Gast
#4390266
Hallo! Für mein regulär angemeldetes Gewerbe wollte ich gerade eine vorläufige Gewinnerfassung durchführen. Nun bin ich über eine Ladung unbestückte "Test"-Platinen von Elecrow gestolpert, die scheinbar so durch den Zoll gegangen sind, sprich für die keine Einfuhrumsatzsteuer und ggfl. Zoll (hier: nicht notwendig lt. TARIC) entrichtet wurden... Dennoch würde ich gerne die Kosten (logischerweise NICHT die EUSt.) als Ausgaben geltend machen. Könnte ich nun zu den "excl." Rechnungen wie z.B. von Mouser und Digikey schreiben - aber ist das ok? Grüße Steuersäumiger