Ich hatte in den letzten Wochen mehrere Vorstellungsgespräche bei
unterschiedlichen Unternehmen. Die Termine wurden jeweils über
Personalberater organisiert und eingeladen, die Gespräche fanden dann
immer in den Unternehmen selbst statt, also bei den Auftraggebern der
Personalberater.
Es handelte sich jeweils um konkret ausgeschriebene Stellen durch die
Personalberatungen.
Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt
in den Unternehmen schicken, ist das so richtig?
Danke.
Franz schrieb:> Die Termine wurden jeweils über> Personalberater organisiert und eingeladen
Dann hat der Personalberater auch die Fahrtkosten zu bezahlen.
Es besteht ja zwischen den Unternehmen und dir noch kein
Rechtsverhältniss, sondern nur ein Erfüllungsgehilfeverhältnis
zwischen Personalberater und dir. Ansonsten frag einen Anwalt.
Nemesis schrieb:> Franz schrieb:>> Die Termine wurden jeweils über>> Personalberater organisiert und eingeladen>> Dann hat der Personalberater auch die Fahrtkosten zu bezahlen.> Es besteht ja zwischen den Unternehmen und dir noch kein> Rechtsverhältniss, sondern nur ein Erfüllungsgehilfeverhältnis> zwischen Personalberater und dir. Ansonsten frag einen Anwalt.
Unsinn. Fahrtkosten muss der Arbeitgeber bezahlen.
Ja Fahrtkosten zahlt der Arbeitgeber, gerade bei weiten Anreisen ist es
besser das vorher zu klären. Gute Unternehmen weisen gleich bei der
Einladung auf die Kostenübernahme bzw. Regelungen hin. Wenn Du auf
Deinen Kosten sitzen bleibst kannst Du sie immer noch als Werbungskosten
in der Steuererklärung geltend machen (ebenso die Kosten für Erstellung
und Versenden Deiner Unterlagen) -> Google hilft...
Franz schrieb:> Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt> in den Unternehmen schicken, ist das so richtig?
Ein Anruf bei deinem Personalberater hilft Dir bestimmt alle Klarheiten
zu beseitigen.
Ich hatte vor 8 Jahren ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen,
Direkteinstellung, vermittelt über einen Personalberater.
Die Fahrtkostenabrechnung lief über den Kunden, 2 Klasse DB.
Fahrtkosten lagen bei 180€.
sadx schrieb:> Ja Fahrtkosten zahlt der Arbeitgeber, gerade bei weiten Anreisen> ist es> besser das vorher zu klären. Gute Unternehmen weisen gleich bei der> Einladung auf die Kostenübernahme bzw. Regelungen hin. Wenn Du auf> Deinen Kosten sitzen bleibst kannst Du sie immer noch als Werbungskosten> in der Steuererklärung geltend machen (ebenso die Kosten für Erstellung> und Versenden Deiner Unterlagen) -> Google hilft...
Stimmt nicht ganz. Wenn keine andere Regelung getroffen wurde muss
grundsätzlich immer der Arbeitgeber zahlen, s § 670 BGB. Also nur wenn
der AG vorher ausdrücklich erklärt, dass er keine Kosten übernimmt,
bleibt der Bewerber auf den Kosten sitzen. Hat der Arbeitgeber nichts
erklärt kann man die Kosten bei ihm geltend machen.
Franz schrieb:> Ich hatte in den letzten Wochen mehrere Vorstellungsgespräche bei> unterschiedlichen Unternehmen. Die Termine wurden jeweils über> Personalberater organisiert und eingeladen, die Gespräche fanden dann> immer in den Unternehmen selbst statt, also bei den Auftraggebern der> Personalberater.> Es handelte sich jeweils um konkret ausgeschriebene Stellen durch die> Personalberatungen.> Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt> in den Unternehmen schicken, ist das so richtig?> Danke.
Hatte ich auch schon, hat dann der Vermittler mir gezahlt, nicht das
Unternehmen direkt... würde aber erst auf die Absage warten, kommt
ansonsten sehr Pfennigfuchsermässig rüber...
BobbyX schrieb:> Fahrtkosten muss der Arbeitgeber bezahlen.
Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber nur im Idealfall, wenn
der Arbeitgeber auch tatsächlich nachweislich einlädt, also den
Auftrag erteilt. Hier lädt der Personalberater ein. Ob der sich
beim Kunden förmlich aufgedrängt hat, oder eine Einladung des
Kunden vorliegen hat, wird der kaum offen legen. Also sollte man sich
Kostenmässig immer an den halten, der nachweislich der Auftraggeber
ist. Die Firma kann sich da wahrscheinlich zu recht heraus reden
und ob der Personalberater die Kosten sich beim Kunden wiederholen
kann, hängt von seiner AGB ab.
