Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Berechnung der Lohnsteuer, und wie
sich das dann auf das Gehalt auswirkt.
Gehen wir mal von einem Jahresbruttolohn von 50K€ aus (Single aus NRW,
zahlt Kirchensteuer).
Angenommen ich habe nur meinen Arbeitslohn als Einkommen - ist dann die
Lohnsteuer gleich der Einkommenssteuer?
Was ich nicht verstehe: Einkommensteuer scheint unabhängig von der
Steuerklasse zu sein, Lohnsteuer ist allerdings doch abhängig von der
Steuerklasse.
Stimmt das so?
Unter der Seite https://www.bmf-steuerrechner.de/index.jsp gibt es für
Lohn und Einkommensteuer 2 Rechner.
Bei 50K€ Einkommen zahlt man ca. 12.780€ Einkommensteuer (ohne Soli).
Lohnsteuer sind hier aber deutlich niedriger (ist ja noch abhängig von
vielen Faktoren, wie Steuerklasse, irgendwelchen Freibeträgen,
Krankenversicherung, ..).
Kann mir hier evnetuell jemand etwas zu sagen? Warum ist die
Einkommensteuer jetzt höher als die Lohnsteuer? Und ist die Steuerklasse
wirklich so wichtig? Ich dachte immer, die Steuerklasse bestimmt nur die
"Vorauszahlung" im Monat - sodass man am Jahresende entweder mehr
zurückbekommt, oder halt weniger (oder sogar dazu zahlen muss).
Kann hier jemand Licht ins dunkle bringen?
Grüße, Thomas
Die Lohnsteuer ist nur eine Unterart der Einkommenssteuer.
Dein Einkommen besteht deiner Annahme zufolge nur aus Einkünften aus
nichtselbstständiger Tätigkeiten, also als Arbeiter oder Angestellter.
Auf diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (also dein Lohn)
wird von deinem Arbeitgeber in Abhängigkeit z.B. von deiner
Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Familienstand,
Riester-/Betriebsrente, usw. usf. der Lohnsteuer unterworfen und diese
direkt ans Finanzamt abgeführt.
(das kann sich ja monatlich durch 13. Gehalt, Urlaub-/Weihnachtsgeld
auch mal ändern)
Am Jahresende musst du eine Einkommenssteuererklärung machen, wo dein
Arbeitgeber dir mitteilt, was die im Jahr verdient hat und wieviel er an
Lohnsteuer und KiSteuer er bereits abgeführt hat.
Du setzt die Werbungskosten für die genannte Einkunftsart an, dann die
Sonderausgaben etc. und landest in Summe beim "Einkommen". Freibetäge
für Kinder und Haushaltsfreitrag abziehen so vorhanden, das ergibt das
"zu versteuernden Einkommen". Das zu versteuernde Einkommen wird anhand
der Grund- oder Splittingtabelle der Einkommenssteuer unterworfen und
dann der Saldo zu den bereits gezahlten Steuern (bei dir nur Lohnsteuer)
ermittelt und als Guthaben oder Nachzahlung ausgewiesen.
Hoffe, das beantwortet deine Frage halbwegs
Lohnsteuer zahlst du als Angestellter, Einkommenssteuer auf Einkommen
aus selbständiger Tätigkeit. Von von der Steuerhöhe unterscheidet sich
das erstmal nicht (d.h. auf 50k EUR Lohn als Angestellter zahlst du im
Prinzip den gleichen Steuerbetrag wie ein Selbständiger auf 50k EUR
Gewinn).
Der Online-Rechner wird noch einige Freibeträge speziell für Angestellte
(z.B. Werbungskostenpauschale) einbeziehen, so dass letztendlich ein
geringerer Betrag versteuert wird und er deswegen eine geringere
Steuerlast ausspuckt.
Und ja, die Steuerklasse gibt erst einmal nur an, wie hoch deine
Steuervorauszahlungen sind. Wenn du eine Steuererklärung abgibst,
kriegst du dann entweder Geld vom Finanzamt zurück, falls die
Vorauszahlungen zu hoch ausgefallen sind bzw. ist eine Nachzahlung
fällig, falls du zu wenig Steuern gezahlt hast.
