Hi,
Einhart P. schrieb:
> Danke für die Warnung. Allerdings: Der Händler hat die Dinger 35 mal
> verkauft und diesbezüglich keine schlechte Bewertung.
JA, ist aber nicht zwangsläufig ein Widerspruch.
Denn zum einen bewerten viele ja (wie es im Grunde sein soll) das
GEschäftsgebaren des Händlers und nicht das Produkt selbst, zum anderen
fällt ein FEhler selbst bei denjenigen die sofort einige davon verbauen
ja selbst wenn sich tatsächlich alle so wie beschrieben verhalten nur
dann auf wenn man die mit weniger als 5V Uin betreibt oder den Ruhestrom
tatsächlich kontrolliert.
Wobei ich denke das man zur Klarstellung noch sagen sollte das, sofern
es sich wirklich um Fälschungen oder Ausschussware handelt, mit einer
Wahrscheinlichkeit von größer 99,9% der Händler selbst nicht der
Betrüger, sondern ebenfalls selbst nur Betrogener ist...
Deshalb wäre eine negative oder auch nur neutrale Bewertung (Bei Ebay
ist neutral für die meisten Kunden ja auch ein quasi Negativ) auch
unfair so lange man dem Verkäufer nicht die Chance gegeben hat zu
reagieren.
Die ist erst angebracht wenn der Verkäufer nicht reagieren will und eine
Rücknahme ablehnt oder auch nur den Verkauf ungerührt weiterlaufen
lässt.
Anders ist es nur wenn explizit auf den Umstand das erhebliche Zweifel
an der Echtheit bestehen hingewiesen wird und nicht Ordnungsgemäß
reagiert.
(Also statt selbst Stichprobenkontrollen durchführen und falls sich die
Aussage bestätigt den Verkauf stoppen oder mindestens mit einem Hinweis
"B-Ware, dieseundjene Eigenschaften" versehen, sondern einfach ungerührt
weiterverkaufen.
Gruß
Carsten