Hallo zusammen,
ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit
eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:
1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine
Form von Steuernummer holen?
2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?
3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern
muss?
Schonmal jetzt vielen Dank für eure Hilfe :)
Da kümmert sich dein AG drum. Familienversicherung greift Wahrscheinlich
nicht mehr. Rentenversicherung ist Fällig, weil der Verdienst über 850
Euro liegt. Lohnsteuer sollte nicht anfallen.
@ Anna91:
Frage doch bitte bei demjenigen nach, der Dir die Aufwandentschädigung
zahlt. Das ist die einzige Stelle, die Dir eine kompetente Antwort geben
kann.
meint
Barnyhh
Danke für eure Hilfe soweit :)
Das mit den wildesten Konstruktionen führt dazu, dass ich im Internet
kaum brauchbares dazu finde. Bei mir im Vertrag steht dass "die
Versteuerung [mir] obliegt" und "kein Beschäftigungsverhältnis" zu
Stande kommt.
Von daher bin ich mir gerade nicht so sicher, welchen Behördengang ich
noch erledigen sollte, bevors losgeht...
Lohnsteuer ist eh erst ab 8000€ Brutto p.A. fällig, da würde ich mir
keinen Kopf machen. Kannst aber spasseshalber mal eine Steuererklärung
abgeben, dann kann dir keiner etwas vorwerfen.
Es lohnt sich ohnehin, das auch in jungen Jahren schon mal zu machen,
nicht erst, wenn mann wirklich was zu versteuern hat und dann mangels
Erfahrung echtes Geld verschenkt.
Anna91 schrieb:> ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit> eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:
Also weniger als 8004 EUR im Jahr. Also keine EKSt und kein Einfluss auf
Kindergeld und Familienversicherung. Es sei denn, du hast bisher schon
was verdient (klingt nicht so).
Es ist auch egal, ob du mehr als 19 Stunden arbeitest, weil das ja eine
Arbeit im Zuge des Studiums ist und keine Nebentätigkeit.
Zudem gilt es als Aufwandsentschädigung, also nimmt man an, daß dir auch
ein entsprechend hoher Aufwand entsteht und das bloss ein Ausgleich der
Ausgaben ist. Das Gegenteil müsste man dir erst mal nachweisen.
> 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine> Form von Steuernummer holen?
Nein, aber wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer abführen würde, könntest du
dir per EKSt die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
> 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung,> Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?
Nein.
> 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern> muss?
Bafög-Empfänger ?
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.htmlhttp://uni.de/redaktion/studium-einkommen-durch-nebentaetigkeit
Anna91 schrieb:> Hallo zusammen,>> ich bekomme für ein halbes Jahr für den Zeitraum meiner Masterarbeit> eine Aufwandsentschädigung von 900 € monatlich. Dazu ein paar Fragen:>> 1. Muss ich dazu irgendwas beim Finanzamt anmelden oder mir irgendeine> Form von Steuernummer holen?
Es reicht, wenn Du die Einkünfte nach Ablauf des betreffenden Jahres in
Deiner Steuererklärung angibst. Wenn Deine Gesamteinkünfte in dem Jahr
unterhalb des Grundfreibetrages liegen, brauchst Du nicht mal eine
Steuererklärung abgeben.
> 2. Muss ich Einkommenssteuer, Lohnsteuern, Rentenversicherung,> Arbeitslosenversicherung oder Umsatzsteuer zahlen?
Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Wenn Du in dem Jahr aber keine weiteren nennenswerten Einkünfte hast,
bleibst Du unterhalb des Freibetrages. Trifft das nicht zu, z.B. weil Du
nach der Masterarbeit eine Berufstätigkeit aufnimmst, gibst Du das
Honorar in der Steuererklärung an und es wird dann vom Finanzamt zur
Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens herangezogen.
Lohnsteuer ist ja nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und
entfällt hier, da kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Aus dem
gleichen Grund gibt es auch keine Sozialversicherungsspflicht,
dementsprechend entfallen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-
und Pfelegversicherung.
