Hallo,
ein Kunde von mir möchte keinen Supportvertrag mehr bezahlen - ich sehe
aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat
und sich eine aktuelle Firmware in sein System einspielt.
Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät
(welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu
machen?
Es ist sicher nicht schön aber wenn der Kunde nicht zahlen möchte für
Updates dann will ich ihm sonst irgendwie das Handwerk legen.
Er kann ja immer noch zurückrudern und wenn er bezahlt können die Geräte
wieder freigeschalten werden.
Nun, niemand kann etwas dafür, wenn ein nicht mehr unterstütztes System
durch ein illegales Update unbrauchbar wird. Das darf nur nicht als
Politik kommuniziert werden - sondern eher als so ein "Huch!".
Bürovorsteher schrieb:> Da war doch neulich gerade erst was mit irgendwelchen FTDI-Klonen?> Du langweilst mit deinem Thema.
Wenn's um Deine Kohle geht wirst Du das Thema wohl auch anders sehen.
Oder unterstützt du die Chinesen mit Deiner Arbeit kostenlos und
akzeptierst es auch noch das Leute welche Klone Deiner Arbeit verwenden
bei dir auch noch meckern.
Zudem durftest Du als Entwickler eventuell noch die gesamten
Lizenzgebühren bezahlen.
Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die
ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist
dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).
Was für ein Produkt, was für einen Supportvertrag?
> ein Kunde von mir möchte keinen Supportvertrag mehr bezahlen - ich sehe> aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat> und sich eine aktuelle Firmware in sein System einspielt.
Es ist sein gutes Recht, den Supportvertrag zu kündigen. Er hat ein
Produkt rechtmäßig erworben, es ist jetzt seins. Nicht mehr deins. Er
kann damit tun und lassen, was er möchte.
Wenn du das Urheberrecht auf die aktuelle Firmware hast und diese nur an
zahlende Kunden verkaufst, so hat er möglicherweise eine
Urheberrechtsverletzung begangen. Diese kannst du straf- und
zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz) verfolgen lassen.
> Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät> (welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu> machen?
Nein. Selbstjustiz ist hier nicht gestattet. Denk mal darüber nach,
warum nicht.
> Es ist sicher nicht schön aber wenn der Kunde nicht zahlen möchte für> Updates dann will ich ihm sonst irgendwie das Handwerk legen.> Er kann ja immer noch zurückrudern und wenn er bezahlt können die Geräte> wieder freigeschalten werden.
So macht man sich langfristig Freunde und hält seine Kundenbasis bei
Laune. kopfschüttel
> Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die> ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist> dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).
Und ganz nebenbei machst du dich so selbst strafbar. *noch mehr
kopfschüttel*
In welchem Sinne strafbar?
Wenn er wieder mal ein Update zieht das nicht berechtigt ist mit
diversen Geräten benutzt zu werden und dann etwas schief geht warum
sollte das strafbar sein?
Die Freundschaft ist schon vorbei mit dem ex-Kunden. Wer nicht zahlt
soll bei seinem letzten Stand bleiben und nicht versuchen die aktuelle
Version zu verwenden.
> Oder unterstützt du die Chinesen mit Deiner Arbeit kostenlos und> akzeptierst es auch noch das Leute welche Klone Deiner Arbeit verwenden> bei dir auch noch meckern.
Kannst du nicht klar denken? Wie kommst du plötzlich auf Chinesen? Was
haben die jetzt mit deinem Problem zu tun? So wie du hier auftrittst,
kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.
Bernd schrieb:> Kannst du nicht klar denken? Wie kommst du plötzlich auf Chinesen? Was> haben die jetzt mit deinem Problem zu tun? So wie du hier auftrittst,> kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.
Nein das war nur bezüglich FTDI, aber ich bitte wieder zurück zu meinem
Thema.
Das Thema lautet:
Ein Produkt schützen vor unerlaubtem Einspielen aktueller Firmware
(Urheberrechtsverletzung).
