Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vorteile des AdA-Scheins


von Frank H. (horni)


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Hallo Leute,

kann mir von euch jemand sagen, was es für Vorteile hat in Besitz eines 
AdA-Scheins zu sein? Okay, ich kann mit dem Schein Azubis ausbilden. 
Okay.

Ein Kollege meinte aber, dass Inhaber des Scheins generell ausbilden 
dürfen. Z.B. zum Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, etc.

Was ist da dran? Hat er Recht? Ist der AdA-Schein die Voraussetzung um 
eine solche Weiterbildung anbieten zu können?

von Jo S. (Gast)


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Rechtlich verbindliche Auskunft kann dir die zuständige Handwerkskammer 
oder IHK geben.

von oldiebutgoldie (Gast)


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Der AdA Schein ist mittlerweile auch gerne Im Vereinswesen gesehen wenn 
man vorrangig die Jugend betreut.
Das kann der Schützenverein sein, der Fußballverein oder...
Je nach Verein kommen da natürlich noch andere Scheine hinzu.
Nötig ist der AdA Schein dafür sicher nicht, aber in unserer super 
modernen Welt in der alles 100% korrekt laufen soll ist er nice to have.
Ob es nun ein Vorteil ist den Schein im Vereinswesen zu habe oder nicht, 
kommt wohl auf den jeweiligen Verein an.
Ich halte das außerhalb der Arbeitswelt oder sagen wir im Hobbybereich 
für Quatsch.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Frank Horn schrieb:
> Ein Kollege meinte aber, dass Inhaber des Scheins generell ausbilden
> dürfen. Z.B. zum Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, etc.

Das ist -mit Verlaub- Schwachsinn!

> Was ist da dran? Hat er Recht? Ist der AdA-Schein die Voraussetzung um
> eine solche Weiterbildung anbieten zu können?

Wie oben geschrieben - NEIN!

Bei praktisch allen Ausbildertätigkeiten die irgenwie durch 
Gesetz/Verordnung oder UVV/BG Vorschrift Reglementiert sind gibt es eine 
Grundforderung an den Ausbilder:

Dies ist die AUSREICHENDE FACHKUNDE des Ausbilders.
Diese Forderung ist immer vorhanden, muss oft Hieb und Stichfest für das 
ganz spezifische Themengebiet Nachweisbar sein und lässt sich daher auch 
immer nur recht speziell Erwerben.

Bei den Anforderungen an den Brandschutzhelfer-Ausbilder ist der 
Anforderungskatalog damit abgeschlossen. Das bedeutet das JEDER 
Volljährige der nachweisbar über die Notwendige Fachkunde verfüg 
Brandschutzhelfer ausbilden darf.
Das sind allgemein: Erfolgreiche Absolventen eines Studiums in der 
Fachrichtung Brandschutz, Brandschutzbeauftrage mit Prüfungsnachweis 
oder Fachkräfte für Arbeitsschutz mit Brandschutzausbildung.

Oder aber Feuerwehrmitglieder  an einer staatlichen (bzw. vom Abschluss 
gleichgestellten) Schule mindestens den Gruppenführerlehrgang bestanden 
haben.
(Es geht um den Lehrgang, nicht um die tatsächliche ausgeübte Funktion. 
Ein kommissarisch eingesetzter GF vor dem Lehrgang darf trotz GF 
Funktion NICHT ausbilden, ein Truppmann mit bestandenen GF Lehrgang 
hingegen schon)

OFt kommt noch die Zweite Forderung Zuverlässigkeit (im Sinne von 
"gesetzestreu"-) und als dritte Forderung MANCHMAL auch noch der 
Nachweis der persöhnlichen Eignung dazu.
Wobei die Persöhnliche Eignung wieder mit und ohne spezielle Formbindung 
gfordert sein kann.

Bei der Beruflichen Ausbildung allerdings ist dieser Nachweis (auch) an 
den ADA Schein bzw. dessen Gegenstück in der Meisterprüfung gebunden.
Für einige andere Bereiche gibt es ebenso spezielle Festlegungen wo der 
ADA Schein dann gerade NICHTS wert ist.