Umsatzsteuer muss auch nicht erhoben werden, da Dein Umsatz unter 17.500
€ im Jahr liegt.
> 3. Fällt sonst irgendeine Form von Abgabe an um die ich mich kümmern> muss?
Nein, außer eben die Einkommensteuer und um die kümmerst Du Dich
nachträglich wie oben beschrieben durch die Steuererklärung bis zum
31.5. des Folgejahres.
Du wirst auf jeden fall aus der Familienversicherung rausfliegen! da
gibt es einen höchstbetrag der u500€ liegt und wenn du den übertriffst
dann bist du raus aus der familienvericherung!
Einzige möglichkeit: du hast einen fixbetrag von glaube ich 1000€
werbungskosten. diese kannst du aber nicht variabel pro monat nutzen
sondern entweder über das ganze jahr verteilt jeden monat den selben
betrag also etwa 84€ oder alles auf einmal -> 80 im monat ist zu wenig
um auf u500€ zu kommen, deshalb nimmst du ihn auf einmal und kommst 1
monat auf u500€ (1000-800=200 -> 200-800=600).
sonst fällt nichts an, vorausgesetzt du verdienst im jahr nciht mehr als
die angespriochenen 8000€
Es findet keine Einkommensprüfung in Bezug auf Kindergeld statt und ist
somit Einkommensunabhängig. Das ist vor einigen Jahren abgeschafft
worden.
Es gibt für Kurzbeschäftigungen Ausnahmeregelungen, ansonsten musst du
dich Studentisch Pflichtversichern. Ein halbes Jahr
Beschäftigungsverhältnis ist aber dafür schon zu lange. (Für
Kurzbeschäftigungen kann man sich von dieser Versicherungspflicht
befreien und du kannst unter der gesetzlichen Familienversicherung
fallen)
Abhängig vom Einkommen für Studenten:
- Du bist Studentisch Pflichtversichert (Pauschal ~85€/Mon)
- Du zahlst keine Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung (über
die Studentische Pflichtversicherung geregelt, Arbeitgeber zahl aber
Arbeitnehmeranteil)
- Abhängig vom Einkommen fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag und der Rentenversicheungspflichtbetrag (~9% vom
Brutto an, immer fällig) an.
Da die Steuerfreibeträge sich verändert haben, zahlst du nur 84,15€
Rentenversicherung. Von deinen 900€ Brutto bleiben dann noch 815,85€
Netto übrig, weitere Abzüge gibt es nicht. Für die Studentische
Pflichtversicherung werden noch weitere 84,89€ fällig.
Gilt für den Fall wenn man deine Aufwandentschädigung als normales
Einkommen und dich als Studentische Hilfskraft bewerten kann. Das
bedeutet das du regulär nicht mehr als 80h/Monat arbeitest bzw. in den
Semesterferien Vollzeit arbeiten darfst.
Hälst du diese Anforderungen nicht ein wirst du als normaler
Arbeitsgeber bewertet und von deinen 900€ Brutto nur noch 713,93€ Netto
übrig. (13,50€ Arbeitslosenversicherung, 75,60€ Krankenversicherung,
12,83€ Pflegeversicherung)
Hallo Anna,
grundsätzlich gilt erstmal Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht.
Es gibt allerdings (viele) Ausnahmen. Für Studenten insbesondere im
Rahmen von "Pflichpraktika" bzw. wenn der Ausbildungszweck im
Vordergrund steht:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/fuer-studenten-gibt-es-sonderregelungen-beim-praktikum.htmlhttp://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php
Wenn Steuern oder Abgaben anfallen und nicht bezahlt werden, bleibt das
in der Regel beim Arbeitgeber hängen (Nachzahlen) und nicht bei dir. Ich
würde mich trotzdem beim Finanzamt und bei der Krankenkasse erkundigen
(ggf. auch Bafög). Kannst dich ja zurückmelden wenn du mehr weißt. Würde
bestimmt auch den einen oder anderen hier interessieren.