Eine Frage auf die google scheinbar keine Antwort weiß.
Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma)
einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.
Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?
Muss ich als Auftraggeber angaben bei meiner Steuererklärung machen oder
reicht eine Quittung und der Auftagnehmer muss seine Mehreinnahmen
entsprechend deklarieren?
Wenn es nur eine Lappalie ist die berühmte Gewinnerzielungsabsicht
fehlt, braucht man steuerlich nichts zu machen.
Im Zweifelsfall das FA fragen - dafür sind sie auch da.
Abgesehen davon, daß man in so einem Forum dazu viele Antworten bekommen
kann, und davon viel Müll dabei ist, geht es auch nicht ohne konkrete
angaben (wieviele Millionen wofür?).
Also lieber mit genaueren Angaben als oben das FA fragen.
Bundel schrieb:> Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma)> einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.
Um welche Dienstleistung und über welchen Geldbetrag geht es?
Ist die andere Person völlig fremd oder Bekannter, Kollege, etc.?
Quittungen privat zu privat macht man, um in der Regel den Besitz einer
Sache zu dokumentieren, die man von privat gekauft hat.
Worum gehts es überhaupt? Willst du die Dienstleistung absetzen, hoffst
du auf Garantie oder was soll die Bürokratie bringen?
Einigt euch auf einen guten Preis und macht das unter euch aus, habt ihr
beide mehr von.
Demnächst: Professionelle Blondine beim Bl*sen in Nachbars Laube
erwischt. Der Geliebte nahm es locker, dennoch ermittelt die Zollbehörde
nun wegen Schwarzarbeit. #Schland!
Bundel schrieb:> Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?
Am besten noch deinen Pfarrer fragen was der dazu meint ob Gott was
dagegen at. Geh woanders besser trollen, die Ferien sind vorbei, jetzt
mach deine Hausaufgaben und halte dich von Vatis Rechner fern, sonst
gibt Haue.
Wieso demnächst? "Professionelle Blondine" ist in D ein vom Finanzamt
anerkannter und damit steuerpflichtiger Broterwerb.
An den TO:
Du kannst beauftragen, wen immer du willst. Die korrekte steuerliche
Behandlung auf Seite des Auftragsnehmers ist alleine Sache des
Auftragnehmers. Das braucht dicht nicht weiter zu interessieren.
Oliver
Deutscher schrieb:> Na Klar, und ich bin stolz darauf!
und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein?
Kann "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst
bewirkt oder dazu beigetragen hat? Dein beitrag als junges Spermium war
dann wohl, als erster beim Ei angekommen zu sein?
PS: Ich hab Schuhgröße 42, und bin stolz drauf!
(klingt übrigens genau so bescheuert wie: "ich bin Deutscher, und stolz
drauf!", oder: "die Wiese ist grün, und ich bin stolz darauf!")
Wegstaben V. schrieb:> und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein? Kann> "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst bewirkt> oder dazu beigetragen hat?
Doch, das gibt's:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Patriotismus
Kommt nur hierzulande zusehends aus der Mode..
Thomas H. schrieb:> Doch, das gibt's:> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Patriotismus>> Kommt nur hierzulande zusehends aus der Mode..
Deutschland und Patriotismus ist so eine Sache.
Aber solange Bundel ob Deutscher oder nicht erklärt, warum er so eine
Quittung braucht, können wir nur raten.
Also Bundel - Bitte melde Dich! :-)
Klaus W. schrieb:> Wenn es nur eine Lappalie ist die berühmte Gewinnerzielungsabsicht> fehlt, braucht man steuerlich nichts zu machen.
Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch
tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur
als Info :-)
Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht
vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.
Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private
Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch
ausstellen darf.
Ob der OP das in seiner Steuererklärung zur Einkommensminderung angeben
kann/sollte, hängt von der Art und Höhe der Leistung ab. Je nach Art
kann man da etwas ansetzen, oft aber auch nicht.
Der Bekannte muss das ab einer gewissen Summe (pro Jahr) angeben. Die
genaue Grenze kann man erfragen. Ob der Bekannte dann seine Aufwendungen
gegenrechnen kann, weiss ich nicht. Plausibel wäre es. Vielleicht hat
dazu jemand nähere Infos.
Klaus hat aber recht: im Zweifel einfach beim FA anfragen. Die fressen
einen nicht direkt auf und man erhält eine vernünftige Auskunft.
Wegstaben V. schrieb:> Deutscher schrieb:>> Na Klar, und ich bin stolz darauf!>> und was ist nun dein Beitrag dazu, stolz (oder Deutscher) zu sein?> Kann "man" denn überhaupt stolz sein auf etwas, was man nicht selbst> bewirkt oder dazu beigetragen hat? Dein beitrag als junges Spermium war> dann wohl, als erster beim Ei angekommen zu sein?
Ziemlich offtopic, aber: es gibt durchaus auch Einwanderer, die jetzt
einen deutschen Pass haben. Denen wird er üblicherweise nicht geschenkt.
