Hi Was ist da der unterschied? Und wie wirkt sich das auf den gehältern aus? Weiss wer bescheid? Welcher ist noch mal ggf an Tarif gebunden ? Danke
Bu B. schrieb: > Welcher ist noch mal ggf an Tarif gebunden ? Beide können tarifgebunden sein, fragt sich welcher Tarif. Bu B. schrieb: > Was ist da der unterschied? Und wie wirkt sich das auf den gehältern > aus? Im Zweifel gar nicht. AÜG: Du wirst nach Stunden bezahlt im Rahmen von Vereinbarungen. Du bist weisungsgebunden durch den Kunden. Werkvertrag: Fester Betrag für eine festgelegte Leistung, egal wie lange Du für die Arbeit brauchst. Falls Du deutlich schneller bist, heißt es noch lange nicht, DU bekommst mehr Geld. Du bist nicht weisungsgebunden durch den Kunden, was die Art der Arbeit angeht.
Bu B. schrieb: > Hi > Was ist da der unterschied? Für AÜG gilt Arbetinehmerüberlassungsgesetz. Werkvertrag ist das BGB maßgebende. > Und wie wirkt sich das auf den gehältern > aus? AÜG nur 70% vom Tarif im Entleiherbetrieb. Werkvertrag von Min.-Lohn bis über den Tarif des Entleiherbetriebes möglich. > Weiss wer bescheid? > Welcher ist noch mal ggf an Tarif gebunden ? AÜG fast alle. Werkverträgler sehr selten. > Danke Bitte!
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