Wenn der Kunde für Leistung bezahlt dann kann er gerne ein Update
erhalten, eines illegal von irgendwo anders einzuspielen will ich
unterbinden (ich muss halt auch zu meinem Geld kommen -- genau so wie
mein Vermieter, die E-Werke, usw. mit gut zureden klappt das bei denen
leider auch nicht)
Du kannst natürlich in den Installer eine Lizenzpüfung einbauen und die
Installation verweigern. Aber das Gerät außer Funktion setzen und quasi
als Geisel nehmen, bis der Kunde reumütig bei dir vorstellig wird geht
natürlich nicht.
Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,
deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du
dich strafbar.
Und das ganz unabhängig davon, ob sich der Kunde rechtskonform verhält
oder nicht.
Des einen Fehlverhalten gibt dir nicht das Recht, gesetzliche
Bestimmungen zu übergehen.
JJ schrieb:> Du kannst natürlich in den Installer eine Lizenzpüfung einbauen> und die> Installation verweigern. Aber das Gerät außer Funktion setzen und quasi> als Geisel nehmen, bis der Kunde reumütig bei dir vorstellig wird geht> natürlich nicht.
Die Firmware entwickelt sich weiter (und es kommt weitere Funktionalität
hinzu), nun wenn die Konfigurationen nicht mehr übereinstimmen kann es
natürlich dazu kommen das es auch mit der älteren Software nicht mehr
funktionieren wird.
Das mit dem Lizenztext ist ohnehin schon vorhanden, im Grunde alles nur
auf eigene Gefahr - selbst Microsoft haftet für keinerlei Schäden - und
das auch wenn man eine gültige Lizenz hat.
Gerhard schrieb:> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du> dich strafbar.
Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus
der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung. Nun
könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt
ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.
Die Ausgangsfrage war, ob es rechtlich ok ist jemanden zu sabotieren der
deine Software klaut. Die ganz einfache Antwort ist: Nein.
Ob man das mit fadenscheinigen Ausreden relativieren kann musst du mit
dir selbst ausmachen.
Wenn der "Anstand" egal ist, denk aber an zwei Punkte:
. Was ist, wenn es auffliegt? (Nach Murphy liest hier jemand mit, der
jemanden kennt...)
. Es wird ja wahrscheinlich einen weiteren Kunden geben, der die SW
weitergibt. Der wird ganz sicher mitbekommen was los ist. Ich an dessen
Stelle würde über weitere Zusammenarbeit mit dir gut nachdenken...
Manipulator schrieb:> Gerhard schrieb:> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du> dich strafbar.>> Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus> der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung. Nun> könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt> ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.
Warum bringst du nicht eine neue Updatesoftware raus?
Mit der kommt der Code für das Gerät und die Seriennummern die
berechtigt sind es einzuspielen.
Keine richtige Seriennummer, kein update!?
Manipulator schrieb:> und dann etwas schief geht warum> sollte das strafbar sein?
Ganz einfach:
Man könnte Dir nachweisen daß es Vorsatz war. In den von Dir geplanten
Szenario ist es nämlich mitnichten so daß zufällig "etwas schief geht"
sondern es ist vielmehr so daß Du vorsätzlich eine Sachbeschädigung
vorbereitest mit der vollen Absicht daß die Beschädigung wie geplant
eintritt. Also nichts "geht schief", alles geht nach Plan!
Dem geschädigten widerfährt also kein Unfall (zufällig etwas
schiefgegangen) sondern er wird Opfer einer sorgfältig geplanten und
vorbereiteten Straftat.
Das ist strafrechtlich betrachtet ungefähr der selbe Unterschied als ob
jemandem entweder zufällig ein tragischer Unfall widerfährt oder ob ihm
"zufällig" ein tragischer "Unfall" widerfährt.
Schon die ganze Denkweise die Du da an den Tag legst (sinngemäß) "dann
geht bei ihm halt leider was schief, was kann ich dafür" (abgeschwächte
Form von "dann hat er halt leider einen tragischen Unfall") erinnert
mehr an Mafia-Milieu als an das Gebaren eines ehrbaren Geschäftsmannes.
JJ schrieb:> Die Ausgangsfrage war, ob es rechtlich ok ist jemanden zu sabotieren der> deine Software klaut. Die ganz einfache Antwort ist: Nein.
