Der Mindestlohn und seine Konsequenzen.
Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken,
füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse.
Einer der Kunden fordert nun von mir eine dreiteilige Erklärung zum
Mindestlohngesetz:
1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den
Mindestlohn zahle.
2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und
insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist.
3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole.
Hat jemand eine ähnliche Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung
erhalten?
Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die
Frage, wie ich damit umgehe?
laut Wiki:
"Haftung des Auftraggebers
Nach § 13 findet § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz entsprechend
Anwendung. Danach bürgt ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer
mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die
Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines
von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers
seinen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen mindestens den Mindestlohn zu
zahlen. Er kann auch in Anspruch genommen werden, ohne dass der
Arbeitnehmer vorher versucht hat seinen eigenen Arbeitgeber in Anspruch
zu nehmen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_%28Deutschland%29
also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung
haben möchte...
a) Wo läßt du:
> Für verschiedene Kunden lasse ich Platinen anfertigen und bestücken,> füge u. U. ein Programm hinzu und baue die Platinen in ein Gehäuse.
Im Inland, also D-land?
Dann gilt für die DDR 4.0 Rechtssprechung und Gesetzgebung!
Justus S. schrieb:> also durchaus verständlich, dass dein Auftraggeber so eine Erklärung> haben möchte...
Die wollen für nix verantwortliche sein!
Aber wenn der Aurftragnehmer bescheißt und abhaut, hilft denen der
Fetzen Papier auch nix!
Bsp.:
Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt.
Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren.
Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt!
Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte
aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite ging!
Friedhelm schrieb:> Da ich keine große Lust verspüre diese Erklärung abzugeben, ist die> Frage, wie ich damit umgehe?
Klingt da nach dem hier:
http://www.taiber-unternehmensberatung.de/mustervorlage-zum-gesetzlichen-mindestlohn/
Zitat
"Auftraggeber haften für die Einhaltung des Mindestlohns
Wenn Sie als Auftrag gebendes Unternehmen künftig eine Dienstleistung
oder Werksleistung an ein Unternehmen vergeben, müssen Sie als
Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass der gesetzliche Mindestlohn
eingehalten wird. Nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes 2015 müssen
Auftraggeber gewährleisten, dass der Auftragnehmer den Mindestlohn
bezahlt. Sie können dies nur bewerkstelligen, in dem Sie den
Auftragnehmer bei Auftragsvergabe eine Musterbestätigung für die
Nachunternehmererklärung zum gesetzlichen Mindestlohn unterzeichnen
lassen. Nur durch Abgabe einer Nachunternehmererklärung zur Einhaltung
des Mindestlohns 2015 können Sie die Vorgabe der Bundesregierung
erfüllen."
und ferner heißt es
"Es empfiehlt sich, keinen Auftrag mehr ohne die Nachunternehmerklärung
zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns mehr zu vergeben."
Das Stichwort ist hier wohl "Bürgenhaftung" siehe dazu auch Punkt 19 c
in:
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq
Interessant in diesem FAQ ist dabei auch der Punkt 8 "Freie
Mitarbeiter".
Zitat
"Freie Mitarbeiter unterfallen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn."
Allerdings steht auch gleich eine deftige Warnung dabei, die es zu
beachten gilt!!
Vielleicht ist es besser wenn du dich professionell beraten lässt. Ja,
ich weiß, das kostet leider und frisst vom eh kläglichen Gewinn und
füttert die Rechtsbranche fett. Aber das ist wohl so gewollt. In
Bundestag sitzen halt nur noch Juristen. Für die ist das alles "normal".
Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert
von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines
Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss. Wenn was schief
geht zahlt die Betriebshaftpflicht.
Haftpflicht schrieb:> Wo ist das Problem? Einfach die Erklärung abgegeben und wie gefordert> von den eigenen Zulieferern einfordern, am besten in Form eines> Vordruckes, der nur noch unterschrieben werden muss.
Also mit:
2. Das er, der Kunde, von allen Verfehlungen meinerseits und
insbesondere meiner Lieferanten freigestellt ist.
hätt ich so meine Probleme, da ich ja für meine gefühlt 100 Zulieferer
im gewissen Sinne bürgen muß. Die müßen erst mal angeschrieben sein etc.
Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde
meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu
werden bevor sie freistellen?
Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu> werden bevor sie freistellen?
Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei
ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie
welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft
sondern herstellt.
Cha-woma M. schrieb:> Nicht von mir betreibt mit ihren Mann eine KFZ-Werkstatt.> Die haben ab und zu AÜG`ler als Leiher zu Lakieren.> Die Verleiherfirma hat ned so immer 100% die Sozialbeiträge abgeführt!> Dafür hat aber die Sozialkasse (GKV) die Hand dann bei meiner Nichte> aufgehalten, nachdem der Verleiher gewinnoptimal Pleite ging!
Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte.
