Hallo,
ich möchte mal eure Meinungen zu folgender Problematik hören.
Folgende Story:
Ich programmiere privat viel mit µC herum, deswegen erstellt man über
die Jahre zwangsläufig Codeschnipsel welche man immer mal wieder für
Standard 08/15 Probleme benutzt.
Jetzt gibt es in der Firma gewisse Abläufe die man komplett
automatisieren könnte, dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der
Firma zur Verfügung zu stellen.
Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt
wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für
interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen.
Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den
Code geklaut zu haben.
Wie würdet ihr vorgehen?
Du kannst auch den Code auf deiner Seite veröffentlichen und deiner
Firma mitteilen das die ihn nutzen kann!
Was glaubst du wie viele Programmierer sich Code aus dem Netz ziehen und
firmenintern für Projekte verwenden? Hacking-Team ist so ein Beispiel!
Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf.
Nicht einmal den Quellcode vom Urheber haben sie diese Hinweise
entfernt...
Programmer schrieb:> dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der> Firma zur Verfügung zu stellen.> Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt> wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für> interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen.> Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den> Code geklaut zu haben.>> Wie würdet ihr vorgehen?
Erst veröffentlichen, dann an die Firma geben und drauf hinweisen das
alles in Netz steht, ob die das nehmen oder nicht ist ihre Sache.
Hi,
ERST selbst veröffentlichen!
Dann gehst du zum Chef und sagst du hast einen Verbesserungsvorschlag.
(Diese werden in einigen Firmen mit mehr als nur einen feuchten
Händedruck, begrüßt)
Wenn er dir keine Unterstützung gewährt, musst du es wieder entscheiden.
Was wichtig ist, ist zu reden: was hast du was er will, er aber noch gar
nicht weiß das er es will. Auch sagen das es veröffentlicht wurde!!!
Aber lass dich nicht über den Tisch ziehen!!!
Ich hab damals nur einen Tag frei bekommen(für 3Wochen Arbeit), war aber
damals so stolz wie Oska. (Chef hatte es nicht lösen können,lol)
Was besser ist, wenn du Potential siehst was man ändern kann, sprich
erst mit den Leuten und versuche dann so eine Art Nebentätigkeit raus
zuschlagen, so kannst du auch besser 'bezahlt' werden(Geld,
Material(Lötkolben), Urlaub).
Programmer schrieb:> Wie würdet ihr vorgehen?
Interessant Frage, die mich auch interessiert. Nur etwas andere
Sichtweise:
Wie kann ich private Erfindungen, möglichst für maximalen Cash, an
meinen Arbeitgeber verschachern, so dass das rechtlich sauber ist? Da er
gewinnorientiert arbeitet, möchte ich ihm natürlich nichts schenken.
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:
"Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung
zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen
Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar
außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen
arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt."
"Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit
und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung
von
Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder
betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem
Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar
wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht daran anbieten."
Dafür gilt so eine Regelung nicht, das sollte ja klar sein. Aber es kann
dich natürlich trotzdem niemand daran hindern die Software dem
Arbeitgeber anzubieten, was soll da auch dagegen sprechen?
Coder schrieb:> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:>> [...]
Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre
Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden
wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu
Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter".
Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere,
widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag.
Kaj schrieb:> [offtopic]> Alex W. schrieb:>> Hacking-Team ist so ein Beispiel!>> Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf.> Das ist falsch. Der Urheber des entsprechendes Codestueckes sucht eine> Lizenz oder denkt ueber einen Lizenzzusatz nach, der die Nutzung fuer> Spoinagezwecken zukuenftig ausschliessen soll! Solch eine Klausel ist> aber in dem verwendeten Code nicht enthalten.>> Zu lesen hier:> http://www.heise.de/security/meldung/Super-Spion-A...> [/offtopic]
Selbst wenn, hacking team it does not matter ;-)
1
Mulliner erklärt in seinem Blog, dass er "ziemlich wütend und traurig darüber ist", dass seine "Open-Source-Tools von Hacking Team genutzt werden, um Produkte zur Überwachung von Aktivisten zu entwickeln".
Wie naiv der Typ doch ist! Er stellt Quellcode in die Öffentlichkeit und
regt sich dann auf das sie genutzt wurde! Er hat wohl aus der
NSA-Vergangenheit wohl nichts gelernt! Also ob die Firmen offener
Quellcode nur für "tolle" Zwecke einsetzen! Unglaublich! Aber wenigstens
haben die Gutmenschen nun wieder etwas zu meckern :-D
Toni Tester schrieb:> Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre> Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden> wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu> Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter".>> Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere,> widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag.
Das wurde allerdings bereits von Gerichten bestätigt. Nutzungsrecht an
geistigem Eigentum, welches ein Arbeitnehmer entwickelt hat und welches
in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers
steht, steht als erstes dem Unternehmen zu. Unabhängig davon, ob die
Entwicklung in der Firma oder woanders geschah. Wenn man solche Dinge
veröffentlichen oder kommerziell nutzen will, muss man zunächst seinen
Arbeitgeber fragen. Hat der kein Interesse daran, kann der Arbeitnehmer
alles machen.
