Hallo zusammen,
ich habe mir am 29.5.2015 bei Marktkauf eine externe Festplatte für
gelegentliche Aufnahmen an einem Satreiver gekauft. Es handelt sich um
eine Cnmemory Airy 2,5" USB 2.0 mit 500GB, Modellnummer 69020.
(Einschub:
Da gehen die Seltsamkeiten schon los, denn nach Google-Suche und Besuch
der cnmemory-Website darf ich jetzt überrascht zur Kenntnis nehmen, daß
es eine 69020 nur mit 320GB gibt bzw. cnmemory eine 69020 gar nicht
kennt. Dafür gibt es dort tatsächlich eine 500GB-Platte mit meinen
Daten, die dafür aber die Nummer 70640 trägt :-(
Und daß bereits beim Entnehmen der Platte aus der versiegelten
Verkaufsverpackung der Gehäuseversiegelungsaufkleber selbst leider zur
Hälfte gar nicht klebte, sondern in die Luft stand, das kommt mir heute
spanischer vor als einst im Mai.
)
So, und nun ist die Platte seit einer Stunde kaputt. Mitten in einer
Aufnahme war es plötzlich vorbei mit der Betriebsamkeit.
Der Motor läuft zwar beim Einstecken weiterhin an, aber die Platte wird
weder von einem PC noch vom Satreceiver erkannt, Datenträgerverwaltung
etc. inklusive.
Stattdessen hört man sie leise und völlig unregelmäßig vor sich
hinknirschen, -knarzen, - knistern, - zirpen und -fiepen. Klingt sehr
ungesund.
Und jetzt kommt das eigentliche Dilemma:
Wenn ich morgen bei Marktkauf die Platte auf den Tisch lege und um
Ersatz nachsuche, dann wird das zwar wahrscheinlich funktionieren, da
wir noch innerhalb der 6-monatigen Gewährleistungsfrist liegen. Die
werden dann jedoch wahrscheinlich aus bürokratischen "Notwendigkeiten"
im Tausch die alte Platte einbehalten wollen.
Das wäre mir im Prinzip auch wurscht, allerdings würde ich gerne die
aufgenommenen Sondersendungen zum Tode von Helmut Schmidt und André
Glucksmann zu retten versuchen. Sooo oft sterben diese Leute ja auch
nicht...
Dazu müsste ich freilich das minderwertige Einweggehäuse aufknacken und
versuchen, die Platte an einen funktionierenden Controller zu hängen.
Das alles in der Hoffnung, daß der Controller der Übeltäter gewesen sei
(was ich eigentlich gar nicht glaube). Mit einem zerstörten Gehäuse kann
ich dann aber wohl schlecht zum Marktkauf gehen.
Eine Win-Win-Situation sieht anders aus.
Was tun?
Es gibt auch HDs mit nativem USB Anschluss. In dem Fall gäbs schon beim
Öffnen den fälligen Fluch.
Ansonsten gibts zu deinen Themen die Sendungen wohl teils in den
Mediatheken der Sender. http://www.cagle.com/2015/11/helmut-schmidt/
Wenn du meinst die Platte geht noch und die Daten sind von Wert, pfeif
doch auf das Gehäuse, was vielleicht nen Zehner wert ist. Ich hab meins
aber auch ohne Beschädigung aufbekommen. Welche Platte ist denn drin,
manche Fabrikate machens wirklich nicht mehr lange?
A. K. schrieb:> Es gibt auch HDs mit nativem USB Anschluss.
Die stecken dann aber in Gehäusen der Festplattenhersteller selbst, d.h.
sind von WD, Samsung/Seagate oder Toshiba.
Daß "native" USB-Platten als OEM-Ware verkauft werden, um in andere
Gehäuse gepackt zu werden, wäre mir neu.
"Cnmemory" ist kein Festplattenhersteller, also ist Wahrscheinlichkeit
hoch, daß das eine "normale" SATA-Platte in einem Gehäuse mit
USB-SATA-Bridge ist.
batman schrieb:> Welche Platte ist denn drin,
Das weiß ich leider nicht, weil es außen nirgendwo steht und ich mit
CrystalDiskInfo etc. nicht mehr drankomme.