Klar, es gibt Feinheiten, wo man durch eine richtige Steuerklassenwahl
eventl. ein paar Euros mehr in der Tasche hat (wenn man z.B.
berücksichtigt, dass es vorteilhafter ist einen kostenloses "Darlehen"
vom Staat zu bekommen, als ihm eins zu geben), aber im großen und Ganzen
ist es nach Abgabe einer Steuererklärung für die letztendliche
Steuerhöhe egal, für welche Lohnsteuerklasse dein Arbeitgeber die Steuer
abgeführt hat. Aber klar, wenn kein komplizierter Sachverhalt vorliegt
und man keine Lust hat (und auch nicht verpflichtet ist), eine
Steuererklärung abzugeben, sollte man natürlich in der richtigen
Steuerklasse eingeordnet sein...
Tom schrieb:> Was ich nicht verstehe: Einkommensteuer scheint unabhängig von der> Steuerklasse zu sein, Lohnsteuer ist allerdings doch abhängig von der> Steuerklasse.>> Stimmt das so?
Nein.
Du zahlst am Ende des Jahres immer gleich viel (Einkommensteuer), egal
welche Steuerklasse.
Die Steuerklasse sagt nur, wie viel dir monatlich abgezogen wird.
Stimmte die Steuerklasse, hast du am Ende des Jahren keine Nachzahlung
(zu erwarten/zu zahlen), weil schon Ehegattensplitting etc. eingerechnet
wurden (betrifft dich nicht, die Steuerklasse hast du auch nicht, aber
im Jahr der Heirat/Scheidung).
DS schrieb:> Lohnsteuer zahlst du als Angestellter, Einkommenssteuer auf> Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
"Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit"
ist ebenso eine der sieben Einkuftsarten wie eben die
"Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit"
dann gibts da noch
"E. aus Kapitalvermögen" (Zinsen),
"E. aus Vermietung und Verpachtung",
"E. aus Land- und Forstwirtschaft" usw.
und bei "E. aus Kapitalvermögen" führt die Bank eben die
Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt ab, entsprechend wie die
Lohnsteuer auf die "E. aus nichtselbstständiger Tätigkeit"
und dann gehts weiter mit der "jährlichen Veranlagung" (Steuererklärung
wie oben beschrieben) heraus kommt die Einkommenssteuer
Okay das macht es schon ein wenig klarer.
Habe ich es dann wie folgt richtig verstanden: Laut einem Rechner zahle
ich folgende Lohnsteuervorrauszahlung innerhalb eines Jahres:
9500€ (Steuerklasse I)
5700€ (Steuerklasse III)
Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern
abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung
eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?
Grüße und besten Dank für die Erklärungen, Thomas
Tom schrieb:> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?
Ja.
Tom schrieb:> Gehen wir mal von einem Jahresbruttolohn von 50K€ aus (Single aus NRW,> zahlt Kirchensteuer).
Wenn du Single bist (auch aus NRW) und abhängig beschäftigt, wirst du
keine große Auswahl haben, was deine Steuerklasse angeht. Ich bin mir
noch nicht ganz sicher was mit euch los ist, Anno 2015, aber früher
wußte das schon jeder 16-jährige.
MaWin schrieb:> Tom schrieb:>> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern>> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung>> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?>> Ja.
Die Rückzahlung bekommst du sogar wenn du am 31.12 des jeweiligen Jahres
heiratest und die Frau nichts verdiente.
Sesam-Tofu-Spieß schrieb:> Die Rückzahlung bekommst du sogar wenn du am 31.12 des jeweiligen Jahres> heiratest und die Frau nichts verdiente.
Nein, du bekommst kein Geld zurück, wenn die Frau dich nicht verdient
hat!
MaWin schrieb:> Tom schrieb:>> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern>> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung>> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?>> Ja.
Nein!
Steuerklasse III ist nur möglich, wenn Frau Steuerklasse V nimmt. Wenn
aber Frau in Steurklasse V ist und kein Erwerbseinkommen hat und somit
nicht den erhöhten Lohnsteuersatz entrichtet, kann es sein, dass man am
Jahresende noch eine Nachzahlung bekommt.