Der Arbeitnehmer muss natürlich entsprechend vergütet werden, wenn der
Arbeitgeber die Arbeit nutzen möchte. Allerdings sagen manche
Arbeitgeber einfach, dass die Vergütung mit dem Gehalt erledigt ist, was
auch nicht Rechtens ist.
In dem Fall hier wäre ich vorsichtig. Ich würde lieber mal vorher mit
der Firma Rücksprache halten. Nur weil man etwas in seiner Freizeit
anfertigt, heißt das nicht, dass der Arbeitgeber keine Rechte daran hat.
Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle
übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.
Holger B. schrieb:> Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle> übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.
Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!
Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!
Alex W. schrieb:> Holger B. schrieb:>> Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle>> übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.>> Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!
Äh Zivlrecht vs. Strafrecht. Schuld, Unschuld usw. existiert im
Zivilrecht nicht.
> Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!
Grundsätzlich muss derjenige der klagt bzw. Ansprüche durchsetzen will,
beweisen dass seine Ansprüche gerechtfertigt sind. Er hat die
Beweislast. Das ist schon korrekt. Hat aber mit der Unschuldsvermutung
nichts zu tun.
Alex W. schrieb:> Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!> Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!
OK, beweisen muss der AN es nicht.
Dann hat aber der Richter das letzte Wort. Und das kann im Einzelfall
teuer werden. Das ist also ein Risiko, welches ich persönlich nicht
eingehen würde.
Ich durfte in meiner Schulzeit bei einigen Verhandlungen dabei sein, da
ich Rechtskunde im Unterricht hatte. Einige Dinge habe ich nicht
nachvollziehen können, da es aus meiner sicht keine Beweise gab, sondern
der Richter eher nach Gefühl entschieden hat.
Coder schrieb:> "Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung> zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen> Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar> außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen> arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt.">> "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit> und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung> von> Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder> betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem> Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar> wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches> Nutzungsrecht daran anbieten."
Das faellt unter: Arbeitnehmererfindung
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung
;-) schrieb:> In jeder guten Firma
Es gibt aber wenige gute Firmen, siehe:
Coder schrieb:> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:
Leibeigenschaft ist wieder "in".
Hallo, gerade bei SW ist es schwer Arbeit und Hobby inhaltlich zu
trennen. Du hast ein Problem A in der Arbeit und ein Problem B daheim.
Jetzt löst du Problem A auf Arbeit und Problem B daheim. Jetzt kommt
Chef und sagt ich hab Problem C. Das blöderweise in einem Teilaspekt dem
Problem B ähnlich ist. Eigentlich musst du dir den Bisher geschriebenen
Code für daheim signieren lassen. Damit du beweisen kannst das das noch
nichts mit der Arbeit zu tun hast. Wenn aber dein Chef eine Aufrechte
Person ist. sagt er dir mach dein Hobby weiter und wenn du es auf arbeit
anwenden kannst, sparts ihm Geld und du lässt ihn kostenlos dran
teilhaben. Anders sieht es aus wenn du damit "reich" werden willst.
Wird's schwierig. Aber normal veröffentlichen, wenn es nicht der
Zentralpunkt vom neuen Projekt/Produkt ist, dann würde ich es mir
abkaufen lassen. Aber so dass man sich gegenseitig ins Gesicht sehen
kann.
Mfg
ich
Vorweg:
Man muss schon unterscheiden, hat 'Coder' etwas erfunden, wärend seiner
Arbeitszeit und zuhause daran auch weitergetüfftelt (
Arbeitnehmererfindung) oder hat er zuhause etwas 'erfunden' was er jetzt
ganz gut in der Firma einsetzen könnte. ( spez. Fachwissen )
MaWin schrieb:> Leibeigenschaft ist wieder "in".
Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige
einem Tarifvertrag unterstellt ist, wenn ihm 'ausserhalb' seiner
beruflichen Tätigkeit das 'Coden' untersagt wäre - das fällkt für mich
unter 'Weiterbilden', 'Bereitschaft zum Lernen von Neuem' usw.
Anders sieht es aus bei Arbeitsverträgen mit Geheimhaltung etc.
Aber 'coder' schrieb ja nicht, dass er für den BND oder NSA oder
sonstiges arbeitet..
Ich kann mir aber vorstellen, dass 'Coder' in einer Firma arbeitet,
in der er sich mit 'Code' in Zusammenhängen nehmen wir einmal an, z.B.
'Photovoltaik Ausfall' beschäftigt.
Wenn er dann für kleine Mess Module die Software erstellt, in denen die
Ausfallsicherheit überprüft, Leistungseinschnitte protokolliert, ..
wird, und dabei Algos zu trage kommen, die er durch sein 'Hobby' und
'Sammelwerk' von zuhause in die Firma einbringt - ist das nichts anderes
als 'Fachwissen' - 'geistiges Eigentum' für das er ja einen Lohn eben
als Programmierer erhält, das zeichnet ihn ja dann aus.
