Selbstgebautes auf eBay verkaufen?

Gast #4264427
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Hallo miteinander!
Ich habe mir oft überlegt ein Unternehmen/ Gewerbe zu gründen (habe mich 
darüber auch gründlich informiert und viel recherchiert).
Nur habe ich momentan natürlich noch niemanden, der die Produkte kauft 
oder weiß noch nicht so recht, ob es Leute gibt die sie haben wollen. 
Ein paar bekannte Fragen ist das Eine, aber richtig verkaufen das 
Andere. Also habe ich mir überlegt, ob es rechtlich Schwierigkeiten 
gibt, wenn ich quasi "Testprodukte" (nur 5-10) auf eBay verkaufe. Da 
stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

1. Wäre sowas überhaupt legal oder kann man da noch ein Auge zudrücken?
2. Da es technische Produkte sind, enthalten diese auch z.B. Mikrochips 
von bekannten Herstellern. Müsste ich später (wenn ich dann ein 
richtiges Unternehmen gründe) mit diesen dann einen bestimmten Vertrag 
abschließen (so was wie Partner werden)

Mich interessiert gerade die Meinung oder auch das Wissen von Leuten die 
schon selbstständig sind. Denn was ich aus diesem Artikel 
(Beitrag "Selbstgebaute Geräte über ebay verkaufen?") entnehmen kann, deutet 
darauf hin, dass es, solange es keine riesige Massenproduktion mit einem 
großem/ regelmäßigem Einkommen ist, nicht so tragisch sei.

Auf jeden Fall schonmal vielen Dank =D
#4264438
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Golo A. schrieb:
> wenn ich quasi "Testprodukte" (nur 5-10)

Das ist ansichtssache des Finanzamts

Golo A. schrieb:
> Partner werden

Warum das ? Du bezahlst doch die Chips, also mach mit denen was du 
willst.

Golo A. schrieb:
> solange es keine riesige Massenproduktion

Da du mit Gewinnabsicht* verkaufst ist das rein theoretisch egal ob du 1 
Stück verkaufst oder 1000.

*Wie gesagt, das ist in der Hand des Finanzamt.
(Firma: Outside the Asylum) #4264463
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Als Hersteller der Geräte mußt Du Dich natürlich mit dem ganzen Drama 
der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 
auseinander setzen.
Dazu kommt noch CE/EMV ...

Und wenn Du alle Vorschriften, die Du beachten mußt, zusammen hast, hast 
Du schon vor dem Lesen keine Lust mehr irgendwas anzubieten.
Und wenn Du die Kosten ansiehst, die Du hast bevor Du Dich auch nur bei 
Ebay angemeldet hast wirfst Du den Kram lieber in die Tonne als in 
Deutschland sowas öffentlich zu verkaufen.
Gast #4265015
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Ich bin hier nicht mehr unbedingt komplett am Ball, anscheinend kann man 
fertig bestückte Platinen als "Nicht-Fertiggeräte" verkaufen, wenn für 
die Inbetriebnahme der Lötkolben geschwungen werden muss (z.b. die 
Leitungen für die Spannungsversorgung fehlen und können nicht 
angesteckt, sondern müssen gelötet werden).

Die Bucht würde ich allenfalls als eine Art Werbeplattform nutzen und 
ansonsten über eine Internetseite verkaufen (ebay + paypal-provision 
schmälern den Gewinn merklich).
#4265120
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Nach der letzten Änderung des Produkthaftungsgesetz gilt dieses m.E. 
auch für Bausätze und unfertige Unterbaugruppen für ein größeres 
Produkt. Der Inverkehrbringer gilt als Hersteller, außer er kann durch 
entsprechende Unterlagen nachweisen dass jemand anderes als Hersteller 
auftritt.
(Firma: Outside the Asylum) #4266901
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Daniel C. schrieb:
> (z.b. die Leitungen für die Spannungsversorgung fehlen und
> können nicht angesteckt, sondern müssen gelötet werden).

Selbst als das noch galt mußten es schon wichtige Bestandteile der 
Schaltung sein(gern wurde ein Quarz genommen9 die Stomversorgung kann 
man auch mit Kroko-Klemmen anschließen, das ist dann kein Zusammenbauen 
mehr.

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