Hallo,
kennt sich wer mit der Gehaltsentwicklung im IG Metall Tarif NRW nach
ERA aus?
Ich habe mich erfolgreich auf eine Stelle als Entwicklungsingenieur in
der Zielgruppe EG14 beworben. Die Personaler sagten mir, dass ich als
Absolvent zunächst in die EG12 eingruppiert werde. Gibt es feste Regeln,
wie die Hochstufung in die Zieleingruppierung erfolgt?
Vielen Dank
Die Staffelungen innerhalb der Entgeltgruppen kenne ich. Die Frage war,
wie der Sprung von einer zur anderen Gruppe geregelt ist. Gehe ich mit
der 12 im einstieg über die 13 und letztlich in die 14
(Zieleingruppierung)?
Ing2015 schrieb:> Gehe ich> mit der 12 im einstieg über die 13 und letztlich in die 14> (Zieleingruppierung)?
Versteh die Frage nicht. Wie soll es anders sein? Von 12 nach 11 dann
13, dann 15 und am Ende 14?
Ing2015 schrieb:> Die Staffelungen innerhalb der Entgeltgruppen kenne ich. Die Frage> war,> wie der Sprung von einer zur anderen Gruppe geregelt ist. Gehe ich mit> der 12 im einstieg über die 13 und letztlich in die 14> (Zieleingruppierung)?
Für den Sprung zwischen den Gruppen gibt es keine feste Regeln. Wenn du
den Personaler nach einem Zeitplan frägst wird er eine ausweichende
Antwort geben. Wenn du gut bist geht es schneller, wenn du schlecht bist
kommst du wahrscheinlich gar nicht zur Zieleinstufung.
Wer wann höher gruppiert wird entscheiden bei uns die Chefs der
einzelnen Abteilungen einmal im Jahr in einem gemeinsamen Meeting wo
Argumente für/wider den Mitarbeiter ausgetauscht werden.
Ich schätze in 6 Jahren bist du in der 14. Drucke dir meinen Post aus
und bewundere meine Weisheit.
Nach Einsicht der NRW-Tariftabelle hat sich meine Glaskugel
umentschieden: 8 Jahre bis zur 14.
Außerdem falls das deine Frage beinhaltete: Ein Überspringen einer
Gruppe ist mir noch nie untergekommen (in deinem Fall 12->14).
Ing2015 schrieb:> Gibt es feste Regeln, wie die Hochstufung in die Zieleingruppierung> erfolgt?
Du wirst höher gestuft, wenn du mehr Leistung bringst oder bringen
musst.
Das ist ja der Sinn der ganzen ERA-Geschichte. Aber eine stupide
Beförderung gibt es da normalerweise nicht. Wenn du also mit 50 noch
genau die selbe Arbeit machst wie mit 25, dann bleibst du auch in der
selben EG. Irgendwie logisch...
Allerdings fürchten sich viele Betriebe vor dem Gezänke und haben doch
einen Quasi-Automatismus eingebaut, der auch die faulsten Gemüter noch
ruhigstellt.
Okay, ich bin mal gespannt. Es hieß "es ist zwar eine eg14 stelle aber
als Absolvent werden sie die nächsten 18 Monate zunächst in die EG 12
eingruppiert. Ich bin davon ausgergangrdn, dass dervtarif feste Regeln
für den weg in die Zieleingruppierung enthalt. Dann muss ich wohl
schauen wie es im unternehmen gehandhabt wird.
Ing2015 schrieb:> Okay, ich bin mal gespannt. Es hieß "es ist zwar eine eg14 stelle aber> als Absolvent werden sie die nächsten 18 Monate zunächst in die EG 12> eingruppiert. Ich bin davon ausgergangrdn, dass dervtarif feste Regeln> für den weg in die Zieleingruppierung enthalt. Dann muss ich wohl> schauen wie es im unternehmen gehandhabt wird.
Das klingt eher nach Verlade. Wenn die Höherstufung nicht im Vertrag
steht und auch nicht Bestandteil einer Betriebsvereinbarung oder gar
Tarifvertrag ist, würde ich keinen Pfifferling auf eine baldige
Höherstufung setzen.
Viele Firmen haben so was wie eine Zieleinstufung gar nicht. Die ERA
Tarifverträge kennen so eine Regelung auch nicht (zumindest für BW
konnte ich so was nirgends nachlesen).
