Hallo
Ich habe da gerade mal ein Problem.
Ich bin aktuell total erkältet mit leicht Fieber und allem was dazu
gehört.
Nun wollte ich eigentlich zum Arzt und mich krankschreiben lassen.
Die haben aber heute keine Termine mehr frei. Erst morgen wieder.
Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat?
Oder Muss ich dann heute doch zur Arbeit?
Du hast ein Problem, wenn morgen wieder alles gut ist, und dein Arzt
keine Krankheit erkennen kann, UND der Arbeitgeber eine Krankmeldung am
ersten Tagt verlangt, vor allem nach dem Wochenende.
Also suche dir lieber einen anderen Arzt, also mach was du nicht mal
machen würdest wenn du gesund wärst und nimm 10km Busfahrt bei 0 GradC
auf dich für eine satte Lungenentzündung, stecke im Wartezimmer 10
weitere Leute an, so will es das deutsche Krankheitssystem.
Michael B. schrieb:> Also suche dir lieber einen anderen Arzt, also mach was du nicht mal> machen würdest wenn du gesund wärst und nimm 10km Busfahrt bei 0 GradC> auf dich für eine satte Lungenentzündung, stecke im Wartezimmer 10> weitere Leute an, so will es das deutsche Krankheitssystem.
Genau. Aber dann bitte auch 1 Woche krankschreiben lassen. Sonst lohnt
sich dieser Aufwand nicht. Ist bei den allermeisten Ärzten kein Problem.
sven schrieb:> Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat?> Oder Muss ich dann heute doch zur Arbeit?
Nein, mach dir einfach einen schönen, sonnigen Montag, und lass dich
nicht erwischen!
Standardmäßig muss das Attest erst ab dem 3. Tag vorliegen (aber dann
direkt), es sei denn, dein Chef besteht drauf es vorher zu kriegen.
Nimm's Telefon, ruf an, erklär dass du krank bist und dass dein Arzt
heute nicht kann, und warte mal ab was dir gesagt wird. Entweder du
musst erst ab dem 3. das Attest bringen, dann hast du Glück, oder aber
sofort, dann hast du Pech.
Es sollte normalerweise sogar möglich sein, zwei Tage krank zu sein und
am dritten wieder zu kommen, ohne dass man irgendwann ein Attest
vorlegen muss. Wichtig ist nur, dass dein Vorgesetzter und die
Personalabteilung von deiner Abwesenheit informiert werden. Ist
zumindest hier bei uns so. Ich war auch neulich einen Tag krank und die
Personalerin erklärte mir dann freundlich, dass sie nur dann ein Attest
bräuchte, wenn ich drei Tage oder länger fehlen würde.
Ein vernünftiger Hausarzt vermittelt seine Patienten an eine andere
Praxis als Vertretung.
So ist das jedenfalls bei meinem.
Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem
ersten Tag.
Der Zettel muss spätestens am dritten Tag beim Arbeitgeber sein.
Lu R. schrieb:> Standardmäßig muss das Attest erst ab dem 3. Tag vorliegen (aber dann> direkt), es sei denn, dein Chef besteht drauf es vorher zu kriegen.
Ein Arbeitgeber, der am Umlageverfahren U1 teilnimmt und sich daher
einen Anteil von 40-80% seiner Aufwendungen durch die Krankenkasse
erstatten lassen kann, wird auf jeden Fall eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
Ansonsten kann er seinen Anspruch gegenüber der Krankenkasse nicht
geltend machen. Alle Unternehmen (außer Landwirtschaft?) mit bis zu 30
Arbeitnehmern sind zur Teilnahme am U1 verpflichtet, größere Unternehmen
können diese Leistung freiwillig bei den Krankenkassen buchen.
Zur Teilnahme an der Umlage U2 zum Ausgleich der Aufwendungen für den
Mutterschutz sind hingegen alle Arbeitgeber verpflichtet. Hierbei werden
dann in jedem Fall sogar 100% erstattet. Umso wichtiger ist es damit
natürlich für den Arbeitgeber, ein ärztliches Attest über den gesamten
Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Arbeitsverbotes zu erhalten, um
sich die Kosten durch die Krankenkasse erstatten zu lassen.