Ich habe da Zweifel, dass sich der Personalberater auf den
§ 670 BGB berufen kann, weil der ja nicht der Arbeitnehmer ist,
oder sein wird.
§ 640 BGB:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags
Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so
ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Jetzt mal eine speziele Frage zu der Thematik:
1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten
zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus,
2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG
dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)!
Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch
den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür
sicherlich die Kosten auch tragen?
Oder wie darf man sowas verstehen, wenn in der öffentl. Ausschreibung
gewisse Prinzipien > Lohn nach Tarif als Verhandlungsgrundlage genannt
werden, und beim VG dann zu erkennen ist, dass dem gar nicht so geplant
war?
Das Prinzip scheint dieser AG über Monate bis Jahre so zu tätigen, weil
er schon über mind. 2 Jahre diese eine und nun noch mehr Stellen
ausgeschrieben hat.
Wenn noch dazu tlws. verdeckt (inkognito) über die Agentur f. Arbeit >
AG-Service, und nun auch direkt auf seiner HP diese Stellen platziert
wurden / werden, zeugt das eigentl. vom "Erfolg" dieser Methode!
Oder gibt es dazu ganz klar eine anderweitige Aussage, wie
Angebotsanpassung im Speziellen?
Vorstellungsgespräch, über welche Kosten reden wir?
20€ für eine DB-Fahrkarte oder 300€ Fahrkarte + Taxi, weil das
Unternehmen außerhalb liegt + ggf. Hotel, da die Anfahrt sehr weit ist?
Niemand schrieb:> 1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten> zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus,
Wenn der Kontakt über den Personalberater lief, wie soll der Bewerber
wissen, was da abgesprochen wurde?
> 2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG> dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)!
Stellenausschreibungen sind ja keine verbindlichen Willenserklärungen,
Arbeitsverträge schon, wenn sie denn so ausführlich ausgeführt sind,
was aber meist(gut, die paar die ich bisher abgeschlossen habe, sind
eigentlich nicht so repräsentativ, aber von der Aussagekraft doch
recht markant, d.h. Vorteilhafter für den Arbeitgeber, als für den
Arbeitnehmer, oft am Rand der Legalität, manchmal sogar teilweise
darüber)grenzwertig ist. Wems nicht passt, kann ja weiter suchen). ;-(
Die wenigsten Jobs sind für die Firmen wirklich so wichtig, dass
die dann auch einen entsprechenden Wert haben, wenns um die
Bezahlung geht bzw. daran kann man den Wert bemessen.
> Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch> den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür> sicherlich die Kosten auch tragen?
Kannst ja mal sehen wie weit du mit einer Strafanzeige kommst.
Die Firmen werden sich eher einen Ast darüber lachen.
> Oder wie darf man sowas verstehen, wenn in der öffentl. Ausschreibung> gewisse Prinzipien > Lohn nach Tarif als Verhandlungsgrundlage genannt> werden, und beim VG dann zu erkennen ist, dass dem gar nicht so geplant> war?
Vertrags-und Verhandlungsfreiheit vielleicht? Da wird immer ein Dummer
gesucht. Nur das Finden ist wohl schwieriger geworden, was einigen
Leuten gar nicht gefällt.
> Das Prinzip scheint dieser AG über Monate bis Jahre so zu tätigen, weil> er schon über mind. 2 Jahre diese eine und nun noch mehr Stellen> ausgeschrieben hat.
Mal bis auf die Einhaltung des AGG gibts da auch so gut wie keine
gesetzlichen Beschränkungen. Letztens las ich einen Blog wo jemand
sich freute wieder Arbeit zu haben, bei einer Regelarbeitszeit von
täglich 10 Stunden, mit einem Stundenlohn von 8,50.
> Wenn noch dazu tlws. verdeckt (inkognito) über die Agentur f. Arbeit >> AG-Service, und nun auch direkt auf seiner HP diese Stellen platziert> wurden / werden, zeugt das eigentl. vom "Erfolg" dieser Methode!
Das ist ja politisch so gewollt, soziale und tarifliche Errungenschaften
wieder zu verschlechtern um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu
stärken. Das hat das Land doch wieder aufblühen lassen. Allerdings sind
dabei natürlich einige auf der Strecke geblieben, die da nicht mithalten
konnten. Das Spiel wird halt von anderen besser gespielt bzw. geführt
und die möchten sicher keine Verlierer sein.
