Hallo Leute, kann mir von euch jemand sagen, was es für Vorteile hat in Besitz eines AdA-Scheins zu sein? Okay, ich kann mit dem Schein Azubis ausbilden. Okay. Ein Kollege meinte aber, dass Inhaber des Scheins generell ausbilden dürfen. Z.B. zum Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, etc. Was ist da dran? Hat er Recht? Ist der AdA-Schein die Voraussetzung um eine solche Weiterbildung anbieten zu können?
Rechtlich verbindliche Auskunft kann dir die zuständige Handwerkskammer oder IHK geben.
Der AdA Schein ist mittlerweile auch gerne Im Vereinswesen gesehen wenn man vorrangig die Jugend betreut. Das kann der Schützenverein sein, der Fußballverein oder... Je nach Verein kommen da natürlich noch andere Scheine hinzu. Nötig ist der AdA Schein dafür sicher nicht, aber in unserer super modernen Welt in der alles 100% korrekt laufen soll ist er nice to have. Ob es nun ein Vorteil ist den Schein im Vereinswesen zu habe oder nicht, kommt wohl auf den jeweiligen Verein an. Ich halte das außerhalb der Arbeitswelt oder sagen wir im Hobbybereich für Quatsch.
Frank Horn schrieb: > Ein Kollege meinte aber, dass Inhaber des Scheins generell ausbilden > dürfen. Z.B. zum Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, etc. Das ist -mit Verlaub- Schwachsinn! > Was ist da dran? Hat er Recht? Ist der AdA-Schein die Voraussetzung um > eine solche Weiterbildung anbieten zu können? Wie oben geschrieben - NEIN! Bei praktisch allen Ausbildertätigkeiten die irgenwie durch Gesetz/Verordnung oder UVV/BG Vorschrift Reglementiert sind gibt es eine Grundforderung an den Ausbilder: Dies ist die AUSREICHENDE FACHKUNDE des Ausbilders. Diese Forderung ist immer vorhanden, muss oft Hieb und Stichfest für das ganz spezifische Themengebiet Nachweisbar sein und lässt sich daher auch immer nur recht speziell Erwerben. Bei den Anforderungen an den Brandschutzhelfer-Ausbilder ist der Anforderungskatalog damit abgeschlossen. Das bedeutet das JEDER Volljährige der nachweisbar über die Notwendige Fachkunde verfüg Brandschutzhelfer ausbilden darf. Das sind allgemein: Erfolgreiche Absolventen eines Studiums in der Fachrichtung Brandschutz, Brandschutzbeauftrage mit Prüfungsnachweis oder Fachkräfte für Arbeitsschutz mit Brandschutzausbildung. Oder aber Feuerwehrmitglieder an einer staatlichen (bzw. vom Abschluss gleichgestellten) Schule mindestens den Gruppenführerlehrgang bestanden haben. (Es geht um den Lehrgang, nicht um die tatsächliche ausgeübte Funktion. Ein kommissarisch eingesetzter GF vor dem Lehrgang darf trotz GF Funktion NICHT ausbilden, ein Truppmann mit bestandenen GF Lehrgang hingegen schon) OFt kommt noch die Zweite Forderung Zuverlässigkeit (im Sinne von "gesetzestreu"-) und als dritte Forderung MANCHMAL auch noch der Nachweis der persöhnlichen Eignung dazu. Wobei die Persöhnliche Eignung wieder mit und ohne spezielle Formbindung gfordert sein kann. Bei der Beruflichen Ausbildung allerdings ist dieser Nachweis (auch) an den ADA Schein bzw. dessen Gegenstück in der Meisterprüfung gebunden. Für einige andere Bereiche gibt es ebenso spezielle Festlegungen wo der ADA Schein dann gerade NICHTS wert ist. Da ein Hauptteil des ADA Lehrgangsinhalts sich um die Rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses dreht ist das auch recht einleuchtend... Damit ist die funktion des Ausbilders in der Beruflichen Bildung auch die einzige Funktion wo der ADA Schein eine Gesetzliche Relevanz hat. Da aber auch Pädagogik zumindest in Teilbereichen angesprochen wird kann der Schein natürlich überall dort wo es keine zwingenden Vorgaben an den Eignungsnachweis gibt als Indiz dafür herhalten das man geeignet ist. Das kann wie oben geschrieben im Sportverein sein wo man dann argumentieren kann wer mit Jugendlichen Auszubildenden vernünftig umgehen kann, der schafft das auch mit Jugendlichen beim Sport. Oder wenn es um Erwachsene geht, das derjenige zumindest mal etwas von Pädagogik gehört hat... (Das dann natürlich auch bei der Überlegung des Chefs ob diese Person vom didaktischen Geschick auch tatsächlich für die Aufgabe des Ausbilders geeignet ist. -Aber halt eine reine Ermessensfrage!)) Aber das ist halt alles sehr Einzelfallabhängig und keineswegs Generalisierbar. Daher sehe ich auch keinen Grund diesesn Schein ausserhalb des Beruflichen Ausbildungskontextes überhaupt in Betracht zu ziehen. Diesen Schein macht man entweder auf Wunsch des AG wenn man als Ausbilder in der Berufsausbildung fungieren soll (Dann natürlich auf Kosten der Firma). Oder aus eigenem Antrieb -auf eigene Kosten- wenn man damit seine Jobchancen verbessern will. Alles andere ist Blödsinn! Gruß Carsten
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Carsten Sch. schrieb: > Diesen Schein macht man entweder auf Wunsch des AG wenn man als > Ausbilder in der Berufsausbildung fungieren soll (Dann natürlich auf > Kosten der Firma). Oder aus eigenem Antrieb -auf eigene Kosten- wenn man > damit seine Jobchancen verbessern will. Oder es bietet sich an einer Hochschule den zu machen.
> Oder es bietet sich an einer Hochschule den zu machen.
das Smily am Ende vergessen?
Es soll auch IHK und HWK geben, die das im Zuge eines z.B.
Mstr.Lehrganges Teil 3 oder 4 inbegriffen haben!
Niemand schrieb: > Es soll auch IHK und HWK geben, die das im Zuge eines z.B. > Mstr.Lehrganges Teil 3 oder 4 inbegriffen haben! Ja, aber meistens verlangen die aber für den Extra, vorallem die IHK!
> Ja, aber meistens verlangen die aber für den Extra, vorallem die IHK!
meine Befähigung gemäß Meisterprüfungsordnung hat im Rahmen der
Weiterbildung außer Zeit und den normalen Lehrgangsgebühren und der
Prüfung bei der HWK Mittelfranken jedenfalls nichts extra gekostet.
Wie das die IHK oder HWK beim nur ADA-Schein sieht, sollte klar sein -
wer nur diesen haben möchte, muß eben nur für diesen zahlen und den
Lehrgang machen und die Prüfung dazu eventuell ablegen.
Geschenkt oder durch Vitamin B bekommt man den nicht!
Autor: Autor (Gast) Datum: 21.06.2015 22:47 > Kannste deinen Arsch mit abwischen > also mit dem Ada Schein ;-) wollten wir jetzt alle von dir hören! Autor ......? Dazu fällt mir noch eines ein: die Einen waren umsonst, und die Anderen kostenlos in der Schule und Ausbildung.
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