Da ein Hauptteil des ADA Lehrgangsinhalts sich um die Rechtlichen 
Rahmenbedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses dreht ist das auch 
recht einleuchtend...
Damit ist die funktion des Ausbilders in der Beruflichen Bildung auch 
die einzige Funktion wo der ADA Schein eine Gesetzliche Relevanz hat.

Da aber auch Pädagogik zumindest in Teilbereichen angesprochen wird kann 
der Schein natürlich überall dort wo es keine zwingenden Vorgaben an den 
Eignungsnachweis gibt als Indiz dafür herhalten das man geeignet ist.
Das kann wie oben geschrieben im Sportverein sein wo man dann 
argumentieren kann wer mit Jugendlichen Auszubildenden vernünftig 
umgehen kann, der schafft das auch mit Jugendlichen beim Sport.

Oder wenn es um Erwachsene geht, das derjenige zumindest mal etwas von 
Pädagogik gehört hat... (Das dann natürlich auch bei der Überlegung des 
Chefs ob diese Person vom didaktischen Geschick auch tatsächlich für die 
Aufgabe des Ausbilders geeignet ist. -Aber halt eine reine 
Ermessensfrage!))

Aber das ist halt alles sehr Einzelfallabhängig und keineswegs 
Generalisierbar. Daher sehe ich auch keinen Grund diesesn Schein 
ausserhalb des Beruflichen Ausbildungskontextes überhaupt in Betracht zu 
ziehen.

Diesen Schein macht man entweder auf Wunsch des AG wenn man als 
Ausbilder in der Berufsausbildung fungieren soll (Dann natürlich auf 
Kosten der Firma). Oder aus eigenem Antrieb -auf eigene Kosten- wenn man 
damit seine Jobchancen verbessern will.

Alles andere ist Blödsinn!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Carsten Sch. schrieb:
> Diesen Schein macht man entweder auf Wunsch des AG wenn man als
> Ausbilder in der Berufsausbildung fungieren soll (Dann natürlich auf
> Kosten der Firma). Oder aus eigenem Antrieb -auf eigene Kosten- wenn man
> damit seine Jobchancen verbessern will.

Oder es bietet sich an einer Hochschule den zu machen.

von Niemand (Gast)


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> Oder es bietet sich an einer Hochschule den zu machen.
das Smily am Ende vergessen?
Es soll auch IHK und HWK geben, die das im Zuge eines z.B. 
Mstr.Lehrganges Teil 3 oder 4 inbegriffen haben!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Niemand schrieb:
> Es soll auch IHK und HWK geben, die das im Zuge eines z.B.
> Mstr.Lehrganges Teil 3 oder 4 inbegriffen haben!

Ja, aber meistens verlangen die aber für den Extra, vorallem die IHK!

von Niemand (Gast)


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> Ja, aber meistens verlangen die aber für den Extra, vorallem die IHK!

meine Befähigung gemäß Meisterprüfungsordnung hat im Rahmen der 
Weiterbildung außer Zeit und den normalen Lehrgangsgebühren und der 
Prüfung bei der HWK Mittelfranken jedenfalls nichts extra gekostet.

Wie das die IHK oder HWK beim nur ADA-Schein sieht, sollte klar sein - 
wer nur diesen haben möchte, muß eben nur für diesen zahlen und den 
Lehrgang machen und die Prüfung dazu eventuell ablegen.

Geschenkt oder durch Vitamin B bekommt man den nicht!

von Autor (Gast)


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Kannste deinen Arsch mit abwischen

also mit dem Ada Schein ;-)

von Rene Z. (renezimmermann)


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Ich hätte meinen Meisterbrief ohne nicht bekommen. Gruß Rene

von Niemand (Gast)


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Autor: Autor (Gast)
Datum: 21.06.2015 22:47

> Kannste deinen Arsch mit abwischen

> also mit dem Ada Schein ;-)

wollten wir jetzt alle von dir hören! Autor ......?

Dazu fällt mir noch eines ein: die Einen waren umsonst, und die Anderen 
kostenlos in der Schule und Ausbildung.

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