> Oder gibt es dazu ganz klar eine anderweitige Aussage, wie> Angebotsanpassung im Speziellen?
Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich diese Frage werten soll, aber
das Firmen durchaus sehr viele Freiheiten haben, sollte einem doch wohl
klar sein. Jobs auf dem Arbeitsmarkt haben da ein gewisses Eigenleben.
Garantien gibts da keine, zu keinem Zeitpunkt.
Niemand schrieb:> Jetzt mal eine speziele Frage zu der Thematik:>> 1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten> zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus,>> 2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG> dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)!>> Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch> den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür> sicherlich die Kosten auch tragen?
zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die
Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung
doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach
fragen?
zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit
Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf
Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt.
Autor: Rick McGlenn (rick-nrw)
Datum: 29.08.2015 13:02
> Vorstellungsgespräch, über welche Kosten reden wir?
Es geht erstmal um das Prinzip, da ist es doch schei_ egal um welchen
Aufwand, es sei denn du willst damit einen RA beauftragen, denn den
interessiert sowas i.d.R. zuerst!
> 20€ für eine DB-Fahrkarte oder 300€ Fahrkarte + Taxi, weil das> Unternehmen außerhalb liegt + ggf. Hotel, da die Anfahrt sehr weit ist?
Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt, und der Chef sagte
noch mit einem beiläufigen Lächeln: um solchen Peanuts würde er sich
nicht scheren!
@ Nemesis, wo liest du bei mir was von einem Personaler?
> Stellenausschreibungen sind ja keine verbindlichen Willenserklärungen,> Arbeitsverträge schon,
genau das ist die Frage, schriftl. Angebote sind als verbindlich zu
betrachten, und auf der Grundlage kommt ein VG zustande,
den Rest den du da immer hereininterpretierst interessiert erstaml gar
Keinen in dem Moment!
> Wems nicht passt, kann ja weiter suchen). ;-(
wenn ich dir die Details hier aufzähle machst du daraus doch wieder eine
öffentl. Hinrichtung für alle ähnl. gearteten AG!
> Die wenigsten Jobs sind für die Firmen wirklich so wichtig, dass> die dann auch einen entsprechenden Wert haben, wenns um die> Bezahlung geht bzw. daran kann man den Wert bemessen.
ach ne, aber mal etwas weiter denken > von wegen nicht so wichtig ....
warum eigentl. nicht so wichtig? Weil die Stammbelegschaft ja schon
alles schön mitmacht und wegbügelt!
Das angebl. Angebot war eher ein absoluter Witz, nur weiß man das auch
erst wenn man es persönl. vorgelegt bekommt.
Mit solchen "Größen" als zukünftiger Chef muß man dann nicht wirkl.
vorlieb nehmen, die können ihr Geschäft auch nur über den Dumpingpreis
bei den eigentl. AG durchboxen, zu mehr sind die nicht wirkl. fähig.
Also auch nur mehr oder weniger Sub-Unternehmer, ohne wirkl. eigene
Projekte oder Aufträge.
> Kannst ja mal sehen wie weit du mit einer Strafanzeige kommst.> Die Firmen werden sich eher einen Ast darüber lachen.
wo schreibe ich etwas von einer Strafanzeige?
> Vertrags-und Verhandlungsfreiheit vielleicht?
gibt es nicht im Angestelltenverhältnis, die Freiheit vllt. schon, nur
der Inhalt und die Rahmenbedingungen sind gesetzl. festgelegt.
> Da wird immer ein Dummer gesucht. Nur das Finden ist wohl schwieriger> geworden, was einigen Leuten gar nicht gefällt.
Weiß jetzt nicht ob Sicherheitstechniker unter Dumme fallen, wenn er
einen frisch ausgelernten Elektriker oder Hilfsarbeiter sucht, muß er
das auch so ausschreiben!
Gefunden hat er wohl schon einige Probekandidaten, nur sind die dann
wohl ganz schnell wieder abgezogen.
Also wer da der Dumme war, fragt sich eigentl. nicht wirklich, was den
Endeffekt angeht!
> Mal bis auf die Einhaltung des AGG gibts da auch so gut wie keine> gesetzlichen Beschränkungen.
weil Vater Staat genauso ein Kaliber ist
> Letztens las ich einen Blog wo jemand sich freute wieder Arbeit zu> haben, bei einer Regelarbeitszeit von täglich 10 Stunden, mit einem> Stundenlohn von 8,50.
Deine Vergleiche sind immer wieder Bsp.gebend!
> Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich diese Frage werten soll, aber> das Firmen durchaus sehr viele Freiheiten haben, sollte einem doch wohl> klar sein.
wenn du da oben was von Unverbindlichkeit bzgl. Willenserklärung sagst
u. hier dann wieder am Rumrätseln bist, was auf dem Arbeitsmarkt hier in
dem Land los ist, muß man aus deiner hoffnungslosen Sichtweise nicht
laufend wiederholen.
Es geht um den Fakt, dass solche Firmen mit solchen Chefs es hoffentl.
nicht mehr weit bringen, und eher gestern als morgen zumachen sollten!
Öffentl. darf man solche Praktiken ja nicht publizieren mit Name und
Anschrift, wobei man das wohl auch nur auf kununu versuchen kann!
Autor: Franz (Gast)
Datum: 29.08.2015 13:55
> zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die> Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung> doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach> fragen?
Du hast solche Fälle wohl noch nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen,
stimmts?
Per Gesetz kannst den dort mal lecken wo die Sonne nicht hinkommt!
> zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit> Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf> Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt.
das wäre eine Möglichkeit, die hilft aber weder dem nächsten Bewerber,
weil die sowas vorher meist gar nicht ansehen oder danach suchen.
Noch dazu weiß ich nicht ob das überhaupt zulässig oder publizierbar bei
kununun ist, denn die Fragen dort sind eigentl. ganz anders gefasst!
Niemand schrieb:> Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt
Da wäre nicht echt die Zeit zu schade von irgendjemandem die Fahrtkosten
zurückzuholen.
Anton T. (Gast)
> Da wäre nicht echt die Zeit zu schade von irgendjemandem die Fahrtkosten> zurückzuholen.
das praktizierst du wahrscheinlich aber nur 1x nach dem Motto > mir doch
egal, bei mehr als 2x solcher Versuche und gehäufter Veräppelung möchte
ich dein Gesicht und Gemüt danach sehen.
Wenn dazu noch dir das so viel Zeit in Anspruch nimmt, dann machst du
wahrscheinl. dabei auch noch etwas verkehrt?
Deine Ausgangslage ist aber wahrscheinl. auch eine ganz andere, mit sich
mal Umhören, ob man irgendwo besser abschneidet als aktuell ganz gut
bedient!
Die Methode der AG scheint ja sehr oft zu ziehen, es muß aber schon
genügend Fälle gegeben haben, weil aktuell sehr viele hier in den
Stellenaus- schreibungen expliziet darauf hinweisen!
@ Anton noch etwas, wenn du in eine Verhandlung gehst, die dir einen
gewissen Aufwand zur Vorstellung aufzwingt, von der du vorneweg nichts
plausibel ahnst, dass du veräppelt wirst: dem Verhandlungspartner
schenkst du dann großzügigerweise natürlich alle deine Aufwendungen und
dazu noch deine Visitenkarte?
Niemand schrieb:>> zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die>> Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung>> doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach>> fragen?> Du hast solche Fälle wohl noch nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen,> stimmts?> Per Gesetz kannst den dort mal lecken wo die Sonne nicht hinkommt!
Ein gerichtliches Mahnverfahren und die Folgeschritte waren bei mir
bisher nicht notwendig, das ist richtig.
Ich musste allerdings im Lauf der letzten zehn Jahre schon mehrfach
mahnen, teilweise weil zunächst auf meine Forderung gar nicht reagiert
wurde, teilweise weil einfach lieber eine fiktive Bahnfahrkarte
erstattet wurde.
Nach der ersten Mahnung hatte ich aber immer den Gesamtbetrag meiner
Forderung zügig auf dem Konto.
>>> zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit>> Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf>> Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt.> das wäre eine Möglichkeit, die hilft aber weder dem nächsten Bewerber,> weil die sowas vorher meist gar nicht ansehen oder danach suchen.> Noch dazu weiß ich nicht ob das überhaupt zulässig oder publizierbar bei> kununun ist, denn die Fragen dort sind eigentl. ganz anders gefasst!
Doch, genau das hilft dem nächsten Bewerber. Natürlich nur, wenn er
diese Informationsquelle auch nutzt. Es gibt dort viele Möglichkeiten
für Freitext in unterschiedlichen Rubriken, da kann man seine
Erfahrungen präzise schildern. Auf Realnamen von Kontaktpersonen sollte
man eher verzichten, man kann aber auch mit "(Name geändert, Name
ähnlich)" arbeiten. Ganz interessant ist auch, dass viele Unternehmen
mittlerweile ihre Mitarbeiter in der Firmenzeitschrift dazu auffordern,
ihren Arbeitgeber bei Kununu zu bewerten. Das kann schonmal ins Knie
gehen... :-)
Die ersten 5 Antworten waren noch sinnvoll und haben die Eingangsfrage
auch beantwortet. Alle danach sollten sich dringend ein richtiges Hobby
suchen. So viel Spaß kann das doch gar nicht machen, anonym in einem
Mikrocontroller-Forum über Arbeitsrecht zu streiten xD
Ein kleiner Trittbrettfahrer ohne eigene Meinung und Erfahrung zum Thema
muß wieder mal seinen nicht gewünschten Senf dazugeben - nicht war blop?