Wenn das Gerät beim update selbst feststellt das es nicht berechtigt ist
und dann nicht korrekt zurück spielt!? ;-)
JJ schrieb:> Ob man das mit fadenscheinigen Ausreden relativieren kann musst du mit> dir selbst ausmachen.
Ich glaube aus der mutwilligen "Zerstörung" ist man schnell raus.
Wie kommen die Kunden überhaupt an die SW?
Vllt wäre das ja ein Ansatzpunkt?
Bernd K. schrieb:> Mafia-Milieu
Nanana. So aber nicht.
Wenn ein Gerät mit nicht lizensierter Software bespielt wird, ist es
völlig OK, in einen "sicheren" Modus zu gehen. Man muss ja nach
Supportende nicht mehr sicherstellen, dass das Gerät so wie es ist für
das Update geeignet ist, bzw. kann nicht sicherstellen, dass es nicht zu
dramatischen Fehlern kommt. Dann lieber einen definierten Fehler werfen.
So 'rum argumentiert wäre es fahrlässig, ungeplante und nicht
unterstützte Updates unkommentiert zuzulassen.
Letztendlich entscheidet sich die Frage der Rechtmäßigkeit
ausschließlich vor Gericht.
Und wenn jetzt jemand von wegen Moral jammert:
Killbits etc. sind einfach gängige Praxis und zumindest ich hätte null
Hemmung, soetwas auch zu verwenden.
Cracken ist auch gängige Praxis. Und auch da hätte ich nicht so viele
Hemmungen, wie manch anderer.
Man muss halt das Feedback vertragen.
Du musst das Gerät ja nicht permanent unbrauchbar machen, sondern nur
verhindern, dass die neue Firmware darauf funktioniert. Solange der
Kunde anstandslos ein Downgrade auf die alte Version durchführen kann,
sehe ich darin kein Problem.
Bei Softwarelizenzen gibt es ja ähnliche Modelle: Ich kaufe eine Lizenz
für Version 4.x, d.h. ich darf auf Version 4.0, 4.1, 4.2 usw. kostenlos
updaten. Wenn der Hersteller Version 5.x rausbringt, muss ich aber eine
neue Lizenz kaufen. Wenn ich trotzdem versuche, Version 5.0 zu
installieren, kann ich nicht erwarten, dass ich sie ohne neue Lizenz
nutzen kann.
Es wäre allerdings nicht in Ordnung, wenn ich nach dem Versuch nicht
wieder zurück auf Version 4.2 gehen darf oder mein PC dadurch
anderweitig unbrauchbar gemacht worden wäre.
Ich weiß nicht wie die updates eingespielt werden, aber meiner Meinung
nach reicht eine Meldung: "Die Seriennummer ist nicht für weitere
Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.
Man muss es ja nicht sabotieren.
Chris schrieb:> Ich weiß nicht wie die updates eingespielt werden, aber meiner> Meinung> nach reicht eine Meldung: "Die Seriennummer ist nicht für weitere> Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.> Man muss es ja nicht sabotieren.
+1
Manipulator schrieb:> Die Freundschaft ist schon vorbei mit dem ex-Kunden. Wer nicht zahlt> soll bei seinem letzten Stand bleiben und nicht versuchen die aktuelle> Version zu verwenden.
Hatte ich früher auch mal, aber mit einer Datenbank. Der Kunde wollte
mich kalt annektieren. Aber da ich einen guten Job hatte, das
nebenberuflich gemacht habe und er sowieso nicht viel bezahlt hätte,
wollte ich das nicht. Ich habe dann in einem der letzten "Updates" mal
dafür gesorgt, dass die Daten so allmählich durcheinander gewürfelt
wurden. Muss wohl ein Virus gewesen sein.
Das war durch und durch ein Schwein und hatte ausstehende Rechnungen
nicht mehr bezahlt.
Nach bezahlen aller ausstehenden Beträge und Vorkasse für den "letzten
Akt", war ich dann auch fair und habe ihm noch eine neue brauchbare
Funktion eingebaut.