Im Vertrag steht dazu selbst nichts. Es handelt sich um eine interne
versetzung. Betrieb ist >10000 Mitarbeiter. Da hilft wohl nur abzuwarten
bis ich am 01.09. die stelle antrete.
Sesam-Tofu-Spieß schrieb:> Nach Einsicht der NRW-Tariftabelle hat sich meine Glaskugel> umentschieden: 8 Jahre bis zur 14.>> Außerdem falls das deine Frage beinhaltete: Ein Überspringen einer> Gruppe ist mir noch nie untergekommen (in deinem Fall 12->14).
Ich bin in BW damals von der 11 direkt in die 14.
Der ERA Tarif orientiert sich an der Stellenbeschreibung und nicht an
der Qualifikation eines Bewerbers - so war es mal gedacht.
Firmen halten sich aber nicht immer daran und argumentieren dann auch
mal so, wie in deinem Fall.
Der Umstand, dass man in den ersten Monaten eine Einarbeitung benötigt
und nicht 100% bringen wird, wird über die Leistungszulange abgebildet.
Diese entfällt während der Probezeit und nach 6 Monaten sollte man dann
die Stelle auch zufriedenstellend ausfüllen können und bekommt die
Leistungszulage nach der ersten Beurteilung.
Weitere Erfahrung wird laut ERA danach über die Entgeldgruppenstufe
(Zusatzstufe) abgebildet und nicht über ERA Tarifgruppensprünge!
Jemanden auf einer ERA 14 Stelle die ersten 1,5 Jahre nur des Gehalt von
12 zahlen zu wollen, ist der Versuch, bei einem Absolventen Geld zu
sparen.
nur so schrieb:> Ich bin in BW damals von der 11 direkt in die 14.
Jetzt geht die Flunkerei schon wieder los. -.-
Nanu schrieb:> Jemanden auf einer ERA 14 Stelle die ersten 1,5 Jahre nur des Gehalt von> 12 zahlen zu wollen, ist der Versuch, bei einem Absolventen Geld zu> sparen.
Korrigiere: ...ist der legitime Versuch, bei einem Absolventen Geld zu
sparen. Ein Absolvent kann noch nichts, er muss noch sehr viel lernen,
was im Beruf wirklich verlangt wird. Das Studium ist hierfür nur eine
notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung.
Das ist wiederum richtig aber die Realität.
Wie oben geschrieben wurde: Sparen bei Absolventen. Irgendwann
durchschaut man es und versucht das zu regeln. Mit dem Ergebnis, 11-->14
nachdem man etwas geleistet hat.
nur so schrieb:> Warum bitte sollte ich flunkern? Ich bin hier anonym unterwegs. Es> war> 11 nach 14 - glaub es oder lass es.
Da muss ich nicht lange überlegen: Dann lass ich es!
Es schafft ja auch kein 150 kg Fettsack die 100 Meter Sprint in unter 10
Sekunden.
Sesam-Tofu-Spieß schrieb:>> Wer wann höher gruppiert wird entscheiden bei uns die Chefs der> einzelnen Abteilungen einmal im Jahr in einem gemeinsamen Meeting wo> Argumente für/wider den Mitarbeiter ausgetauscht werden.> Ich schätze in 6 Jahren bist du in der 14. Drucke dir meinen Post aus> und bewundere meine Weisheit.
Nach einem Jahr auf dieser Position, kann ich dir mitteilen, dass deine
Weisheit trügt. Der Gang sieht in meinem Falle wie folgt aus: 1 Jahr
Berufserfahrung EG12 -》EG13. Nach weiteren 18 Monaten EG13 -》EG14.
Innerhalb der EG14 wird nach der tariflichen Staffelung verfahren
Was verstehst du unter "tariflichen Staffelung" innerhalb der EG 14 ?
Wir sprechen von BW? Es gibt keine Stufen in den Gruppen hier. EG 14 ist
EG 14.
Ansonsten geht's ja aufwärts, das passt ja dann.
Nein, es geht hier um NRW, siehe Anfangspost. Dort gibt es mehrere
Stufen.
Darf ich fragen, aus welcher Branche und Region in NRW dein Arbeitgeber
stammt?