A. K. schrieb:> Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:>> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde>> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu>> werden bevor sie freistellen?>> Das ist wie bei den Produkten selbst. Wenn der Lieferant die von dir bei> ihm beauftragten Platinen bei dir kauft, dann kriegst du auch nie> welche. Irgendwo muss in der Kette jemand sein, der nicht einkauft> sondern herstellt.
Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter
fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für
deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen
Zulieferer.
Eine ähnlich lustige Erklärung wurde uns letztens abverlangt, dass wir
keine Konfliktmaterialien (also zB. Wolfram, Gold aus Konfliktregionen
wie Kongo...) einsetzten und das auch allen Zulieferern abverlangen
sollen.
Wir haben das so gelöst, dass wir erklärt haben, dass wir selbst keine
Direktimporte tätigen und uns keine Hinweise vorliegen, dass unsere
Produkte das enthalten. Zudem informieren wir natürlich sobald wir
anderweitige Informationen erhalten. Damit war das gegessen.
Arsch G. schrieb:> Ja, da das laut Gesetz kein Ende hat, setzt sich die Kette immer weiter> fort. Bis der süd-afrikanische Minenarbeiter, der die Seltenen-Erden für> deine Halbleiter schürft, den Zettel vorgelegt bekommt. Der hat keinen> Zulieferer.
Sicher das der keine Chemikalien zur Erzaufbereitung braucht? Oder
Sprengstoff? Zählt der Stromversorger zu den Lieferanten?
Und wenn die SeltenErden durch recycling aus Schrott gewonnen werden -
zählt der Schrott als zugeliefert? Dann wäre der Zirkelschluß über den
Stoffkreislauf und Altgeräterücknahmeverordnung hergestellt.
Also der harten Logik nach muß das Gesetz eine maximale Iterationstiefe
oder eine andere Abbruchbedingung definieren. ;-\
MfG,
Haftpflicht schrieb:> Wenn was schief> geht zahlt die Betriebshaftpflicht.
Wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird, ist das ja wohl kein
unabwendbares Ereignis, sondern Vorsatz. Die Haftpflichtversicherung
möchte ich sehen, die da eintritt.
Nur die Harten kommen in den Garten schrieb:> Und was wenn ein Zirkelschluß auftritt? Also mein Zulieferer Kunde> meines Kunden istund die gegenseitig darauf warten freigestellt zu> werden bevor sie freistellen?
Wie beim Handeln. Erst liefern und dann bezahlen oder umgekehrt
die andere Ereigniskette. Einer wird da den ersten Schritt tun
müssen.
Gästchen schrieb:> Zu was für einem Moloch unser Land verkommen ist, mir fehlen die Worte.
Das ist erst der Anfang. Ich denke da an die Rauchwarnmelder die
ab 2016 verpflichtend sein sollen. Auch wenn die durchaus Nutzen
haben, können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme.
Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen,
wenn es doch nicht brennt. Aber das ist wieder eine andere Baustelle.
Auf jeden Fall wird sich in diesem Land noch so einiges ändern, aber
sicher nicht zum Besten. Stichwort: Klimaschutz.
???
>können die viele Probleme bereiten, wie z.B. Fehlalarme.>Für die Folgehaftung muss ja auch jemand nachher gerade stehen,>wenn es doch nicht brennt.
Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst?
Vorsichtshalber.
uxxluxxl schrieb:> Du löschst also sofort Deine Wohnung, wenn es irgendwo piepst?> Vorsichtshalber.
Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die
Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die
Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt
dafür auf?
Nemesis schrieb:> Ich dachte da eher dran, wenn es in Abwesenheit piept und die> Nachbarn wegen dem Lärm rebellisch werden und grundlos die> Feuerwehr rufen, evtl. auch noch die Bude aufbrechen, wer kommt> dafür auf?
Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst....
Zuviel TV geguckt?
Wenn es nicht brennt, und das merkt man ja schnell, dann wird die Tür
ggf. geöffnet um den Rauchmelder abzustellen.
Die Feuerwehr zahlt eh der Staat.
Habe seit Jahren Rauchmelder, aber keine 0815 China Böller.
Bislang ohne Fehlalarm.
Nicht von dir ;)
Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der
den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst.
Wenn du darauf hinaus willst, dass wir die "Arbeiter" über unserer
Steuern das finanzieren...
Wurzelpeter schrieb:> Keiner bricht die Bude auf, nur weil ein Rauchmelder piepst....
Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und
jemand bewusstlos in der Wohnung liegen.
Also im zweifel lieber aufbrechen.
Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr.
Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur
staunen.
MfG
Einer schrieb:> Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur> staunen.
Die Tür muss aufgemacht werden, und das schnell!
Friedhelm schrieb:> 1. Das ich das Gesetz einhalte und alle Beschäftigten min. den> Mindestlohn zahle.
Kein Problem! Ich halte mich an Gesetze!
Friedhelm schrieb:> 3. Das ich eine entsprechende Erklärung von meinen Lieferanten einhole.
OK - mache ich, kann dauern, bis die antworten.
"Mußte" mal bei einem Einsatz vor Ort beim Kunden (Siemens)
unterschreiben, das ich keine Unterstützung durch Hartz IV etc. erhalte.