Gesagt hatte ich natürlich nichts. Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Schweinen kann man nur auf Augenhöhe begegnen, wenn man wie ein Schwein
handelt.
> ist nicht für weitere> Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.
Zeit ist Geld. Die Meldung kann Zeit brauchen.
Frage ist auch, ob diese alte Hardware überhaupt noch dafür geeignet
ist! Als Hersteller kommt man dabei noch unschuldig in schlechtes Licht,
wenn der Kunde auf seinem historischen 386-er mit 1MB RAM heute W10
aufspielen versucht und sich dann überall beklagt. ;-)
Frank O. schrieb:> Schweinen kann man nur auf Augenhöhe begegnen, wenn man wie ein Schwein> handelt.
"Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel.
Der Teufel verändert dich!"
Ich würde es so oder so ähnlich handhaben wie es mein Namensvetter
geschrieben hat. Andere Softwarehersteller machen es genauso - siehe
Microsoft. Wo man früher Windows 9x fröhlich vor sich hin kopieren
konnte, kam mit Windows XP der Aktivierungsserver, der auch nach einem
Update einer nicht lizenzierten Version zumindest mehr oder weniger die
Schotten dicht gemacht hat.
In Europa war es nur die Meldung beim Start und Wasserzeichen, in Asien
gab es lustigere Effekte, wie zum Beispiel 10 Minuten schwarzer
Bildschirm alle paar Stunden.
Solange es sich nicht um ein Embedded System handelt, würde ich aber
nicht so weit gehen. Eine Verweigerung der Installation von weiteren
Updates (kann ja auch nur ein hüstel Service-Release für die neue
Lizenzüberprüfung sein) wäre angemessener.
Wie von anderen beschrieben, wäre ich vorsichtig die älteren Raubkopien
außer Funktion zu setzen, da das an deiner Seriosität zweifeln lassen
dürfte. Eine "Brandmarkung" (wie bei MS Office eine rote Titelleiste mit
dem vermerk "nicht lizenzierte Version" und Fehlermeldungen beim Start &
Beenden) wäre IMO denk- und vertretbar, da es "nur" eine Gängelung des
Users ist und für Außenstehende (sofern diese Einblicke haben) eine
Warnung über die Geschäftsgebaren ihres Auftragnehmers (?) haben.
Hoffe, mein Senf hilt.
Chris
Ich finde die Idee von den beiden Chrises okay.
Beim Update, prüft das Update gegen einen Server der von Dir verwaltet
wird, ob die Seriennummer, die Du wie Du oben schon geschrieben hast
sowieso tracken kannst, ob diese zum Update berechtigt ist.
Wenn ja Update durchführen, wenn nein Abbruch.
Wenn es sich um Updates handelt, die der Kunde zwingend braucht, wird er
sich schon melden =)
Bei einigen Softwareherstellern kostet die wiederaufnahme eines
Wartungsvertrages dann soviel, das man sich leichter neue Lizenzen
kauft.
Frank schrieb:> Manipulator schrieb:>> Gerhard schrieb:>> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,>> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du>> dich strafbar.
Genau aus diesem Grund sollte man partout nichts tracken!
Online Update über Online Kunden Zugang, im Kundenfach kann sich der
berechtigte das downloaden.
Keine Berechtigung mehr - kein Download.
Postal Update - Kunde erhält Post und sein update.
Ist der Kunde nicht mehr im Support gelistet, bekommt er auch keine
Post.
>>>> Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus>> der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung.
Welche Rückmeldung? Wie sieht die aus?
Einfach streichen - warum Mehraufwand?
> Nun>> könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt>> ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.
Ist die Firmware so schlecht geschützt dass man tracken muss?
> Keine richtige Seriennummer, kein update!?
So sehe ich das auch und setze z.B. beim ESP genau da an.
UID Serial auf der Liste - update berechtigt
UID Serial nicht auf der Liste - update nicht berechtigt
Für die ganz schlauen, die Firmware anderwaitig sich besorgen:
Firmware signieren mit all deinen UID Serial die zu diesem Zeitpunkt
updateberechtigt sind, kommt ein unberechtigter zu einer aktuellen
Firmware, kann er einspielen, aber startet nicht;
gibt es einen signierten Bootloader - kann er es nicht einspielen.