Stefan M. schrieb:> Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem> ersten Tag.
Ja, ist das so? Dann würde ich aber so schnell wie möglich den
Arbeitgeber wechseln. Ich geh doch nicht zum Arzt, nur weil ich mal
starke Kopfschmerzen oder eine fiebrige Erkältung habe.
Ranjid schrieb:> Ja, ist das so? Dann würde ich aber so schnell wie möglich den> Arbeitgeber wechseln. Ich geh doch nicht zum Arzt, nur weil ich mal> starke Kopfschmerzen oder eine fiebrige Erkältung habe.
wenn du auf Arbeit kommst, musst brauchst du auch kein Krankenschein.
Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter.
Soweit mir bekannt ist, besteht die Freiheit, bei der Wahl des Arztes.
Also geh einfach zum Nächsten. Alternativ sollte das Stichwort:
"Ärztlicher Notdienst" helfen. Klingt zwar dramatisch, hilft aber.
Stefan M. schrieb:> Inzwischen verlangen viele Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem> ersten Tag.> Der Zettel muss spätestens am dritten Tag beim Arbeitgeber sein.
So ist es bei vielen, obwohl sie intern oft ab dem dritten Tag einen
Schein sehen wollen.
Ist man lange da und "zuverlässig", dann sagen die sicher nie was, aber
der Vertrag sagt halt meist was anderes.
Gehe nächsten Tag zum Arzt und lass dich ab heute arbeitsunfähig
schreiben.
Diese Begriffe wie, "Krankenschein", "gelber Urlaub" usw. sollten
Arbeitnehmer meines Erachtens immer meiden, da sie in den Köpfen das
Gefühl vermitteln, dass die Arbeitnehmer nicht wirklich krank seien.
Als ich das letzte mal beim Arzt war, weil ich Durchfall hatte und ein
Attest für die FH brauchte, da ich an einer Pflichtveranstaltung nicht
teilnehmen konnte, meinte die Ärztin zu mir, dass sie Leute für bis zu 3
Tage rückwirkend krank schreiben könnte. Je nachdem, wie übel der
Dünnschiss ist kann man halt manchmal einfach nicht das Haus verlassen.
Peter II schrieb:> Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter.
Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch
die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will
den "Gelben Schein" sehen.
sven schrieb:> Nun wollte ich eigentlich zum Arzt und mich krankschreiben lassen.> Die haben aber heute keine Termine mehr frei. Erst morgen wieder.>> Bin ich jetzt verpflichtet einen Arzt zu suchen der zeit hat?
Ich würde mir generell einen Hausarzt suchen der nicht nur auf Termin
behandelt sondern zu dem man jederzeit in der Sprechstunde hingehen
kann.
Amateur schrieb:> Soweit mir bekannt ist, besteht die Freiheit, bei der Wahl des Arztes.> Also geh einfach zum Nächsten. Alternativ sollte das Stichwort:> "Ärztlicher Notdienst" helfen. Klingt zwar dramatisch, hilft aber.
Ich weiß ja nicht wie es in anderen Teilen des Landes aussieht, aber
hier in einer dunkeldeutschen Landeshauptstadt hat man zwar die
Freiheit, sich einen anderen Arzt zu suchen, das Problem ist nur: Man
findet keinen. Zumindest nicht als Kassenpatient. Und so krank, dass man
als Notfall bei einem fremden Arzt dran kommt, kann man gar nicht sein.
Der ärztliche Notdienst arbeitet hier nur Zeiten wo die regulären
Arztpraxen geschlossen sind, also 19-7 Uhr und am Wochenende. Bleibt
noch das Krankenhaus. Alles unter Herzinfarkt wird aber von denen als
Wehwehchen angesehen und ignoriert. Meine Frau hatte sich vor einigen
Wochen die Zehe ausgerenkt, was extrem schmerzhaft ist. Trotzdem wurde
sie 4 Stunden sitzen gelassen und von einem arabischen Arzt auch noch
angepflaumt, weil sie nicht schnell genug ins Sprechzimmer humpelte.