Wir anderen hatten in der Tat einfach nur ziemlich viel Glück, hier zu
landen. Ich würde deshalb sagen: ich bin froh, dass ich Deutscher bin.
Stolz kann man mMn nur auf die eigene Leistung sein.
Hallo
Das dürfte wohl jeder der schon ein wenig Lebenserfahrung hat heraus
gefunden haben:
Ganz Allgemein, unabhängig vom Finanzamt
Manchmal ist es aber tatsächlich besser -nicht-(!) einfach nach zu
fragen. Vorher erst genau überdenken was man eigentlich vor hat und
dann entscheiden ob es sinnvoll ist eine bestimmte Person oder
Institution zu befragen.
Die Sprüche
"Wo kein Kläger da kein Richter"
"Schlafende Hunde soll man nicht wecken"
usw.
haben durchaus ihre Berechtigung.
Das echte Leben ist halt kein Forum in dem man zumindest gegenüber
"Normalsterblichen" anonym bleibt - aber auch dort aufpassen-
Denunzianten und selbst ernannte Hilfspolizisten nach den Motto: "Herr
Admin, Moderator ...ich weis was" gibt es leider auch in Foren.
Praktiker
Chris D. schrieb:> Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch> tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur> als Info :-)
Aber nur, weil die Politik unfähig ist, das mal in eine passende
eindeutige und nicht zu relativierende Gesetzgebung in Stein zu meißeln.
> Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht> vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.
Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das
es Unternehmerisch gesehen wird. Sonst würden so manchen Ebayer
ganz schön alt aussehen. Aber was bisher gut ging, kann trotzdem
noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt. Es muss nur mal
auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat einfach die
Ressourcen.
> Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private> Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch> ausstellen darf.
Eine Rechnung ist erst mal nur eine FORDERUNG über die Vertragssache
mit Angabe der Forderungshöhe. Zum Absetzen oder sonstigen
juristischem Nachweis gehört dazu noch eine Zahlungsquittung, die
auch eine Notiz wie Betrag erhalten, Zahlungsdatum, Unterschrift auf der
Rechnung, dem Lieferschein oder sonstigem aussagekräftigem Dokument
sein.
Oliver S. schrieb:> Wieso demnächst? "Professionelle Blondine" ist in D ein vom Finanzamt> anerkannter und damit steuerpflichtiger Broterwerb.
Aber eben nur mit Gewinnerzielungsabsicht. Innerfamiliäre Abrechnung dem
Finanzamt zu übermitteln dürfte deren Mitarbeiter überfordern.
Nemesis erkannte fast richtig
> Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das> es Unternehmerisch gesehen wird.
hast du darin wohl schon ERfahrungen gesammelt?
> Sonst würden so manchen Ebayer ganz schön alt aussehen. Aber was bisher> gut ging, kann trotzdem noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt.
wie die Finanz- > Zoll- und Steuerbehörden arbeiten, ist dir auch
gänzlich fremd?
> Es muss nur mal auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat> einfach die Ressourcen.
wenn man weiß wie der Staat gestrickt ist > nämlich wie der ÖD, dann
braucht man vor solchen Möchtegern-Gesetzeshütern eigentlich keine Bange
haben.
Nemesis schrieb:> Chris D. schrieb:>> Das stimmt übrigens schon mehrere Jahre nicht mehr. Unternehmerisch>> tätig ist man mittlerweile auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das nur>> als Info :-)>> Aber nur, weil die Politik unfähig ist, das mal in eine passende> eindeutige und nicht zu relativierende Gesetzgebung in Stein zu meißeln.
Nö. Die Unternehmerschaft auch bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
steht sogar wortwörtlich im UStG.
>> Wichtig für den Ausschluss der Unternehmerschaft hier ist aber die nicht>> vorhandene Nachhaltigkeit, da das offenbar nur einmalig passiert.>> Das kann je nach Bundesland auch 20- bis 100mal sein, ohne das> es Unternehmerisch gesehen wird. Sonst würden so manchen Ebayer> ganz schön alt aussehen. Aber was bisher gut ging, kann trotzdem> noch passieren weil es auch auf die Sache ankommt. Es muss nur mal> auffallen. Für eine wirksame Kontrolle fehlt dem Staat einfach die> Ressourcen.
Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.
>> Der OP kann deshalb, wenn er es ganz korrekt machen will, eine private>> Rechnung (naürlich ohne USt.) verlangen, die ihm sein Bekannter auch>> ausstellen darf.>> Eine Rechnung ist erst mal nur eine FORDERUNG über die Vertragssache> mit Angabe der Forderungshöhe. Zum Absetzen oder sonstigen> juristischem Nachweis gehört dazu noch eine Zahlungsquittung, die> auch eine Notiz wie Betrag erhalten, Zahlungsdatum, Unterschrift auf der> Rechnung, dem Lieferschein oder sonstigem aussagekräftigem Dokument> sein.
Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.
Chris D. schrieb:> Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.