Wo liegt das Problem?
lg
;-)
Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich
Brot damit verdiene.
Wenn es jemandem nicht passt muss er meine Systeme ja nicht verwenden.
Wenn alles ordentlich abläuft dann gibt es ja keine Probleme und dann
wird auch niemand getracked.
Ich werde das Gerät mit dem Update einfach so manipulieren das eine
Seriennummer zur Freischaltung benötigt wird. Das Gerät funktioniert ja
mit der dementsprechenden Lizenz für die NEUE Firmware. Ein Rückspielen
der alten Firmware wird nicht möglich sein. Eventuell lasse ich das
Ganze dann einen gewissen Zeitraum ohne Seriennummer laufen (Demo).
Sprich ohne zusätzlichen Lizenzkey wird dann überhaupt nichts mehr
gehen. Die Hardware ist dann auch nicht beschädigt oder so - der Kunde
ist dann ja selber Schuld wenn er sich nicht um den Lizenzkey gekümmert
hat.
Manipulator schrieb:> Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich> Brot damit verdiene.>> Wenn es jemandem nicht passt muss er meine Systeme ja nicht verwenden.> Wenn alles ordentlich abläuft dann gibt es ja keine Probleme und dann> wird auch niemand getracked.>> Ich werde das Gerät mit dem Update einfach so manipulieren das eine> Seriennummer zur Freischaltung benötigt wird. Das Gerät funktioniert ja> mit der dementsprechenden Lizenz für die NEUE Firmware. Ein Rückspielen> der alten Firmware wird nicht möglich sein. Eventuell lasse ich das> Ganze dann einen gewissen Zeitraum ohne Seriennummer laufen (Demo).>> Sprich ohne zusätzlichen Lizenzkey wird dann überhaupt nichts mehr> gehen. Die Hardware ist dann auch nicht beschädigt oder so - der Kunde> ist dann ja selber Schuld wenn er sich nicht um den Lizenzkey gekümmert> hat.
mach es so wie du es für richtig hälst.
geh mit gott -
aber geh endlich
;-)
Manipulator schrieb:> Das mit dem Lizenztext ist ohnehin schon vorhanden, im Grunde alles nur> auf eigene Gefahr - selbst Microsoft haftet für keinerlei Schäden - und> das auch wenn man eine gültige Lizenz hat.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann kein Vertrag die Haftung
ausschließen.
> Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich> Brot damit verdiene.
Und wenn jemand wegen wiederholten Raubüberfallen vor Gericht steht,
dann lässt sich der Richter durch "aber ich verdiene damit mein täglich
Brot" auch nicht beeindrucken.
Ger schrieb:> Wenn du das Urheberrecht auf die aktuelle Firmware hast und diese nur an> zahlende Kunden verkaufst, so hat er möglicherweise eine> Urheberrechtsverletzung begangen. Diese kannst du straf- und> zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz) verfolgen lassen.
Oder erstmal androhen, zusammen mit einem alternativen Angebot für einen
neuen Lizenzvertrag (mit "besseren" Konditionen).
Du könntest das Update auf folgende Art, die noch legal ist, robuster
machen:
1. bestimme die letzte gültige Firmware-Version für diese Gerät;
2. vergleiche die Firmware auf dem Gerät mit dieser Version;
3. wenn sie nicht Byte für Byte übereinstimmen, dann hat das Gerät
entweder
a) eine veraltete Version, oder
b) eine defekte Firmware.
In beiden Fällen muss die Firmware überschrieben werden.
Wie kommt denn der Kunde an die Firmware?
Wenn er diese von einem Server von Dir ziehen kann, dann kannst Du doch
nur den Kunden eine Berechtigung geben, die auch einen Vertrag haben und
die die keinen Vertrag haben aussen vor lassen.
Einige Beiträge haben mich hier auf gute Ideen gebracht. Ich werde mal
machen und schauen wie es sich entwickelt.
Vielleicht grabe ich den Beitrag in einem halben Jahr dann nochmal aus
und kommentiere den Ausgang.