Und weil es ja "nur" eine Satreceiver-Platte war, habe ich das natürlich
auch umgehend wieder vergessen, als ich kurz nach dem Kauf mit CDI mal
schnell nach dem Rechten geguckt hatte. Die Plattenparameter waren
damals natürlich auch noch alle in Ordnung, soweit ich mich erinnern
kann.
batman schrieb:> Wenn du meinst die Platte geht noch
Eigentlich meine ich das nicht wirklich. Es ist lediglich so eine
kleine, vielleicht zehnprozentige Resthoffnung.
Rufus Τ. F. schrieb:> "Cnmemory" ist kein Festplattenhersteller, also ist Wahrscheinlichkeit> hoch, daß das eine "normale" SATA-Platte in einem Gehäuse mit> USB-SATA-Bridge ist.
Ja, das ist in der Tat so. Das habe ich bei der kurzen Prüfung nach dem
Kauf verifiziert. Und weil soweit alles in Ordnung war, habe ich dann
alle weiteren Details "erfolgreich" vergessen ;-)
Plattfuß schrieb:> Stattdessen hört man sie leise und völlig unregelmäßig vor sich> hinknirschen, -knarzen, - knistern, - zirpen und -fiepen. Klingt sehr> ungesund.
Das lässt allerdings vermuten, dass die Rettungsversuche ohnehin nur
geringe Aussicht auf Erfolg haben - spanabhebende Datenverarbeitung ist
irreversibel.
Das Gehäuse zeigt aber keine Absturzspuren, oder? Das könnte nämlich
auch innerhalb der ersten 6 Monate zu Diskussionen führen...
Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst:
es geht mir um die Klärung der Frage, wie ich die defekte Platte von den
Marktkaufleuten umgetauscht bekomme und dann trotzdem noch den Versuch
unternehmen kann, von der defekten Platte dasjenige von meinen Daten zu
retten, was noch zu retten ist.
Wie ist denn da wohl die Rechtslage? Zweifellos gehören die Daten auf
der Platte ja mir. Es könnte ja auch mein Testament oder die Weltformel
auf der Platte sein, und es wäre wohl ziemlich unbillig zu verlangen,
eine solche Platte herauszugeben und diese Platte samt meinen Daten
einem sehr ungewissen Schicksal zu überlassen...
Nun ist hier nicht die Weltformel drauf, aber immerhin musste ich mitten
in der Nacht aufstehen und den Aufnahmeknopf drücken ;-)
Wie geschrieben, frage bei Marktkauf nach.
Lasse beispielsweise feststellen und schriftlich bestätigen, dass die
Platte kaputt ist (sofern die das vor Ort testen können). Dann frage, ob
du die Festplatte ausbauen darfst, um den Versuch einer Datenrettung zu
unternehmen.
Wenn es nur durch Einschicken zu lösen ist, musst du überlegen, ob du
die Platte vorher ausbaust und die Daten versuchst, zu retten. Auf die
Gefahr hin, dass die Gewährleistung erlischt.
Oder du fragst direkt beim Hersteller an. Viele haben einen Support, den
man per Mail erreicht. Die können dir wohl am besten sagen, wie sich die
Situation gestaltet.
Plattfuß schrieb:> Wie ist denn da wohl die Rechtslage?
Wenn ein Gerät dafür gebaut ist, geöffnet und bautechnisch konform
verändert zu werden, dann ist die Gewährleistung nicht beeinträchtigt.
Beispiel hierfür sind versiegelte PCs mit PCI/xxx-Slots. Die sind dafür
gebaut, dass man was reinsteckt, also darf man das auch.
Bei einer USB-Platte hingegen sieht das anders aus. Da könnte es davon
abhängen, ob das Gehäuse eigentlich für separaten Einbau durch den
Kunden konzipiert ist (Leergehäuse aus dem Handel), oder Platte und
Gehäuse eine kaum trennbare Einheit darstellen.
Es könnte auch davon abhängen, ob du glaubhaft als Fachmann durchgehst.
Ob das aber bei fehlenden Backup klappt?