Wurzelpeter schrieb:> Jedenfalls zahlt den Einsatz sicher nicht der der anruft oder der der> den Melder besitzt, der Fehlalarm auslöst.
Teilweise falsch. Die Brandbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der
Feuerwehr. Diese sind für den Bürger kostenfrei. Der Anrufer wird
grundsätzlich nicht zur Kasse gebeten, auch wenn er sich irrt und
dadurch einen Fehlalarm auslöst. Schließlich ist er ja gesetzlich zur
Hilfe verpflichtet. Einzige Ausnahme ist die sogenannte böswillige
Alarmierung. Wenn hier der Anrufer ermittelt werden kann, bekommt er
eine Anzeige wegen Notrufmissbrauch und darf die Einsatzkosten zahlen.
Bei Brandmeldern ist das etwas anders. Der Betreiber der Anlage ist für
die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im
Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs
(Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme
toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die
schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle
aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf
zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die
Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende. Wird bei diesem Einsatz
die Tür aufgebrochen, ist es Sache des Eigentümers (oder dessen
Versicherung), diese zu reparieren / ersetzen. Das gleiche gilt aber
auch bei einem Einbruch oder einer Sachbeschädigung.
Einer schrieb:> Aber sicher wird das gemacht, es könnte ja z.b. ein Schwelbrand sein und> jemand bewusstlos in der Wohnung liegen.> Also im zweifel lieber aufbrechen.
Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung
nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die
Wohnung.
> Die Reparatur deiner Tür zahlt dir garantiert nicht die Feuerwehr.
Auch richtig, ist Sache des Eigentümers bzw. seiner Versicherung.
> Und so dilettantisch wie die das normalerweise machen da kann man nur> staunen.
Was befähigt dich zu dieser Aussage? Bei echten Zeichen auf einen Brand
(Feuer, Rauch, Gestank) oder wenn jemand in der Wohnung um Hilfe ruft,
wird die Tür schnellstmöglich geöffnet, oftmals gewaltsam. Das ist bei
den heutzutage verbauten Türen oft nur mit massivem Gewalteinsatz
möglich. Entsprechend sehen die Türen danach aus. In den anderen Fällen
wird versucht, durch ein angekipptes Fenster in die Wohnung zu kommen
oder durch entfernen des Schließzylinders die Tür zu öffnen.
Jens P. schrieb:> er Betreiber der Anlage ist für> die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich und im> Fehlalarmfall auch für die Einsatzkosten haftbar. Bei den großen BMAs> (Pflegeheime, Einkaufszentren, etc.) werden gelegentliche Fehlalarme> toleriert, häufen die sich, gibt es für den Betreiber eine Rechnung, die> schnell die 1k€ übersteigt. Private Melder sind nicht in der Leitstelle> aufgeschalten und sind in erster Linie dazu da, den Bewohner im Schlaf> zu wecken. Wenn die tagsüber grundlos los gehen und ein Nachbar ruft die> Feuerwehr, gilt das im ersten Absatz stehende.
Also nicht teilweise falsch, sondern richtig, außer jemand hat hier in
seiner Mietwohnung eine BMA die auf die Leitstelle geht. Was sehr sehr
selten vorkommt, höchstens DKM im Flur in großen Miethäusern kenne ich.
Jens P. schrieb:> Richtig. Der Einsatzleiter muss sicher sein, dass es in der Wohnung> nicht brennt oder jemand bewusstlos drin liegt. Deshalb muss er in die> Wohnung.
Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich,
dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist.
Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der
Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist).
Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst
nichts zu sehen ist.
Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der
Konkurrenz sind ;)
Wurzelpeter schrieb:> Rein muss er, klar. Aber wie du auch geschrieben hast bezweifle ich,> dass die die Tür aufbrechen, wenn nicht Gefahr im Vollzug ist.
Heißt das nicht "Gefahr in VERZUG"? Die Feuerwehr hat ja eh hoheitliche
Vollmachten und würden in Abwesenheit des Mieters die
Wohnung wenigstens wieder verschließbar machen, hoffe ich.
> Bin selber lange bei der FF gewesen und im Bereich der> Sicherheitstechnik tätig (wenn auch BMA nicht mein Hauptgebiet ist).> Aufbrechen sicher nicht wenn ein Melder in einer Whg piepst aber sonst> nichts zu sehen ist.
Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das
kürzt man mit FW ab, bestenfalls.
> Empfehlen kann ich btw die Hekatron Melder. Auch wenn die von der> Konkurrenz sind ;)
Genau die und zwar die Type Genius H will man mir demnächst aufdrücken.
Gesetzlich ist das jetzt Pflicht. Die Bedenken bleiben.
Nemesis schrieb:> Was soll denn bitte FF heißen? Sicher wohl nicht Feuerwehr, denn das> kürzt man mit FW ab, bestenfalls.
Er meint wahrscheinlich "Freiwillige Feuerwehr", also die Amateure mit
dem gefährlichen Halbwissen.