Oder willst du dich hiermit als Blockwart bewerben?
Wenn du lange Weile und keine sozialen Kontakte hast, dann versuch es
mal bei Kontaktforen zum anderen Geschlecht?
Mal sehen wie lange die beiden letzten Beiträge, einschl. meiner, hier
noch sichtbar sind?
@ Franz, danke für deine zügige Rückmeldung.
Einer hat es schon angesprochen, man macht sich damit zu viel Arbeit und
es macht eigentl. auch keinen wirkl. Sinn.
Man kann es nur als Denkzettel zurückgeben, muß dabei aber etwas
vorsichtig umgehen.
Wenn, wie du meinst, alle anderen potentiellen Bewerber oder ähnlich
gearteten Fachkräfte die gleiche Vorgehensweise, nicht nur bzgl.
Fahrtkosten durchziehen würden - der "Saft"laden könnte jetzt schon sein
Testament schreiben!
Auf der Bewertungsplattform habe ich das jetzt mal so platziert, obweohl
es ja eigentl. schon von Hause aus ersichtlich ist, was dort schief
läuft.
Zu Weihnachten sollte man dem Chef vllt. mal eine EMail schicken, ob er
auf seinem Wunschzettel auch wirklich alles richtig bedacht hat?
Es ist eigentl. nur noch fraglich ob die anderen Firmen in dem
Fachbereich ähnlich abartige Vorstellungen haben?
Von einer NL aus EF konnte ich sowas auch schon offen lesen, die suchen
auch schon seit Jahresanfang. Allerdings keine spez. Kräfte, dafür ein
bundesweit und großes Unternehmen.
Doch deren Bewertungen, v.a. der Partner-Firmnen lassen einen auch von
Bewerbungen dort absehen.
Man kann ja nicht vornweg den Std.Lohn per tel. Nachfrage abfragen!
Das hat bei der Fa. aus EF auch schon eine sehr komische Antwort gegeben
> ich kenne Sie ja gar nicht, wie war nochmal Ihr Name?
Jetzt suchen die schon im 2. Anlauf über Personal-DL, also das Geld für
die gesuchten FK ist massig vorhanden, es muß an was anderem liegen >
Geiz ist geil u. int. Querelen u. Inkompetenzen sowieso.
Niemand schrieb:> Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt, und der Chef sagte> noch mit einem beiläufigen Lächeln: um solchen Peanuts würde er sich> nicht scheren!
Na, dann kann er Dich doch zu SEINEM Gehalt einstellen. Dann brauchst DU
Dich auch nicht mehr um solche Peanuts scheren.
Pay Peanuts get monkeys.
Zu einem Sachverhalt bzgl. derMethoden div. AG und dem Ratschlag und den
Erfahrungen vom anonymen User Franz hätte ich da noch eine rechtl.
Verbesserung der Ausgangslage für den am Ende gepeinigten Bewerber.
Fällt eigentlich niemandem dazu noch etwas Hilfreiches ein, wenn der AG
so im Endeffekt dann von oben herab sich als Herrüber sein Reich und
damit Recht darstellt?
Vorschlag von mir:
Bei einem VG hat der potentielle AG wie der Bewebrer daran ja ein
gößeres Interesse, wenn es nicht gerade ein Leihbude ist!
Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht
sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus!
Der Bewerber kennt den AG und dem seinen Firmenstatus nicht, wie auch
der AG den Beweber höchstens durch die Anschrift einordnen kann, und dem
was er geschrieben hat.
Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der
zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs,
der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen
Teil.
Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom
Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das
nennt sich dann Projekt-Probe.
Also mit den beiden Fakten in der Hand, braucht man sich als Bewerber
doch nicht veräppeln oder abspeisen lassen?
Wie bekommt man trotz dann vllt. doch sehr ungünstigen Umständen seine
Vorstellung und Erscheinen zur Arbeitsprobe ohne großes Hickhack
eingetrieben?
Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht
beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG!
Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden
Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG
vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in
Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben?
In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar
nichts.
Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und
sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein
besonderes Kaliber Gutherrenmensch!