Nur: Die Rechtslage - wie immer sie ist, ich bin kein Jurist - nützt dir
ggf. erst vor Gericht etwas. Bei einem Wiederbeschaffungswert dieser
Grösse... Den Wert der Daten darfst du da nicht mitrechnen.
> und es wäre wohl ziemlich unbillig zu verlangen,> eine solche Platte herauszugeben und diese Platte samt meinen Daten> einem sehr ungewissen Schicksal zu überlassen...
Wem die Daten viel Wert sind, der sendet deren trauriges Überbleibsel zu
einem Datenretter, bevor er die Späne selber wegzufegen versucht. Und
dem sind bei den entstehenden Kosten die paar € Gewährleistung dann auch
egal.
Plattfuß schrieb:> Es könnte ja auch mein Testament oder die Weltformel> auf der Platte sein> retten, was noch zu retten ist.
Der kluge User hat noch ein Backup. Für viel Geld kann man evtl. etwas
retten. z.B. da http://www.krollontrack.de/datenrettung/
Manchmal lohnt es sich, eine frische Platte vor dem ersten Einastz
nochmals gründlich zu formatieren, um grobe Fehler RECHTZEITIG zu
erkennen.
batman schrieb:> Ich hab meins> aber auch ohne Beschädigung aufbekommen.
Das ist bei diesem Gehäuse wahrscheinlich leider so gut wie
ausgeschlossen. Die Amazon-Kunden schimpfen diesbezüglich jedenfalls
ziemlich - auch die, die ansonsten mit dem Produkt zufrieden sind:
http://www.amazon.de/Chips-More-Airy-Speichergeh%C3%A4use-70069/dp/B007WVRYXG/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1447344554&sr=8-5&keywords=cnmemory+airy+2%2C5A. K. schrieb:> Es könnte auch davon abhängen, ob du glaubhaft als Fachmann durchgehst.> Ob das aber bei fehlenden Backup klappt?
und
oszi40 schrieb:> Der kluge User hat noch ein Backup
Und der - sorry - altkluge User liest nicht genau, was geschrieben
stand:
Plattfuß schrieb:> So, und nun ist die Platte seit einer Stunde kaputt. Mitten in einer> Aufnahme war es plötzlich vorbei mit der Betriebsamkeit.
Also wird es ein Backup beim besten Willen nicht geben können, wenn, wie
beschrieben, die Platte mitten in der Aufnahme einfach den Dienst
quittiert. Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt
auch noch drauf. Bei einer 500GB-Platte würde ich es aber nicht für
unprofessionell halten, jeweils nicht unbedingt schon nach 10 oder 20GB
Aufnahmematerial das Gerät umzustöpseln und herumzutragen. Immerhin sind
die USB 2.0 Standard-A-Stecker- und Buchsen nur für 1500 Steckzyklen
spezifiziert (ursprünglich sogar nur für 500). Wirklich unprofessionell
wäre also nur unnötig häufiges Ab- und wieder Einstöpseln.
oszi40 schrieb:> Manchmal lohnt es sich, eine frische Platte vor dem ersten Einastz> nochmals gründlich zu formatieren, um grobe Fehler RECHTZEITIG zu> erkennen.
Ja, da hast Du völlig recht, aber die Platte wurde sogar viel häufiger
formatiert, nämlich immer wenn mal wieder eine größere Ladung an
Aufnahmen geborgen und die Platte wieder geleert war. So mache ich das
bereits seit 7 oder 8 Jahren mit anderen Platten völlig ohne Probleme.
Nein, ich bin kein totaler Amateur ;-)
Felix A. schrieb:> Oder du fragst direkt beim Hersteller an. Viele haben einen Support, den> man per Mail erreicht. Die können dir wohl am besten sagen, wie sich die> Situation gestaltet.
Ich werde vielleicht am besten bei Cnmemory anrufen. Wenn die sich als
hilfreich erweisen, werde ich das hier lobend erwähnen. Das Gegenteil
aber natürlich auch.
Auf der Website wird mit einer nicht näher spezifizierten
2-Jahres-Garantie geworben.
http://www.cnmemory.de/airy-25-usb-20
Bleibt abzuwarten, was die wert ist.
Plattfuß schrieb:> Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt> auch noch drauf.
