Beiträge. Um das Ganze etwas zu 
konkretisieren:

Ich habe <10mW und bin daher von meinem Übertragungsprotokoll vollkommen 
frei.
Gibt es außer Mittenfrequenz, Bandbreite und Leistung zu beachtende 
Größen?
Muss eine benannte Stelle Messungen durchführen?
Moderator Persönliche Seite #4143077
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king-crash schrieb:
> Ich habe <10mW und bin daher von meinem Übertragungsprotokoll vollkommen
> frei.

Es sind ja sogar nur eher 2 mW. (3 bis 4 dBm)

> Gibt es außer Mittenfrequenz, Bandbreite und Leistung zu beachtende
> Größen?

Nebenaussendungen, also insbesondere Oberwellen.

> Muss eine benannte Stelle Messungen durchführen?

Meiner Meinung nach genügt es als Basis für die Konformitätserklärung,
wenn dein Entwicklungsprozess nach den harmonisierten Regelungen
erfolgt (dieser Passus findet sich auch in der genannten Radio Equipment
Directive wieder), aber das ist wohl wie mit den Rechtsanwälten: frag
zwei, und du wirst drei Meinungen bekommen. ;-)

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