Wenn die dann noch eine Arbeitsprobe brauchen, weil deren Fachverstand
und Menschenkenntnis wohl doch nicht mehr dazu ausreicht, ... wenn ich
jetzt noch mehr zu dem spez. Fall schreibe weiß der Mitleser ganz sicher
um was es sich genau handelt!
Tarifverträge und damit die Eingruppierung der Firma in einem
Fachbereich vorzunehmen, der aber absolut gar nichts mit der wirkl.
Arbeit zu tun hat!
Weshalb macht man sowas dann überhaupt, sicher nicht um sich lächerlich
zu machen?
Das ist doch förmlich schon der pure Beschiß ggü. den Mitarbeitern, und
dem Neuzugang sowieso!
Als ich mir den Traifvertrag zu dem Bereich durchlaß fragte ich mich
dazu, wieso alles über den Mindestlohn bei 8,50 diskutiert, es gibt
Mindesttariflöhne die liegen ein ganzes Stück darunter.
Da wurde mir dann auch klar warum man seine Firma in diesen Bereich
platziert > Dumpinglöhe per Traifvertrag!
Na ja, mit solch einem AG ist langfristig nicht gut Kirschen essen - mit
solchen Tricksern macht man lieber keine AV!
Nun stehen nur noch die Einforderung der beiden Termine zur Debatte.
Na dann mal los über eien Einschätzung was da noch kommen wird!
Niemand schrieb:> Zu einem Sachverhalt bzgl. derMethoden div. AG und dem Ratschlag und den> Erfahrungen vom anonymen User Franz hätte ich da noch eine rechtl.> Verbesserung der Ausgangslage für den am Ende gepeinigten Bewerber.> Fällt eigentlich niemandem dazu noch etwas Hilfreiches ein, wenn der AG> so im Endeffekt dann von oben herab sich als Herrüber sein Reich und> damit Recht darstellt?
Alles ist irgendwie hilfreich, nur Mister Borniertheit weiß es doch
grundsätzlich besser, aber es fehlt schlicht an überzeugenden
Argumenten.
;-b
Auf Arbeitgeberseite werden die eigenen Interessen halt rücksichtslos
ausgereizt und fertig. Wenns mal nicht klappt wird gejammert.
> Vorschlag von mir:> Bei einem VG hat der potentielle AG wie der Bewebrer daran ja ein> gößeres Interesse, wenn es nicht gerade ein Leihbude ist!
Wieso? Der Arbeitgeber macht Vorgaben, die er vor einem Bewerber
gar nicht erst erwähnen darf, sonst gäbe es ja Ärger und das nicht
zu knapp. Wenn der Dienstleister nicht das anbietet, was der AG will,
kann der DL schneller aus dem Geschäft sein, als der Tschüss sagen kann.
Hab selbst eine Selbständigen in der Familie und bis zu 10 mal wird
da pro Woche von DL mit Angeboten, persönlicher Vorsprache und was
weiss noch so alles aufgeschlagen, obwohl z.Zt. gar kein Personalbedarf
besteht.
> Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht> sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus!
Wie was aussieht ist völlig egal. Es ging beim Startthread darum ob
Fahrkosten von einem Arbeitgeber oder von einem involvierten DL
erstattet werden muss.
> Der Bewerber kennt den AG und dem seinen Firmenstatus nicht, wie auch> der AG den Beweber höchstens durch die Anschrift einordnen kann, und dem> was er geschrieben hat.
Der AG und auch der Personalberater haben ja die Vita vom Bewerber,
also reichlich Informationen.
> Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der> zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs,> der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen> Teil.
Flair würde ich das nicht nennen, eher eine aufgemotzte Fassade die
mehr Schein als Sein suggeriert.
> Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom> Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das> nennt sich dann Projekt-Probe.
Was hat das jetzt mit dem Threadthema zu tun? Schweifst wohl gern vom
Thema ab?
> Also mit den beiden Fakten in der Hand, braucht man sich als Bewerber> doch nicht veräppeln oder abspeisen lassen?
Natürlich kannst du auch absagen, aber gewöhnlich wirst du immer in
einer Art erniedrigender Bettelhaltung gehalten. Wenn du da wie ein
Souverän auftrittst wird man dir schnell das Loch in der Wand zeigen
das ein Maurer hinterlassen hat. ;-b
> Wie bekommt man trotz dann vllt. doch sehr ungünstigen Umständen seine> Vorstellung und Erscheinen zur Arbeitsprobe ohne großes Hickhack> eingetrieben?
Arbeitsproben stehen hier gar nicht zur Diskussion.
> Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht> beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG!
Weil das ohnehin vergebliche Liebesmüh ist.
> Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden> Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG> vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in> Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben?
Schriftlich natürlich. Was glaubst du warum mündlich so ein wichtiges
Medium der Unternehmenskultur ist? Keiner kann Verbales beweisen.
Die beste Methode jemanden über den Tisch zu ziehen. Der AG hat ja
deine schriftliche Vita. Du dagegen nichts, wenn du es nicht verlangst.
> In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar> nichts.> Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und> sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein> besonderes Kaliber Gutherrenmensch!
Ist das jetzt ein Geistesblitz von dir oder nur der Versuch für
Unterhaltung zu sorgen?
> Wenn die dann noch eine Arbeitsprobe brauchen, weil deren Fachverstand> und Menschenkenntnis wohl doch nicht mehr dazu ausreicht, ... wenn ich> jetzt noch mehr zu dem spez. Fall schreibe weiß der Mitleser ganz sicher> um was es sich genau handelt!
Eine Arbeitsprobe sagt so gut wie gar nichts aus, weil man einerseits
in dieser Situation noch gar nicht auf Resourcen zurückgreifen kann,
andererseits man erst mal langwierig eingearbeitet werden muss.
So was ist eher geeignet um mal in den Betrieb rein zu schnüffeln
ob die Firma Anhaltspunkte für Machbarkeit und Nachhaltigkeit bietet.
Stellenanzeigen sind da nie Aussagekräftig genug.
> Tarifverträge und damit die Eingruppierung der Firma in einem> Fachbereich vorzunehmen, der aber absolut gar nichts mit der wirkl.> Arbeit zu tun hat!
Auch hier wieder: Was hat das mit dem Threadthema zu tun?
> Weshalb macht man sowas dann überhaupt, sicher nicht um sich lächerlich> zu machen?> Das ist doch förmlich schon der pure Beschiß ggü. den Mitarbeitern, und> dem Neuzugang sowieso!
Na, die Mitarbeiter haben sich ja längst akklimatisiert. Ob das dem
Neuen gelingen kann, kann man so kurzfristig gar nicht abschätzen.
> Als ich mir den Traifvertrag zu dem Bereich durchlaß fragte ich mich> dazu, wieso alles über den Mindestlohn bei 8,50 diskutiert, es gibt> Mindesttariflöhne die liegen ein ganzes Stück darunter.
Entweder ist der Tarifvertrag noch nicht auf die aktuelle Rechtslage
angepasst worden, oder du täuscht dich einfach. Man kann mit
Tarifverträgen bessere Kriterien als gesetzlich vorgeschrieben sind,
vereinbaren. Schlechtere Kriterien zum Nachteil der Arbeitnehmer sind
grundsätzlich unzulässig.
> Da wurde mir dann auch klar warum man seine Firma in diesen Bereich> platziert > Dumpinglöhe per Traifvertrag!
Halte ich für totalen Quatsch.
> Na ja, mit solch einem AG ist langfristig nicht gut Kirschen essen - mit> solchen Tricksern macht man lieber keine AV!
Manche Leute haben keine Wahl, wenn deren Bildung unterirdisch ist.
> Nun stehen nur noch die Einforderung der beiden Termine zur Debatte.>> Na dann mal los über eien Einschätzung was da noch kommen wird!
Die einzige Einschätzung ist, dass du mal wieder aus reiner Langeweile
wieder ziemlichen Blödsinn verzapfst.
der Foren-Weltkenner und -Verbesser meinte
> Alles ist irgendwie hilfreich,
ein bischen genauer ging es um die Uhrzeit bei dir wohl nicht?
> nur Mister Borniertheit weiß es doch grundsätzlich besser,
hast du bei der Textzeile in den Spiegel gesehen, oder hast du
neuerdings hier einen Kontrahenten wie dich selbst?
> aber es fehlt schlicht an überzeugenden Argumenten.> ;-b
die du auch nicht liefern kannst!
>> Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht>> sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus!> Wie was aussieht ist völlig egal. Es ging beim Startthread darum ob> Fahrkosten von einem Arbeitgeber oder von einem involvierten DL> erstattet werden muss.
dir gehen so langsam die Argumente aus, oder war es wieder mal ein sehr
schwerer Freitag?
Im Startposting ging es um ganz andere Umstände, oder meinst du jetzt,
ich mache extra wegen dir einen neuen Thread auf?
Das Thema heißt trotzdem "Abrechnung Kosten Vorstellungsgespräch"!
> Der AG und auch der Personalberater haben ja die Vita vom Bewerber,> also reichlich Informationen.
Lesen u. Verstehen war gestern Abend nicht so deine Stärke?
>> Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der>> zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs,>> der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen>> Teil.> Flair würde ich das nicht nennen, eher eine aufgemotzte Fassade die> mehr Schein als Sein suggeriert.
nächster Minuspunkt > Reihen-EHFs hast du dann wohl überlesen?
Es sah so aus wie in einer zwei Mann Firma, wo keine wirkliche Substanz
vorhanden ist. Der AG hat aber einen Maschinenpark und mehr als nur 5
Leute > jetzt kapiert?
>> Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom>> Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das>> nennt sich dann Projekt-Probe.> Was hat das jetzt mit dem Threadthema zu tun? Schweifst wohl gern vom> Thema ab?
Ja ich weiß, solche Fakten sind für dich absolutes Neuland Micha, bei
dir war schon im VG Ende der Debatte > da ist dir Tür Herr Bewerber!
Dir zur Erklärung wenn du dazu fähig bist: aus einer Bewerbung kommt es
nicht immer gleich zu einem AV! Bei solch ausgeschlafenen AG wie in dem
Fall war mir das auch etwas neu. Man hätte auch mit der Probezeit
argumentieren können, für dich aber schon wieder zu kompliziert!
> Natürlich kannst du auch absagen, aber gewöhnlich wirst du immer in> einer Art erniedrigender Bettelhaltung gehalten. Wenn du da wie ein> Souverän auftrittst wird man dir schnell das Loch in der Wand zeigen> das ein Maurer hinterlassen hat. ;-b
danke für deine Erfahrungen, aber hier lief das etwas anders ab! Damit
hast du wohl deine eigenen VerhaltensProbleme ganz gut erkannt!
>> Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht>> beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG!> Weil das ohnehin vergebliche Liebesmüh ist.
es geht um die problemlose Geltendmachung u. Durchsetzung der Kosten
beim VG u. danach > Arbeitsprobe, nicht um was du dir wieder dabei alles
denkst!
>> Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden>> Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG>> vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in>> Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben?> Schriftlich natürlich.
da wäre ich jetzt von selber nicht wirklich drauf gekommen?
> Was glaubst du warum mündlich so ein wichtiges Medium der Unternehmens- > kultur
ist? Keiner kann Verbales beweisen.
Zeugenaussagen Beteiligter Dritter gibt es bei dir nicht, gelle!?
> Die beste Methode jemanden über den Tisch zu ziehen. Der AG hat ja> deine schriftliche Vita. Du dagegen nichts, wenn du es nicht verlangst.
das war nicht die Frage! Eine Stellenausschreibung bekommt man auch ohne
Verlangen, die gibt es meist online vom AG erstellt! Wie wüßte ich sonst
wer was sucht?
>> In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar>> nichts.>> Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und>> sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein>> besonderes Kaliber Gutherrenmensch!> Ist das jetzt ein Geistesblitz von dir oder nur der Versuch für> Unterhaltung zu sorgen?
man merkt ganz deutlich, dass das Forum für dich Selbstdarstellung und
Unterhaltung ist!
Dir braucht man ja nichts erzählen oder mit dir zu diskutieren, die bist
der Größte, weißt + kannst und berätst Alles und Jeden.
Mit dir selber hast du dann wohl aber ein Problem erster Klasse, daraus
schöpfst du deine Weisheiten!?
Noch weiter auf deine geistigen Ergüsse einzugehen fehlt mit leider die
Zeit und der Antrieb!
Ach das noch - dein Abschlußstatement
> Die einzige Einschätzung ist, dass du mal wieder aus reiner Langeweile> wieder ziemlichen Blödsinn verzapfst.
wie waren eigentlich deine letzten VG, oder was ist dabei rausgekommen?
Kommt eigentlich im Blöd-TV um die Zeit gestern Abend nichts für dich,
weil du dich hier so gelangweilt wieder auslassen mußt?
Ich nochmal, mit dem derzeitigen Stand.
Es ging um Gespräche bei vier Firmen, jeweils organisiert über
Personalberater. Abgerechnet habe ich bei den Firmen direkt.
Zwei haben zeitnah überwiesen, bei der dritten warte ich jetzt bald vier
Wochen, da werde ich nächste Woche mal erinnern und eine Frist setzen.
Bei Firma Nr.4 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, da werde
ich nicht abrechnen.
Alle anderen Gespräche ohne Beteiligung einer Personalberatung wurden
problemlos erstattet.
Meine letzte große Bewerbungsaktion lag fünf Jahre zurück, und es war
mal wieder sehr interessant, was einem in Vorstellungsgesprächen so
alles geboten wird. :-)