Jens P. schrieb:> Ich weiß ja nicht wie es in anderen Teilen des Landes aussieht, aber> hier in einer dunkeldeutschen Landeshauptstadt hat man zwar die> Freiheit, sich einen anderen Arzt zu suchen, das Problem ist nur: Man> findet keinen. Zumindest nicht als Kassenpatient.
Also hier in einer westdeutschen Kleinstadt ist es überhaupt kein
Problem, einen Allgemeinmediziner zu finden, zu dem man ohne Termin
gehen kann. Bei Fachärzten ist das freilich was anderes (für
Kassenpatienten).
Hi,
Andreas S. schrieb:> Peter II schrieb:>> Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter.>> Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch> die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will> den "Gelben Schein" sehen.
Das ist zwar so schon richtig,
kann aber auch vom AG sehr sehr kurzfristig gedacht sein!
Denn
1.) Zum einen ist es zumindest meine eigene Erfahrung, dass wenn eine
Krankschreibung ausgestellt wird, diese meist dann doch etwas
großzügiger Ausfällt.
Aus einem Fehltag werden dann drei, aus zwei bis drei schnell eine ganze
Woche.
Und zwar auch dann wenn der PAtient dies NICHT bewusst gewünscht hat.
(Wenn der Wunsch ausgesprochen wird, z.b. damit begründet das man gerade
im Stress untergeht und wohl deshalb so anfällig sei, so ist das bei den
meisten Ärzten vermutlich auch kein Problem wenn man nicht gerade
Dauerkunde ist)
Hier ist es also ein reines Abwägungsspiel was für die Firma teurer ist.
Auf 1-2 Tage Erstattung zu verzichten oder für die volle Zeit den
vereinbarten Satz (70% meist) zu erhalten und dafür aber eine längere
Fehlzeit in Kauf zu nehmen.
2.) Einige AN denen es zwar schlecht geht, die aber vielleicht dennoch
der Meinung sind gerade noch eden Arbeitstag überstehen zu können und
dann trotz Krankheit lieber Arbeiten gehen als zum Arzt.
Wenn der AG dann Pech hat meldet sich erst der AN dann am Folgetag mit
richtig schweren Symptomen krank (Und ist es auch viel schwerer als wenn
er im Bett geblieben wäre) und in den nächsten Tagen liegt die halbe
Belegschaft flach.
3.) Oder als ganz gemeine Variante von zwei, besonders im November und
Februar beliebt:
Der Arbeitnehmer ist wegen einer Kurzfristigen Sache krank (Migräne oder
wie ich letztens dumm gelegen, morgens noch dümmer bewegt, steifer Hals
-> nicht fahrtüchtig): Würde einen, maximal zwei Tage ausfallen und dann
voll Arbeitsfähig sein.
Da aber ein Attet ab dem ersten Tag sein muss geht er zum Arzt mit wegen
Grippewelle übervollem Wartezimmer und bekommt eine AU für zwei Tage.
Am dritten Tag ist er wieder arbeiten, am vierten Tag mittags meldet er
sich schwerkrankt ab und fährt nach Hause.
Am darauffolgenden Montag fehlt ein deutlicher Teil seiner
Kontaktpersonen.
(Und in diesem Fall kann man dem AN wirklich überhaupt keinen Vorwurf
machen)
ICh denke in allen drei Fällen wäre es für den Arbeitgeber deutlich
besser wenn der AN sich bei absehbar kurzfristigen Dingen nach der
selbstverständlich frühestmöglichen Abmeldung einfach daheim ins Bett
(Oder in meinem Fall die heiße Badewanne) hauen kann um am nächsten Tag
wieder Fit arbeiten zu kommen zu können.
Ist natürlich aber immer eine Abwägungssache. Das sehe ich ganz klar
ein.
Wenn man einen AN hat der sehr häufig für ein oder zwei Tage ausfällt,
womöglich am liebsten noch an Brückentagen o.ä., so ist das schon ein
guter Grund von diesem AN einen "gelben" ab dem ersten Tag zu verlangen,
wo AN die nur alle zwei/drei Jahre überhaupt mal wegen Krankheit
ausfallen bei einer längeren Sache vieleicht erst am vierten oder
fünften Tag noch ganz freundlich daran erinnert werden das sie jezt so
langsam wirklich mal den Arzt aufsuchen sollten. (was ja, sofern nicht
abweichend geregelt, spätestens am dritten Tag hätte erfolgen müssen)
Aber wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe hat es gerade erst vor
einigen Monaten dazu ein höchstrichterliches Urteil gegeben das es
Arbeitgebern durchaus gestattet ist bei Arbeitnehmern ab gewissen
Ausfallhäufigkeiten nur speziell für diese ein Attest vom ersten Tag an
vorzuschreiben, den selten fehlenden Kollegen aber weiterhin zu erlauben
erst am dritten Tag einen Arzt aufsuchen zu müssen.
(So lange das alle mit ähnlich häufigen Fehlzeiten gleichermaßen trifft
ist das keine Schikane. Unzulässig ist es wohl nur wenn man sich einen
gezielt raussucht, andere mit ähnlich häufigen oder noch häufigeren
Fehlzeiten aber unbehelligt läst. So zumindest meine Erinnerung )
Gruß
Carsten
(Ohne Verpflichtung zur AU am ersten Tag)
Hier (8000 Einwohner Kaff) geht auch nichts ohne Termin.
Ich hatte bis jetzt nie Probleme rückwirkend ein Attest zu bekommen, der
Arzt weiß ja auch das ich angerufen habe und keinen Termin bekam.
Nur für eine blöde Krankschreibung würde ich niemals den Notdienst
bemühen. Die haben schon mit den tatsächlichen Notfällen genug
Papierkram.
Ein Attest am 1. Tag in die Firma zu bugsieren ist IMHO unnötige
Schikane.
Ich habe öfter erst um 17-18 Uhr einen Termin bekommen.
Soll ich dann, krankgeschrieben, Abends noch in die Firma fahren damit
der Schein auf dem Tisch liegt wenn die Tippse den nächsten Morgen um 9
aufschlägt?
Lies dazu nochmal genau die Formulierung im Arbeitsvertrag.
"Attestierte Krankheit ab dem 1. Fehltag" ist etwas anderes als "Attest
am ersten Fehltag in der Firma".
Ich habe das einem Ex-Chef schonmal lautstark auf dem Flur erklären
müssen, der kannte seine eigenen Verträge nicht.
Also ich kenne das so, daß man bei Erkrankungen von 1-2 Tagen keine
Krankschreibung braucht. Damit der AG das Geld von der Kasse bekommt,
unterschreibt man eine Eigenerklärung, daß man arbeitsunfähig erkrankt
war. Fertig.
Mein Arbeitgeber scheint auch darauf zu verzichten, Attest ab dem 3. Tag
davor nichts, genau aus den schon genannten Gründen: Schwerwiegenderes
vermeiden, Kollegen nicht anstecken, usw.
Für die Grenzfälle (leichte Erkältung etc.) kann man auch nen halben Tag
Home-Office machen.
Andreas S. schrieb:> Peter II schrieb:>> Alles andere ist währe ja ein sehr hohen Vertrauen an die Mitarbeiter.>> Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern um die Kostenerstattung durch> die Krankenkasse, sofern der AG an U1 teilnimmt. Die Krankenkasse will> den "Gelben Schein" sehen.
Ich hatte schon hin und wieder eine Krankmeldung, also gelben Schein,
aber an die Krankenkasse habe ich den größeren von beiden noch nie
weitergereicht. Ich dachte, das ist evtl. für längere Erkrankungen
relevant.
Was ist das für eine Kostenerstattung bzw. U1?
Panorama schrieb:> Ein Attest am 1. Tag in die Firma zu bugsieren ist IMHO unnötige> Schikane.> Ich habe öfter erst um 17-18 Uhr einen Termin bekommen.> Soll ich dann, krankgeschrieben, Abends noch in die Firma fahren damit> der Schein auf dem Tisch liegt wenn die Tippse den nächsten Morgen um 9> aufschlägt?
Dazu kann man sich vom Arzt zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeit auch noch
eine Transportunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Je nach
Krankheit ist man ja eben auch gar nicht dazu in der Lage, den
Arbeitsweg noch zu fahren.