Meiner Meinung nach am einfachsten und sinnvollsten ist die Steuerklasse
IV Faktor. Wenn man allerdings plant Elterngeld zu beantragen, oder
sonstige Leistungen, wo es nach dem netto geht, dann kann III/V
vorteilhaft sein.
Karl schrieb:> Nein!>> Steuerklasse III ist nur möglich, wenn Frau Steuerklasse V nimmt.
Es ist völlig irrelevant, welche Steuerklasse man "nimmt". Natürlich
bekommt er als Single nicht III, es ging nur um das Rechenbeispiel.
Entscheidend ist, daß die Steuerklasse gar nichts über die real zu
zahlende Steuer aussagt, die ist in allen Fällen nach der
Einkommensteuererklärung gleich, sondern nur über die Höhe der
"Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen" vom monatlichen Lohn.
Neo con schrieb im Beitrag #4232854:
> In meinem konservativen Umfeld
in diesem ist dies:
Neo con schrieb im Beitrag #4232854:
> Steuern sparen
wohl mit Finanzsamt betrügen gleichzusetzen.
Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> Ich kenne jedenfalls 30 jährige Ex Hauptschüler mit eigener Klitsche,> die haben mehr Ahnung von Steuern als mancher 50 jähriger Ingenieur mit> Uni Diplom und mehr Lebenserfahrung
Hallo Heiner,
und wo ist da jetzt das Problem? Man muss sich auch als Ingenieur nicht
überall auskennen, oder? Nur weil man Differentialgleichungen lösen
kann, muss man nicht gleich im Steuerrecht bewandert sein, weil das eine
mit dem anderen gar nichts zu tun hat. Dafür weiß vielleicht der
BWL-Fuzzi von nebenan nicht einmal wie ein Elektromotor funktioniert.
Hinzu kommt, dass die Steuerthematik an sich schon sehr trocken ist, da
gibt es echt spannendere Themen, über die man sich unterhalten kann.
Aber so sind sie halt, die Schwaben: immer schauen, wo man noch was
sparen könnte.
Mike B. schrieb:> Am Jahresende musst du eine Einkommenssteuererklärung machen,
Ein Single-Arbeitnehmer, der nur Einkommen aus nicht selbständiger
Arbeit hat, muß nicht. Er kann.
Oliver
Hauptpunkt ist wohl eher, dass für ehem. Hauptschüler jeder Euro im
Säcklein relevant ist, während es Ingenieure wenig kümmert ob die die
Handwerkerleistung für 80€ noch abgesetzt haben oder nicht.
Ich könnte sichlerlich noch 50-100€ aus der SE rausquetschen, wenn ich
mich Stundenland damit beschäftige, aber im Moment brauch ich für die SE
von meiner Frau und mir weniger als 1h und kriege den Großteil dessen
was erstattungsfähig ist. Komischerweise erstattet mit das FA ohnehin
immer etwas mehr als das Steuerprogramm prognostiziert...
Fabian F. schrieb:> und kriege den Großteil dessen> was erstattungsfähig ist
der Ingenieur weiß eben, dass mit den ersten 10% Aufwand 95% rausholen
besser ist als mit 100% Aufwand 97%.
Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> Es gibt in unserem sozialistischen Steuerrecht so viele> Hintertürchen die völlig legal sind,
Na da würden mich mal real anwendbare Beispiele interessieren,
nicht für kapitalistsische Selbständige und Unternehmer,
sondern für den normalen festangestellen Arbeiter-Single mit nur einem
Einkommen per Lohntüte, was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten
wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann.
Daß es massenhaft Hintertüren für Kapitalisten gibt, ist unbestritten,
nicht ohne Grund zahlt Apple oder Google hier kaum Steuern.
Aber dein Geschwätz kannst du sicher nicht mal mit einem konkreten
Beispiel belegen, ohne daß es strafwürdige Steuerhinterziehung wird.