Der dir bei Barzahlung nicht wirklich hilft, oder wickelst du ALLES,
also auch ne Tüte Brötchen vom Bäcker, über dein Plastikgeld ab?
Niemand schrieb:> wie die Finanz- > Zoll- und Steuerbehörden arbeiten, ist dir auch> gänzlich fremd?
Die sind doch immer für eine Überraschung gut. Die letzte war, dass
der Zoll die Kfz-Steuerzahlung und -vollstreckung fürs Finanzamt
abwickelt. Wenn da mal was nicht richtig läuft, weil man bei der
Steuernummer einen Zahlendreher hatte, oder so, kommen die gleich
mit dem Vollstreckungstitel.
Niemand schrieb:> hast du darin wohl schon ERfahrungen gesammelt?
Ich habe davon mal in den Medien gehört und wer das weiß, kann
Maßnahmen treffen, um da Ungemach zu vermeiden.
Chris D. schrieb:> Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.
Wenn die Arbeitsleistung enthält, könnte da trotzdem ein Bumerang
draus werden. Bei Sachverkäufen wäre das wohl kein Problem.
Nemesis schrieb:> Chris D. schrieb:>> Oder der am häufigsten verwendete Beleg: der Kontoauszug.>> Der dir bei Barzahlung nicht wirklich hilft, oder wickelst du ALLES,> also auch ne Tüte Brötchen vom Bäcker, über dein Plastikgeld ab?
Daher auch das Wörtchen "oder" ...
> Chris D. schrieb:>> Zur Erinnerung: es geht hier um eine einmalige Leistung.>> Wenn die Arbeitsleistung enthält, könnte da trotzdem ein Bumerang> draus werden. Bei Sachverkäufen wäre das wohl kein Problem.
Nö. Welche Leistung er erbringt, ist egal. Entscheidend ist, dass er das
nicht nachhaltig betreibt.
Bundel schrieb:> Eine Frage auf die google scheinbar keine Antwort weiß.
Die Kinder hier im Forum auch nicht.
> Ich möchte Privat (keine Firma) eine andere Person (Privat keine Firma)> einmalig für eine Dienstleistung beauftragen.> Die Mwst darf die Person nicht ausweisen aber was ist noch zu beachten ?
Da die Person dir gegenüber nicht gewerblich ist, unterliegt sie nicht
den Anforderungen eines Unternehmers bezüglich Garantie etc. , aber ggf.
der BG Versicherungspflicht.
> Muss ich als Auftraggeber angaben bei meiner Steuererklärung machen
Müssen gar nicht. Du kannst dein Geld ausgeben wofür du willst.
Falls es sich um eine "haushaltsnahe Dienstleistung" oder Pflege handelt
kann das sinnvoll sein weil es deine Steuerlast reduziert.
> oder> reicht eine Quittung und der Auftagnehmer muss seine Mehreinnahmen> entsprechend deklarieren?
Er muss das nur ab einer bestimmten Höhe tun (unterschiedlich ob
Normalbürger, H4, Rentner). Er kann Aufwendungen gegenrechnen. Falls er
ein H4 Empfänger ist muss er es dem Amt erzählen.
Es gibt die theoretische Anforderung, dass du als Auftraggeber die
Pflicht hast zu kontrollieren ob der Empfänger das Geld ordnungsgemäss
verbucht. Da du aber über ihn wegen Privatsphäre nichts erfahren darfst,
ist das ein typisches Blödmanngesetz.
MaWin schrieb:> Da die Person dir gegenüber nicht gewerblich ist, unterliegt sie nicht> den Anforderungen eines Unternehmers bezüglich Garantie etc. , aber ggf.> der BG Versicherungspflicht.
Garantie wäre eh eine freiwillige Gewährleistung auf Grundlage einer
Garantiebedingung. Das kann auch ein Privatmann machen, aber wer sollte
so blöd so einen Aufwand betreiben? Das müssten für den Privatanbieter
schon extrem vorteilhaft sein.
Die gesetzliche Gewährleistung greift schon bei Privatanbietern, es sei
denn, die wird Vertragswirksam ausgeschlossen. Ansonsten gilt hier
die Zwei Jahre Gewährleistung.
MaWin schrieb:> Du kannst dein Geld ausgeben wofür du willst.
Mal von den illegalen Sachen abgesehen. ;-b
MaWin schrieb:> Falls er> ein H4 Empfänger ist muss er es dem Amt erzählen.
Auch grenzwertig, wenn z.B. Freibeträge nicht überschritten werden.
Pro Monat sind das 100Euro. Erst was darüber geht interessiert das
Jobcenter.
Nemesis schrieb:> Die gesetzliche Gewährleistung greift schon bei Privatanbietern, es sei> denn, die wird Vertragswirksam ausgeschlossen. Ansonsten gilt hier> die Zwei Jahre Gewährleistung.
Der TO möchte eine Dienstleistung erbracht haben. Sollte es sich hierbei
um einen Dienstvertrag handeln, so gibt es keine gesetzliche
Gewährleistung, wie etwa bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen.