Hilfe bei Urlaubstagen

OP #4206197
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Ich habe eine kurze Frage zur Urlaubsberechnung...

Ich arbeite pro Woche 24h in einem Betrieb mit 5 Tage Woche, also 
meistens 2.5 Tage lang 2x 9h + 6h,+ jetzt habe ich noch 15 Tage Urlaub,

Muss ich jetzt trotzdem 5 Tage Urlaub für eine Woche nehmen ? Also 3 
Wochen Urlaub, oder kan nich 6 Wochen Urlaub nehmen ?

Nirgends ist geregelt wie viele Tage ich pro Woche arbeite, manchmal 
sind es auch 4 ....
#4206267
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Mindesturlaubsanspruch
24 Tage Basis 6-Tage-Woche
20 Tage Basis 5-Tage-Woche
16 Tage Basis 4-Tage-Woche
12 Tage Basis 3-Tage-Woche
8 Tage Basis 2-Tage-Woche
4 Tage Basis 1-Tage-Woche

Oder kurz, Du hast mind. 4 Wochen Urlaubsanspruch, wenn auch nicht am 
Stück.

Wenn Du nur 3 Tage in der Woche arbeitest, zB.: Mo-Mi., muss du auch nur 
für die Tage, an denen Du regulär arbeitest Urlaub nehmen, also nicht 
auch Do-Fr.

Näheres regelt der Arbeitsvertrag, der in der Regel schriftlich 
vereinbart ist.
#4206269
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Fatal E. schrieb:
>>Nachher macht der wirklich noch Urlaub.
>
> Du solltest dich nicht so lange in der prallen Sonne aufhalten.

Satiremodus aus.

Ich bin jetzt mehr als 30 Jahren Arbeitgeber.
Urlaubsansprüche sind klar geregelt. Wenn mein ( externes )
Lohnbüro auch nur den kleinsten Fehler macht, meldet sich der
Mitarbeiter sofort.

Diese Urlaubsberechnungen macht doch jeder im Kopf.

Grüße Bernd
Gast #4206287
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Wie viel Urlaubsanspruch du hast ist abhängig davon, was in deinem 
Arbeitsvertrag steht.
Steht dort "... xx Werktage Urlaub pro ..." dann wird für jede freie 
Woche 6 Werktage abgezogen.
Wenn dort xx Arbeitstage steht, dann musst du für jeden genommenen 
Urlaubstag auch nur einen Urlaubstag abziehen.

Grüße

Andreas
Gast #4206378
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Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts steht, gilt für dich die 
gesetzliche Urlaubsregelung.

Jetzt wird es allerdings kompliziert und ich kann auch nicht garantieren 
das dies alles richtig ist....also ohne Garantie.

Bei 5Tage Woche ergeben sich 20Urlaubstage. Jetzt kommt es bei deinen 
24h pro Woche an, ob in deinem Vertrag feste Arbeitstage eingetragen 
sind oder nicht.

Nein, keine festen Tage:
Jeder Urlaubstag entspricht 24h/5 und du musst für jeden Tag den du 
nicht da bist einen deiner Urlaubstage nehmen. Für jeden weiteren Tag 
brauchst du natürlich auch nur 24h/5 Gleich wirst in den nehmen.

Ja, sind:
Für jeden Arbeitstag einen Urlaubstag?


Bei Arbeit nach Stunden wird der Urlaubsanspruch über die vergangen 
3Monate ermittelt.
#4206664
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Dennis S. schrieb:
> Nirgends ist geregelt wie viele Tage ich pro Woche arbeite, manchmal
> sind es auch 4 ....

Das solltest du regeln, denn davon hängt ab wie die Urlaubstage 
verrechnet werden. Mal angenommen Du hast grundsätzlich 2 Tage die Woche 
frei und müsstest also nur 3 Tage Urlaub nehmen, wäre es ungerecht 
gegenüber jemanden ,der die gleiche Stundenanzahl arbeitet aber über 5 
Tage verteilt und dafür dann 5 Tage Urlaub nehmen muss.
Gast #4211248
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Mein lieber Scholli, da hat das kapitalistische System doch nur 11% mehr 
an Anspruch auf Urlaubstagen ggü. dem damaligen sozialistischen 
Unrechtsapparat.
Damals 18 Tage und heute nur 20! Alle Achtung, wie weit man mit der 
Methode von staatlichen Gesetzen die berufstätigen Leute knebeln kann.
Abgesehen davon kann oder muß man sich dann wohl über eine AU den 
zusätzl. dringend nötigen Urlaub über andere Wege besorgen. Genauso wie 
damals auch!

Armes Deutschland - ganze 4 Wochen Urlaub nur .... für 
Vollzeitarbeitskräfte.
Da hatte ich als Lehrling damals ja schon bedeutend mehr Urlaub > 24 
Tage.
Das nennt sich dann wohl auch gesellschaftlicher Fortschritt.

Jetzt mal eine andere Frage: wenn man z.B. als L.u.Z-Kraft in einer 
Firma (Konzern) mit 6 Tage-Arbeitswoche beschäftigt ist, und im AV 
festgelegt ist, dass sich die tägliche und wöchentl. Arbeitszeit nach 
dem Einsatzunternehmen regelt.
Wonach wird denn dann der Urlaubsanspruch berechnet?
Nach den theoretischen oder wirklich geleisteten / eingesetzten 
wöchentl. Arbeitstagen?
Ja gut ich weiß hier gibt es keine Rechtsberatung, kann und soll ja auch 
nicht sein.
Also dann wäre ich mal auf die Meinungen gespannt.
Gast #4211256
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...AV festgelegt ist, dass sich die tägliche und wöchentl. Arbeitszeit 
nach dem Einsatzunternehmen regelt...