Michael B. schrieb:> Neo con schrieb im Beitrag #4233033:>> Es gibt in unserem sozialistischen Steuerrecht so viele>> Hintertürchen die völlig legal sind,>> Na da würden mich mal real anwendbare Beispiele interessieren,>> nicht für kapitalistsische Selbständige und Unternehmer,>> sondern für den normalen festangestellen Arbeiter-Single mit nur einem> Einkommen per Lohntüte, was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten> wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann.>> Daß es massenhaft Hintertüren für Kapitalisten gibt, ist unbestritten,> nicht ohne Grund zahlt Apple oder Google hier kaum Steuern.>> Aber dein Geschwätz kannst du sicher nicht mal mit einem konkreten> Beispiel belegen, ohne daß es strafwürdige Steuerhinterziehung wird.
Aufwendungen für Kinderbetreuung(Auch wenn die Betreuung z.b durch die
Großmutter erfolgt), Haushaltshilfen und Teile der Nebenkosten sind
absetzbar.
Man kann teile der eigenen Wohnung an Wochenendpendler vermieten und
dann Werbungskosten absetzen. Man kann mit den Arbeitgeber über
Geldwerte Leistungen sprechen.
Man kann auch eine Wohnung zum dumping-preis an eigene Kinder (ab 16)
vermieten und die Werbungskosten absetzen. Ist völlig legal, selbst wenn
man dem Kind Unterhalt zahlt, damit es die Miete begleichen kann.
Gibt schon einige Schlupfllöcher, aber da gehts es immer nur um ein paar
tausend Euro. Als normaler AN sind die Mittel begrenzt mit denen man
Steuern vermeiden kann.
Michael B. schrieb:> was er neben Pendlerpauschale und Werbungskosten> wie Arbeitsklamotten noch absetzen kann
Bei Angestellten
100,- im Jahr für Fachliteratur pauschal ohne Nachweis
20,- pro Tag bei Übernachtung ausserhalb für Messen, Fortbildung,
ebenfalls ohne Nachweis
30,- je vollen Kilometer für Fortbildung
Bis zu 75% bei "Bildungsreisen" wenn sie vom VDE kommen.
Neo con schrieb im Beitrag #4233033:
> sozialistischen Steuerrecht
Prust, was bist du denn für einer?
Vor allem wenn man bedenkt wer die meisten Gesetze verfasst hat. Wer war
die letzten 30 Jahre meistens an der Regierung?
Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?
Der Andere schrieb:> Neo con schrieb:> sozialistischen Steuerrecht>> Prust, was bist du denn für einer?
Das ist Heiner, unser Donauschwabe mit russischen Wurzeln und
Frauenproblem. Wer hier öfter liest, erkennt ihn sofort.
> Vor allem wenn man bedenkt wer die meisten Gesetze verfasst hat. Wer war> die letzten 30 Jahre meistens an der Regierung?
Die CDU, aber die ist ihm viel zu links.
> Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?
Eher FDP in hardcore, ähnlich der TeaParty-Bewegung in den USA.
Tom schrieb:> Okay das macht es schon ein wenig klarer.>> Habe ich es dann wie folgt richtig verstanden: Laut einem Rechner zahle> ich folgende Lohnsteuervorrauszahlung innerhalb eines Jahres:>> 9500€ (Steuerklasse I)> 5700€ (Steuerklasse III)>> Angenommem mit Steuerklasse III würde ich exakt meine Lohnsteuern> abgelten - würde ich dann unter Lohnsteuer I nach der Steuererklärung> eine Rückzahlung von 3800€ bekommen?
Ja, wobei man natürlich in der Praxis nie zwischen Klasse I und III
wählen kann. Welche Steuerklassen für einen zur Auswahl stehen, hängt
vom Familienstand ab und als kinderloser Lediger hast Du zwangsläufig
Klasse I für das Hauptbeschäftigungsverhältnis und Klasse VI für alle
weiteren, eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Genauso wenig kann ein
Verheirateter die Klasse I wählen, da diese eben nur für Ledige ist.
Der Andere schrieb:> Oder ist für dich alles sozialistisch was links von den Nazis ist?
NationalSOZIALISTen.
Daher glaubt Neo Con, alles wäre sozialistisch.
Die andere politische Richtung ist für ihn vermutlich kommunistisch.