Manipulator schrieb:> Vielleicht grabe ich den Beitrag in einem halben Jahr dann nochmal aus
Oder der Geschädigte gräbt später diesen Thread aus und kann Dir
vorsätzliche Sachbeschädigung nachweisen. Dann siehst Du alt aus.
> Warum bringst du nicht eine neue Updatesoftware raus?> Mit der kommt der Code für das Gerät und die Seriennummern die> berechtigt sind es einzuspielen.> Keine richtige Seriennummer, kein update!?
und wieso hat er das nicht schon vorher implementiert? updates ohne
Sicherheit verteilen und sich danach wundern. klingt ziemlich
dilettantisch...
So heute beim RA, solange ihr aus der Gewährleistung draussen seid
bereitet es nicht all zu viele Probleme;
man muss zwar auf ein paar Dinge aufpassen aber es geht (genaueres
erfahrt ihr beim RA).
Also ich denke nicht, das es ein rechtliches Problem darstellt, wenn man
mit dem Update eine Überprüfung einbaut, die bei künftigen Updates
prüft, ob man berechtigt ist.
Immerhin erschleicht sich derjenige eine Dienstleistung, der das Update
über irgendwelche dunklen Kanäle bezieht und nicht der Hersteller.
Man darf meiner Meinung nach nicht die Funktion der Anlage / des Gerätes
stören, da es bei der Auslieferung ja alles funktioniert hat, sehrwohl
aber verhindern, das der Anwender auf den neuesten Stand aktualiseren
kann.
Sven L. schrieb:> Man darf meiner Meinung nach nicht die Funktion der Anlage / des Gerätes> stören, da es bei der Auslieferung ja alles funktioniert hat, sehrwohl> aber verhindern, das der Anwender auf den neuesten Stand aktualiseren> kann.
das würde ja einfach mit einer Blacklist gehen, allerdings kommt dort
die, von Manipulator angestrebte, Rache zu kurz. Fakt ist: Ich würde es
auch über eine Blacklist machen, wo sich das Update einfach nicht
einspielen lässt.
Was passiert denn, wenn der Kunde herausbekommt, daß das Gerät
vorsätzlich lahm gelegt wurde? Das kann ganz schnell nach hinten los
gehen. Einer kennt einen, der einen kennt, der auch so ein Gerät
verwendet...
Aber wie sagt man so schön: jeder ist seines Glückes Schmied!
p.s.: das Faustrecht gilt hierzulande schon lange nicht mehr, wenngleich
du dich moralisch im Recht siehst, würde ich dennoch davon Abstand
nehmen dem Kunden Schaden zuzufügen. So wie du schreibst benötigst du
die Zahlung des Kunden einerseits nicht, da du genug andere zahlende
Kunden hast (Wenn dem so wäre ist die Blacklist das ideale Mittel),
andererseits machst du hier ein riesen Bohei aus der Sache (Was dafür
spricht, daß du eben doch auf seine Zahlungen angewiesen bist).
Offensichtlich war das Geschaeftsmodell falsch.
Wenn man von einem Kunden fuer ein Update Geld sehen will sollte von
Vorneweg nicht moeglich sein, die firmware des Kollegen einzuspielen.
Indem man zb das Update auf das Geraet angepasst macht. Oder einfacher,
einen passenden Lizenzkey eingeben muss.
Habe nicht alles gelesen, persönlich würde ich, rechtliche Lage wäre mir
egal, in etwa folgendes machen:
Das nächste Update kann er noch normal aufspielen, das Gerät
funktioniert noch. Allerdings werden zukünftige Updates verhindert, und
wichtig, downgrades natürlich auch. Sozusagen ein Lock-In, in der er
dann gefangen ist. Hätte ich keine Bauchschmerzen damit.
Wer unlizenziertes Zeug auf seine Hardware spielt, ist für die daraus
entstehenden Folgen selbst verantwortlich.
bei mir bekäme er nach dem nächsten Update eine Meldung, dass zur
Wiederherstellung der Funktion die letzte ihm lizensierte Version x.yz
eingespielt werden muß. Wo/wie er die dann herbekommt ist sein Problem.