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch regelt sich nach deinem 
Arbeitsvertrag. Wie sollte es auch anders sein?


PS: Wir reden hier von Teilzeitstellen. Jeder der bei Vollzeit mit 20/24 
Urlaubstage abgespeist wird sollte sich über einen neuen Job gedanken 
machen.
Gast #4211270
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> Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch regelt sich nach deinem Arbeitsvertrag.
du schreibst einen ganz schönen Salat zurecht, da kann man das wohl nur 
auf die späte oder frühe Std. beziehen!
Gesetzlich greift immer, egal was im AV steht, jedenfalls beim 
Urlaubsanspruch! Also was wolltest du noch mal sagen?

> PS: Wir reden hier von Teilzeitstellen.
wo kannst du das so genau heraus lesen, von Teilzeit lese ich außer von 
dir hier sonst nichts direkt! Ob es nach objektiver Einschätzung so ist, 
ist ein anderer Fakt!

> Jeder der bei Vollzeit mit 20/24 Urlaubstage abgespeist wird sollte sich
> über einen neuen Job gedanken machen.
du hättest doch schon die ersten Probleme in der schriftl. Bewerbung! 
Satzzeichen und Groß-/Kleinschreibung!

Es soll aktive Stellen und dazu noch Angebote geben, die davon hier 
Letztens sogar Flyer- und Bandenwerbung machten > F&M   zum Mindestlohn 
!

"Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt

Die F_ _ _& M_   group steht für IT aus Leidenschaft. Das gilt auch 
für die Menschen in unserem Unternehmen. Wie in der IT jedes Detail 
zählt, zählt bei uns jeder Einzelne, denn er leistet einen wichtigen 
Beitrag zum Erfolg des Teams."
alles keine Märchen - nur das monetäre Ergebnis ist wohl etwas mau oder 
ein Witz!
Gast #4211429
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Niemand schrieb:
>> Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch regelt sich nach deinem Arbeitsvertrag.
> du schreibst einen ganz schönen Salat zurecht, da kann man das wohl nur
> auf die späte oder frühe Std. beziehen!
> Gesetzlich greift immer, egal was im AV steht, jedenfalls beim
> Urlaubsanspruch! Also was wolltest du noch mal sagen?

Damit bezog ich mich auf die 5 oder 6-Tage-Woche und damit auf den 
Mindesturlaubsanspruch. Natürlich können dir in deinem Vertrag auch mehr 
Urlaubstage zugesprochen werden.

Bei 24h pro Woche kann man in Deutschland wohl nicht von Vollzeit 
sprechen.

PS: Dein Bezug auf meine Rechtschreibung sehe ich mal als trollversuch, 
insbesondere da keiner deiner Sätze mit Großbuchstaben beginnt. Wegen 
solcher Anfeindungen sind diese Beiträge nach kurzer Zeit wieder dicht. 
Danke.
Gast #4211792
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> Damit bezog ich mich auf die 5 oder 6-Tage-Woche und damit auf den
> Mindesturlaubsanspruch.
das ist ja gerade das Problem, da redet sich der "AG" mit allen 
möglichen Erklärungen heraus, die einfachste sieht er in den 
wöchentlichen Arbeitsnachweisen.
Da steht nämlich von Mo. - Fr., wobei diese Fakten noch das kleinste 
Übel an der ganzen Geschichte sind.

> Bei 24h pro Woche kann man in Deutschland wohl nicht von Vollzeit
> sprechen.
die einen sehen die Realität als bindend an, ein Arbeitsgericht wird 
aber die vertragliche Regelung haben wollen.
Dass AG es immer sehr locker und elegant ansehen, wenn sie alles 
"regeln" und kommandieren können, ist ja wohl klar.

Wenn ich mit einer Gleizeitregelung laufend weniger als vereinbart 
leiste, bekomme ich nach einer gewissen Zeit aber auch mächtig Ärger!
Denn nur was vertraglich > schriftl. vereinbart ist hat eine 
Handlungsgrundlage, nicht was irgendwer irgendwie handhabt.
Für mehr geleistete Std., über Wochen und Monate, bekommt man auch nicht 
automatisch mehr Urlaub, oder nicht mal den Anspruch darauf.
Der AG spart sich damit aber manchmal mehr als nur eine zusätzl. 
Arbeistkraft.
Für dauernd nur fest angestellte Kräfte ohne Leistungs- und 
Abrechnungsverantwortung ist das alles nur "Bahnhof".
Wer sich mal über längere Zeit anderen Methoden unterordnen mußte, wird 
verstehen was ich meine!

und noch einmal:
> Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch regelt sich nach deinem Arbeitsvertrag.
ja genau, wenn der > AV für den Eimer ist, dann redet sich der AG mal 
ganz einfach heraus! Oder immer noch nicht begriffen worum es geht?
Zu den Fakten da oben vom TO biste doch auch nicht so geistig 
unflexibel?

> PS: Dein Bezug auf meine Rechtschreibung sehe ich mal als trollversuch,
und schon geht es wieder weiter, oder wen willst du da vllt. nur testen?

> insbesondere da keiner deiner Sätze mit Großbuchstaben beginnt.
also nicht nur Schreib- sondern auch Leseschwächen?
Oder muß ich das jetzt erklären, wenn man auf Zitate von dir ohne 
Zwischenräume antwortet?

> Wegen solcher Anfeindungen sind diese Beiträge nach kurzer Zeit wieder
> dicht.
oh je, da fühlt sich jemand ganz gewaltig auf die Füße getreten?
> Danke
Bitte

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