Er könnte sich auch 'dumm' stellen, und dieses Fachwissen nicht in die
Firma einbringen, nur, welchen Nutzen hat dann die Firma an ihm als
Programmierer auf Dauer und Zeit?
Wenn 'Coder' meint einen eigenen 'Algo' für das Firmenprojekt , zu Hause
'erfunden' zu haben, ist es besser, mit dem Chef zu sprechen und ihm von
dem Besseren im Allgemeinen ( nicht im Detail ) zu erzählen und sich mit
ihm darüber zu einigen, eventuell eine Gehaltserhöhung oder bessere
Position in der Firma, um das vorantreiben zu können.
Reagiert der Chef überhaupt nicht, würde ich mich fragen, ob ich bei der
richtigen Firma arbeite?!.
btw:
Schwierig wird es, wenn der Algo in die andere Richtung geht, wenn die
Sachen, die dann veröffentlicht werden, mit dem Firmenprojekt eben zu
tun haben (PCB Messmodul Photovoltaik mit Wifi ). Ob Zufall oder gewollt
egal.
Und dann auch noch kostenlos. Das wird heikel mit der Firma und Streit
ist da vorprogrammiert. Daher würde ich das vorher abstimmen, wie sich
der Chef im allgemeinen verhält.
Wie gesagt, gute Firmen leisten einen Beitrag zum AN, andere beuten aus.
Aber das muss 'Coder' beurteilen können, wie das Firmenklima ist.
nice weekend!
Sorry -
Programmer & Coder scheinen nicht die gleichen zu sein.
Programmer -> TO
Coder -> TS
@Programmer
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Gibt es dazu eine Klausalität?
Coder schrieb:> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:>> "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit> und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung> von> Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder> betrieblicher Kenntnisse entwickelt,
Kommentar:
Wenn du interene Weiterbildung in der Firma hast, ist das ein ganz
anderes Thema, denn der AG fördert dich dann, daher sehe ich den Satz
mal als berechtigt 'dahingeschrieben' an.
> wird er dies unverzüglich dem> Arbeitgeber melden
sowas steht auch in normalen AV wie z.B. einer Arzthelferin die sich zum
Heilpraktiker weiterbildet und dann anfangen will, auf eigene Rechnung
von zuhause aus zu arbeiten, in der Zeit, in der sie nicht auf Arbeit
sein muss, aber sich eigentlich von der Arbeit erholen soll ( Ruhepausen
Arbeitsschutz ect ) und dann unausgeruht auf der Arbeit erscheint.
> und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar> wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches> Nutzungsrecht daran anbieten."
..na ja - das wäre in meinen Augen aber mit Sicherheit fast nicht
durchzusetzen; denke nicht dass der AN 'muss' -
aber immerhin ist der Chef dann an dem interessiert und eine angemessene
Vergütung wird hier schon erwähnt.
Neugierig wäre ich, wer die 'Angemessenheit' bestimmt
und was, wenn es dem AN zu wenig ist
;-)
>Und wieder einer der verlinkt und rein gar nichts verstanden hat.
Ach ja:
"Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über
ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber
beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist."
Das Verständnis selbst solcher kurzen Sätze fällt dir offenbar schwer.
Aber das gleichst du locker mit längerem Geschwafel deiner persönlichen
aber leider irrelevanten Rechtsauffassung aus.
Das was in meinem Arbeitsvertrag steht entspricht im Grunde 1:1 dem was
im ArbnErfG steht, nur das Wort "Erfindung" durch "Software" ersetzt -
vermutlich wollte man da einfach nochmal auf Nummer sicher gehen. Der
Arbeitsvertrag ist außertariflich.
Ist es überhaut eine "Erfindung" oder vielleicht nur eine Arbeit ohne
Erfindungshöhe sondern stattdessen nur das Ergebnis von reiner Arbeit.
Also zum beispiel ein umfangreicher API-Wrapper für irgendeinen Zweck
desen Verwendung einfach nur pure Zeit, bzw Geld (aber kein
Gehirnschmalz) sparen würde?
Also keine Erfindung sondern nur Fleißarbeit?
Wenn ich also zum Beispiel beruflich bei einem Obst- und Gemüsehändler
arbeite und privat meine Freizeit in einen ganzen Garten voll
wunderschöner Tomaten investiert habe (keine revolutionäre neue Züchtung
sondern ganz normale Tomaten einfach nur mit viel Arbeit angebaut und
gepflegt), hätte dann mein Arbeitgeber vorrangigen Anspruch auf die
exKlusive Verwertung meiner privaten Tomaten die ich normalerweise
selbst gegessen und an Freunde und Verwandte verschenkt hätte?
Die Frage stellt sich immer, egal ob Erfindung im Sinne des ArbnErfG
oder Software, und letztendlich ist es Auslegungssache. Wenn man für
jede Kleinigkeit eine Erfindungsmeldung schreiben müsste, dann würde man
mancherorts nicht mehr zum Arbeiten kommen. Denn:
> Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“ oder „Scharfsinn“.https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur
> Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“>oder „Scharfsinn“.
Das beißt sich aber eklatant mit dem gesammelten Stuss, der in diesem
Unterforum verbreitet wird.