Warte halt 4 Jahre. Dann wäre er 100 geworden und der Kram wird frisch
aufgewärmt nochmal serviert. ;-)
A. K. schrieb:> Plattfuß schrieb:>> Und die Schmidt-Aufnahmen der vergangenen Nacht waren da halt>> auch noch drauf.>> Warte halt 4 Jahre. Dann wäre er 100 geworden und der Kram wird frisch> aufgewärmt nochmal serviert. ;-)
Wer weiß, ob ich noch 4 Jahre durchhalte ;-)
Plattfuß schrieb:> Da gehen die Seltsamkeiten schon los, denn nach Google-Suche und Besuch> der cnmemory-Website darf ich jetzt überrascht zur Kenntnis nehmen, daß> es eine 69020 nur mit 320GB gibt bzw. cnmemory eine 69020 gar nicht> kennt. Dafür gibt es dort tatsächlich eine 500GB-Platte mit meinen> Daten, die dafür aber die Nummer 70640 trägt :-(
Man könnte meinen, daß aus zwei Reklamationen ein Verkauf resultierte...
Du kannst entweder retten lassen oder reklamieren. Beides geht leider
nicht. Zumal Du keine Garantie vom Festplattenhersteller bekommst,
sondern nur vom Labeler (CnMemory).
Plattfuß schrieb:> Was tun?
Reklamieren und in den Hintern beißen.
Dann USB-Gehäuse und Festplatte einzeln kaufen und selber
zusammensetzen. Das erspart den Ärger mit refurbished Teilen.
(eine "gründliche" Formatierung ist in Windows-Worten ein ausführliches
Chkdsk mit anschließender Schnellformatierung, ist aber unter Beachtung
der Betriebstemperatur der Platte empfehlenswert vorm ersten Einsatz)
Kauf sowas beim Fachhändler für 10€ mehr und Du hast solche Probleme
nicht.
Heute wurde meine 3 Jahre alte Intel SSD 250 GB anstandslos getauscht.
Datensicherungen habe ich natürlich.
Rat schrieb:> Kauf sowas beim Fachhändler für 10€ mehr und Du hast solche Probleme> nicht.
Der verkauft USB-Disks, die mit Sicherheit nicht kaputt gehen?
> Heute wurde meine 3 Jahre alte Intel SSD 250 GB anstandslos getauscht.
Das wird ihm ähnlich ergehen. Nur eben ohne Daten.
Hi,
Plattfuß schrieb:> Ich werde vielleicht am besten bei Cnmemory anrufen. Wenn die sich als> hilfreich erweisen, werde ich das hier lobend erwähnen. Das Gegenteil> aber natürlich auch.
DAs ist das einzige was dir mit sehr sehr geringer Chance ermöglicht
beides zu bekommen. Also alte Platte behalten und ersatz bekommen. Das
wäre aber definitiv reine Kulanzleistung ohne irgendeinen gesetzlichen
Anspruch.
Hängt von der Geschäftspolitik und teilweise auch von deren Verträgen
mit ihren Zulieferern ab. Denn ggf. könnten die selber die defekte HD
Ihrerseits wieder beim tatsächlichen Hersteller reklamieren um Ersatz zu
bekommen. Generell bestehen Firmen aber auch dann auf eine Rücksendung
wenn die selber auch nichts weiter machen als die Ware unbesehen zu
entsorgen. Ist auch Nachvollziehbar, gerade in Zeiten des Internets.
Denn wenn sich einmal herumsprechen sollte das Firma XY neue Platten
herausschickt ohne die alte wiederhaben zu wollen, dann wird die Zahl
der "Reklamationen" garantiert schlagartig in die Höhe schnellen...
Und das ganz sicher nicht deshalb weil plötzlich mehr Platten ausfallen
oder einfach mehr Leute ihre Ansprüche auch geltend machen ;-)
Aber wie gesagt, eine winzig kleine Chance besteht ja. Wenn die gerade
einen guten Tag haben... Rein REchtlich müssen die sich aber nicht
einmal mit dir Unterhalten.
Dein Vertragspartner bei Gewährleistng ist alleine der Händler.