Und dieses Vorgehen ist vollkommen zulässig.
G. H. schrieb:> bei mir bekäme er nach dem nächsten Update eine Meldung, dass zur
[..]
..hinkt aber, denn damit kann er die ursprünglich lizensierte und die
nächste schwarz besorgte Version wieder einspielen.
@TO: ezähl mal einen kleinen Schluck mehr, ist das ein embedded Device
oder Standard PC Technik? Hat es einen bootloader der evtl. separat zu
updaten wäre und der solwohl die letzte lizensierte Version und die
neuen
Versionen unterstützten könnte und mit dem den ein Update ohne Schlüssel
nicht mehr möglich wäre?
Dann würde ich den das nächste Update fahren lassen, Fehler melden wegen
nicht lizensierter Version und rückdatieren lassen, aber den Bootloader
nicht wieder zurück ändern.
Dann landet der "Kunde" exakt bei dem was er bezahlt hat.
Gruß,
Holm
Naja, absichtlich das Gerät unbrauchbar machen ist nach meinem Gefühl in
Deutschland nicht erlaubt. Ein Update zu verweigern schon.
Insofern wäre es wohl OK, wenn er die alte Version eigenständig wieder
herstellen kann.
Manipulator schrieb:> Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die> ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist> dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).
Er hat keinen Vertrag mehr mit Dir und nervt trotzdem?
Da hilft nach meiner Erfahrung nur hart beliben und keinerlei(!)
Informationen zu geben. Es darf sich für ihn nicht lohnen anzurufen.
Manipulator schrieb:> im Grunde alles nur> auf eigene Gefahr
Du beschreibst aber eine absichtliche Deaktivierung, keinen
Versionskonflikt.
r_u_d_i schrieb:> Keine Berechtigung mehr - kein Download.
Der TO schreibt ja auch, dass der ex-Kunde das Update nicht mehr aus den
offiziellen Quellen erhält, sondern es sich auf anderen Wegen besorgt.
Manipulator schrieb:> ich sehe> aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat
ALso wenn er schon erkennen kann DAS der "böse" Kunde das ist und ihm
ein manipuliertes Image unterschieben will, wieso dann nicht einfach
statt eines manipulierten das "letzte erlaubte" ausliefern?
Läubi .. schrieb:> ALso wenn er schon erkennen kann DAS der "böse" Kunde das ist und ihm> ein manipuliertes Image unterschieben will, wieso dann nicht einfach> statt eines manipulierten das "letzte erlaubte" ausliefern?
gegen "Leistungserschleichung"
So sehe ich das auch. Ein "back to legal update", welches auch
Wiederherstellungsversuchen standhält.
Er hat kein Anrecht auf geklaute Funktionalität und diese wird live
deaktiviert und zur Laufzeitt ohne aktuelle Lizenz nicht reaktiviert.
d.h. die Verdongelung gehört nicht in den Updater sonder in jedes zu
updatende modul. Das aber kostet unendlich Laufzeit
Meldung Modul arbeitet nur 2 mal ohne gültige lizenz dann wird das
modul blockiert.
Bereits erschlichene Module werden kommentarlos überschrieben mit diese
Neuerung.
Fertig
Namaste
Zum Schluss stellt sich heraus, daß der TO seine Firmware mit einem
vorher geknacktem Programm erstellt hat.
;-)
Haltet den Dieb, er hat mein Messer! (im Kreuz)
MfG Paul
Sinnvollerweise regelt man die Funktionalitaet mit Lizenzschluesseln,
und nicht mit einem Update. Also neue Updates gibt's immer, aber nicht
mehr Funktionaltaet.
Manipulator schrieb:> Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät> (welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu> machen?
Oh ja, mach mal. Wird sicher lustig, wenn er Dich wegen Sabotage an
Datenverarbeitungssystemen verklagt.
Manipulator schrieb:> Wenn der Kunde für Leistung bezahlt dann kann er gerne ein Update> erhalten
So liebe ich das: Bananenware verkaufen, den Kunden zum kostenlosen
Tester machen und für das Nachreifen nochmal extra kassieren.