Impressum Kleinunternehmer

Gast #4293133
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Ich entwerfe grade eine Webseite für einen Kleinunternehmer, der von der 
Umsatzsteuerpflicht befreit ist.

Weiß jemand, welche Steuerdaten in diesem Fall ins Impressum gehören?
Eine Umsatzsteuernummer existiert ja nicht.

Häufig sieht man in diesem Fall die normale Steuernummer vom Finanzamt 
abc/uvw/yxz im Impressum, aber ob das korrekt ist, weiß ich nicht.
Gast #4293255
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Tom V. schrieb:
> Nein, die Steuernummer muss nicht ins Impressum. Bei Kleinunternehmern
> kommen gar keine Steuerdaten ins Impressum.

Also nur die Angabe "Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG" oder gar keine 
Angabe in dieser Richtung?


Manche Googletreffer schlagen für Kleinunternehmer nur folgende Angaben 
vor:
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Name des Inhabers
Kammer: Kammer z.B. IHK Berlin
USt-ID: USt-ID, falls vorhanden sonst nicht
#4293377
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Ist die Beantragung einer USt-ID-Nr nicht unabhängig davon ob man KU 
ist?  Und wenn man keine hat, dann kann man keine angeben. ;-)

Die Kammer, wirklich? Dachte nur in Spezialfällen.

Darauf achten, dass der Name des EU vollständig ist (Vorname).

Achja, alles gefährliches Halbwissen. Hier was zum Lesen... ;-)

http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html?page=2&name=Notwendiger-Inhalt-eines-rechtssicheren-Impressums#top
Gast #4293702
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S. J. schrieb:
> Ist die Beantragung einer USt-ID-Nr nicht unabhängig davon ob man KU
> ist?

Man kann wohl auf die Anwendung des §19 USTG verzichten und als 
Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig werden.

Angeblich gibt es auch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine UST-Nummer 
zu bekommen und trotzdem weiter befreit zu sein (möglicherweise meinte 
J.S. das).

Dann wäre erst recht die Frage, was dann wie ins Impressum gehört.
#4299255
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daci schrieb:
> Man kann wohl auf die Anwendung des §19 USTG verzichten und als
> Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig werden.

Das ist richtig, das geht.

> Angeblich gibt es auch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine UST-Nummer
> zu bekommen und trotzdem weiter befreit zu sein (möglicherweise meinte
> J.S. das).

Ich glaube eher, er meinte, das man auch in anderen Rechtsformen (außer 
Kleinunternehmer) von der Ust befreit sein kann. Ob das stimmt, weiß ich 
nicht.
Gast #4300286
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Bernd schrieb:
> Was stand denn im Beitrag und warum hat Chris ihn gelöscht??

Der Autor des gelöschten Beitrags wunderte sich, für was man alles ein 
Impressum braucht, wohingegen industriell hergestellte Lebensmittel 
verkauft werden dürfen, ohne dass auf der  Verpackung ein Hersteller zu 
finden ist. Im gelöschten Beitrag wurde dann auch ein solches 
Lebensmittel genannt und auf einen Testbericht desselben verlinkt. Warum 
der Moderator das gelöscht hat, weiß nur er.
Moderator Persönliche Seite #4300316
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Heinz schrieb:
> Der Autor des gelöschten Beitrags wunderte sich, für was man alles ein
> Impressum braucht, wohingegen industriell hergestellte Lebensmittel
> verkauft werden dürfen, ohne dass auf der  Verpackung ein Hersteller zu
> finden ist.
> ...
> Warum der Moderator das gelöscht hat, weiß nur er.

Er kann eben unterscheiden zwischen Impressumspflicht und
Lebensmittelkennzeichnung.

Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.

Das Lebensmittelrecht hilft dem OP exakt NULL weiter.

Außerdem wäre es schön, wenn Du Dich entweder für "bastler" oder "Heinz" 
entscheiden würdest.

Multiple Persönlichkeiten sind hier im selben Thread nicht erlaubt.
(ist übrigens auch ein Löschgrund).

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