Der kann im Gewhrleistungsfall frei Wählen, ob er repariert(lässt),
austauscht oder wandelt (Geld zurück). Alleine seine Entscheidung.
Einen rechtlichen Anspruch auf Geld zurück hast du erst nach zwei
erfolglosen Reparatrversuchen. (Vorher ist das auch nur Kulanz...)
Falls er aber austauscht (neue Platte) oder wandelt (Geld zurück) will
dieser natürlich nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. Er wird also
seinerseits Anprüche an seinen Vertragspartner stellen. Bei dieser
Kettengröße vermutlich direkt der HErsteller.
Damit die Kette aber diese Ansprüche geltend machen kann muss sie
natürlich auch in der Lage sein das Gerät zurückzugeben. Das geht aber
nur wenn sie es von dir einbehält...
Würde der Mensch am Reklamationstresen auf die Einbehaltung verzichten,
so wäre ein weiterleiten der Forderung an deren Vertragspartner aber
nicht mehr möglich.
Also würde der Kette, dem AG des Mitarbeiters am Tresen, ein direkter
finanzieller Schaden entstehen. Und soetwas kann nur jemand mit der
entsprechenden Entscheidungsbefugnis gestatten, welche die kleinen
Verkäufer aber in der Regel bei diesen Beträgen nicht mehr haben.
Wenn du aber darauf bestehen würdest den entsprechend befugten zur
Reklamationstheke kommen zu lassen, (sofern überhaupt im Haus
vorhanden), wird dieser vermutlich gar nicht erfreut sein seine Arbeit
unterbrechen zu müssen und dich dann erst recht auf die Rechtslage ->
Ersatz nur gegen alte Platte <- hinweisen.
Es gibt zwar auch Fälle wo die HErsteller bei größeren Abnehmern wei
Marktketten generell auf die Rücksendung von geringwertigeren Waren
verzichten oder die Marktkette einfach keine Einzelansprüche geltend
machen will weil das zuviel Aufwand ist und ein gewisser Ausfall bereits
vertraglich eingepreist ist, aber selbst dann werden die einfachen
Mitarbeiter auf das Einbehaltne bestehen müssen um die REchtmäßigkeit
der Auszahlung gegenüber dem AG nachzuweisen.
Wenn die einbehaltenen Waren nicht vorgelegt werden müssten, dann wäre
dem Betrug durch eigene Mitarbeiter die einfach unbegründet Auszahlungen
an Familie/Bekannte nur gegen Kassenbon veranlassen ja tür und Tor
geöffnet.
Und sselbst wenn man davon ausgehen würde das nur einer von 100
Mitareitern bei dieser Möglichkeit überhaupt daran denken würde, so sind
das bei iener größeren Kette schon verdammt viele Menschen...
Daher würde ich keine großen Hoffnungen darin setzen das man dir ohne
Rückgabe Ersatz gibt.
Aber Fragen kostet nichts, einen Versuch ist es daher vielleicht
trotzdem Wert...
Gruß
Carsten
Hallo,
die Daten runterzuziehen funktioniert nur, wenn diese nicht
verschlüsselt und an die Platte gebunden sind.
Ok, Du bekommst zwar diese runter, kannst Sie aber nicht mehr abspielen.
Bei meinem Sony TV ist es so.
Jogibär
Plattfuß schrieb:> Auf der Website wird mit einer nicht näher spezifizierten> 2-Jahres-Garantie geworben.> http://www.cnmemory.de/airy-25-usb-20
Man liest im zugehörigen RMA-Formular: "Rücksendungen (RMA ...
...33106 Paderborn...
Wir übernehmen keine Verantwortung für verlorene oder zerstörte Daten
auf dem Datenträger oder für Beschädigung anderer Geräte"
@Plattfuß: Soll Marktk* sich herumärgern und das Porto bezahlen.
Plattfuß schrieb:> Ja, da hast Du völlig recht, aber die Platte wurde sogar viel häufiger> formatiert, nämlich
Nur schnell oder sogar gründlich mit Nullen beschrieben (z.B. mit
sdelete)? Bei der üblichen schnellen Formatierung (in 5 Minuten) wird
nur im Directory gelöscht, aber nicht auf der GANZEN Platte.